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Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum (Gelesen: 13.170 mal)
Themen Beschreibung: Brauche Rat.
Junimond
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Antwort #15 - 06.08.2015 um 23:15:24
 
Der Zustand ist so psychisch schon unerträglich. Mein kleiner Sohn weint ständig.  Ich auch. Wir wurden auseinandergerissen. Haben mehrere Monate zusammengelebt. Ich hab keine Kraft dafür. ...und sicherlich auch kein Geld.

Einen Anwalt hab ich aber. Mal sehen,  ob der etwas machen kann/wird.
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tiggger
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Antwort #16 - 06.08.2015 um 23:16:32
 
Junimond schrieb am 06.08.2015 um 22:50:33:
Es geht hier doch auch nur um die paar Tage bis zur Hochzeit oder? 

Nein, nicht nur. Es geht auch darum was passiert falls keine Hochzeit stattfindet (der Verlobte ändert seine Meinung und fängt an das Wort 'Asyl' zu murmeln). Dann entstehen sehr schnell hohe Kosten.
Aber selbst für den Fall sind 1100€ über Pfändungsgrenze ganz schön happig. Frag nach. Falls der Sachbearbeiter sagt er macht nur sein Arbeit, dann frag bei seinem Vorgesetzen nach.
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trixie
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Antwort #17 - 06.08.2015 um 23:18:05
 
tiggger schrieb am 06.08.2015 um 23:16:32:
Nein, nicht nur. Es geht auch darum was passiert falls keine Hochzeit stattfindet (der Verlobte ändert seine Meinung und fängt an das Wort 'Asyl' zu murmeln). Dann entstehen sehr schnell hohe Kosten.

... nur genau das gleiche Risiko besteht bei einem Schengen Visum.
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Aras
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Antwort #18 - 06.08.2015 um 23:24:22
 
Nur was nützt eine VE mit nicht glaubhaft gemachter finanzieller Belastbarkeit?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Antwort #19 - 06.08.2015 um 23:30:04
 
Aras schrieb am 06.08.2015 um 23:24:22:
Nur was nützt eine VE mit nicht glaubhaft gemachter finanzieller Belastbarkeit? 

Die finanzielle Belastbarkeit kann der Antragsteller auch mit den Gehaltsnachweisen der TS bei der Botschaft einreichen.

Auch die Abrechnungen der letzten 6 Monate finde ich ungewöhnlich.

Hier ein Berechnungsbeispiel einer anderen ABH:
http://www.lra-ffb.de/pdf/vehinweise.pdf
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Junimond
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Antwort #20 - 06.08.2015 um 23:36:59
 
Die Pakistanische Botschaft fordert aber diese Verpflichtungserklärung. 
Darf ich da einfach nachfragen, ob die auch Lohnabrechnungen und vielleicht einen unbefristeteten Arbeitsvertrag akzeptieren?

Angeblich sind die Zahlen der ABH neu dieses Jahr.
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Antwort #21 - 06.08.2015 um 23:48:31
 
Junimond schrieb am 06.08.2015 um 23:36:59:
Die Pakistanische Botschaft fordert aber diese Verpflichtungserklärung

Du meinst sicherlich, die Deutsche Botschaft in Pakistan?
Sicherlich darfst du nachfragen.

Wende dich doch einfach an den Flüchtlingsrat in Berlin. Der weiß sicherlich einen Weg, bzw. kennt Urteile ob das  Verhalten der ABH richtig ist.
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tiggger
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Antwort #22 - 07.08.2015 um 00:01:33
 
trixie schrieb am 06.08.2015 um 23:18:05:
... nur genau das gleiche Risiko besteht bei einem Schengen Visum.

Die Fälle sind nicht vergleichbar, denn beim Heiratsvisum muss weder eine Rückkehrbereitschaft überprüft noch gegeben sein.

Aber ob das ernsthaft oft genug vorkommt um zu rechtfertigen ein so hohes Einkommen zu verlangen?
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Junimond
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Antwort #23 - 07.08.2015 um 00:08:12
 
Aber die Verpflichtungserklärung ist doch nach Heirat beendet oder?
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tiggger
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Antwort #24 - 07.08.2015 um 00:13:03
 
Junimond schrieb am 07.08.2015 um 00:08:12:
Aber die Verpflichtungserklärung ist doch nach Heirat beendet oder?

Ja. Nach der Heirat bist Du ja sowieso finanziell für Deinen Mann verantwortlich. (Um den Gedanken der ABH klar zu machen: es kann ja niemand Deinen Mann zwingen bei der Hochzeit ja zu sagen)
Deswegen ist auch bei einer FZF falls schon im Ausland verheiratet keine VE nötig.
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Antwort #25 - 07.08.2015 um 00:14:26
 
tiggger schrieb am 07.08.2015 um 00:01:33:
Die Fälle sind nicht vergleichbar, denn beim Heiratsvisum muss weder eine Rückkehrbereitschaft überprüft noch gegeben sein.

... um diesen Punkt geht ja bei der VE überhaupt nicht, sondern darum ob der Bürge die Bürgschaft erfüllen kann oder nicht. Die Bürgschaft zielt also auf die finanziellen Folgen einer nicht antragsgemäßen Erfüllung des Visumszwecks ab.

Wenn es um das von dir beschriebene "in Deutschland untertauchen" geht, müßte man entgegenhalten, dass der Ausländer eine Menge dazu tun muß, erst einmal in den Genuss des begehrten Visums zu kommen.

@tigger
Die VE erlischt nicht mit der Eheschließung, sondern erst mit dem Aufenthaltszweckwechsel, der erst dann gegeben ist, wenn die AE beantragt wird.

Wenn der Ehemann nach der Eheschließung keine AE beantragt, würde er eines Tages illegal in Deutschland sein und die Ehefrau aufgrund der Bürgschaft in Regress genommen werden können, wenn Ausreisezwangsmaßnahmen notwendig werden.
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Antwort #26 - 07.08.2015 um 00:18:37
 
Also geht es wirklich nur um die paar Tage bis zur Hochzeit. ...abgesehen von den negativen Dingen, die passieren könnten....das hab ich ja nun verstanden....

Und da wird kein Sperrkonto von 7000 Euro akzeptiert...dafür gäbe es ja notfalls noch nen Kredit....

Ich versteh das nicht.

Die 7000 Euro werden nur für Studentenvisa und Visum für Deutschkurs akzeptiert schrieb mir dieser Mann.
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trixie
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Antwort #27 - 07.08.2015 um 00:24:20
 
tiggger schrieb am 07.08.2015 um 00:13:03:
Deswegen ist auch bei einer FZF falls schon im Ausland verheiratet keine VE nötig.

Dies trifft nur bei deutsch-verheiraten zu. Bei auslands-verheirateten kann eine VE verlangt werden, wenn der LU nicht gesichert ist.
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Antwort #28 - 07.08.2015 um 00:27:30
 
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trixie

was soll das, die TS ist Deutsche, also sowas von unnötig!
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Antwort #29 - 07.08.2015 um 00:28:28
 
Die Deutsche Botschaft Islamabad verlangt im Falle einer Heirat dort KEINE Verpflichtungserklärung. Die Botschaft verlangt das nur für das Visum zum Eheschließungszweck.
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