i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438878809

Beitrag begonnen von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 18:33:29

Titel: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 18:33:29
Ich möchte meinen Verlobten aus Pakistan in Deutschland heiraten. Die Ehe ist angemeldet. Die Papiere werden gerade geprüft.

Sollte alles in Ordnung sein, müssen wir im Anschluss das Visum zum Zwecke der Hochzeit beantragen. Dafür benötige ich eine Verpflichtungserklärung.

Ich bin im öffentlichen Dienst und habe 2 minderjährige Kinder. Mein Einkommen soll bei 3400 Euro Netto liegen, was ich trotz Vollzeitjob nicht habe. Ein Sperrkonto wird nicht akzeptiert.

Es wurde mir gesagt, ich soll dorthin fliegen und heiraten, dann braucht man keine VE abzugeben, ich möchte aber hier heiraten. Was kann ich tun?

Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer jetzt rumzufragen, er mir helfen würde....und überhaupt diese Bonnität hat?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 19:20:30
Sry aber 3400€ netto? Klingt unglaubwürdig.

Die VE orientiert sich an der Pfändungsgrenze aus § 850c ZPO. Also bei 2 unterhaltspflichtigen beträgt es ca. 1700€. Dann sagt die Behörde dass Betrag in Höhe x über der Pfändungsfreigrenze gegeben sein muss. 300€? 500? Keine Ahnung wieviel die Behörde da will. 3400 € sind das doppelte deiner Pfändungsgrenze. Das kann kein legitime Forderung sein.

Also Fazit:

Ich hoffe du verdienst spürbar mehr als 1700€ netto. Dann fordere mal die Berechnung der geforderten Höhe. Die sollen mal schön ausrechnen...

Sry aber 3400€? Dürfen nur noch Gutverdiener heiraten????

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 06.08.2015 um 20:55:46

Aras schrieb am 06.08.2015 um 19:20:30:
Sry aber 3400€? Dürfen nur noch Gutverdiener heiraten???? 

Die Summe wird scheinbar bei der TS (Berechnung unbekannt) angesetzt, weil sie zwei Kinder hat.

Ich würde den SB fragen wie hoch die Nettosumme ohne Kinder wäre und dann nachhaken, wie sich die Differenz zu 3400 Euro ergibt.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 22:34:23
Ohne Kinder wollen sie 2200 Euro Netto.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 22:37:10
Ich hab schon mein Verdienst mitgeteilt.  Verdiene genau 2200 netto...ich brauch gar nicht erst kommen. Wurde direkt per Mail abgelehnt mit der Begründung ich solle jemanden suchen oder hinfliegen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 22:42:46
Also ernsthaft 1100 € über dem Pfändungsfreibetrag?

Ganz ehrlich... lass dir die entsprechende Verordnung geben, damit du weißt was wie es ganz konkret ist.

In Berlin müsstest du als Single ohne Kinder nur ca. 1400 € netto vorweisen....

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1383686941

Also lass dir mal die Verordnung geben...

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 22:42:50
Habe einen Screenshot von dem Informationszettel gemacht
Verpflichtungserkldrung.png (135 KB | 348 )

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 06.08.2015 um 22:43:46

Junimond schrieb am 06.08.2015 um 22:37:10:
. Wurde direkt per Mail abgelehnt mit der Begründung ich solle jemanden suchen oder hinfliegen. 

... dann solltest du nachfragen, aufgrund welcher Berechnungsgrundlage sich der Betrag von 3400 zusammensetzt.

*Habe erst jetzt die eingestellte Seite der ABH gelesen*

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 22:50:22
Die Zahlen stammen vom Mond... welche Stadt oder Landkreis ist das denn?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 22:50:33
Aber was hab ich dann davon? Der Mann schrieb, er macht auch nur seine Arbeit. Das sind seine Vorschriften. Ablehnen wird er mich trotzdem.

Ich versteh das alles nicht.  Es geht hier doch auch nur um die paar Tage bis zur Hochzeit oder? Danach würde doch die VE sicherlich enden. Und Harz 4 würde ich sowieso nie bekommen. ...und er auch nicht, dafür ist mein Gehalt sicherlich auch wieder zu hoch.

Ich denke, die wollen nicht, daso man heiratet oder?

Ich fühle mich voll diskriminiert. :(

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 22:50:55
Berlin

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 22:57:14
Oha es wird zwischen einer V E für Eheschließung und eine VE für Kurzbesuchvisa unterschieden.

Trotzdem sind die Zahlen Schrott. Das schreit ja förmlich nach einem massiven Eingriff in die Eheschließungsfreiheit.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 23:01:19
Und nun? 
Ich bin meine komplette Freundesliste durchgegangen.  Wüsste nicht, wen ich für solch eine Verantwortung fragen sollte. Da steht man mal wieder allein da in der Not. Und wer helfen würde hat das Gehalt nicht.


Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 23:09:28
Ganz ehrlich... Ich weiß es nicht.

Ich würde in Erwägung ziehen die Stadt zu verklagen für die Eheschließung das Mindest-Nettoeinkommen für Schengen-Visa zu verwenden.

Ich mein.. selbst der Sachbearbeiter gibt dir den Hinweis im Ausland zu heiraten. Und das ist mE ein unzulässiger Eingriff in die Eheschließungsfreiheit.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 06.08.2015 um 23:15:11
Sorry, aber der SB hat überhaupt keine Entscheidungsfreiheit, die VE nicht auszustellen. Die VE ist eine Bürgschaft zu deren Annahme er verpflichtet ist, da dies eine einseitige Willenserklärung darstellt.

Zu diesem Thema hatte sich von Jahren einmal der User @Muleta geäußert.

Auch dürfte m.E. kein Vermerk wie "Einkommen zu gering" oder ähnliches gemacht werden.

Sofern die ABH trotzdem die Ausstellung der VE verweigert, sehe ich den Gang zum VG gegeben.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 23:15:24
Der Zustand ist so psychisch schon unerträglich. Mein kleiner Sohn weint ständig.  Ich auch. Wir wurden auseinandergerissen. Haben mehrere Monate zusammengelebt. Ich hab keine Kraft dafür. ...und sicherlich auch kein Geld.

Einen Anwalt hab ich aber. Mal sehen,  ob der etwas machen kann/wird.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von tiggger am 06.08.2015 um 23:16:32

Junimond schrieb am 06.08.2015 um 22:50:33:
Es geht hier doch auch nur um die paar Tage bis zur Hochzeit oder? 

Nein, nicht nur. Es geht auch darum was passiert falls keine Hochzeit stattfindet (der Verlobte ändert seine Meinung und fängt an das Wort 'Asyl' zu murmeln). Dann entstehen sehr schnell hohe Kosten.
Aber selbst für den Fall sind 1100€ über Pfändungsgrenze ganz schön happig. Frag nach. Falls der Sachbearbeiter sagt er macht nur sein Arbeit, dann frag bei seinem Vorgesetzen nach.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 06.08.2015 um 23:18:05

tiggger schrieb am 06.08.2015 um 23:16:32:
Nein, nicht nur. Es geht auch darum was passiert falls keine Hochzeit stattfindet (der Verlobte ändert seine Meinung und fängt an das Wort 'Asyl' zu murmeln). Dann entstehen sehr schnell hohe Kosten.

... nur genau das gleiche Risiko besteht bei einem Schengen Visum.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 06.08.2015 um 23:24:22
Nur was nützt eine VE mit nicht glaubhaft gemachter finanzieller Belastbarkeit?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 06.08.2015 um 23:30:04

Aras schrieb am 06.08.2015 um 23:24:22:
Nur was nützt eine VE mit nicht glaubhaft gemachter finanzieller Belastbarkeit? 

Die finanzielle Belastbarkeit kann der Antragsteller auch mit den Gehaltsnachweisen der TS bei der Botschaft einreichen.

Auch die Abrechnungen der letzten 6 Monate finde ich ungewöhnlich.

Hier ein Berechnungsbeispiel einer anderen ABH:
http://www.lra-ffb.de/pdf/vehinweise.pdf

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 06.08.2015 um 23:36:59
Die Pakistanische Botschaft fordert aber diese Verpflichtungserklärung. 
Darf ich da einfach nachfragen, ob die auch Lohnabrechnungen und vielleicht einen unbefristeteten Arbeitsvertrag akzeptieren?

Angeblich sind die Zahlen der ABH neu dieses Jahr.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 06.08.2015 um 23:48:31

Junimond schrieb am 06.08.2015 um 23:36:59:
Die Pakistanische Botschaft fordert aber diese Verpflichtungserklärung

Du meinst sicherlich, die Deutsche Botschaft in Pakistan?
Sicherlich darfst du nachfragen.

Wende dich doch einfach an den Flüchtlingsrat in Berlin. Der weiß sicherlich einen Weg, bzw. kennt Urteile ob das  Verhalten der ABH richtig ist.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von tiggger am 07.08.2015 um 00:01:33

trixie schrieb am 06.08.2015 um 23:18:05:
... nur genau das gleiche Risiko besteht bei einem Schengen Visum.

Die Fälle sind nicht vergleichbar, denn beim Heiratsvisum muss weder eine Rückkehrbereitschaft überprüft noch gegeben sein.

Aber ob das ernsthaft oft genug vorkommt um zu rechtfertigen ein so hohes Einkommen zu verlangen?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 00:08:12
Aber die Verpflichtungserklärung ist doch nach Heirat beendet oder?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von tiggger am 07.08.2015 um 00:13:03

Junimond schrieb am 07.08.2015 um 00:08:12:
Aber die Verpflichtungserklärung ist doch nach Heirat beendet oder?

Ja. Nach der Heirat bist Du ja sowieso finanziell für Deinen Mann verantwortlich. (Um den Gedanken der ABH klar zu machen: es kann ja niemand Deinen Mann zwingen bei der Hochzeit ja zu sagen)
Deswegen ist auch bei einer FZF falls schon im Ausland verheiratet keine VE nötig.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 00:14:26

tiggger schrieb am 07.08.2015 um 00:01:33:
Die Fälle sind nicht vergleichbar, denn beim Heiratsvisum muss weder eine Rückkehrbereitschaft überprüft noch gegeben sein.

... um diesen Punkt geht ja bei der VE überhaupt nicht, sondern darum ob der Bürge die Bürgschaft erfüllen kann oder nicht. Die Bürgschaft zielt also auf die finanziellen Folgen einer nicht antragsgemäßen Erfüllung des Visumszwecks ab.

Wenn es um das von dir beschriebene "in Deutschland untertauchen" geht, müßte man entgegenhalten, dass der Ausländer eine Menge dazu tun muß, erst einmal in den Genuss des begehrten Visums zu kommen.

@tigger
Die VE erlischt nicht mit der Eheschließung, sondern erst mit dem Aufenthaltszweckwechsel, der erst dann gegeben ist, wenn die AE beantragt wird.

Wenn der Ehemann nach der Eheschließung keine AE beantragt, würde er eines Tages illegal in Deutschland sein und die Ehefrau aufgrund der Bürgschaft in Regress genommen werden können, wenn Ausreisezwangsmaßnahmen notwendig werden.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 00:18:37
Also geht es wirklich nur um die paar Tage bis zur Hochzeit. ...abgesehen von den negativen Dingen, die passieren könnten....das hab ich ja nun verstanden....

Und da wird kein Sperrkonto von 7000 Euro akzeptiert...dafür gäbe es ja notfalls noch nen Kredit....

Ich versteh das nicht.

Die 7000 Euro werden nur für Studentenvisa und Visum für Deutschkurs akzeptiert schrieb mir dieser Mann.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 00:24:20

tiggger schrieb am 07.08.2015 um 00:13:03:
Deswegen ist auch bei einer FZF falls schon im Ausland verheiratet keine VE nötig.

Dies trifft nur bei deutsch-verheiraten zu. Bei auslands-verheirateten kann eine VE verlangt werden, wenn der LU nicht gesichert ist.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von fons am 07.08.2015 um 00:27:30
@ trixie

was soll das, die TS ist Deutsche, also sowas von unnötig!

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 00:28:28
Die Deutsche Botschaft Islamabad verlangt im Falle einer Heirat dort KEINE Verpflichtungserklärung. Die Botschaft verlangt das nur für das Visum zum Eheschließungszweck.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 00:34:08

Junimond schrieb am 07.08.2015 um 00:28:28:
Die Deutsche Botschaft Islamabad verlangt im Falle einer Heirat dort KEINE Verpflichtungserklärung

Das ist richtig, weil dann dein Ehemann einen Rechtsanspruch auf ein Visum zur FZF hat, auch wenn keine Sicherung des LU gegeben ist.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 06:59:26
Der Bearbeiter schreibt in der e-Mail,  die Sache mit dem Sperrkonto liegt in den Händen der Botschaft.  Die Botschaften entscheiden also darüber,  wie die Verpflichtungserklärung aussieht? 
Screenshot_2015-08-07-06-55-41.png (222 KB | 179 )

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 07:10:15
Gerade eben erhalten
2015-08-07_07_09_38.png (181 KB | 187 )

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 08:34:27
Hast du schon einmal auf die Homepage der Deutschen Botschaft geschaut, was da bei einer Verpflichtungserklärung alles gefordert wird?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 08:55:22
Da steht nur Verpflichtung. ..abzugeben in der ABH....nix weiter

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 09:01:40
Weil die ABH die örtlich zuständige Behörde ist. Es sieht doch so aus: Wenn die Verpflichtungserklärung fehlt dann wird die Ausländerbehörde die Zustimmung zum Visum versagen.

Was ist eigentlich die Vorgeschichte des Pakistani?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 09:08:38
Unsere Vorgeschichte ist nicht wichtig oder?

Er war im Asyl Verfahren. ...zählte aber unter Dublin 3.

Aufgrund dumm gelaufener Umstände ist er freiwillig ausgereist, da unsere Heiratsabsichten 100 % sind u wir nicht davon ausgingen,  dass das so schwierig wird.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 10:04:16
Schade, dann ist ein Schengenvisum zum heiraten keine Option, da es keine positive Rückkehrprognose geben kann.


Junimond schrieb am 07.08.2015 um 06:59:26:
Der Bearbeiter schreibt in der e-Mail,  die Sache mit dem Sperrkonto liegt in den Händen der Botschaft.  Die Botschaften entscheiden also darüber,  wie die Verpflichtungserklärung aussieht? 


Nein. Das liegt in den Händen der ABH.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:33:07
Ich habe gerade eine Einladung gemacht,  damit wir uns mal sehen können. Wird das nicht akzeptiert?  Auch wenn wir versichern,  dass er zurück kommt?

Ich gehe ein vor Sehnsucht. :-[

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 10:33:48

Junimond schrieb am 07.08.2015 um 10:33:07:
Ich habe gerade eine Einladung gemacht,

Was meinst du damit? Was ist für dich eine "Einladung"?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 10:41:27

Junimond schrieb am 07.08.2015 um 10:33:07:
Auch wenn wir versichern,dass er zurück kommt? 

Das funktioniert schon deshalb nicht, weil nicht du die sog. Rückkehrbereitschaft versichern kannst, sondern diese muss der ausländische Antragssteller darlegen. Es liegt ja nicht in deiner Macht, die Rückkehr zu erzwingen, wenn er dann doch nicht zurückkehrt.

Umso mehr Versuche du machst, die nicht dem normalen Ablauf entsprechen, umso mehr schadet ihr euch beide.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:50:17
Schadet es uns, wenn wir zeigen, dass wir uns einfach nur sehen wollen?
Es ist ja auch ein kleiner Junge im Spiel (mein Sohn), dem seine BezugsPerson entrissen wurde.  Aber sicherlich interessiert keinen das persönliche Schicksal, , oder?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 10:51:14
Ist er denn der Vater des Kindes?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:53:01
Nein ist er leider nicht. Das hat der Mann damals,  der ihn ausweisen wollte, auch gefragt.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 10:53:36
Hat das Kind einen rechtlichen Vater?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:53:44
Trotzdem hat er das Kind mit vollem Herzen angenommen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:55:11
Wir wollten das auch nur für den Fall machen,  dass das Kammergericht die Papiere in Pakistan überprüfen lässt.  Vielleicht haben wir ja auch ausnahmsweise mal Glück...

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:57:07
Aber das andere Problem ist ja die Verpflichtungserklärung. ...ach es ist so schwierig....sollte das Heiratsvisum nicht klappen, dann haben wir ein Jahr gewartet. ....

Wenn ich dort heirate, warte ich wieder ein Jahr. ...

Ich bin verzweifelt....

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 10:57:49
Hat das Kind einen rechtlichen Vater?

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 10:58:58
JA. ..meinen Exmann. .ich bin geschieden

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 11:20:07
Warum schickst der Deutschen Botschaft nicht eine Email, mit der Frage, welches Nettoeinkommen sie in deiner Situation verlangen?
Je nach Antwort würde ich wieder bei der ABH aufschlagen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 07.08.2015 um 11:26:04
Das ist eine gute Idee. Das werde ich tun.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Aras am 07.08.2015 um 11:28:04
Und was soll die Auslandsvertretung, außer "Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.", sagen?

Die Zustimmung der ABH wird deswegen verlangt, weil der Kreis oder die kreisfreie Stadt bei Zuzug einen Missbrauch des Sozialsystems verhindern möchte. Der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt zahlen ggf. für anfallende Sozialhilfe etc.. Diese Kosten würden sie natürlich gerne im Fall der Fälle nicht auf sich sitzen lassen wollen und einen Dritten daran beteiligen lassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)#Zust.C3.A4ndigkeit

Eine VE durch die Auslandsvertretung ist mE nur möglich, wenn die einladende Person im Ausland lebt und es sich um ein Schengenvisum handelt. Ansonsten wird stets die ABH zuständig sein.


Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von trixie am 07.08.2015 um 11:39:31

Aras schrieb am 07.08.2015 um 11:28:04:
Und was soll die Auslandsvertretung, außer "Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde.", sagen?

... um vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen, weil die ABH behauptet, dass das Mindesteinkommen von der Botschaft vorgegeben wird.
Was ich bisher als Mindesteinkommen bei den einzelnen ABHs gelesen habe (ein Berechnungsbeispiel habe ich ja eingestellt), liegt keine in dieser Dimension. Ich kann mir somit nicht vorstellen, dass eine Botschaft das selber vorgibt, während andere die Vorgabe der ABH überlassen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von sarembeti am 07.08.2015 um 15:52:23
Ich kann es bestätigen.

ABH Berlin verlangt ein Netto-Gehalt von EUR 2200 für Singles. Man müsste also einen Job von EUR 3600 Brutto haben. Wer nur EUR 2150 Netto hat, bekommt ein Problem.
Eine VE wird auch ausgestellt, wenn diese EUR 2200 nicht vorliegen. Allerdings wird dann angekreuzt: Bonität nicht nachgewiesen.

Die AV darf im Rahmen einer Ermessungsentscheidung bestimmen, ob eine VE (mit Bonität nachgewiesen) beim Antrag auf das "Heiratsvisum" unbedingt vorliegen muss.
Da hilft es i.d.R. der AV genau zu erklären, warum eine Heirat im Ausland viel schwieriger ist als in Deutschland.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 11.08.2015 um 23:16:06
Nach sehr vielen e Mails hin und her mit der Botschaft und der Ausländerbehörde, hab ich nun die Information von der Botschaft, dass es auch Alternativen für die Verpflichtungserklärung gibt. Erst boten sie mir an, eine Kaution bei der Ausländerbehörde zu hinterlegen,  was jedoch hier abgelehnt wurde, da nicht üblich. Ein Sperrkonto würde die Botschaft auch akzeptieren,  überlässt nun jedoch alles der Ausländerbehörde. Diese solle meine Einkünfte nun überprüfen und über ein Sperrkonto entscheiden und die Höhe festlegen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Isamaus1980 am 11.08.2015 um 23:21:36
Ich habe mich an die Zuständige für Einwanderung gewandt und meinen Fall geschildert. Noch habe ich keine Antwort und hoffe, dass dieses Problem bald gelöst ist.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Junimond am 08.02.2016 um 19:49:16
Kurzes Update: mein Verlobter ist 5 Tage vor der Hochzeit eingereist. Es wurde auf die Verpflichtungserklärung  verzichtet,  da die Eheschließung unmittelbar bevorstand.

Mittlerweile sind wir glücklich verheiratet :)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Andrea72 am 09.02.2016 um 17:32:17

Junimond schrieb am 08.02.2016 um 19:49:16:
Kurzes Update: mein Verlobter ist 5 Tage vor der Hochzeit eingereist. Es wurde auf die Verpflichtungserklärung  verzichtet,  da die Eheschließung unmittelbar bevorstand.

Mittlerweile sind wir glücklich verheiratet :)


Meinen herzlichen Glückwunsch Euch beiden  :-*

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Beitrag von Globetrotter2015 am 09.02.2016 um 21:23:52
Glückwunsch und ich kann die Zahlen nur Bestätigen, in Berlin wollen Sie auch soviel sehen. Wie sich das zusammen setzt ist jedoch wahrlich ein Rätsel.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.