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Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum (Gelesen: 13.163 mal)
Themen Beschreibung: Brauche Rat.
trixie
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Antwort #30 - 07.08.2015 um 00:34:08
 
Junimond schrieb am 07.08.2015 um 00:28:28:
Die Deutsche Botschaft Islamabad verlangt im Falle einer Heirat dort KEINE Verpflichtungserklärung

Das ist richtig, weil dann dein Ehemann einen Rechtsanspruch auf ein Visum zur FZF hat, auch wenn keine Sicherung des LU gegeben ist.
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Junimond
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Antwort #31 - 07.08.2015 um 06:59:26
 
Der Bearbeiter schreibt in der e-Mail,  die Sache mit dem Sperrkonto liegt in den Händen der Botschaft.  Die Botschaften entscheiden also darüber,  wie die Verpflichtungserklärung aussieht? 
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Antwort #32 - 07.08.2015 um 07:10:15
 
Gerade eben erhalten
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Antwort #33 - 07.08.2015 um 08:34:27
 
Hast du schon einmal auf die Homepage der Deutschen Botschaft geschaut, was da bei einer Verpflichtungserklärung alles gefordert wird?
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Antwort #34 - 07.08.2015 um 08:55:22
 
Da steht nur Verpflichtung. ..abzugeben in der ABH....nix weiter
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Antwort #35 - 07.08.2015 um 09:01:40
 
Weil die ABH die örtlich zuständige Behörde ist. Es sieht doch so aus: Wenn die Verpflichtungserklärung fehlt dann wird die Ausländerbehörde die Zustimmung zum Visum versagen.

Was ist eigentlich die Vorgeschichte des Pakistani?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #36 - 07.08.2015 um 09:08:38
 
Unsere Vorgeschichte ist nicht wichtig oder?

Er war im Asyl Verfahren. ...zählte aber unter Dublin 3.

Aufgrund dumm gelaufener Umstände ist er freiwillig ausgereist, da unsere Heiratsabsichten 100 % sind u wir nicht davon ausgingen,  dass das so schwierig wird.
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Antwort #37 - 07.08.2015 um 10:04:16
 
Schade, dann ist ein Schengenvisum zum heiraten keine Option, da es keine positive Rückkehrprognose geben kann.

Junimond schrieb am 07.08.2015 um 06:59:26:
Der Bearbeiter schreibt in der e-Mail,  die Sache mit dem Sperrkonto liegt in den Händen der Botschaft.  Die Botschaften entscheiden also darüber,  wie die Verpflichtungserklärung aussieht? 


Nein. Das liegt in den Händen der ABH.
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Antwort #38 - 07.08.2015 um 10:33:07
 
Ich habe gerade eine Einladung gemacht,  damit wir uns mal sehen können. Wird das nicht akzeptiert?  Auch wenn wir versichern,  dass er zurück kommt?

Ich gehe ein vor Sehnsucht. Traurig
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Antwort #39 - 07.08.2015 um 10:33:48
 
Junimond schrieb am 07.08.2015 um 10:33:07:
Ich habe gerade eine Einladung gemacht,

Was meinst du damit? Was ist für dich eine "Einladung"?
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Antwort #40 - 07.08.2015 um 10:41:27
 
Junimond schrieb am 07.08.2015 um 10:33:07:
Auch wenn wir versichern,dass er zurück kommt? 

Das funktioniert schon deshalb nicht, weil nicht du die sog. Rückkehrbereitschaft versichern kannst, sondern diese muss der ausländische Antragssteller darlegen. Es liegt ja nicht in deiner Macht, die Rückkehr zu erzwingen, wenn er dann doch nicht zurückkehrt.

Umso mehr Versuche du machst, die nicht dem normalen Ablauf entsprechen, umso mehr schadet ihr euch beide.
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Antwort #41 - 07.08.2015 um 10:50:17
 
Schadet es uns, wenn wir zeigen, dass wir uns einfach nur sehen wollen?
Es ist ja auch ein kleiner Junge im Spiel (mein Sohn), dem seine BezugsPerson entrissen wurde.  Aber sicherlich interessiert keinen das persönliche Schicksal, , oder?
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Antwort #42 - 07.08.2015 um 10:51:14
 
Ist er denn der Vater des Kindes?
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Antwort #43 - 07.08.2015 um 10:53:01
 
Nein ist er leider nicht. Das hat der Mann damals,  der ihn ausweisen wollte, auch gefragt.
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Antwort #44 - 07.08.2015 um 10:53:36
 
Hat das Kind einen rechtlichen Vater?
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