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Welche Documente benötigt ABH? (Gelesen: 1.788 mal)
Themen Beschreibung: Welche Documente benötigt ABH?
Maritha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Documente benötigt ABH?
31.01.2016 um 20:56:53
 
Hallo zusammen!
Antrag auf Erteilung eines Visums wurde schon beantragt.(Familienzusammenführung).
Nun interessiert mich jetzt welche Dokumente ABH meinerseits braucht. Das will ich wissen bevor ich den Brief bekomme, will alles im Hand haben und vorbereitet sein  Zwinkernd
Danke!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 31.01.2016 um 21:12:45
 
Maritha schrieb am 31.01.2016 um 20:56:53:
Das will ich wissen bevor ich den Brief bekomme, will alles im Hand haben und vorbereitet sein

Es ist doch gar nicht sicher, ob die ABH überhaupt etwas von Dir will ?
Wenn Dein Ehepartner das Visum beantragt hat, dann wird er es auch erhalten, sofern es keine Gründe gibt, die zu einer Ablehnung führen könnten. Nicht immer wird dazu der hier lebende Partner nochmals befragt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.01.2016 um 21:14:34
 
Maritha schrieb am 31.01.2016 um 20:56:53:
Nun interessiert mich jetzt welche Dokumente ABH meinerseits braucht

Am besten bei deiner ABH des Vertrauen nachfragen, denn nur sie kann dir sagen, was sie von dir braucht. Zwinkernd

Allerdings macht es keinen Sinn, vorab nachzufragen, bevor der Dokumente von der Botschaft bei der ABH eingetroffen sind.

Auch eine Checkliste von möglichen zwei dutzend Dokumenten bringt auch nicht weiter. Zwinkernd
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.01.2016 um 21:22:10
 
Saxonicus schrieb am 31.01.2016 um 21:12:45:
Wenn Dein Ehepartner das Visum beantragt hat, dann wird er es auch erhalten, sofern es keine Gründe gibt, die zu einer Ablehnung führen könnten

Soeben lese ich gerade diesen Thread der TS ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1445443047/0#0
... womit sie scheinbar von sich selber spricht und nicht von ihrem Mann.

In dieser verfahrenen Situation dürfte ein seriöser Ratschlag kaum möglich sein, ausser - was auch im anderen Thread bereits geraten wurde - einen versierten Anwalt aufzusuchen.
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Maritha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.02.2016 um 13:59:36
 
Zitat:
womit sie scheinbar von sich selber spricht und nicht von ihrem Mann Zitat:


Das war meine Erste Antrag auf Erteilung eines Visums, ABH hat mit viele Fehlern gearbeitet, gab auch viele kommunikationsschwierigkeiten zwischen Behörden. Am ende wie auch am anfang waren alle Sachbearbeiter sehr unfreundlich. Seit fast 2 Jahr Erwartung und Kampf in Berlin vor Verwaltungsgericht (ich sehe jetzt das Gericht keinen Sinn hatte und wir damit nur Zeit und Nerven verloren haben) kamm eine Ablehnung mit dem Grund dass mein Ehemann im Meldeamt immer noch nicht als verheiratet registriert war und davon ausgegangen hat er keine Interesse an der Ehe.
Genau hier meine ich kommunikationsschwierigkeiten zwischen Behörden. Natürlich war er am anfang erstmal im Rathaus wo er sich als verheiratet registriert hat und dann wurde zu ihm gesagt dass es automatisch zu Meldeamt geht, aber das hat anscheinend  nicht funktioniert.
Als ich dann Ablehnung mit diesem Grund bekommen hab war er sofort zum Meldeamt und sie haben gesagt dass es eigentlich keinen Grund  für eine Ablehnung sein sollte, tut uns so leid bla bla.. Dann haben sie gesagt (Meldeamt) sie sollten bitte Ihre Geburtsuhrkunde nachreichen und dann registrieren wir sie als verheiratet, heee was soll das erstmal sagen sie das funktioniert automatisch dann kommt sowas und erst nach 1.5 Jahre? Wir haben sehr schlechte Erfahrungen mit ABH und noch mit andere Behörden.
Mein Ehemann wohnt seit dem nicht mehr dort, er ist deswegen ausgezogen und ich habe Visum erneut beantragt.
Ich musste wegen dem komische Ablehnungsbrief im Botschaft alles erklären. Sie waren sehr Nett, haben mir genau zugehört und meine Antrag erneut verschickt, aber Gott sei dank an der neue Adresse.  Smiley  Wahrscheinlich das ist nicht die Erste Fall wo Kommunikationsschwierigkeiten gab.
Wir wissen schon was mein Ehemann vor ABH vorliegen muss Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, das sind zwei wichtigste Sachen, aber nur für Interesse hat er hier diese Frage gestellt, vielleicht hat sich da was geandert...
Trozdem Danke für eure Antwort. L.G.  Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 09.02.2016 um 14:08:58
 
Dann brauchst Du gar keine Unterlagen für die ABH. Sie bekommt ja Deine Unterlagen von der Botschaft mit der Post.

Sobald diese da sind, guckt die Ausländerbehörde sie durch. Und wenn alles normal ist, bekommt Dein Mann dann einen Brief, welche Unterlagen in der Post fehlten. Und genau die muss er dann bringen.

Falls Du schon alles vollständig eingereicht hast, kann es auch sein, dass er gar nichts mehr machen muss.
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Maritha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.02.2016 um 14:17:39
 
reinhard schrieb am 09.02.2016 um 14:08:58:
Dann brauchst Du gar keine Unterlagen für die ABH. Sie bekommt ja Deine Unterlagen von der Botschaft mit der Post.

Sobald diese da sind, guckt die Ausländerbehörde sie durch. Und wenn alles normal ist, bekommt Dein Mann dann einen Brief, welche Unterlagen in der Post fehlten. Und genau die muss er dann bringen.

Falls Du schon alles vollständig eingereicht hast, kann es auch sein, dass er gar nichts mehr machen muss.


Wir meinen was mein Ehemann vor ABH in Deutschland vorliegen muss, diese Documente was im Brief steht. Meinerseits habe schon im Botschaft alles vorgelegt.

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