Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum (Gelesen: 13.168 mal)
Themen Beschreibung: Brauche Rat.
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
06.08.2015 um 18:33:29
 
Ich möchte meinen Verlobten aus Pakistan in Deutschland heiraten. Die Ehe ist angemeldet. Die Papiere werden gerade geprüft.

Sollte alles in Ordnung sein, müssen wir im Anschluss das Visum zum Zwecke der Hochzeit beantragen. Dafür benötige ich eine Verpflichtungserklärung.

Ich bin im öffentlichen Dienst und habe 2 minderjährige Kinder. Mein Einkommen soll bei 3400 Euro Netto liegen, was ich trotz Vollzeitjob nicht habe. Ein Sperrkonto wird nicht akzeptiert.

Es wurde mir gesagt, ich soll dorthin fliegen und heiraten, dann braucht man keine VE abzugeben, ich möchte aber hier heiraten. Was kann ich tun?

Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer jetzt rumzufragen, er mir helfen würde....und überhaupt diese Bonnität hat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #1 - 06.08.2015 um 19:20:30
 
Sry aber 3400€ netto? Klingt unglaubwürdig.

Die VE orientiert sich an der Pfändungsgrenze aus § 850c ZPO. Also bei 2 unterhaltspflichtigen beträgt es ca. 1700€. Dann sagt die Behörde dass Betrag in Höhe x über der Pfändungsfreigrenze gegeben sein muss. 300€? 500? Keine Ahnung wieviel die Behörde da will. 3400 € sind das doppelte deiner Pfändungsgrenze. Das kann kein legitime Forderung sein.

Also Fazit:

Ich hoffe du verdienst spürbar mehr als 1700€ netto. Dann fordere mal die Berechnung der geforderten Höhe. Die sollen mal schön ausrechnen...

Sry aber 3400€? Dürfen nur noch Gutverdiener heiraten????
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #2 - 06.08.2015 um 20:55:46
 
Aras schrieb am 06.08.2015 um 19:20:30:
Sry aber 3400€? Dürfen nur noch Gutverdiener heiraten???? 

Die Summe wird scheinbar bei der TS (Berechnung unbekannt) angesetzt, weil sie zwei Kinder hat.

Ich würde den SB fragen wie hoch die Nettosumme ohne Kinder wäre und dann nachhaken, wie sich die Differenz zu 3400 Euro ergibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #3 - 06.08.2015 um 22:34:23
 
Ohne Kinder wollen sie 2200 Euro Netto.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #4 - 06.08.2015 um 22:37:10
 
Ich hab schon mein Verdienst mitgeteilt.  Verdiene genau 2200 netto...ich brauch gar nicht erst kommen. Wurde direkt per Mail abgelehnt mit der Begründung ich solle jemanden suchen oder hinfliegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #5 - 06.08.2015 um 22:42:46
 
Also ernsthaft 1100 € über dem Pfändungsfreibetrag?

Ganz ehrlich... lass dir die entsprechende Verordnung geben, damit du weißt was wie es ganz konkret ist.

In Berlin müsstest du als Single ohne Kinder nur ca. 1400 € netto vorweisen....

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1383686941

Also lass dir mal die Verordnung geben...
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #6 - 06.08.2015 um 22:42:50
 
Habe einen Screenshot von dem Informationszettel gemacht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #7 - 06.08.2015 um 22:43:46
 
Junimond schrieb am 06.08.2015 um 22:37:10:
. Wurde direkt per Mail abgelehnt mit der Begründung ich solle jemanden suchen oder hinfliegen. 

... dann solltest du nachfragen, aufgrund welcher Berechnungsgrundlage sich der Betrag von 3400 zusammensetzt.

*Habe erst jetzt die eingestellte Seite der ABH gelesen*
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #8 - 06.08.2015 um 22:50:22
 
Die Zahlen stammen vom Mond... welche Stadt oder Landkreis ist das denn?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #9 - 06.08.2015 um 22:50:33
 
Aber was hab ich dann davon? Der Mann schrieb, er macht auch nur seine Arbeit. Das sind seine Vorschriften. Ablehnen wird er mich trotzdem.

Ich versteh das alles nicht.  Es geht hier doch auch nur um die paar Tage bis zur Hochzeit oder? Danach würde doch die VE sicherlich enden. Und Harz 4 würde ich sowieso nie bekommen. ...und er auch nicht, dafür ist mein Gehalt sicherlich auch wieder zu hoch.

Ich denke, die wollen nicht, daso man heiratet oder?

Ich fühle mich voll diskriminiert. Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #10 - 06.08.2015 um 22:50:55
 
Berlin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #11 - 06.08.2015 um 22:57:14
 
Oha es wird zwischen einer V E für Eheschließung und eine VE für Kurzbesuchvisa unterschieden.

Trotzdem sind die Zahlen Schrott. Das schreit ja förmlich nach einem massiven Eingriff in die Eheschließungsfreiheit.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Junimond
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #12 - 06.08.2015 um 23:01:19
 
Und nun? 
Ich bin meine komplette Freundesliste durchgegangen.  Wüsste nicht, wen ich für solch eine Verantwortung fragen sollte. Da steht man mal wieder allein da in der Not. Und wer helfen würde hat das Gehalt nicht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #13 - 06.08.2015 um 23:09:28
 
Ganz ehrlich... Ich weiß es nicht.

Ich würde in Erwägung ziehen die Stadt zu verklagen für die Eheschließung das Mindest-Nettoeinkommen für Schengen-Visa zu verwenden.

Ich mein.. selbst der Sachbearbeiter gibt dir den Hinweis im Ausland zu heiraten. Und das ist mE ein unzulässiger Eingriff in die Eheschließungsfreiheit.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung für Heiratsvisum
Antwort #14 - 06.08.2015 um 23:15:11
 
Sorry, aber der SB hat überhaupt keine Entscheidungsfreiheit, die VE nicht auszustellen. Die VE ist eine Bürgschaft zu deren Annahme er verpflichtet ist, da dies eine einseitige Willenserklärung darstellt.

Zu diesem Thema hatte sich von Jahren einmal der User @Muleta geäußert.

Auch dürfte m.E. kein Vermerk wie "Einkommen zu gering" oder ähnliches gemacht werden.

Sofern die ABH trotzdem die Ausstellung der VE verweigert, sehe ich den Gang zum VG gegeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema