Petersburger schrieb am 06.08.2015 um 20:51:12:Nochmal zur Wiederholung: Beide sind ohne gültigen Aufenthaltstitel unterwegs.
Alles andere sind für den Grenzübertritt nicht relevante Nebenfakten, die außerhalb Deutschlands in aller Ruhe im vorgeschriebenen Visumverfahren geprüft werden können und müssen.
Das ist von meinem Bauchgefühl her eine Gleichmacherei. (ich weiß, Bauchgefühl liegt rechtlich oft daneben, aber sei's drum).
In allen Lebensbereichen ist die Vorgeschichte (Anamnese) eines der wichtigsten Mittel, eine Sache oder Vorgang zu beurteilen. Warum ausgerechnet dies beim Ausländerrecht nicht gelten soll, erschliesst sich mir nicht. Durch das Erlöschen der
AE wird die
ABH ja nicht gleich die Akte wegschmeissen und alles auf Null setzen, nur zum Zweck dass diese beiden von dir genannten (virtuellen) Personen die gleiche Ausgangssituation an der Grenze haben.
Im Unterschied zu der Person ohne jede bisherigen bezug zu D, hat die Frau - mE auch für die Grenzbeamten leicht erkennbar - einen Anspruch auf einen
AT.
Sie hat einen
eAT auf dem noch ein Titel bis September 2015
steht. Der mag zwar erloschen sein, aber dieser
eAT existiert und ist nicht gefälscht. Ihr Ehemann ist bei ihr. Das sind starke Indizien, die dafür sprechen, dass sie auch ohne weiteres wieder eine neue
AE bekommen wird.
Was in diesem Fall die Botschaft Manila besser bei einem FZ-Visum prüfen kann als die zuständige
ABH, ist mir bis jetzt nicht klar geworden. Die Akte der Frau in der
ABH wird mit Sicherheit dicker sein,als die Akte in der Botschaft -- falls die überhaupt noch verfügbar ist.
Die Botschaft wird bei einem FZ-Antrag wieder der
ABH fragen, ob sie einer Einreise zustimmt. Vermutlich wird dann derselbe Sachbearbeiter, der zunächst die Einreise abgelehnt hat, jetzt zustimmen. Worin liegt der Unterschied? Einaml stand die Frau an der Grenze zu D und einmal ist sie auf der Botschaft in Manila...und da kommt dann wieder mein Bauchgefühl hoch, dass da irgendwas nicht stimmen kann.
Ich würde wetten, wenn die indonesische Frau von Markus Müller-Westernhagen mit dem selben Problem bei der
BPol gestanden hätte, dass die Frau nach 10 Minuten mit den besten Wünschen durchgewunken worden wäre..