Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten (Gelesen: 5.597 mal)
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
10.07.2015 um 16:41:46
 
Hallo zusammen,
momentan habe ich noch eine Niederlassungserlaubnis (§18B als Anmerkung). Hoffe aber bald eine Daueraufenthaltserlaubis EG zu bekommen. Danach beabsichtige ich einige (evtl. >12) Monate im nichteuropäischen Ausland zu verbringen. bei der Internetrecherche habe ich rausgefunden, dass die Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten der nicht-Einreise nicht erlischen würde, wenn man davor die Blaue Karte besitzt hätte. In meinem Fall wäre das nicht die blaue Karte sondern Niederlassungserlaubnis (nach §18b), was ähnlich ist ... Wie könnte ich am besten vorgehen, wenn ich beabsichtige mindestens 12 Monate  nach DE nicht anzureisen.... es besteht keine eheliche LG ...

Danke im Voraus!
Alex
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #1 - 10.07.2015 um 17:01:17
 
alex2011 schrieb am 10.07.2015 um 16:41:46:
In meinem Fall wäre das nicht die blaue Karte sondern Niederlassungserlaubnis (nach §18b), was ähnlich ist


Ähnlich mag sein, gleich nein.
In §51 Abs 9 Nr. 3 AufenthG ist eindeutig die Blaue Karte EU genannt. Hätte der Gesetzgeber gewollt das auch eine NE nach §18 b berücksichtigt wird, so hätte er es reingeschrieben. Hat er aber nicht.


§51 Abs. 4 in Verbindung mit §51 Abs 9 Satz 2 AufenthG gilt auch für den Daueraufenthalt EU. Du kannst also eine Verlängerung der Abwesenheit über 12 Monate bei der ABH beantragen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 891

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #2 - 10.07.2015 um 21:29:18
 
alex2011 schrieb am 10.07.2015 um 16:41:46:
Wie könnte ich am besten vorgehen

Falls Du die Erteilungsvoraussetzung für die Blaue Karte erfüllst, kannst Du diese vor der Erteilung der DA-EU parallel zu Deiner NE beantragen. Dann bekommst Du eben die "fortgeschrittene" DA-EU, die bis zu 24 Monate Auslandsaufenthalt nicht erlischt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #3 - 13.07.2015 um 16:16:32
 
Danke Euch! Ihr seid wie immer Klasse!

Verstehe ich Euch richtig, dass ich vermutlich diese 2 Optionen habe:
1) Blaue Karte  beantragen / Gebühren iHv ca €140 bezahlen -> Dauer Aufht EG beantragen / Gebühren iHv ca €140 bezahlen -> Mit ruhigem Gewissen max. 24 Monate im nicht EU Ausland verweilen ohne Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach §51 zu benötigen
2) Dauer Aufht EG direkt beantragen -> Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach §51beantragen -> max 12 Monate im nicht EU-Ausland verbleiben.

- Angenommen, ich entscheide mich für die Option 2 und reise nach zB 11 Monaten für ein Paar Woche ein. Danach bin ich zB 5 Monate weg. Würde mir dann ein Problem beim Wiedereinreisen  (nach einem 5-monatigen Abwesen) drohen?

Vielen Dank!  Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #4 - 13.07.2015 um 16:52:37
 
sorry. darf ich not etwas fragen?
-> darf man generell beide Titeln besitzen Dauer Aufht AG und NE (bzw Blaue Card).

Danke!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #5 - 13.07.2015 um 17:22:17
 
Das wurde durch eine höchstrichterliche Entscheidung eindeutig bejaht. Man darf beide gleichzeitig besitzen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 891

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #6 - 14.07.2015 um 08:53:57
 
alex2011 schrieb am 13.07.2015 um 16:16:32:
Blaue Karte  beantragen / Gebühren iHv ca €140 bezahlen

Es wären 100 bis 110 Euro je nach Geltungsdauer der BC.

alex2011 schrieb am 13.07.2015 um 16:16:32:
Dauer Aufht EG beantragen / Gebühren iHv ca €140 bezahlen

Es wären 135 Euro.

alex2011 schrieb am 13.07.2015 um 16:16:32:
1) Blaue Karte  beantragen / Gebühren iHv ca €140 bezahlen -> Dauer Aufht EG beantragen / Gebühren iHv ca €140 bezahlen -> Mit ruhigem Gewissen max. 24 Monate im nicht EU Ausland verweilen ohne Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach §51 zu benötigen

Korrekt.

alex2011 schrieb am 13.07.2015 um 16:16:32:
Angenommen, ich entscheide mich für die Option 2 und reise nach zB 11 Monaten für ein Paar Woche ein. Danach bin ich zB 5 Monate weg. Würde mir dann ein Problem beim Wiedereinreisen  (nach einem 5-monatigen Abwesen) drohen? 

Sollte eigentlich nicht, s. auch hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #7 - 15.07.2015 um 10:02:50
 
Meine Lieben! Ihr seid Klasse! Eine (vermutlich letzte) Frage! Momentan bin ich dabei den Aufhebungsvertrag mit meinem AG zu besprechen. So dass ich im schlimmsten Fall ab November 2015 arbeitslos bin. Hat dies Auswirkungen darauf, wenn ich nun eine Daueraufenthaltserlaubnis EG oder die Blaue Karte beantrage?
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 891

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #8 - 15.07.2015 um 10:46:52
 
alex2011 schrieb am 15.07.2015 um 10:02:50:
So dass ich im schlimmsten Fall ab November 2015 arbeitslos bin. Hat dies Auswirkungen darauf, wenn ich nun eine Daueraufenthaltserlaubnis EG oder die Blaue Karte beantrage?

Sowohl BC, als auch DA-EU setzen einen gesicherten Lebensunterhalt voraus, daher wird es keine BC/DA-EU bei Arbeitslosigkeit geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #9 - 15.07.2015 um 10:55:37
 
danke! wenn die arbeitslosigkeit jedoch frühstens im November eintreten wird, dürfte ich jetzt die daueraufenthaltserlaubnis EG trotzdem beantragen, oder? (NE besitze ich ja)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #10 - 15.07.2015 um 11:12:14
 
Es muss perspektivisch gesichert sein.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #11 - 15.07.2015 um 11:23:09
 
ok. klar. momentan hab ich nicht schriftliches, was dagegen spricht. also nehme ich an, ich handle ok.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #12 - 15.07.2015 um 13:17:23
 
alex2011 schrieb am 15.07.2015 um 11:23:09:
momentan hab ich nicht schriftliches, was dagegen spricht.


Genau. Solange du nicht im gekündigten Arbeitsverhältnis bist, ist alles perspektivisch ok.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #13 - 16.07.2015 um 15:21:50
 
danke euch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alex2011
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlöschen der Daueraufenthaltserlaubnis EG nach 12 Monaten
Antwort #14 - 24.07.2015 um 08:29:52
 
Aras schrieb am 13.07.2015 um 17:22:17:
Das wurde durch eine höchstrichterliche Entscheidung eindeutig bejaht. Man darf beide gleichzeitig besitzen.

 

würdet ihr mir bitte den link zu dieser enscheidung schicken? meine ABH beneint das... danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema