Guten Tag,
ich hätte gerne Ihren Rat zum Thema Visum bzw. Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten. Meine Situation ist wie folgt:
Ich bin ein Ausländer aus einem Drittstaat (ursprünglich aus den USA) und bin seit Juli 2012 wohnhaft in Deutschland. (Falls es wichtig ist: Davor habe ich ein Jahr 2010-2011 in Stuttgart studiert aber habe keinen Abschluss erhalten.) Vom Juli 2012 bis Juni 2013 habe ich eine Ausbildung bzw. ein Volontariat in Köln absolviert und wurde danach von der Firma übernommen als Angestellte. Ich bin aktuell immer noch von dieser Firma beschäftigt.
Als kleine Info am Rande: Mein Beruf gehört nicht zu den sogenannten Mangelberufen in Deutschland und eine Vorrangprüfung musste von der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, als die Firma mich einstellen wollte. Mein Antrag für Visum wurde zunächst abgelehnt, weil die Vorrangprüfung feststellte, dass es qualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland für die ausgeschriebene Stelle gab. Ich habe das Visum ein zweites Mal beantragt und die Begründung mithilfe eines Anwalts umformuliert. Mein Chef und ich haben persönlichen Kontakt mit dem Sachbearbeiter meines Antrages aufgenommen und ihr noch mal die Situation erläutert, warum er mich einstellen wollte. Und dann hat's nach sieben stressigen Monaten endlich geklappt. Kurz gesagt: Es war ein großer Stress und ich möchte sowas künftig vermeiden, wenn überhaupt möglich.
Im Mai 2015 wird mein Vertrag bei dieser Firma ablaufen und somit auch meine Arbeitserlaubnis. Mein Arbeitgeber und ich haben gegenseitig entschieden, das Arbeitsverhältnis zu beenden, weil ich aus unterschiedlichen Gründen den Job wechseln möchte. Allerdings möchte ich weiterhin im gleichen Bereich arbeiten. Ich befinde mich gerade in der Bewerbungsphase und hoffe demnächst, ein Jobangebot zu erhalten.
Meine Fragen:
_Wenn ich ein Jobangebot bekäme, müsste ich den ganzen Prozess für das Visum noch mal durchgehen wie oben beschrieben?
_Bin ich ab dem 1. Juni sofort ausreisepflichtig? Oder habe ich dann Anspruch auf ein Schengen-Visum, mit dem ich drei Monate ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland bleiben darf? Oder war die Zeit "schon drin" in den ersten drei Monaten meines aktuellen Aufenthalts. Nicht, dass ich versehentlich meinen Ausreisetermin überschreite...
_Sollte ich vor Ende Mai keinen Job gefunden haben, gibt es die Möglichkeit, ein Visum zu bekommen, das mir mehr Zeit für die Jobsuche gibt? Ich habe irgendwie im Kopf, dass man so ein Visum beantragen kann, wenn man eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen hat. Wenn ja, muss man bestimmt den Lebensunterhalt nachweisen können. Was sind die Regelungen da?
Falls irgendeine Info fehlt, die man braucht, um eine präzisere Antwort zu formulieren, sagen Sie mir bitte Bescheid. Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Viele Grüße aus Köln