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Daueraufenthalt EG/EU - Erlischt er durch Abmeldung, Anspruch nach einer Einreise nach Deutschland (Gelesen: 1.484 mal)
Poldisyus
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indonesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt EG/EU - Erlischt er durch Abmeldung, Anspruch nach einer Einreise nach Deutschland
24.05.2015 um 00:31:52
 
Hallo zusammen,
ich möchte gerne über die Ansprüche / Rechten wissen, wenn man Daueraufenthalt EG oder EU hat.

1. Wird ein Indonesier, der seit ca. 10 Jahre in Deutschland ist, sofort seinen Daueraufenthalt EU verlieren, wenn er sich aus Deutschland abmeldet, und zurück nach Indonesien fliegt, oder spielt die Abmeldung keine Rolle?
Gilt also AufenthG § 51 (1) für Daueraufenthalt EU (z.B. "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist") oder wird Daueraufenthalt EU nicht von AufenthG § 51 (1) überhaupt betroffen? Ist das Erlöschen also wirklich nur durch AufenthG § 51 (9)?

2. Kann er nach seiner Abmeldung und Ausreise und nachdem er in Indonesien wohnt, wieder nach Deutschland ohne Visum einreisen? Wir nehmen an, dass es noch nicht die 12 aufeinander folgenden Monaten überschreitet.

3. Hat er wieder einen Anspruch, wieder 12 aufeinander Monate in Indonesien wieder aufzuhalten, ohne dass er den Daueraufenthalt EU verliert, nachdem er nach Deutschland einreist und in bestimmten Zeit aufhält? Gibt es bestimmte zu erfüllende Bedingungen (z.B. Grund der Einreise oder Länge des Aufenthalts in Deutschland), damit er den Anspruch wieder haben kann, wenn ja welche? Reicht der Grund der Einreise als Tourist und zum Besucht dafür aus? Reicht 1 tägige oder 1 wöchige Aufhalten in Deutschland dafür aus?

4. In AufenthG § 51 (9) Punkt 3 und 4 wird die Formulierung "sich außerhalb ... aufhält" benutzt. Was bedeutet das eigentlich?
Wenn man nach Deutschland einreist und für 1 Woche in Deutschland Reise hat, heißt er noch "sich außerhalb Bundesgebiet aufhält"?

Was denkt ihr? Hat Jemand Ahnung und Erfahrungen damit?
Danke für eure Hilfe. Ich freue mich auf eure zahlreiche Antworte, auch für die Antworte die zum Teil meiner Fragen abdeckt.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG/EU - Erlischt er durch Abmeldung, Anspruch nach einer Einreise nach Deutschland
Antwort #1 - 24.05.2015 um 00:55:32
 
1. Es gelten nur die Erlöschensbedingungen des § 51 Abs. 9

2. Innerhalb der 12 Monate = kein Problem

3. + 4. Geht mE um den gewöhnlichen Aufenthalt.

Zitat:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt


Also nicht Tourist oder Besuch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG/EU - Erlischt er durch Abmeldung, Anspruch nach einer Einreise nach Deutschland
Antwort #2 - 24.05.2015 um 13:02:09
 
Aras schrieb am 24.05.2015 um 00:55:32:
3. + 4. Geht mE um den gewöhnlichen Aufenthalt.

Also nicht Tourist oder Besuch.

Das ist eben im Falle der EzDA-EU - im Gegensatz zur NE - wohl anders geregelt. Es bestätigt die bisher magere Gerichtspraxis nämlich das Urteil des BayVGH  vom 13.05.2014, Az. 10 BV 12.2382, welches in seiner Argumenation unter den Rn. 37-38 das Thema kurz angeht.
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