Hallo zusammen,
ich möchte gerne über die Ansprüche / Rechten wissen, wenn man Daueraufenthalt EG oder EU hat.
1. Wird ein Indonesier, der seit ca. 10 Jahre in Deutschland ist, sofort seinen Daueraufenthalt EU verlieren, wenn er sich aus Deutschland abmeldet, und zurück nach Indonesien fliegt, oder spielt die Abmeldung keine Rolle?
Gilt also
AufenthG § 51 (1) für Daueraufenthalt EU (z.B. "wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist") oder wird Daueraufenthalt EU nicht von
AufenthG § 51 (1) überhaupt betroffen? Ist das Erlöschen also wirklich nur durch
AufenthG § 51 (9)?
2. Kann er nach seiner Abmeldung und Ausreise und nachdem er in Indonesien wohnt, wieder nach Deutschland ohne Visum einreisen? Wir nehmen an, dass es noch nicht die 12 aufeinander folgenden Monaten überschreitet.
3. Hat er wieder einen Anspruch, wieder 12 aufeinander Monate in Indonesien wieder aufzuhalten, ohne dass er den Daueraufenthalt EU verliert, nachdem er nach Deutschland einreist und in bestimmten Zeit aufhält? Gibt es bestimmte zu erfüllende Bedingungen (z.B. Grund der Einreise oder Länge des Aufenthalts in Deutschland), damit er den Anspruch wieder haben kann, wenn ja welche? Reicht der Grund der Einreise als Tourist und zum Besucht dafür aus? Reicht 1 tägige oder 1 wöchige Aufhalten in Deutschland dafür aus?
4. In
AufenthG § 51 (9) Punkt 3 und 4 wird die Formulierung "sich außerhalb ... aufhält" benutzt. Was bedeutet das eigentlich?
Wenn man nach Deutschland einreist und für 1 Woche in Deutschland Reise hat, heißt er noch "sich außerhalb Bundesgebiet aufhält"?
Was denkt ihr? Hat Jemand Ahnung und Erfahrungen damit?
Danke für eure Hilfe. Ich freue mich auf eure zahlreiche Antworte, auch für die Antworte die zum Teil meiner Fragen abdeckt.