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München Bayern Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Woher soll die Ausländerbehörde wissen, dass Dein Arbeitsverhältnis unter Umständen bald gekündigt wird? Sie entscheidet nach Aktenlage, nicht nach dem Gemütszustand des Antragsstellers.
Bei der Beantragung des Titels brauchst Du nicht zu schwören, dass Du nicht vorhast, das Arbeitsverhältnis in der Zukunft zu kündigen - Du brauchst nur zu beweisen, dass nach der jetzigen Aktenlage Dein Einkommen gesichert ist. D.h. ein ungekündigter Arbeitsvertrag ist da, und das Gehalt wird regelmäßig gezahlt.
Ich würde an Deiner Stelle sofort eine DA-EU beantragen. Solange das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist, hast Du (aus der Sicht der Behörde) ein gesichertes Einkommen. Du zeigst der Behörde den Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und (falls nötig - nachfragen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Vertrag (derzeit!) nicht gekündigt ist. Diese Angaben dürften für die Behörde ausreichen, um ein gesichertes Einkommen festzustellen. Dann steht der DA-EU nichts im Wege (fallst Du die restlichen Kriterien erfüllst).
Noch eine Möglichkeit: Du kannst bei der Ausländerbehörde eine längere Wiedereinreisefrist beantragen (z.B. 2 Jahre), eine Ausbildung im Ausland ist eine gute Begründung. Aber auch dafür musst Du zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein gesichertes Einkommen/Wohnraum/Krankenversicherung haben (zumindest verlangen das die Behörden in Ffm). Also steht auch diese Option nur zur Verfügung, solange Du den Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt hast.
Wenn Du aber wartest bis der Arbeitsvertrag gekündigt/ einvernehmlich aufgelöst ist, dann wird sowohl ein Umstieg auf die DA-EU, als auch eine längere Wiedereinreisefrist unmöglich. Weil Du dann kein gesichertes Einkommen mehr vorweisen kannst. Deshalb: nicht warten - jetzt handeln!
Ggf. ist noch zu prüfen, ob Du während der Bearbeitung des Antrags auf DA-EU/längere Wiedereinreisefrist Veränderungen Deiner Wirtschaftslage an die Ausländerbehörde melden musst (dies ist z.B. bei Einbürgerungen der Fall). Vielleicht können hier anwesende Forumsexperten eine Auskunft geben. Falls ja, musst du mit der Kündigung des Vertrages so lange warten, bis Du die DA-EU in der Hand hast. Denn sonst müsstest Du die Kündigung sofort der Ausländerbehörde anzeigen, was bestimmt zur Versagung des Antrags führen würde.
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