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Ausreise, Wiedereinreise Familienzusammen visum Nairobi 2015 (Gelesen: 15.191 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 09.07.2015 um 19:52:39
 
Angelika7 schrieb am 09.07.2015 um 18:29:21:
Wie antwortet mein Mann auf folgende Fragen bei der Deutsche Botschaft Nairobi?" Was haben sie die 10 Jahre in Deutschland gemacht?" " Warum haben sie wegen ihre Identität gelogen?"Wie kann er am besten diese Fragen beantworten? 

Wahrheitsgemäß.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Angelika7
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Antwort #16 - 09.07.2015 um 20:28:13
 
Erstmal Vielen Dank für interessante und sehr lustige Antworten.  Smiley
Wir haben uns diese Fragen überlegt und auch schon unserer Anwalt und an der ABH gefragt. Beide meinen mein Mann sollte sagen er war in Asyl.  Der Sachbearbeiter von der ABH meinte er soll bei der Wahrheit bleiben da die Botschaft alles über das Zentral Register über ihn weiss. Ihm würde der Rat gegeben zu sagen er habe in Deutschland sich eine bessere Zukunft gewünscht.
Trotzdem möchten wir gern von euch erfahren was vielleicht eine vernüftige Antwort wäre.
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reinhard
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Antwort #17 - 09.07.2015 um 20:30:57
 
Er könnte sagen, dass er Asyl beantragt hat.
Einen falschen Namen habe er angegeben, um eine Abschiebung unmöglich zu machen.

Das sind aber die Antworten, die sich die Mitarbeiter der Botschaft auch selbst geben, dazu brauchen sie ihn nicht.
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Antwort #18 - 09.07.2015 um 22:18:06
 
Kurzes Offtopic, damit das Folgende nicht so stehen bleibt:

erne schrieb am 08.07.2015 um 17:03:28:
Der Deutsche Gesandte/Visaentscheider bekommt davon nichts mit, denn am Ende hat er nach vielfachen Versuchen nur das von den Ortskräften willkürlich als "einzig richtige" eingeschätzte Einladungsschreiben auf dem Tisch.

Erstens sollte man die Ortskräfte nicht verteufeln, die machen ihre Arbeit i.d.R. so gut sie können. Oft genug macht ihnen es "die Kundschaft" viel schwerer, als es sein müßte.
Es ist beispielsweise für mich immer wieder erschütternd, wie anmaßend sich viele - Frauen und Männer!- gegenüber Einheimischen Ortskräften wie auch gegenüber deutschen weiblichen Ortskräften benehmen.
Nicht aber gegenüber deutschen männlichen Ortskräften.
Ich wiederhole: Es ist erschütternd.

erne schrieb am 08.07.2015 um 17:03:28:
Als Deutscher weiss man sich zu wehren, 

Dann sollte man es tun. Wenn eine Einladung aus solchen fadenscheinigen Gründen neu aus Deutschland verschickt wird, ist immer ein in Deutschland Lebender beteiligt.
Der dann seine begründete Verwunderung schriftlich an die Leitung der Visastelle schicken sollte. Und schon bekommt die das Theater mit.

/Offtopic
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Angelika7
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Antwort #19 - 11.07.2015 um 18:42:54
 
Hallo nochmals,
muss mein Mann damit rechnen da er in Deutschland mit seine Identität gelogen hatte noch in Deutschland oder in Nairobi am Flughafen festgenommen werden?
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reinhard
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Antwort #20 - 12.07.2015 um 12:25:32
 
Falls es einen Haftbefehl gibt: Ja.

Aber wenn jeder, der einmal lügt, ins Gefängnis kommt, wären vermutlich alle 80 Millionen Einwohner im Gefängnis, oder?
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Angelika7
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Antwort #21 - 12.07.2015 um 12:31:53
 
Hallo Reinhard,
Wie weiß man ob es einen Haftbefehl gibt?
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reinhard
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Antwort #22 - 12.07.2015 um 12:34:17
 
Natürlich. Dein Mann weiß es.

Wenn er zu irgendeiner Behörde geht, wird er festgenommen, wenn es einen Haftbefehl gibt. Und wenn es eine Einreisesperre oder einen Haftbefehl gibt, gibt es keine Vorabzustimmung.

Du wirst Dich irgendwann damit abfinden müssen, dass alle Deine Fragen bereits von der Ausländerbehörde abschließend beantwortet worden sind und die Wiederholung aller Fragen keinen Sinn ergibt.

Haftbefehle stehen auch in der Selbstauskunft drin.
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Antwort #23 - 12.07.2015 um 13:36:52
 
Vielen Dank Reinhard Smiley
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Antwort #24 - 16.07.2015 um 14:12:51
 
Wir haben noch eine Frage. Meine Anwalt hat diese Email von der ABH bekommen und hat sie uns zukommen lassen.


Sehr geehrter Herr xxx, ( Mein Anwalt)

nach Sichtung der Akte stimme ich als Vertreterin des FDL Herrn  xxx der folgende Vorgehensweise zu:

1. Herr xxx ( Mein Mann) reist spätestens bis zum 15.08.2015 aus der Bundesrepublik Deutschland freiwillig aus, um das Visumsverfahren nachzuholen. Hierzu wird von mir gegenüber der deutschen Botschaft in Kenia eine Vorabzustimmung unter der Voraussetzung erteilt, dass Deutschkenntnissen (A1) nachgewiesen werden.

2. Bei Vorlage der

Ø  A1-Zertifikat

Ø  Flugbuchung

Ø  Kopie des Personalausweises der Ehefrau

Ø  letzte Entgeltabrechnung der Ehefrau


wird die Duldung bis zum Flugdatum, spätestens bis zum 15.08.2015 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

3. Der Transfer zum Flughafen erfolgt durch die Ausländerbehörde. Dort wird der Reisepass, die Grenzübertrittsbescheinigung und die Vorabzustimmung ausgehändigt.


Ich bitte Ihren Mandanten entsprechend zu informieren und um dessen Vorsprache bis 29.07.15 nach Terminvereinbarung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx (ABH)


Was bedeutet dieser dritte Absatz von der Email der ABH?


"  Der Transfer zum Flughafen erfolgt durch die Ausländerbehörde. Dort wird der Reisepass, die Grenzübertrittsbescheinigung und die Vorabzustimmung ausgehändigt."


1. Bedeutet das er wird zum Flughafen durch die ABH gebracht? oder durch die Polizei? in Handschellen?
2. wieso bekommt mein Mann seine Papiere am Flughafen ohne vorher zu lesen was drin steht?
3. Wenn mein Mann die Vorabzustimmung erst zum Zeitpunkt seiner Abreise bekommt, wann bekommt meine Anwalt die Kopie?


Die Vorgang läuft genauso ab wie bei einer Abschiebung.

Wieso kann mein Mann nicht allein zum Flughafen gehen wie ein freier Mann und nicht in begleitung einer Behörde als hätte sie angst dass er weg läuft?

Bitte erklären sie uns diese Vorgang. Wir hoffen das es keine böse überraschung gibt nicht das mein Mann am Flughafen ist und es gibt keine Vorabzustimmung und wird dann abgeschoben.



Mit Freundlichen Grüßen
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Antwort #25 - 16.07.2015 um 15:21:52
 
Frag doch bitte deinen Anwalt. Dafür wird der Herr auch bezahlt. Der Anwalt wird bestimmt ein Stillhalteabkommen mit der Ausländerbehörde abschließen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #26 - 16.07.2015 um 18:49:54
 
Vermutlich hat Dein Mann der Behörde schon häufiger etwas zugesagt und nicht eingehalten. Das Verfahren ist völlig normal. Die Ausländerbehörde macht alles fertig, gibt es ihm aber erst, wenn er zeigt, dass er diesmal seinen Teil der Vereinbarung einhält.

Am besten sagst Du Deinem Mann, dass er sich peinlich genau an das halten soll, was der Anwalt vereinbart hat, damit jetzt alles klappt mit Visum, Einreise, Aufenthaltserlaubnis.
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Angelika7
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Antwort #27 - 29.07.2015 um 22:21:52
 
Vielen Dank für eure bisherigen antworten, ich bedanke mich dafür.
Ich habe erfahren dass der Transfer zum Flughafen ein Angebot von der ABH war Smiley
Ich habe noch weitere Fragen, es geht um die Urkunden. Die Botschaft benötigt das Original sowie zwei Kopie davon.

1. Soll mein Mann die Urkunden die er bei der Botschaft Nairobi abgeben muss heften oder klammern oder lose abgeben?
2. Was sind die Bestimmungen? Wie gibt man die Urkunden bei der Botschaft ab? Soll man die Originale und Photokopien zusammen fügen oder getrennt abgeben?

Vielen Dank in voraus Smiley

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Antwort #28 - 29.07.2015 um 22:54:32
 
Hallo,

völlig egal. Hauptsache, sie liegen vor.
Klammern des jew. Originals mit den zugehörigen Kopien macht aber Sinn...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Angelika7
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Antwort #29 - 31.07.2015 um 22:08:31
 
Hallo ihr lieben,
Mein Mann hat Heute die Vorabzustimmung und GÜB von der ABH bekommen und wird in zwei Wochen ausreisen.

Nun haben wir eine letzte Frage an euch. Mein Mann ist am 14.08.2005 mit touristenVisum eingereist. Diese Visum war für zwei wochen gültig bis 25.08.2005. Sein Asyl beantragt hat er am 12.10.2005. Er war 2 Monate illegal in Deutschland bevor er sein Asyl beantragt.

In seinem Zentral Register ist er seit 12.10.2005 gemeldet. Also bedeutet dass er seit diesem Datum (12.10.2005) sich in Deutschland aufhält. Dieses Datum ist auch der ABH bekannt.

Jetzt die Frage. Welches Datum muss mein Mann angeben in den Antrag auf FZF Visum unter der Frage " Haben Sie sich bereits in Deutschland aufgehalten? von---bis---in---"   Muss er dann das Datum 14.08.2005 das in seinem touristenVisum steht angeben oder das Datum 12.10.2005 was die ABH kennt und in seinem Zentral Register steht?

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