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Familiennachzug (Gelesen: 1.144 mal)
Theoo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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01.12.2018 um 21:29:29
 
Hallo zusammen,

ich habe einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten. Meine ausländische Ehefrau hat vor ca. Zwei Monaten ein Visum zur Familiezusammenführung beantragt. Jetzt muss ich paar unterlage am Ausländerbehörde schicken. Ein davon habe ich nicht verstanden. Was ist mit der persönlichen schriftlichen Klärung der lebensgemeinschaft in Deutschland erwünscht wird, gemeint?

Was soll ich da schreiben? Was ist es überhaupt?

Danke & Gruß
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Bexx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.12.2018 um 22:18:31
 
Hi

Ich gehe mal davon aus dass es folgendes ist:
Persönliche schriftliche Erklärung, ob die gemeinsame Lebensgemeinschaft in Deutschland von dir erwünscht ist.

Kurz: ob du damit einverstanden bist, dass deine Frau zu dir zieht.

Gruß Bexx
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.12.2018 um 23:21:30
 
... und dass Ihr in Deutschland leben wollt.

Wir hatten allen Ernstes schon Anträge auf FZF, wo die Ehegatten gleich nach der Einreise des Ausländers nach Deutschland gemeinsam (i) für immer nach Frankreich übersiedeln wollten bzw. (ii) für zwei Jahre ins Heimatland des Ausländers zur Arbeit wollten.

In beiden Fällen ist eine deutsche AE Quatsch.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Theoo
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.12.2018 um 23:35:18
 
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.

@Petersburger.
Wie kann ich dann bitte sowas formulieren?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.12.2018 um 02:08:22
 
"Hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass der Zuzug meiner Ehefrau, [Frau Chantalle Theoo], zu mir nach Deutschland in unsere dann gemeinsame Wohnung in [23232 Theoo-Stadt, Theoo-Weg 76c], auch von mir gewünscht und von uns beiden beabsichtigt ist.
Wir werden unsere eheliche Gemeinschaft in Deutschland leben."
+ Kopf, Adressat & ein- und ausleitende Höflichkeitsfloskeln... z.B.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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