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Aufenthaltserlaubnis - Ausreisepflicht (Gelesen: 5.380 mal)
Themen Beschreibung: Ausreisepflicht umgehen, dauer der Beantragung
Django90
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i4a rocks!


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23.10.2018 um 12:42:21
 
Guten Tag,

Ich werde am 08.November 2018 eine Mexikanische Staatsbürgerin in Deutschland Heiraten.
Da Mexiko ein Priorisiertes Land ist, ist sie als Tourist in Deutschland.
Mitunter hat sie die A1 Zertifikat Prüfung erfolgreich bestanden.

Da ihr Touristenvisum am 14.November endet, befürchte ich das Sie für die Aufenthaltserlaubnis zurück nach Mexiko muss und dies von da aus beantragen muss.

Nun meine Fragen...

1. Gibt es Möglichkeiten die Ausreise zu umgehen und all dies von Deutschland aus zu machen?

2. Wenn nicht, wie lange dauert es im Durchschnitt eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen? In dem fall wäre es Mexiko Stadt, wenn also jemand Erfahrung gemacht hat, ich würde mich freuen.

3. Gibt es Möglichkeiten das sie nach der Trauung länger bleiben kann?

Vielen Dank für die kommenden Antworten!
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Django90
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Antwort #1 - 23.10.2018 um 13:04:25
 
4. Könnte Sie nicht auch einfach Ausreisen und wieder als Tourist einreisen?
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DerRalf
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Antwort #2 - 23.10.2018 um 13:08:12
 
Sie muss ausreisen und in Mexiko ein Visum zur Familienzusammenfürhung beantragen. Wenn ich es richtig auf der Seite der deutschen Botschaft gelesen habe Dauer 6 bis 8 Wochen. Mit dem Visum kann sie dann legal einreisen und dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was sollte dein Punkt 4 bringen? Dadurch kann sie noch immer keine AE in Deutschland beantragen.

Zum Visa-Verfahren: https://mexiko.diplo.de/mx-de/service/visa/visa-langzeit/1031954
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DerRalf
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Antwort #3 - 23.10.2018 um 13:16:45
 
Zu deinem Punkt 4:
Mexikanische Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr für touristische Reisen visafrei in den Schengener Staaten aufhalten (z. B. Besuch von  Freunden/Familie/usw., Sprachkursen, Tourismus, Geschäftsreisen).
Sie können die Binnengrenzen zwischen den Schengener Staaten grundsätzlich ohne Kontrollen überschreiten, müssen aber ihren Pass mit sich führen.
Zur Berechnung des Zeitraums gilt das Datum der ersten Einreise in den Schengen-Raum (Beispiel: Sie reisen am 19.02.2014 in die Schengener Staaten ein, d. h. an diesem Tag beginnt das für Sie maßgebliche Halbjahr, das am 18.08.2014 endet).
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Django90
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Antwort #4 - 23.10.2018 um 13:54:23
 
Leider lese ich immer wieder das dieses Verfahren 3-6 Monate dauern kann, was mich relativ stark abschreckt.
Deshalb habe ich mir gedacht, dass Sie das Visum beantragen kann und in der Bearbeitungszeit einfach wieder 3 Monate in Deutschland als Tourist ist.

Sie ist als Tourist von Mitte August bis Mitte November, das bedeutet das Sie wieder ab Januar einreisen kann, weil da ein neues Halbjahr beginnt? (Januar - Juni / Juni - Dezember)?

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Antwort #5 - 23.10.2018 um 14:01:47
 
Django90 schrieb am 23.10.2018 um 13:54:23:
Sie ist als Tourist von Mitte August bis Mitte November, das bedeutet das Sie wieder ab Januar einreisen kann, weil da ein neues Halbjahr beginnt? (Januar - Juni / Juni - Dezember)?

Nein, das Halbjahr beginnt nicht kalendermäßig, sondern orientiert am Zeitpunkt der ersten Einreise.
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Django90
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Antwort #6 - 23.10.2018 um 14:09:57
 
Okay, dann könnte Sie Mitte Februar wieder einreisen, Danke für die Antwort.

4-6 Wochen Bearbeitungszeit laut Botschaft, hat jemand Erfahrungen in dem Bereich?
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DerRalf
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Antwort #7 - 23.10.2018 um 14:11:32
 
Also nach meiner Rechnung ist Mitte Februar das halbe Jahr vorbei. Oder ich kann nicht rechnen.

Nun wielange das Visumverfahren dauert hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. wann bekommt sie einen Termin bei der Botschaft. Sind alle Unterlagen vollständig. Wie überlasstet ist deine ABH, weil diese wird ja auch in das Verfahren durch die Botschaft einbezogen.

Ich kann nur von mir berichten. Ist zwar nicht Mexiko aber spielt keine Rolle. Botschaft sagt Wartezeit für Termin ca. 5 Monate. Er hat Termin innerhalb eines Monats bekommen. Nach einem Monat und einer Woche nach dem Termin hat er das Visum bekommen.
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Petersburger
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Antwort #8 - 23.10.2018 um 15:56:28
 
Bitte seid mir nicht böse, aber das Gerede vom "Halbjahr" und "ab der Einreise" erschreckt mich.

Nicht weniger erschüttert war ich "90 Tage pro Halbjahr" auf der Webseite unserer AV in Mexico zu lesen, aber das ist im Zweifel einfach nur veraltet und deshalb falsch.

Wer jedoch heute hier im Thema schreibt, kann sich nicht  auf "veraltet" berufen.

Für Mexikaner gilt die seit 2013 allgemein gültige 90-Tage-Regel, nach der weder "Halbjahr" noch "gerechnet ab" korrekt sind, sondern 180-Tage-Zeiträume, die zurückgerechnet werden.

Lektüre: www.germania.diplo.de/90tage
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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DerRalf
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Antwort #9 - 23.10.2018 um 16:08:26
 
Petersburger natürlich hast du da recht. Er müsste die individuell prüfen. Habe dies mit 180 Tagen nicht berücksichtigt.

Aber in diesem Fall würde ich dem TS empfehlen gleich die FZF zu beantragen. Aufgrund der Verfahrensdauer dürfte dies wesentlich günstiger sein, als nochmal nach Deutschland zu fliegen. Wenn sie tatsächlich Anfang November heiraten und sich zügig im einen Termin bei der Botschaft bemühen, dann dürfte sie wahrscheinlich schon im Februar mit einem FZF Visum in DE einreisen und danach eine AE hier beantragen.
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Antwort #10 - 24.10.2018 um 07:09:58
 
Django90 schrieb am 23.10.2018 um 14:09:57:
4-6 Wochen Bearbeitungszeit laut Botschaft, hat jemand Erfahrungen in dem Bereich? 


Eine solche Aussage nützt dir nichts, da die Verfahrensdauer von der ABH mitbestimmt wird. Manche sind schnell, manche langsam.

Was man machen kann:
-Bereits jetzt einen Termin beim Konsulat buchen, der eben kurz nach der Rückkehr gesetzt ist.
- Man nach der Eheschliessung mit Ehefrau zur ABH gehen und um eine Vorabzustimmung bitten, Unterlagen dabeihaben. Es besteht keine Verpflichtung der ABH eine zu geben, aber Versuch mach klug. Mit Vorabzustimmung geht das Visum sehr schnell.
-Dabei aber tunlichst vermeiden, den Eindruck zu machen, man möchte einen Antrag auf AE stellen und das Visaverfahren umgehen. Manche ABH reagieren darauf relativ giftig.
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Django90
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Antwort #11 - 24.10.2018 um 11:49:36
 
Okay, ich werde bei der Ausländerbehörde anrufen und eine Vorabzustimmung beantragen.
Was soll ich den als Grund abgeben warum ich eine Vorabzustimmung beantragen möchte? Da Aufenthaltserlaubnis nicht gerne gesehen/gehört wird.

Und jetzt schon einen Termin bei der Botschaft machen, das wäre dann die Deutsche Botschaft in MX City oder die Mexikanische Botschaft in DE?

Sorry ich bin ein wenig verwirrt.
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DerRalf
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Antwort #12 - 24.10.2018 um 11:58:29
 
Nun die Vorabzustimmung ist eigentlich eher für dringliche Fälle gedacht. Z.B. baldige Geburt, Lebensgefahr.

Daher erteilen viele ABH diese wirklich nur in dringenden Fällen und sie sind auch nicht dazu verpflichtet. In deinem Fall wüßte ich nicht, wie man dies begründen sollte. Also aus Sicht der ABH: Warum sollte deine zukünftigte Frau daran gehindert sein, dass Visumverfahren normal zu durchlaufen?

Vielleicht sagt deine ABH, ok wir wollen die frische Liebe nicht lange getrennt lassen und gibt die Vorabzustimmung, aber die Chancen sind gering. Versuchen kann man es, aber mach dir nicht zuviel Hoffnung.

Eine Begründung warum eine Vorabzustimmung notwendig wäre, wüßte ich in eurem Fall nicht.
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DerRalf
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Antwort #13 - 24.10.2018 um 12:00:03
 
Django90 schrieb am 24.10.2018 um 11:49:36:
Und jetzt schon einen Termin bei der Botschaft machen, das wäre dann die Deutsche Botschaft in MX City oder die Mexikanische Botschaft in DE?


Natürlich in der Deutschen Botschaft in Mexiko. Die kann nur das Visum erteilen. Die mexikanische Botschaft kann ja kein Visum für Deutschland erteilen.

DerRalf schrieb am 23.10.2018 um 13:08:12:


Nur um es noch mal klar zu sagen: Deine zukünftige Frau muss nach der Eheschließung wieder ausreisen und bei der Deutschen Botschaft in Mexiko ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
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Antwort #14 - 24.10.2018 um 12:08:39
 
Sie hat bei sich in ihrer Heimat keine Kommunikationsmittel, die größere Stadt in 7Std entfern und sie lebt in den Bergen in Armut.
Somit hat Sie auch wenig bis keine Möglichkeit mit mir zu kommunizieren etc.
Es gibt keine Bank wo ich ihr ein wenig Geld schicken kann oder ähnliches.


Das ist auch tatsächlich mein größtes Problem.

PS: Noch einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten, ihr hilft mir wirklich sehr.
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