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Ausreise, Wiedereinreise Familienzusammen visum Nairobi 2015 (Gelesen: 15.271 mal)
Angelika7
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28.06.2015 um 14:14:18
 
Hallo ihr Lieben.
Ich bin 53 und mein Mann 35 Jahre alt.
Mein Mann kam aus Kenia vor 10 Jahren mit einem Touristenvisum und beantragte Asyl, aber leider mit falscher Indentität. 5 Jahre kennen wir uns jetzt. Seit Dezember 2014 sind wir nun verheiratet ,aber mit der richtigen Indentität. Wir haben in Deutschland geheiratet, mit der Erlaubnis der ABH. Die ABH hat ihm versichert, das ausser dem fehlenden FZF Visum kein weiteres Ehehinderniss besteht. Nun muß mein Mann nach Kenia ausreisen zwecks Familienzusammenführungs Visum.
Die ABH hat ihm versprochen eine Vorabzustimmung zu erteilen, wenn er die A1 DeutschePrüfungs Zertifikat bringt. Diese hat er auch schon gemacht.
Seine Urkunden wurden vor unsere Eheschliessung durch Vertrauensanwalt, bei der AV Nairobi überprüft und die Richtigkeit der Urkunden wurden bestätigt.
Die Ausländerbehörde hat ihm schriflich bestätigt, dass wenn er ausreist und mit den nötigen Visum wieder einreist , sie  seinen illegalen Aufenthalt vergessen wollen und seine Vorstrafe fahrlässiger Vollrausch ebenfalls. Er nach Wiedereinreise eine Aufenthaltgenehmigung sofort erhält. Dies hat mein Mann Schriftlich und sein Anwalt auch.
Sein LU ist gesichert und er ist krankenversichert. Unsere Wohnung ist groß genung für uns beide.
Meine Frage ist, kann mein Mann das Visum versagt werden, obwohl er eine Vorabzustimmung von der ABH hat?
Wie lange wird bei ihm die bearbeitung des Visum dauern, da seine Urkunden schon überprüft sind, und seine Identität dadurch geklärt wurde? Die ABH meint das es in wenigen Wochen erledigt ist. Er muss im August ausreisen.
Was meint ihr? Glaubt ihr das er seine Visum erhält? Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 28.06.2015 um 14:19:01
 
Die Fragen hier sind relativ unsinnig. Darüber entscheidet die Auslandsvertretung, sie richtet sich im allgemeinen nach dem Votum der Ausländerbehörde.

Da Du von der Ausländerbehörde alle Informationen hast, kann Dir hier niemand zusätzliche Informationen geben. Vermutlich ist alles richtig, was Du schreibst, und bis September ist alles über die Bühne gebracht.
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Angelika7
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Antwort #2 - 28.06.2015 um 16:27:22
 
Vielen Dank für deine Antwort.   Smiley
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Angelika7
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Antwort #3 - 04.07.2015 um 14:34:37
 
Wie schreibt man eine formlose einladung für FZF? Hat jemand einen Text den er mich schicken kannst?   Smiley
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Petersburger
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Antwort #4 - 04.07.2015 um 17:09:55
 
Die Frage erstaunt mich seit Jahren jeden Tag aufs Neue, ich sehe einfach die Schwierigkeit nicht:

Ich (Name, Vorname - falls nicht an anderer Stelle auf dem Papier erkennbar) lade (Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum oder Verwandtschaftsverhältnis) zu welchem Zweck wohin wie lange ein.

Datum Unterschrift

"zur Familienzusammenführung" macht natürlich "wie lange" entbehrlich.

"Wohin" ist auch bei FZF notwendig und sinnvoll - wir hatten schon Fälle, wo es nach der Einreise unmittelbar gemeinsam in einen anderen EU-Staat gehen sollte und daher das nationale Visum völlig sinnlos war. Das kam allerdings erst nach einiger Schreiberei heraus ...
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Antwort #5 - 04.07.2015 um 19:46:18
 
Die AV will nur schriftlich haben, dass Du möchtest, dass Dein Mann nach D kommt und Du mit ihm hier zusammen die Ehe leben möchtest. Mehr nicht. Ein oder zwei Sätze reichen.
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Angelika7
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Antwort #6 - 08.07.2015 um 11:03:28
 
In den Antrags Formular zu FZF gibt es eine Frage 'sind Sie vorbestraft?'. Wie muss man antworten wenn es mehrere Vorstrafen gibt, da die Spalte doch sehr klein ist?
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Angelika7
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Antwort #7 - 08.07.2015 um 11:08:09
 
Kann dieser Prozess Antrag auf FZF erfolglos bleiben? Kann mein Mann da er sich Jahrelang illegal in Deutschland aufhielt Probleme kriegen in der Deutsche Botschaft Nairobi?
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Antwort #8 - 08.07.2015 um 11:27:36
 
Ja, er kann grundsätzlich erfolglos bleiben.

Andererseits:
Die ABH gibt eine Vorabzustimmung mit. Das täte sie nicht, wäre sie gegen eine Wiedereinreise.

Sofern jetzt keine Überraschungen für die Behörden auftauchen, sollte die AV den Antrag positiv bescheiden, sprich: Das Visum erteilen.

Wäre sonst irgendwie ... unverständlich: Da besteht die eine Behörde sozusagen als letzte Bedingung auf dem Visumverfahren und die zweite verweigert dann das Visum.


Wie gesagt: Ohne Überraschungen.
Frei phantasiert: Die AV kennt den Antragsteller unter anderem Namen. Oder sie kennt eine andere Ehefrau. Oder ....
Solche Dinge würden natürlich nicht unter den Tisch fallen ...
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Antwort #9 - 08.07.2015 um 17:03:28
 
Petersburger schrieb am 04.07.2015 um 17:09:55:
Die Frage erstaunt mich seit Jahren jeden Tag aufs Neue, ich sehe einfach die Schwierigkeit nicht:

Ich (Name, Vorname - falls nicht an anderer Stelle auf dem Papier erkennbar) lade (Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum oder Verwandtschaftsverhältnis) zu welchem Zweck wohin wie lange ein.

Datum Unterschrift



mich erstaunte die Frage auch immer wieder.
Noch mehr erstaunt es mich, dass obwohl der Name mit Adresse als Briefkopf oben steht und auch unten bei der Unterschrift, es doch "Institutionen" gibt, an denen man manchmal vorbei muss, damit man einen Antrag abgeben kann,  ein "ich lade..." oder "wir laden..." nicht akzeptieren und den Antragsteller nicht vorlassen sondern auf ein "wir, Max und Erika Mustermann, laden ..." bestehen.
Diese Institutionen sind keine Gesandten ausSeutschland sondern Ortskräfte. Aber man kommt ums Verrecken nicht vorbei.

Und wenn das erledigt ist und trotz besserem Wissen aber eben der Widrigkeiten vor Ort wegen ein neues Einladungsschreiben aufgesetzt und verschickt wurde, kommt der Antragsteller wieder nicht an den Ortskräften vorbei, weil der "5.6.2015" total falsch ist und man ein neues Einladungsschreiben mit "05.06.2015" vorzulegen hat.
Nach zig problemlosen Visaanträgen und Bewilligungen an einem bestimmten Konsulat doch zuletzt geschehen.
Als Deutscher weiss man sich zu wehren, aber der Antragsteller steht wie der Ochs vorm Berg und weiss sich nicht zu helfen.

Der Deutsche Gesandte/Visaentscheider bekommt davon nichts mit, denn am Ende hat er nach vielfachen Versuchen nur das von den Ortskräften willkürlich als "einzig richtige" eingeschätzte Einladungsschreiben auf dem Tisch.

Nach dieser Erfahrung wudert mich nichts mehr.
Auch solche erstmal schwer nachvollziehbaren Fragen wundern micht nicht mehr.


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Angelika7
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Antwort #10 - 09.07.2015 um 18:29:21
 
Hallo, ich habe ein paar Fragen. Wie antwortet mein Mann auf folgende Fragen bei der Deutsche Botschaft Nairobi?
" Was haben sie die 10 Jahre in Deutschland gemacht?"
" Warum haben sie wegen ihre Identität gelogen?"
Wie kann er am besten diese Fragen beantworten?
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Antwort #11 - 09.07.2015 um 18:35:13
 
Wo ist das Problem?
Der Herr weiss doch am Besten was er die zehn Jahre in D`land gemacht hat, warum er gelogen hat.
Und genau das soll er sagen!
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Antwort #12 - 09.07.2015 um 18:39:10
 
Angelika7 schrieb am 09.07.2015 um 18:29:21:
Hallo, ich habe ein paar Fragen. Wie antwortet mein Mann auf folgende Fragen bei der Deutsche Botschaft Nairobi?
" Was haben sie die 10 Jahre in Deutschland gemacht?"
" Warum haben sie wegen ihre Identität gelogen?"
Wie kann er am besten diese Fragen beantworten?


Sind das echte Fragen der Botschaft?

Oder würdest Du das fragen, wenn Du dort zu sagen hättest, hast Dir die Fragen also selbst überlegt?
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Antwort #13 - 09.07.2015 um 18:39:10
 

Meine Antwort würde wie folgt lauten:


"Ich habe 10 Jahre die Strasse gemessen"
"ich bin schizophren und bin mir keiner Schuld bewusst."

hoffe das hilft. Laut lachend

Also mal ehrlich:
Falls dein Mann kein zwanghafter Lügner ist, ist es kein Problem. Er beantwortet die Fragen wahrheitsgemäß. Wenn er sich selber belasten würde, dann sollte er einen Anwalt hinzuziehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Angelika7
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Antwort #14 - 09.07.2015 um 19:35:50
 
Erstmal Vielen Dank für interessante und sehr lustige Antworten. Smiley
Wir haben uns diese Fragen überlegt und auch schon unserer Anwalt und an der ABH gefragt. Beide meinen mein Mann sollte sagen er war in Asyl.  Der Sachbearbeiter von der ABH meinte er soll bei der Wahrheit bleiben da die Botschaft alles über das Zentral Register über ihn weiss. Ihm würde der Rat gegeben zu sagen er habe in Deutschland sich eine bessere Zukunft gewünscht.
Trotzdem möchten wir gern von euch erfahren was vielleicht eine vernüftige Antwort wäre.
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