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Vollstreckung/Entzug der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 16.349 mal)
grisu1000
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Antwort #30 - 13.06.2015 um 01:03:30
 
Petersburger schrieb am 12.06.2015 um 20:42:42:
Auch wenn ich weiß, daß immer wieder mal Dinge passieren, die ich nicht gut finde, halte ich eine solche Einstellung für ebenso schlimm.

Zu suggerieren, daß man seine ABH - besonders während man sich unerlaubt aufhält - nur aufsuchen kann mit solchen wie den von Dir genannten "Gefahren", ist dieses Forums nicht würdig. 


Sorry, es steht ggf. das Problem im Raume, eines Aufenthaltes von über 2 Jahren ohne AT. Das kann ja nicht nur ausländerechtliche sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Damit wird alles was vor der ABH gesagt wird ggf. in die Akten gehen und , ggf. vom Staatsanwalt gegen den Threadsteller verwendet werden.

Ich unterstelle der ABH nichts Böses aber aus Sicht des Mandanten ist damit jedes Wort vor der ABH auf die Goldwage zu legen, allein um sich vor möglichen Folgen zu schützen. Hier ohne rechtlichen Beistand zu agieren ist mehr als fahrlässig. Es geht schlicht um die Existenz des Threadstellers.
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Richard Goldberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 13.06.2015 um 01:33:35
 
Ich denke jetzt geht es um die richtige Strategie. Strategie die ich beim Gespräch mit ABH verfolgen sollte. Da sind die "Gefaren" kein falsches Wort denke ich.

Mein Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland und zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes habe ich zu keinem Moment beabsichtigt dies zu ändern.  Im Vorfeld meiner Abreise habe ich nämlich im Rahmen meines Einbürgerunsantrags über mögliche Beeinträchtigungen im Amt persönlich informiert und mir mündlich versichert, dass dies keine Auswirkungen auf mein Aufenthaltstitel haben wird, da der Aufenthalt im Rahmen des deutschen Studiums an der Hochschule stattfinden sollte.

Während meines Auslandsaufenthaltes war ich weiterhin in Deutschland polizeilich gemeldet und war an der Hochschule im Präsenzstudiengang eingeschrieben. Daher ging ich von einer konkludenten Einwilligung in den längeren Aufenthalt und habe mir keine Gedanken mehr darüber gemacht...schließlich arbeitete ich dort für eine deutsche Firma. Es war keinesfalls böse Absicht gegen die 6 Monate Regel zu verstoßen. Warum muss ein "kleiner Fehler" dermaßen hart bestraft werden?

Ich möchte keinesfalls die ABH verärgern, obwohl ich das Gesetz mit 6 Monaten für absurd halte, inbesondere inbetracht der Tatsache, dass deutscher Staat wie jeder anderer ohne Steuerzahler sich sehr schwer tun würde. Wofür dann überhaupt hier Abitur machen und studieren mit staatlicher Unterstützung (Bafög) wenn einem am Ende das Recht genommen wird zu arbeiten (das wäre ja der Sinn des Ganzen für beide Parteien). Viele wählen einen leichteren Weg,  können lange auf die Kacke hauen und haben nie Probleme. Aber als anständiger Mensch muss man sich rechtfertigen und braucht einen Anwal. tSoll das System so weiter funktionieren?
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Petersburger
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Antwort #32 - 13.06.2015 um 09:42:34
 
Richard Goldberg schrieb am 13.06.2015 um 01:33:35:
Warum muss ein "kleiner Fehler" dermaßen hart bestraft werden?

Verdammt nochmal, was heißt hier "kleiner Fehler" und was heißt "hart bestraft"?

Von einer Strafe - also von irgendwelchen strafrechtlichen oder ausländerrechtlichen Sanktionen - war bisher von Seiten der ABH nie die Rede. Oder habe ich etwas überlesen?

Das Erlöschen des AT ist keine Strafe. Das ist Folge des Gesetzes.

Und da ich das "Wußte ich nicht" schon nicht mehr hören kann - wer in London seinen Fuß auf die Straße setzt, nach dem er gewohnheitsmäßig nach links geschaut hat, kann dem LKW dann lange erzählen "Wußte ich nicht", der von rechts kommend ihn gerade überfahren hat.

Unerlaubter Aufenthalt ist kein "kleiner Fehler", sondern der Gesetzgeber hat das zu einer Straftat erklärt.

Touristen oder Geschäftsreisende, die ihr Visum um zwei Tage überzogen haben, werden schon mal mit einem Ermittlungsverfahren, Geldstrafe und - für Geschäftsreisende oft existenzbedrohend - längerer Einreisesperre "versehen".
Zwei Tage.


Niemand hindert Dich, das von Dir bisher hier Vorgetragene - insbesondere Absatz 2 Deines vorigen Beitrags schriftlich zu formulieren und der ABH zusammen mit einem Antrag auf eine neue AE vorzulegen.

Und ich müßte mich schwer in meinen Kollegen in der ABH täuschen, wenn es bei Dir zu existenzbedrohenden Maßnahmen käme.

Aus Deinem gesamten Vortrag geht eben ein deutlicher Unterschied zu jemandem hervor, der vornherein illegal nach Deutschland kam und sich seither bewußt in der Illegalität befindet, schwarz arbeitet oder gar Straftaten begeht.

grisu1000 schrieb am 13.06.2015 um 01:03:30:
Ich unterstelle der ABH nichts Böses 

Doch, grisu1000, genau das hast Du getan. Deine Wortwahl ist genau das "Unterstellen von Bösem" gewesen.
"mit Ängsten spielen" - "unzulässige Argumente"  "Grillen" - nichts Böses?

Ich zum Beispiel ginge ohne Anwalt hin.
Vermutlich mit einem Bekannten als Zeugen - aber das mehr zur eigenen Absicherung, um gleich nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen zu können, falls das nötig sein sollte. (Dürfte ich das Gespräch audio-aufzeichnen, ginge ich ohne Zeugen!)

Niemand hindert mich oder den TS oder irgendwen, in dem Moment das Gespräch zu beenden und "Ich gehe jetzt zu einem Anwalt und wir werden das Gespräch nicht ohne ihn weiterführen" zu sagen, in dem man merkt: Das wird existenzbedrohend.

Die NE ist bereits ungültig - ob sie nun von der ABH einbehalten wird oder nicht, ist eigentlich gleichgültig. (Aber eine Kopie hätte ich auf jeden Fall bei mir und als Foto "in der Wolke").
Eine Festnahme in der ABH ist auch nicht zu befürchten. Die wäre bereits jetzt grundsätzlich möglich, dazu muß niemand in die Behörde eingeladen werden.

Was die ABH sagt, kann sie auch aufschreiben und auf diese Weise dem Staatsanwalt geben. Und ich selbst darf die Klappe halten und nichts sagen. Die von mir im ersten Teil dieser Antwort genannten Papiere reichen als erste  Äußerung völlig.

Richard Goldberg schrieb am 13.06.2015 um 01:33:35:
Ich denke jetzt geht es um die richtige Strategie. Strategie die ich beim Gespräch mit ABH verfolgen sollte. Da sind die "Gefaren" kein falsches Wort denke ich.

Welche Strategie ich für sinnvoll halte, kannst Du hier lesen. Gegen das Wort "Gefahr" allein hätte auch ich nichts gesagt ...

Ich bin - es wird seit Jahren bekannt sein - Behördenmitarbeiter. Und ich finde es zum K..., wenn grundsätzlich bei der Gegenseite ("gegen" kommt hier von "gegenüber, nicht von "Gegner"!) Schlimmes vermutet wird, wenn ein vernünftiger Umgang miteinander gar nicht erst als der Normalfall vorausgesetzt wird.

Bei Neulingen hier im Forum überlese ich so etwas meistens. Aber nicht bei einem "Silver member", der hier im Forum eine gewisse Autorität hat.
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Antwort #33 - 13.06.2015 um 13:32:10
 
Petersburger schrieb am 13.06.2015 um 09:42:34:
Ich bin - es wird seit Jahren bekannt sein - Behördenmitarbeiter. Und ich finde es zum K..., wenn grundsätzlich bei der Gegenseite ("gegen" kommt hier von "gegenüber, nicht von "Gegner"!) Schlimmes vermutet wird, wenn ein vernünftiger Umgang miteinander gar nicht erst als der Normalfall vorausgesetzt wird.


Petersburger ich kann dich gut verstehen, aber..
sicherlich stimmst du dem zu, das der Mensch durch Erfahrungen geprägt wird.
Hier im Forum treffen sich meist Mitglieder die negative Erfahrungen (ob berechtigt oder nicht sei dahin gestellt) gemacht haben. Bei denjenigen wo alles glatt gelaufen ist fehlt meist die Motivation für ein Post in diesem Forum.
Glaube es einem seit über 10 Jahren mit dem Ausländerrecht konfrontierten, es gibt Behördenmitarbeiter, ja sogar ganze Behörden, die sich so verhalten, das es die Vorstellungskraft der Mehrzahl der Behördenmitarbeiter übersteigt. Solche Negativbeispiele prägen dann die Betroffenen.
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Mick
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Antwort #34 - 13.06.2015 um 14:20:33
 
Tauscht Euch ggf. im Userforum oder per PN aus, ansonsten
wird hier geschlossen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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grisu1000
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Antwort #35 - 13.06.2015 um 17:21:01
 
Petersburger schrieb am 13.06.2015 um 09:42:34:
Von einer Strafe - also von irgendwelchen strafrechtlichen oder ausländerrechtlichen Sanktionen - war bisher von Seiten der ABH nie die Rede. Oder habe ich etwas überlesen?


Die ABH muss eine Anzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft nicht dem Ausländer mitteilen. Ggf. ist wird doch eben aufgrund des Ergebnis des nächsten Gesprächs darüber entschieden.

Das Thema mit der Garantenpflicht der Sachbearbeiter bei der ABH hatten wir schon. Bei solch einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer hat IMHO die ABH bei Anzeigeerstattung kein Ermessen mehr.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #36 - 13.06.2015 um 19:40:31
 
Ich weiß wirklich nicht, warum manche Ausländer/innen vor den Mitarbeitern der Ausländerbehörden Angst haben.  Meine Erfahrungen mit den saarländischen und rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden (und dem deutschen Konsulat in Kanada) waren immer sehr positiv. Ich hatte nie Probleme gehabt. Sie waren alle menschlich mit mir umgegangen. Die Ausländerbehörden wissen auch um ihre Verantwortung. Das sind keine Tiere, die dort arbeiten. Auch Tiere sind zuweilen lieb. Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörden sind auch Menschen, sie wurden gut ausgebildet und besitzen Empathiefähigkeit, also die Fähigkeit, sich in die Gedanken, Gefühle und Bedürfnisse anderer Menschen/der Ausländer und Ausländerinnen einzufühlen. Sie sind einerseits Ordnungsbehörden, sie wollen uns Ausländern/innen andererseits aber auch mehr Service und Orientierung bieten. Wir sollten die darin unterstützen, indem wir aufhören, sie als „wilde Tiere“ anzusehen.




Petersburger schrieb am 13.06.2015 um 09:42:34:
("gegen" kommt hier von "gegenüber, nicht von "Gegner"!) 




Jawohl Smiley Das Wort „Gegenseite“ ist ein  Determinativkompositum von „gegen“ (Präposition)  und Seite (Nomen). Im ausländerrechtlichen Sinne heißt das: Die Seite, die gegenüberliegt. Im politischen Sinne heißt das: die Partei, die eine gegenteilige Meinung gegenüber einer anderen Partei vertritt.
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Antwort #37 - 13.06.2015 um 22:02:12
 
AFRIKANER schrieb am 13.06.2015 um 19:40:31:
Ich hatte nie Probleme gehabt. Sie waren alle menschlich mit mir umgegangen. Die Ausländerbehörden wissen auch um ihre Verantwortung. Das sind keine Tiere, die dort arbeiten. Auch Tiere sind zuweilen lieb. Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörden sind auch Menschen, sie wurden gut ausgebildet und besitzen Empathiefähigkeit, 



Hier ist es aber kein Standardfall der rechtmäßigen Erteilung oder Verlängerung einer AE. Sondern es steht ein über zweijähriger Aufenthalt ohne AT im Raume einschl. unerlaubter Arbeitsaufnahme.

Wer hier auf Goodwill und Freundlichkeit der ABH rechnet, und deshalb ohne Anwalt zu einer Vorladung der ABH geht ist IMHO naiv. Wenn es dann doch kosntruktiv gelöst wird, umso besser, aber wie gesagt, IMHO ist eingentlich die ABH verpflichtet eine Anzeige bei Staatsanwaltschaft und Zoll zu machen.

Petersburger schrieb am 13.06.2015 um 09:42:34:
Ich zum Beispiel ginge ohne Anwalt hin.
Vermutlich mit einem Bekannten als Zeugen


Auch ohne Anwalt, wenn anschlißend Polizei oder Zoll zu einer Vernehmung als Beschuldigter laden? Petersburger, du hast profunde Kenntnisse des Ausländerrechts und deren Bestimmungen und Urteil der Obergerichte, die Threadstellerin nicht.



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Antwort #38 - 13.06.2015 um 23:09:28
 
Das ändert nichts an der von mir kritisierten Wortwahl.


Letztendlich muß jeder selbst wissen, wie er mit seiner Behörde klarkommt. Und mit seinen Sorgen - die hier berechtigterweise größer sind als bei einem Standardfall.

Gleichwohl bleibe ich dabei, zunächst mal das Normale - also vernünftigen Umgang beider Seiten miteinander auch in einer Problemsituation - für normal zu halten und nicht immer das Schlimmste zu prophezeien.

Ebenso wie kritikwürdiges Verhalten von Behördenmitarbeitern habe ich schon schlimmstes Auftreten von Anwälten erlebt. Wer als Anwalt auf eine Behörde einhaut - schon erlebt - kann für seinen Mandanten das interessanteste Unheil anrichten.

Da der betroffene Ausländer i.d.R. die Qualifikation des Anwalts wie dessen Verhalten gegenüber der Behörde vorher nicht einschätzen kann, weiß ich nicht, ob ein "Nur mit Anwalt"-Ratschlag die Situation verbessert oder verschlimmert.

Und wiederhole mich: Erstmal mit Schriftlichem hingehen und schauen. Zuhören. Und erst wenn es haarig werden sollte: Klappe halten und "Anwalt" sagen.
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Antwort #39 - 13.06.2015 um 23:28:12
 
Ein schlauer Anwalt drischt ja nicht einfach drauf los in der Hoffnung durch solch ein Verhalten sein Ziel zu erreichen. In diesem Fall soll der Anwalt die Interessen seines Mandanten vertreten und eben das Optimum rausholen.

Ich rate hier deswegen zur Konsultation eines Anwalts, weil dieser Fall eine konkrete Rechtsberatung erfordert mit erheblichen Konsequenzen für den Ratsuchenden. Also greift hier das Rechtsdienstleistungsgesetz und darum muss mE zwingend ein Anwalt konsultiert werden. Auch um wegen der Haftungsfragen bei Fehlberatung auf der sicheren Seite zu stehen.

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Antwort #40 - 14.06.2015 um 12:34:24
 
Ich denke die AB ist gar nicht daran interessiert meine Existenz im Bundes Gebiet zu beenden. Was in der Situation wirklich doof ist, ich hätte erst gar nicht sagen sollen, dass ich mich überhaupt in USA aufhielt. Wo kein Kläger, da kein Richter wie es so schön heißt, hätte vermutlich keiner mehr geprüft. Ich habe aber ehrlich und gewissenhaft im Rahmen des Einbürgerungsantrags alle Änderungen schriftlich vorgelegt.

Interessanterweise steht bei mir auch kein Stempel im Pass, dem man entnehmen könnte wann ich eingereist bin, oder hätte die AB das unter Umständen geprüft?
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Antwort #41 - 14.06.2015 um 12:58:40
 
Du bist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sonst droht bei "herauskommen" dieser Fakten die Rücknahme der Einbürgerung.
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Antwort #42 - 14.06.2015 um 14:16:01
 
Richard Goldberg schrieb am 14.06.2015 um 12:34:24:
Was in der Situation wirklich doof ist, ich hätte erst gar nicht sagen sollen, dass ich mich überhaupt in USA aufhielt.


Aras schrieb am 14.06.2015 um 12:58:40:
Du bist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sonst droht bei "herauskommen" dieser Fakten die Rücknahme der Einbürgerung. 


Wird man konkret gefragt muss man die Wahrheit sagen, wird man nicht gefragt muss man auch nichts sagen. Man ist nicht verpflichtet Straftaten zuzugeben.

Man sagt Behörden immer die Wahrheit, aber eben nur bei den Informationen, die sie konkret brauchen oder nachfragen. Man erzählt eben nicht seine Lebensgeschichte, die dann zu Nachforschungen der Behörden führt, wie scheinbar hier der Fall.
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Antwort #43 - 14.06.2015 um 14:41:34
 
Ja, das habe ich jetzt daraus gelernt...hätte hätte Fahrrad Kette..Allerdings, nicht zu sagen, dass ich in den Staaten war wäre ein Verschweigen über die Änderungen, die wichtig für das Einbürgerungsverfahren sind, so dachte ich als Nicht-Jurist.
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Antwort #44 - 14.06.2015 um 15:23:29
 
Im Einbürgerungsantrag vom Landkreis München werden Auslandsaufenthalte explizit angefragt. Insofern erschließt es sich mir nicht, davon zu reden, dass es nicht konkret abgefragt wurde und somit der Ehrliche jetzt bestraft wird.

Ganz ehrlich:

Selber Schuld. Nicht weil man der Ehrliche war, sondern weil man sich als Ausländer vorsichtiger verhalten muss und eben Erlöschensbedingungen kennen muss.

Also anstatt davon zu sprechen, dass es ja Dummheit wäre das offenbart zu haben, sollte man lieber schweigen.
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