Richard Goldberg schrieb am 13.06.2015 um 01:33:35:Warum muss ein "kleiner Fehler" dermaßen hart bestraft werden?
Verdammt nochmal, was heißt hier "kleiner Fehler" und was heißt "hart bestraft"?
Von einer Strafe - also von irgendwelchen strafrechtlichen oder ausländerrechtlichen Sanktionen - war bisher von Seiten der
ABH nie die Rede. Oder habe ich etwas überlesen?
Das Erlöschen des
AT ist keine Strafe. Das ist Folge des Gesetzes.
Und da ich das "Wußte ich nicht" schon nicht mehr hören kann - wer in London seinen Fuß auf die Straße setzt, nach dem er gewohnheitsmäßig nach links geschaut hat, kann dem LKW dann lange erzählen "Wußte ich nicht", der von rechts kommend ihn gerade überfahren hat.
Unerlaubter Aufenthalt ist kein "kleiner Fehler", sondern der Gesetzgeber hat das zu einer Straftat erklärt.
Touristen oder Geschäftsreisende, die ihr Visum um zwei Tage überzogen haben, werden schon mal mit einem Ermittlungsverfahren, Geldstrafe und - für Geschäftsreisende oft existenzbedrohend - längerer
Einreisesperre "versehen".
Zwei Tage.
Niemand hindert Dich, das von Dir bisher hier Vorgetragene - insbesondere Absatz 2 Deines vorigen Beitrags schriftlich zu formulieren und der
ABH zusammen mit einem Antrag auf eine neue
AE vorzulegen.
Und ich müßte mich schwer in meinen Kollegen in der
ABH täuschen, wenn es bei Dir zu existenzbedrohenden Maßnahmen käme.
Aus Deinem gesamten Vortrag geht eben ein deutlicher Unterschied zu jemandem hervor, der vornherein illegal nach Deutschland kam und sich seither bewußt in der Illegalität befindet, schwarz arbeitet oder gar Straftaten begeht.
grisu1000 schrieb am 13.06.2015 um 01:03:30:Ich unterstelle der
ABH nichts Böses
Doch, grisu1000, genau das hast Du getan. Deine Wortwahl ist genau das "Unterstellen von Bösem" gewesen.
"mit Ängsten spielen" - "unzulässige Argumente" "Grillen" - nichts Böses?
Ich zum Beispiel ginge ohne Anwalt hin.
Vermutlich mit einem Bekannten als Zeugen - aber das mehr zur eigenen Absicherung, um gleich nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen zu können, falls das nötig sein sollte. (Dürfte ich das Gespräch audio-aufzeichnen, ginge ich ohne Zeugen!)
Niemand hindert mich oder den
TS oder irgendwen, in dem Moment das Gespräch zu beenden und "Ich gehe jetzt zu einem Anwalt und wir werden das Gespräch nicht ohne ihn weiterführen" zu sagen, in dem man merkt: Das wird existenzbedrohend.
Die
NE ist bereits ungültig - ob sie nun von der
ABH einbehalten wird oder nicht, ist eigentlich gleichgültig. (Aber eine Kopie hätte ich auf jeden Fall bei mir und als Foto "in der Wolke").
Eine Festnahme in der
ABH ist auch nicht zu befürchten. Die wäre bereits jetzt grundsätzlich möglich, dazu muß niemand in die Behörde eingeladen werden.
Was die
ABH sagt, kann sie auch aufschreiben und auf diese Weise dem Staatsanwalt geben. Und ich selbst darf die Klappe halten und nichts sagen. Die von mir im ersten Teil dieser Antwort genannten Papiere reichen als erste Äußerung völlig.
Richard Goldberg schrieb am 13.06.2015 um 01:33:35:Ich denke jetzt geht es um die richtige Strategie. Strategie die ich beim Gespräch mit
ABH verfolgen sollte. Da sind die "Gefaren" kein falsches Wort denke ich.
Welche Strategie ich für sinnvoll halte, kannst Du hier lesen. Gegen das Wort "Gefahr" allein hätte auch ich nichts gesagt ...
Ich bin - es wird seit Jahren bekannt sein - Behördenmitarbeiter. Und ich finde es zum K..., wenn grundsätzlich bei der Gegenseite ("gegen" kommt hier von "gegenüber, nicht von "Gegner"!) Schlimmes vermutet wird, wenn ein vernünftiger Umgang miteinander gar nicht erst als der Normalfall vorausgesetzt wird.
Bei Neulingen hier im Forum überlese ich so etwas meistens. Aber nicht bei einem "Silver member", der hier im Forum eine gewisse Autorität hat.