Hertelkiez schrieb am 06.01.2016 um 23:18:05:Fingerabdrücke, Fotos und Gebühr haben wir aber schon im Juni abgegeben.
Welche Gebühr? Die für die Aufenthaltskarten (28 Euro) oder die 110 Euro für
AE?
Hertelkiez schrieb am 06.01.2016 um 23:03:54:Ob wir die
AE ohne Eilantrag vllt schon bekommen hätten?
Bei dieser
ABH sieht das ja nicht danach aus. Und selbst wenn, ist das ja nun gar nicht erstrebenswert. Mit der Bescheinigung könnt ihr auch reisen. Dass die immer nur rechtswidrig für drei Monate ausgestellt worden ist, ist eben eine der vielen Besonderheiten, die sich die sträflich unfähige
ABH hier rausgenommen hat.
Ob es klug war, hilfsweise die angebotene
AE nach 25 V überhaupt zu beantragen? Rechtlich ist es belanglos, was man hilfsweise beantragt. Bei dieser
ABH könnte es allerdings psychologisch ungünstig gewesen sein, weil ihr damit signalisiert habt, dass ihr auf euer Recht nicht besteht und euch auch mit Geringerem - notfalls auch mit vollständiger Untätigkeit der
ABH - zufrieden geben würdet.
Und, ja, eine
AE ist keine Aufenthaltskarte. Verzichten würdet ihr aber auf nichts. Nur ist die
AE eben viel teurer, und dann müsst ihr das später mit der Aufenthaltskarte ohnehin noch gerichtlich durchsetzen. Also wäre damit gar nichts gewonnen.
Es bleibt nun nichts, als den Beschluss des Gerichts abzuwarten. Ich verstehe nicht, warum du überhaupt noch zu einer Stellungnahme aufgefordert wurdest. Das war überflüssig. Ich hoffe, das Gericht entscheidet noch vor Ablauf der Zwei-Wochenfrist.