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vietnamesische Mutter mit deutschem Kind will wieder von Vietnam zurück nach Deutschland (Gelesen: 1.947 mal)
ndkien
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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21.10.2016 um 12:24:39
 
Ich habe eine Frage bzgl. meine vietnamesische Cousine in Vietnam.

Sie lebt seit 2009 alleinerziehend in Vietnam mit ihrer 13 jährigen Tochter, welche die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Davor lebte sie in DE, und die Tochter von deutschem Vater ist auch in Deutschland geboren.
Ihr früherer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bestand darauf, dass ihr Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Sie möchte nun wieder mit ihrer Tochter nach Deutschland ziehen und leben.
Meine Frage ist, auf welchem Wege kann sie wieder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen um mit ihrer Tochter wieder nach Deutschland zu ziehen.
Welche Schritte müsste sie jetzt einleiten?

Hat das Alter des Kindes eine Relevanz?
(Sie hat Angst, dass wenn das Kind 14 Jahre alt wird, es schwierig werden könnte, nach Deutschland zurück zu kommen)

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Sachverhalt und kann mir hier zu Auskunft geben?

Vielen Vielen Dank!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.10.2016 um 13:09:30
 
ndkien schrieb am 21.10.2016 um 12:24:39:
Hat das Alter des Kindes eine Relevanz?

Nein, sofern es minderjährig und ledig ist.

ndkien schrieb am 21.10.2016 um 12:24:39:
Welche Schritte müsste sie jetzt einleiten?

Ein Visum zur FZF zum dt. Kind beantragen, siehe http://www.hanoi.diplo.de/contentblob/4760462/Daten/6353732/160308_Merkblatt_Nac.... Ggf. auch einen dt. Reisepass für das Kind beantragen, damit es auch nach Deutschland einreisen kann.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 21.10.2016 um 14:47:52
 
Zitat:
damit es auch nach Deutschland einreisen kann.

Nicht nur das.

Ohne einen deutschen Reisepass für das Kind würde ich den Antrag noch nicht mal annehmen und zunächst auf die Passbeschaffung verweisen.

(Wobei eine Bestätigung der Kollegen aus der Passstelle, dass der Pass beantragt ist und in Auftrag gegeben wurde, natürlich ausreicht ...)
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.10.2016 um 03:43:07
 
Petersburger schrieb am 21.10.2016 um 14:47:52:
Ohne einen deutschen Reisepass für das Kind würde ich den Antrag noch nicht mal annehmen und zunächst auf die Passbeschaffung verweisen.


was bei einer Geburt in Deutschland eine Formsache sein müsste. Es wird die deutschen Geburtsurkunde vorgelegt. Das deutsche Konsualt stellt den Pass aus und anschließend beantragt man das Visum zum Familiennachzug zum deutschen Kind.
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ndkien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.10.2016 um 16:30:12
 
Vielen Dank an alle die geantwortet haben!
Ihr habt mir alle sehr geholfen.
Die nächsten Schritte sind für mich somit klar.
Ich werde meine Cousine umgehend informieren und euch auf dem Laufenden halten  Smiley

Danke noch mal für die schnelle und kompetente Hilfe!
(Wie auch zu meiner eigenen Einbürgerung vor 5 Jahren, ist dieses Forum absolut empfehlenswert. Weiter so!  Cool)
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