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Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau und Stieftochter (Gelesen: 76.026 mal)
Themen Beschreibung: bei fehlendem Sprachzertifikat?
Hertelkiez
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i4a rocks!


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04.05.2015 um 15:59:10
 
Guten Tag,

wir sind eine Patchworkfamilie und in den letzten 2 Jahren ständig am Pendeln zwischen Thailand und Deutschland da meine Frau wegen mangelnder Deutschkenntnisse kein Zertifikat Deutsch hat.

Wir sind gerade wieder in Deutschland damit mein Sohn (10 J., deutscher Staatsbürger, wie ich hier gemeldet) seine Grundschule beenden kann aber meine Frau (Thai) hat nur ein Schengenvisum (1 Jahr, viertes Visum in Folge) und ihre 13-jährige Tochter (Thai) ihr zweites (diesmal 3 Jahre) um hier (wieder) die Schule zu besuchen. Außerdem besuchen wir hier meine 6-jährige Tochter (Deutsche).

Wir möchten unseren Mittelpunkt auch offiziell nach Deutschland verlegen um wegen der Schulbesuche der Kinder nicht ewig weiter pendeln zu müssen. Gerade die Große verliert schon jetzt den Anschluss.

Leider sind die Bemühungen des Spracherwerbs meiner Frau bisher fruchtlos geblieben (Sprachkurs sowohl in DE als auch in TH). Wie müssen wir vorgehen um einen Aufenthalt auch ohne Sprachzertifikat erlaubt zu bekommen? Gibt es Hoffnung?

Vielen Dank!
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reinhard
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Antwort #1 - 04.05.2015 um 16:29:28
 
Sie braucht kein Sprachzertifikat.

Sie beantragt (in Thailand!) ein FZF-Visum zum deutschen Kind, und fertig.

Das Visum für die 13-jährige Tochter funktioniert einfach mit VE und etwas komplizierter als Härtefall. Die anderen Kinder sind ja deutsch und brauchen nichts.
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Antwort #2 - 04.05.2015 um 16:48:19
 
Ist denn das deutsche 10 jährige Kind auch ihr Kind?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Hertelkiez
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Antwort #3 - 04.05.2015 um 19:19:05
 
Ok, Entschuldigung für die Ungenauigkeit:
Wir haben keine gemeinsamen Kinder, sondern haben jeweils Kinder mit in die Ehe gebracht. Die 13-jährige Tochter (Thai) ist also meine Stieftochter.
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Antwort #4 - 04.05.2015 um 19:50:59
 
Verdienst du genug für eine VE für die Tochter?
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Hertelkiez
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Antwort #5 - 04.05.2015 um 20:52:31
 
Kein Problem, sie ist ja momentan gerade aufgrund meiner VE hier in Deutschland. Haben für sie ein 3-jähriges Schengen-Visum erhalten, aber damit muss sie ja nach wie vor alle 90 Tage ausreisen. Griesgrämig
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Antwort #6 - 04.05.2015 um 21:41:28
 
Deine Frau könnte versuchen auf die Härtefallregelung zu pochen. Sie müsste hierzu nachweisen, dass sie ein Jahr versucht hat die Sprachkenntnisse zu erwerben. Dann kriegt sie ein Spracherwerbvisum.
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Antwort #7 - 05.05.2015 um 07:22:40
 
Wo liegt denn das Problem beim Zertifikat? Ist sie Analphabetin? Ansonsten könnte die Botschaft durchaus argumentieren, dass kein Härtefall vorliegt (auch Analphabetismus nicht zwingend ein Härtefall), da ihr nun über 2 Jahre zusammen seid und in dieser Zeit "locker" die niedrigen A1-Sprachkenntnisse erlernt werden könnten. In welcher Sprache unterhaltet ihr euch? In welcher Sprache redet sie mit deinen Kindern? A1 ist wahrlich nicht viel, man muss grob gesagt in der Lage sein, eine Postkarte zu schreiben.

Wie Aras aber schon gesagt hat, müsstet ihr eben der Botschaft genau nachweisen, dass deine Frau mind. 1 Jahr lang erfolglos versucht hat, die Sprachkenntnisse zu erwerben.
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reinhard
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Antwort #8 - 05.05.2015 um 11:23:34
 
Jedenfalls: Solange sie kein deutsches Kind hat, funktioniert meine Antwort oben nicht. Die war an das gemeinsame Kind gebunden.
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Hertelkiez
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Antwort #9 - 05.05.2015 um 13:07:01
 
Vielen Dank schonmal Smiley
Sie ist zumindest was lateinische Schriftzeichen betrifft weitestgehend Analphabetin. Und da der Test ja auch schriftlich zu bearbeiten ist ist das ein echtes Problem (Postkarte schreiben reicht da ja leider nicht Zwinkernd - allein mit dem Lesen der Aufgaben kommt sie zeitlich nicht hin.

Da ich und auch mein Sohn lange Jahre im Ausland gelebt haben sprechen wir alle zu Hause in der Regel englisch, (deutsch und thai nur wenig), haben sowohl in Thailand als auch in Deutschland englischsprachige Freunde, etc. so dass es selbst für mich manchmal eine Umstellung ist deutsch zu sprechen... Das macht es nicht einfacher. Sie hat einen 9-jährigen Sohn (Thai/Britisch) mit dem spricht mein Sohn ausschließlich und fließend englisch. Meine Tochter spricht nur deutsch, sie und meine Frau lernen viel voneinander in der Zeit wenn wir in Deutschland sind aber für ein Zertifikat reicht das auch nicht.

Da wir momentan in DE sind würde ich eine Rückkehr für ein FZF in Bangkok gerne vermeiden wenn irgend möglich - auch weil es für die Stieftochter bedeuten würde nicht rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahres nach den Sommerferien wieder hier sein zu können.
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Antwort #10 - 05.05.2015 um 13:21:14
 
Eine Rückkehr nach Thailand ist nicht zu vermeiden, denn nur dort kann das richtige Visum beantragt werden.

Es ist auch ein Risiko: Wenn sie gegen die Bedingungen des Besuchsvisums verstößt, kann sie auch gegen ein neues Visum gesperrt werden, dann ist die nächsten fünf Jahre für sie erstmal Schluss mit Besuchen.

Als Mutter eines deutschen Kindes braucht sie kein Deutsch-Zertifikat. Wenn der einzige deutsche Angehörige für das FZF-Visum der Ehemann ist, braucht sie es.
(Deutsch wird ein Kind auch durch Adoption. Beschäftige Dich mal mit fünf möglichen Wegen, vielleicht ist ja etwas zum Ausprobieren dabei. Bei der Sprache könnt Ihr auf Deutsch umstellen oder "Deutsch-Stunden" einführen, also Zeiten, in denen alle nur deutsch sprechen dürfen.)
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Antwort #11 - 05.05.2015 um 13:32:06
 
Mooooment, wenn ihr Sohn Brite ist, dann kann er ja ohne weiteres in D leben. Dann könnte sie eine Aufenthaltskarte nach EU-Recht als Mutter eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers bekommen. Da sind dann auch die Deutschkenntnisse wurscht. Und überhaupt hat die Aufenthaltskarte einige Vorzüge gegenüber der AE nach deutschem Recht.
Ist ihr britischer Sohn zur Zeit auch in D? Dann könnte sie hier sofort eine Aufenthaltskarte beantragen und müsste auch vorher nicht mehr das Land verlassen. Irgendeinen Visumsantrag braucht es nicht mehr.

Falls der Sohn nicht in D ist und auch nicht hier leben will, dann könnte man auch direkt nach Österreich oder in die Schweiz umziehen, um Deiner Frau ohne Probleme eine Aufenthaltskarte zu verschaffen - ohne Deutschandforderung. Wenn es nicht um das deutschsprachige Umfeld geht, dann könnt ihr auch alle zusammen in ein beliebiges anderes EU-Land umziehen. Auch das ginge, ohne vorher nach Thailand zu fliegen und ohne ein Visum beantragen zu müssen. In dem Fall würde deine Frau ihr Freizügigkeitsrecht von dir statt von ihrem Sohn ableiten.
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Antwort #12 - 05.05.2015 um 13:33:36
 
Wer weiß ob das britisch-thailändische Kind in Thailand nicht bei seinem britischen Vater in Thailand verbleiben möchte...

Außerdem müsste das Kind entsprechende Geldmittel besitzen.
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Antwort #13 - 05.05.2015 um 14:46:07
 
Ja, ihr Sohn ist hier in DE mit uns und ich habe ihn auch mit Wohnsitz angemeldet. Er besucht derzeit die Schule meines Sohnes. Geht es nach meiner Frau, muss er auch nicht nach Thailand zurück, wo ihn sein Vater ab August aber momentan noch erwartet. Seine Großeltern in England haben eher seine Schulbildung im Blick, was wir begrüßen. Wir haben alle ein gutes, freundschaftliches Verhältnis und werden eine gemeinsame Lösung finden, aber so ist der Status Quo.

Würde das für eine Aufenthaltskarte reichen?  Und was genau bedeutet der Hinweis auf die Geldmittel genau? Er ist 9 Jahre alt.

Müssen wir den oben geäußerten Verdacht auf Verstoß gegen die Visumbestimmungen wirklich fürchten? Wir haben bereits bei Antragstellung der Visa gegenüber Konsulat und Botschaft offen über unsere Absichten gesprochen in Zukunft in DE leben zu wollen und dass die Tochter hier zur Schule gehen soll. Sie hat schließlich auch gleich 3 Jahre Schengen erhalten, die wir gar nicht beantragt hatten.

(Edited for details)
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« Zuletzt geändert: 05.05.2015 um 14:59:10 von Hertelkiez »  
 
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reinhard
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Antwort #14 - 05.05.2015 um 14:58:53
 
Nein, einen Verdacht auf (beabsichtigten) Verstoß gegen die Visumbestimmungen müsst Ihr nicht fürchten, sie sollte mit der Ausländerbehörde auch offen über die Möglichkeiten sprechen.

Ich wollte nur vor dem Verstoß selbst warnen: Sie sollte nicht über den erlaubten Zeitraum hinaus ohne Erlaubnis in Deutschland bleiben, das gibt in der Regel später Probleme, die schwer zu reparieren sind. Informiert Euch über alle Möglichkeiten, damit Ihr eine solide Grundlage bekommt.
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