Daylight schrieb am 15.03.2015 um 18:14:19:Ich habe gehört dass
ABH zu deutschen eine Einkommen nachweiß benötigt ?
Kann nicht sein. Du hast ja hier alle Antworten erhalten und hast es überhaupt nicht nötig, bei dummen Gerüchten hinzuhören.
Zitat:Da ich momentan , arbeit suche und bin gerade ALG II
Ich wohne gerade bei 3 Zimmer Wohnung von Mutters , wurde der Mietvertrag nicht gehen ?
Achja : Ich entscheide mich doch für
Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes ,damit es zeitlich für meine frau und kind passt
Also reist die Frau gar nicht zu Dir, sondern zum ungeborenen Kind.
Die Botschaft müsste, wenn sie Deinen Gerüchten glauben sollte, das ungeborene Baby nach einem Gehaltsnachweis fragen...
Es gilt, was oben steht: Die Frau benötigt einen Nachweis über die Schwangerschaft und muss durch Hieratsurkunde nachweisen, dass das Baby durch Dich deutsch wird.
Und falls Du nochmal was hörst, kannst Du einfach sagen: "Ich informiere mich im Forum von info4alien und bin auf Gerüchte nicht angewiesen."