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Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2 (Gelesen: 19.574 mal)
SarahBonn
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10.12.2014 um 17:36:31
 
Hallo,

ich bin es mal wieder.
Mein Mann ist jetzt seit 1 Monat in Deutschland, bisher hat alles sehr gut funktioniert.

Wir haben gleich 4 Tage nach seinem Ankommen einen Änderungsbescheid beim Jobcenter abgegeben mit einer Kopie von seinem Visum.

Habe dann auch tatsächlich am ende letzten Monats ohne einen Änderungsbescheid zu bekommen, mehr geld bekommen. (es waren rund 500€).

Soweit so gut, nun lagen heute einige Briefe vom Jobcenter in meinem Briefkasten.

Einer davon sagt mir das die Kosten der Unterkunft für mich um 50% gekürzt werden da ja mein Mann jetzz bei mir lebt und er die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat bis sein Aufenthaltstitel da ist.

Nun haben wir den Termin aber erst am 19.12 und es wird wohl gerade jetzt über die ganzen Feiertage wohl einige Wochen Dauern bis er seinen Aufenthaltstitel bekommt.

Was mache ich nun?  Verstehe gerade nicht warum ich denn erst Geld für ihn bekomme + die komplette Wohnungsübernahme. Und jetzt soll er garnichts bekommen und ich nur 250€ für die Wohnung.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?
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Aras
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Antwort #1 - 10.12.2014 um 17:50:36
 
Mal im Ernst:

Ich würde einfach morgen mit dem Schreiben zum Jobcenter gehen und den Sachbearbeiter bzw. Teamleiter fragen ob die den Ausschluss von Sozialleistungen ernst meinen oder ob es sich um einen Irrtum handelt. Kannst noch auf die Fachlichen Hinweise zum § 7 Randzeichen 7.5f  verweisen.

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...

Wenn die sagen, dass es ein Irrtum ist, dann bittest du um ein einfaches Schreiben, dass bestätigt das es ein Irrtum war und der normale Satz gezahlt wird.

Falls die das ernst meinen, würde ich garnicht soviel diskutieren. Ich würde die Papiere zusammenpacken und beim Amtsgericht nen Beratungshilfeschein beantragen, da hier die Unterdeckung vom Existenzminimum droht.

Wozu diskutieren... Einfach weiter reichen an den kompetenten Anwalt für Sozialrecht, der nach erfolglosem Einreden auf das Jobcenter sofort Eilantrag beim Sozialgericht stellen wird.
Im Zweifel bißchen Geld sparen, um einen möglichen Ausfall der 250 € kompensieren zu können. Aber im Grunde sollte dem Eilantrag spätestens Ende Januar stattgeben werden, sodass im Februar eine fette Nachzahlung kommen würde.

Ich würde mir hierzu keine grauen Haare wachsen lassen. Einfach stoisch betrachten und nicht den Gang zum Amtsgericht und zum Anwalt scheuen und einfach schnell und zeitnah reagieren. Die machen das zum Frühstück...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SarahBonn
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Antwort #2 - 10.12.2014 um 18:00:47
 
Danke für die Schnelle Antwort.

Verstehe auch nur Bahnhof, erst bekomm ich mein Geld+Wohnung+geld für Männe. Und das ohne ein Wort darüber zu verlieren, und heute bekomm ich dann sowas. Plus noch 3 andere Briefe in denen steht das ich doch bitte die Heiratsurkunde noch vorbei bringen soll und weiss nicht was.

Ich glaube die wissen gerade selbst nicht so recht was die da machen.
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Aras
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Antwort #3 - 10.12.2014 um 18:03:49
 
Dann würde ich erstmal vom Guten ausgehen und die Heiratsurkunde etc. vorlegen. Und dann fragen ob das ein Irrtum war.

Versuch morgen das zu klären, damit du ggf. zeitnah das Widerspruchsverfahren/die Klage mit dem Anwalt starten kannst.
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SarahBonn
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Antwort #4 - 30.12.2014 um 14:06:02
 
So, es hat sich nun bestätitg. Heute sind nur 610€ auf mein Konto eingegangen. Das heisst - diesen Monat hab ich NICHTS!

Und gerade jetzt wo Feiertag ist. Kann erst am Freitag zum Amtsgericht den Beratungshilfeschein holen. Werde dann sofort einen Termin beim Anwalt machen und hoffen das mein Vermieter noch einbisschen warten kann.

Begründung am Telefon: Er braucht seinen Aufenthaltstitel, sonst gibts keine Kohle- aber Hauptsache die Miete um 50% kürzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Antwort #5 - 30.12.2014 um 15:15:21
 
SarahBonn schrieb am 10.12.2014 um 17:36:31:
iner davon sagt mir das die Kosten der Unterkunft für mich um 50% gekürzt werden da ja mein Mann jetzz bei mir lebt und er die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat bis sein Aufenthaltstitel da ist.


Wurde gegen beide Bescheide schriftlich Widerspruch eingelegt?  Es wird doch wohl eine Rechtsbelehrung auf diesen Bescheiden gewesen sein?
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Antwort #6 - 30.12.2014 um 15:28:07
 
"Begründung am Telefon" nützt Dir nichts.

Die Auskunft ist falsch, aber hinterher kann das Jobcenter immer sagen, dass Du es falsch verstanden hast. Deshalb: Immer schriftlich beantragen, Brief schreiben, schriftliche Antwort fordern.

Daran, dass bis zum 5. Januar wenig bis nichts passiert, können wir nicht ändern. Aber: Wenn die Plastikkarte da ist, gilt sie ja nicht ab dem Ausstellungstermin, sondern (rückwirkend) ab dem Antrag. Er kann dann eben (Kopie, schriftlich!) zeigen, dass er im Dezember einen AT hatte. Am Ende wird also alles gut.

Wenn Du Dir Geld leihst, macht einen Vertrag mit "Rückzahlung vor Ostern 2015" oder Ähnliches, damit das Jobcenter das nicht als "Einkommen" rechnen und von der Unterstützung abziehen kann.
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Aras
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Antwort #7 - 30.12.2014 um 17:42:19
 
Zumal das halbieren der Miete unlogisch ist.

Entweder er lebt zum Daueraufenthalt mit der Frau und muss einen Mietanteil tragen, ggf. Übernommen vom Amt.
oder er ist bis zum Besitz der Aufenthaltserlaubnis Kurzbesucher und somit Gast, der keinen Mietanteil hat.

Egal.

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

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Antwort #8 - 31.12.2014 um 02:30:19
 
Aras schrieb am 30.12.2014 um 17:42:19:
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen


Muss nicht sein. Ist die Widerspruchsfrist noch offen oder wurde einer eingleigt muss ALG II ab Antragstellung bezahlt werden.

Gehen die Geldmittel aus sollte man ggf. eine einstweilige Entscheidung vor dem Sozialgericht einholen..
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Antwort #9 - 31.12.2014 um 12:20:47
 
Also ich meinte jetzt mit in den Brunnen gefallen, dass jetzt erstmal kurzfristig finanzieller Engpass herrscht. Der Anspruch ist nicht verloren.
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Antwort #10 - 31.12.2014 um 13:07:24
 
Als letzter Anker: Es ist teilweise möglich einen Gehaltsvorschuss/Abschlag zu bekommen. Nach 2 Wochen Arbeit mal nachfragen.
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SarahBonn
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Antwort #11 - 02.01.2015 um 13:39:11
 
Ich war heute beim Amtsgericht.
Habe noch keinen Anspruch auf einen Anwalt da ich noch nicht Schriftlich Widerspruch eingelegt habe. Habe zumglück noch bis zum 08.01 zeit. Gehe am Montag sofort hin und werde es persönlich abgeben und werde mir den eingang irgendwie bestätigen lassen.

Ich war ja vor ca 2 wochen dort und habe den Sachverhalt geschildert. Es wurde ja die Heiratsurkunde und Kranknenversichrungsnachweis verlangt. Und die Dame meinte das es sich damit wohl erledigt hatte.

War wohl nix. Vertraue niemandem ausser dir selbst. Werde jetzt nurnoch ALLES Schriftlich machen und sofort Persönlich abgeben.


Werde wohl meinem Vermieter jetzt erstmal die füße küssen müssen und ihm beibringen das er bitte noch etwas warten soll. ich hoffe ja mal das dass alles nicht allzulange dauert. spätestens am 24. bekommt er ja eh die bestätigung das der Aufenthaltstitel in bearbeitung ist- und das ist ja dass was sie haben möchten!

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Antwort #12 - 02.01.2015 um 20:34:20
 
Äh, hast wohl keinen Anspruch, da du noch kein Schreiben hast, auf das du schriftlich widersprechen kannst?

Normalerweise hast du auch Anspruch auf einen Anwalt beim Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

schreib am besten sowas wie:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.12.2014. Gründe werden nachgereicht.

Ich bitte um die Bestätigung des Empfanges.
Mfg
SarahBonn


das zweimal ausdrucken. Einmal abgeben und auf die zweite Kopie eingangsstempel vom Jobcenter machen lassen und als Beweis nehmen.

Darum hab ich dir ja gesagt, dass du das schriftlich bestätigen lassen sollst.  unentschlossen
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Antwort #13 - 02.01.2015 um 21:00:45
 
Ich hab ja nen Änderungsbescheid bekommen wo bei mir die Miete gekürzt drauf steht und mein Mann komplett mit 0€. Und dann noch einen absatz das die ersten 3 monate nichts gezahlt wird bis der Aufenthaltstitel da ist. Darauf muss ich jetzt wohl widersprechen.

Soll ich irgendwas genaueres schreiben oder einfach nur so wie du geschrieben hast?

lg
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Antwort #14 - 02.01.2015 um 21:09:08
 
Normalerweise reicht es mit dem nicht-begünstigenden Bescheid zum Amtsgericht zu gehen. Du kannst auch direkt zum Anwalt und der Anwalt klärt das mit der Beratungshilfe selber. 

kannst aber den von mir geschriebenen Text nehmen, falls das amtsgericht einen erhobenen widerspruch will. Die Begründung liefert dann eben der Anwalt...

Aber ich würde an deiner stelle den Anwalt auf die hetzen und ggf
Eilantrag auf rechtschutz etc. Stellen.

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