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Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2 (Gelesen: 19.435 mal)
SarahBonn
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Antwort #15 - 02.01.2015 um 21:12:55
 
Ich hatte vor Silvester bei einem Anwalt angerufen, die wollten jedoch das ich mir erst den wisch über übernahme beim Amtsgericht hole. Den habe ich wie gesagt heute nicht bekommen.

Ich glaube es ist eh aussichtslos. am 24. haben wir den Termin. Dann bekommen wir ja sowieso eine bescheinigung das seine Karte in bearbeitung ist und dann denke ich mal das sich die sache dann auch klärt.

trotzdem kacke, vorallem das ich den Vermieter anbetteln muss.
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Aras
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Antwort #16 - 02.01.2015 um 21:19:01
 
Ja und was soll ich empfehlen Zwinkernd?

ich hab dir ja damals meine Empfehlung gegeben, und dass du dir das Missverständnis schriftlich geben sollst. Und falls nicht das mit dem Anwalt vorbereiten sollst.

du hast dich darauf ausgeruht, dass man dir mündlich gesagt hat, dass das einreichen der Urkunde ausreichen würde.
jetzt hast du die Probleme obwohl du die vor 3 Wochen hättest festnageln können

so ich kümmer mich mal weiter mit meinem Neffen.

Vg aus Brüssel
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SarahBonn
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Antwort #17 - 04.01.2015 um 20:35:14
 
Halloooo,

ich nochmal. Bin gerade den wiederspruch am schreiben damit ich den morgen direkt persönlich abgeben kann.

soll ich den widerspruch begründen oder so schreiben wir im beispiel? *gründe werden nachgereicht*?

lg
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reinhard
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Antwort #18 - 04.01.2015 um 20:45:47
 
Wenn Du die Begründung aus diesen Antworten oben schon weißt, schreib sie gleich hin. Keine Angst, es kommt nicht darauf an, alles "juristisch sauber" zu formulieren – die Behörde ist verpflichtet, die Begründung richtig zu verstehen.

Dann zweimal ausdrucken, auf einem Exemplar den Empfang bestätigen lassen.
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Aras
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Antwort #19 - 04.01.2015 um 22:52:51
 
Neugieriger, warum schreibst du so einen Müll?

Man kann es sogar noch genauer schreiben: "Gründe werden vom Bevollmächtigten nachgeliefert".

Ich melde deinen Beitrag, da der mich grade nervt. Mein Beitrag darf gerne auch geschrottet werden.
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Antwort #20 - 05.01.2015 um 04:07:40
 
SarahBonn schrieb am 02.01.2015 um 21:12:55:
ch glaube es ist eh aussichtslos. am 24. haben wir den Termin. 


Der Wichtige Termin ist der 8.1. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und das euch Zustehende Geld ist verloren.
Außerdem stellt ihram 24.1 den Antrag auf AE, die eAT wird dann wohl noch ein paar Wochen dauern.
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SarahBonn
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Antwort #21 - 05.01.2015 um 17:25:30
 
Wir haben den Widerruf heute persönlich abgegeben und auch einen Stempel + Unterschrift bekommen. Desweiteren habe ich einen formlosen Antrag auf einen Zinslosen "Kredit" abgegeben, damit ich vllt die Miete doch schon früher abgeben kann.

Nun heißt es abwarten
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SarahBonn
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Antwort #22 - 11.01.2015 um 20:41:36
 
Am Freitag haben wir Post bekommen. Widerspruch ist eingegangen und wird bearbeitet. Wegen dem Kredit haben wir noch nichts gehört.
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Antwort #23 - 11.01.2015 um 20:45:30
 
Hat der Anwalt die Begründung nachgeliefert?
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Antwort #24 - 12.01.2015 um 19:20:45
 
Es gibt ja keinen Anwalt. Habe ja noch keinen Anspruch bevor ich nicht selbst ständig widerspruch eingelegt habe.

Haben heute Post vom Jobcenter bekommen. Freitag um 8uhr nen Termin für meinen Mann um seine Berufliche Situation zu besprechen.

Sollte er nicht erscheinen wird sein Geld um 10% gekürzt.....frage mich von welchem Geld sie reden  hä?
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Antwort #25 - 13.01.2015 um 04:08:57
 
SarahBonn schrieb am 12.01.2015 um 19:20:45:
um seine Berufliche Situation zu besprechen.


Sollte nicht über die berufliche Situation gesprochen werden, sondern über den Widerspruch und versucht werden Druck auszuüben würde ich mich wegen der 10% Androhung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beschweren. Die Sanktionen sind nicht dafür gedacht berechtigte Rechtsbehelfe auszuhebeln und diese Personen zu diziplinieren.

Zur beruflichen Situation würe ich darauf hinweisen das ggf. noch eine Verpflichtung zum Integrationkurs durch die ABH kommt.

Zum Widerspruch würde ich mich nicht auf Diskussion einlassen sondern auf eine schriftliche Antwort bestehen. Anonsten mich jeden Kommentars enthalten.
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Antwort #26 - 13.01.2015 um 15:45:17
 
SarahBonn schrieb am 12.01.2015 um 19:20:45:
Sollte er nicht erscheinen wird sein Geld um 10% gekürzt.....frage mich von welchem Geld sie reden?


Ich gehe davon aus, dass die Behörde freiwillig oder auf Wunsch des Gerichtes das Geld rückwirkend bewilligt.

Insofern gibt es dann das Geld, über das sie reden.

Wenn Ihr es schafft, geht auch zu einer ganz normalen Migrationsberatung für Erwachsene und fragt dort, was in seinem Fall an Eingliederungshilfen in Frage kommt und was er in solch einem Gespräch vorschlagen oder fordern sollte.
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Antwort #27 - 23.01.2015 um 21:35:26
 
Hallo.

Es gibt mal wieder neuigkeiten.
Wir hatten heute endlich den Termin für den Aufenthaltstitel.
Soweit sogut, danach sind dir direkt mit der fiktionsbescheinigung und dem wisch das die Karte in bearbeitung ist zum Jobcenter gefahren damit wir evtl eine Vorschuss bekommen.

Habe gedacht das es sich nun endlich alles klären würde....falsch gedacht.....er hat noch keinen Anspruch auf Leistungen  erst ab dem 06.02 weil dann sein Visum nichtmehr als Besucher Visum gewertet wird. Momentan ist er nur besucher in Deutschland (warum wird mir dann die Miete um die Hälfte gekürzt? Achso...sind eine BG.....hmmm habe ihn aufgenommen also ist er ja irgendwie kein Besuch.....ist ja auch nicht mit meinem Besuchervisum eingereist...aber naja)

Jedenfalls wollte ich jetzt wirklich noch einmal nachfragen


Hat er definitv Anspruch ab Einreise?? Ich möchte ungern son stress machen und nachher kommt doch nix bei rum. Wir haben momentan soeinen stress mit allem das geht ganzschön auf die nieren. Vorallem auch untereinander  Griesgrämig

Die Dame hat sich wohl noch mit anderen Kollegen besprochen und hat mir versichert das er definitv erst ab dem 06.02 Anspruch hat  (also auch nix zurück gezahlt wird) unentschlossen

Den Widerspruch damals hatte ich eingereicht und mir Stempeln lassen, habe auch einen brief bekommen das es eingegangen ist und bearbeitet wird.

Ich ahne das es eh wieder abgelehnt wird nachdem heutigen tag.
Muss ich da jetzt erstmal drauf warten oder was soll ich tun?

Beim Amtsgericht wurde mir gesagt das ich erst selbst tätig werden muss bevor ich einen Beratungsschein bekomme.

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Antwort #28 - 23.01.2015 um 21:49:16
 
Er hat ja kein Besuchsvisum, sondern ein FZF-Visum. Das ist schon "Teil seiner AE", wird also zur Gültigkeit der AE dazu gerechnet.

Die sind einfach blöd.

Achte darauf, dass alle Anträge rechtzeitig gestellt und Widersprüche rechtzeitig eingelegt sind. Er bekommt dann alle Leistungen rückwirkend, sobald das Gericht dem Jobcenter die Nachhilfe erteilt hat.

Noch hast Du alles im Griff, es geht noch ohne Anwalt.
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Antwort #29 - 23.01.2015 um 22:10:00
 
Die Dame sagt das Sie Ihn jetzt aufnimmt und er dann halt ab dem 06.02 Leistungen bekommt.

Wie gehen wir denn jetzt weiter vor? Meinen Neuen Leistungsbescheid habe ich schon (neues system und soo)

Seiner wird dann wohl die Tage kommen. Damit gehe ich dann zum Amtsgericht oder warte ich auf die Antwort vom Widerspruch?

Vielen Dank fürs Mutmachen. Kann ganzschön zermürbend sein, vorallem wenn man gerade echt nix hat und es denen Pupsegal ist Griesgrämig
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