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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
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Beitrag begonnen von SarahBonn am 10.12.2014 um 17:36:31

Titel: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 10.12.2014 um 17:36:31
Hallo,

ich bin es mal wieder.
Mein Mann ist jetzt seit 1 Monat in Deutschland, bisher hat alles sehr gut funktioniert.

Wir haben gleich 4 Tage nach seinem Ankommen einen Änderungsbescheid beim Jobcenter abgegeben mit einer Kopie von seinem Visum.

Habe dann auch tatsächlich am ende letzten Monats ohne einen Änderungsbescheid zu bekommen, mehr geld bekommen. (es waren rund 500€).

Soweit so gut, nun lagen heute einige Briefe vom Jobcenter in meinem Briefkasten.

Einer davon sagt mir das die Kosten der Unterkunft für mich um 50% gekürzt werden da ja mein Mann jetzz bei mir lebt und er die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat bis sein Aufenthaltstitel da ist.

Nun haben wir den Termin aber erst am 19.12 und es wird wohl gerade jetzt über die ganzen Feiertage wohl einige Wochen Dauern bis er seinen Aufenthaltstitel bekommt.

Was mache ich nun?  Verstehe gerade nicht warum ich denn erst Geld für ihn bekomme + die komplette Wohnungsübernahme. Und jetzt soll er garnichts bekommen und ich nur 250€ für die Wohnung.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 10.12.2014 um 17:50:36
Mal im Ernst:

Ich würde einfach morgen mit dem Schreiben zum Jobcenter gehen und den Sachbearbeiter bzw. Teamleiter fragen ob die den Ausschluss von Sozialleistungen ernst meinen oder ob es sich um einen Irrtum handelt. Kannst noch auf die Fachlichen Hinweise zum § 7 Randzeichen 7.5f  verweisen.

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922

Wenn die sagen, dass es ein Irrtum ist, dann bittest du um ein einfaches Schreiben, dass bestätigt das es ein Irrtum war und der normale Satz gezahlt wird.

Falls die das ernst meinen, würde ich garnicht soviel diskutieren. Ich würde die Papiere zusammenpacken und beim Amtsgericht nen Beratungshilfeschein beantragen, da hier die Unterdeckung vom Existenzminimum droht.

Wozu diskutieren... Einfach weiter reichen an den kompetenten Anwalt für Sozialrecht, der nach erfolglosem Einreden auf das Jobcenter sofort Eilantrag beim Sozialgericht stellen wird.
Im Zweifel bißchen Geld sparen, um einen möglichen Ausfall der 250 € kompensieren zu können. Aber im Grunde sollte dem Eilantrag spätestens Ende Januar stattgeben werden, sodass im Februar eine fette Nachzahlung kommen würde.

Ich würde mir hierzu keine grauen Haare wachsen lassen. Einfach stoisch betrachten und nicht den Gang zum Amtsgericht und zum Anwalt scheuen und einfach schnell und zeitnah reagieren. Die machen das zum Frühstück...

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 10.12.2014 um 18:00:47
Danke für die Schnelle Antwort.

Verstehe auch nur Bahnhof, erst bekomm ich mein Geld+Wohnung+geld für Männe. Und das ohne ein Wort darüber zu verlieren, und heute bekomm ich dann sowas. Plus noch 3 andere Briefe in denen steht das ich doch bitte die Heiratsurkunde noch vorbei bringen soll und weiss nicht was.

Ich glaube die wissen gerade selbst nicht so recht was die da machen.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 10.12.2014 um 18:03:49
Dann würde ich erstmal vom Guten ausgehen und die Heiratsurkunde etc. vorlegen. Und dann fragen ob das ein Irrtum war.

Versuch morgen das zu klären, damit du ggf. zeitnah das Widerspruchsverfahren/die Klage mit dem Anwalt starten kannst.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 30.12.2014 um 14:06:02
So, es hat sich nun bestätitg. Heute sind nur 610€ auf mein Konto eingegangen. Das heisst - diesen Monat hab ich NICHTS!

Und gerade jetzt wo Feiertag ist. Kann erst am Freitag zum Amtsgericht den Beratungshilfeschein holen. Werde dann sofort einen Termin beim Anwalt machen und hoffen das mein Vermieter noch einbisschen warten kann.

Begründung am Telefon: Er braucht seinen Aufenthaltstitel, sonst gibts keine Kohle- aber Hauptsache die Miete um 50% kürzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von grisu1000 am 30.12.2014 um 15:15:21

SarahBonn schrieb am 10.12.2014 um 17:36:31:
iner davon sagt mir das die Kosten der Unterkunft für mich um 50% gekürzt werden da ja mein Mann jetzz bei mir lebt und er die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat bis sein Aufenthaltstitel da ist.


Wurde gegen beide Bescheide schriftlich Widerspruch eingelegt?  Es wird doch wohl eine Rechtsbelehrung auf diesen Bescheiden gewesen sein?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von reinhard am 30.12.2014 um 15:28:07
"Begründung am Telefon" nützt Dir nichts.

Die Auskunft ist falsch, aber hinterher kann das Jobcenter immer sagen, dass Du es falsch verstanden hast. Deshalb: Immer schriftlich beantragen, Brief schreiben, schriftliche Antwort fordern.

Daran, dass bis zum 5. Januar wenig bis nichts passiert, können wir nicht ändern. Aber: Wenn die Plastikkarte da ist, gilt sie ja nicht ab dem Ausstellungstermin, sondern (rückwirkend) ab dem Antrag. Er kann dann eben (Kopie, schriftlich!) zeigen, dass er im Dezember einen AT hatte. Am Ende wird also alles gut.

Wenn Du Dir Geld leihst, macht einen Vertrag mit "Rückzahlung vor Ostern 2015" oder Ähnliches, damit das Jobcenter das nicht als "Einkommen" rechnen und von der Unterstützung abziehen kann.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 30.12.2014 um 17:42:19
Zumal das halbieren der Miete unlogisch ist.

Entweder er lebt zum Daueraufenthalt mit der Frau und muss einen Mietanteil tragen, ggf. Übernommen vom Amt.
oder er ist bis zum Besitz der Aufenthaltserlaubnis Kurzbesucher und somit Gast, der keinen Mietanteil hat.

Egal.

Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von grisu1000 am 31.12.2014 um 02:30:19

Aras schrieb am 30.12.2014 um 17:42:19:
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen


Muss nicht sein. Ist die Widerspruchsfrist noch offen oder wurde einer eingleigt muss ALG II ab Antragstellung bezahlt werden.

Gehen die Geldmittel aus sollte man ggf. eine einstweilige Entscheidung vor dem Sozialgericht einholen..

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 31.12.2014 um 12:20:47
Also ich meinte jetzt mit in den Brunnen gefallen, dass jetzt erstmal kurzfristig finanzieller Engpass herrscht. Der Anspruch ist nicht verloren.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von tiggger am 31.12.2014 um 13:07:24
Als letzter Anker: Es ist teilweise möglich einen Gehaltsvorschuss/Abschlag zu bekommen. Nach 2 Wochen Arbeit mal nachfragen.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 02.01.2015 um 13:39:11
Ich war heute beim Amtsgericht.
Habe noch keinen Anspruch auf einen Anwalt da ich noch nicht Schriftlich Widerspruch eingelegt habe. Habe zumglück noch bis zum 08.01 zeit. Gehe am Montag sofort hin und werde es persönlich abgeben und werde mir den eingang irgendwie bestätigen lassen.

Ich war ja vor ca 2 wochen dort und habe den Sachverhalt geschildert. Es wurde ja die Heiratsurkunde und Kranknenversichrungsnachweis verlangt. Und die Dame meinte das es sich damit wohl erledigt hatte.

War wohl nix. Vertraue niemandem ausser dir selbst. Werde jetzt nurnoch ALLES Schriftlich machen und sofort Persönlich abgeben.


Werde wohl meinem Vermieter jetzt erstmal die füße küssen müssen und ihm beibringen das er bitte noch etwas warten soll. ich hoffe ja mal das dass alles nicht allzulange dauert. spätestens am 24. bekommt er ja eh die bestätigung das der Aufenthaltstitel in bearbeitung ist- und das ist ja dass was sie haben möchten!

mal sehen

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 02.01.2015 um 20:34:20
Äh, hast wohl keinen Anspruch, da du noch kein Schreiben hast, auf das du schriftlich widersprechen kannst?

Normalerweise hast du auch Anspruch auf einen Anwalt beim Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

schreib am besten sowas wie:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.12.2014. Gründe werden nachgereicht.

Ich bitte um die Bestätigung des Empfanges.
Mfg
SarahBonn


das zweimal ausdrucken. Einmal abgeben und auf die zweite Kopie eingangsstempel vom Jobcenter machen lassen und als Beweis nehmen.

Darum hab ich dir ja gesagt, dass du das schriftlich bestätigen lassen sollst.  :-/

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 02.01.2015 um 21:00:45
Ich hab ja nen Änderungsbescheid bekommen wo bei mir die Miete gekürzt drauf steht und mein Mann komplett mit 0€. Und dann noch einen absatz das die ersten 3 monate nichts gezahlt wird bis der Aufenthaltstitel da ist. Darauf muss ich jetzt wohl widersprechen.

Soll ich irgendwas genaueres schreiben oder einfach nur so wie du geschrieben hast?

lg

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 02.01.2015 um 21:09:08
Normalerweise reicht es mit dem nicht-begünstigenden Bescheid zum Amtsgericht zu gehen. Du kannst auch direkt zum Anwalt und der Anwalt klärt das mit der Beratungshilfe selber. 

kannst aber den von mir geschriebenen Text nehmen, falls das amtsgericht einen erhobenen widerspruch will. Die Begründung liefert dann eben der Anwalt...

Aber ich würde an deiner stelle den Anwalt auf die hetzen und ggf
Eilantrag auf rechtschutz etc. Stellen.


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 02.01.2015 um 21:12:55
Ich hatte vor Silvester bei einem Anwalt angerufen, die wollten jedoch das ich mir erst den wisch über übernahme beim Amtsgericht hole. Den habe ich wie gesagt heute nicht bekommen.

Ich glaube es ist eh aussichtslos. am 24. haben wir den Termin. Dann bekommen wir ja sowieso eine bescheinigung das seine Karte in bearbeitung ist und dann denke ich mal das sich die sache dann auch klärt.

trotzdem kacke, vorallem das ich den Vermieter anbetteln muss.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 02.01.2015 um 21:19:01
Ja und was soll ich empfehlen ;)?

ich hab dir ja damals meine Empfehlung gegeben, und dass du dir das Missverständnis schriftlich geben sollst. Und falls nicht das mit dem Anwalt vorbereiten sollst.

du hast dich darauf ausgeruht, dass man dir mündlich gesagt hat, dass das einreichen der Urkunde ausreichen würde.
jetzt hast du die Probleme obwohl du die vor 3 Wochen hättest festnageln können

so ich kümmer mich mal weiter mit meinem Neffen.

Vg aus Brüssel

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 04.01.2015 um 20:35:14
Halloooo,

ich nochmal. Bin gerade den wiederspruch am schreiben damit ich den morgen direkt persönlich abgeben kann.

soll ich den widerspruch begründen oder so schreiben wir im beispiel? *gründe werden nachgereicht*?

lg

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von reinhard am 04.01.2015 um 20:45:47
Wenn Du die Begründung aus diesen Antworten oben schon weißt, schreib sie gleich hin. Keine Angst, es kommt nicht darauf an, alles "juristisch sauber" zu formulieren – die Behörde ist verpflichtet, die Begründung richtig zu verstehen.

Dann zweimal ausdrucken, auf einem Exemplar den Empfang bestätigen lassen.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 04.01.2015 um 22:52:51
Neugieriger, warum schreibst du so einen Müll?

Man kann es sogar noch genauer schreiben: "Gründe werden vom Bevollmächtigten nachgeliefert".

Ich melde deinen Beitrag, da der mich grade nervt. Mein Beitrag darf gerne auch geschrottet werden.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von grisu1000 am 05.01.2015 um 04:07:40

SarahBonn schrieb am 02.01.2015 um 21:12:55:
ch glaube es ist eh aussichtslos. am 24. haben wir den Termin. 


Der Wichtige Termin ist der 8.1. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und das euch Zustehende Geld ist verloren.
Außerdem stellt ihram 24.1 den Antrag auf AE, die eAT wird dann wohl noch ein paar Wochen dauern.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 05.01.2015 um 17:25:30
Wir haben den Widerruf heute persönlich abgegeben und auch einen Stempel + Unterschrift bekommen. Desweiteren habe ich einen formlosen Antrag auf einen Zinslosen "Kredit" abgegeben, damit ich vllt die Miete doch schon früher abgeben kann.

Nun heißt es abwarten

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 11.01.2015 um 20:41:36
Am Freitag haben wir Post bekommen. Widerspruch ist eingegangen und wird bearbeitet. Wegen dem Kredit haben wir noch nichts gehört.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 11.01.2015 um 20:45:30
Hat der Anwalt die Begründung nachgeliefert?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 12.01.2015 um 19:20:45
Es gibt ja keinen Anwalt. Habe ja noch keinen Anspruch bevor ich nicht selbst ständig widerspruch eingelegt habe.

Haben heute Post vom Jobcenter bekommen. Freitag um 8uhr nen Termin für meinen Mann um seine Berufliche Situation zu besprechen.

Sollte er nicht erscheinen wird sein Geld um 10% gekürzt.....frage mich von welchem Geld sie reden  :-?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von grisu1000 am 13.01.2015 um 04:08:57

SarahBonn schrieb am 12.01.2015 um 19:20:45:
um seine Berufliche Situation zu besprechen.


Sollte nicht über die berufliche Situation gesprochen werden, sondern über den Widerspruch und versucht werden Druck auszuüben würde ich mich wegen der 10% Androhung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beschweren. Die Sanktionen sind nicht dafür gedacht berechtigte Rechtsbehelfe auszuhebeln und diese Personen zu diziplinieren.

Zur beruflichen Situation würe ich darauf hinweisen das ggf. noch eine Verpflichtung zum Integrationkurs durch die ABH kommt.

Zum Widerspruch würde ich mich nicht auf Diskussion einlassen sondern auf eine schriftliche Antwort bestehen. Anonsten mich jeden Kommentars enthalten.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von reinhard am 13.01.2015 um 15:45:17

SarahBonn schrieb am 12.01.2015 um 19:20:45:
Sollte er nicht erscheinen wird sein Geld um 10% gekürzt.....frage mich von welchem Geld sie reden?


Ich gehe davon aus, dass die Behörde freiwillig oder auf Wunsch des Gerichtes das Geld rückwirkend bewilligt.

Insofern gibt es dann das Geld, über das sie reden.

Wenn Ihr es schafft, geht auch zu einer ganz normalen Migrationsberatung für Erwachsene und fragt dort, was in seinem Fall an Eingliederungshilfen in Frage kommt und was er in solch einem Gespräch vorschlagen oder fordern sollte.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 23.01.2015 um 21:35:26
Hallo.

Es gibt mal wieder neuigkeiten.
Wir hatten heute endlich den Termin für den Aufenthaltstitel.
Soweit sogut, danach sind dir direkt mit der fiktionsbescheinigung und dem wisch das die Karte in bearbeitung ist zum Jobcenter gefahren damit wir evtl eine Vorschuss bekommen.

Habe gedacht das es sich nun endlich alles klären würde....falsch gedacht.....er hat noch keinen Anspruch auf Leistungen  erst ab dem 06.02 weil dann sein Visum nichtmehr als Besucher Visum gewertet wird. Momentan ist er nur besucher in Deutschland (warum wird mir dann die Miete um die Hälfte gekürzt? Achso...sind eine BG.....hmmm habe ihn aufgenommen also ist er ja irgendwie kein Besuch.....ist ja auch nicht mit meinem Besuchervisum eingereist...aber naja)

Jedenfalls wollte ich jetzt wirklich noch einmal nachfragen


Hat er definitv Anspruch ab Einreise?? Ich möchte ungern son stress machen und nachher kommt doch nix bei rum. Wir haben momentan soeinen stress mit allem das geht ganzschön auf die nieren. Vorallem auch untereinander  :(

Die Dame hat sich wohl noch mit anderen Kollegen besprochen und hat mir versichert das er definitv erst ab dem 06.02 Anspruch hat  (also auch nix zurück gezahlt wird) :-/

Den Widerspruch damals hatte ich eingereicht und mir Stempeln lassen, habe auch einen brief bekommen das es eingegangen ist und bearbeitet wird.

Ich ahne das es eh wieder abgelehnt wird nachdem heutigen tag.
Muss ich da jetzt erstmal drauf warten oder was soll ich tun?

Beim Amtsgericht wurde mir gesagt das ich erst selbst tätig werden muss bevor ich einen Beratungsschein bekomme.


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von reinhard am 23.01.2015 um 21:49:16
Er hat ja kein Besuchsvisum, sondern ein FZF-Visum. Das ist schon "Teil seiner AE", wird also zur Gültigkeit der AE dazu gerechnet.

Die sind einfach blöd.

Achte darauf, dass alle Anträge rechtzeitig gestellt und Widersprüche rechtzeitig eingelegt sind. Er bekommt dann alle Leistungen rückwirkend, sobald das Gericht dem Jobcenter die Nachhilfe erteilt hat.

Noch hast Du alles im Griff, es geht noch ohne Anwalt.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 23.01.2015 um 22:10:00
Die Dame sagt das Sie Ihn jetzt aufnimmt und er dann halt ab dem 06.02 Leistungen bekommt.

Wie gehen wir denn jetzt weiter vor? Meinen Neuen Leistungsbescheid habe ich schon (neues system und soo)

Seiner wird dann wohl die Tage kommen. Damit gehe ich dann zum Amtsgericht oder warte ich auf die Antwort vom Widerspruch?

Vielen Dank fürs Mutmachen. Kann ganzschön zermürbend sein, vorallem wenn man gerade echt nix hat und es denen Pupsegal ist :(

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 23.01.2015 um 23:02:13
Kann mein mann eigentlich auch eine erstausstattung beantragen? Momentan schlafen wir gemeinsam auf einer Luftmatratze da ich nur ein Einzelbett habe.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 24.01.2015 um 10:45:45
Hallo

wir hatten hier schon gleiche Fälle. In jedem Fall haben die Betroffenen die Leistungen ab Einreise erhalten. In den Fällen in denen sich die Jobcenter geweigert haben, haben wir erst das Gespräch empfohlen und dann direkt den Anwalt. Es hat immer geklappt.

also ich bin irgendwie skeptisch. Bist du zum Anwalt gefangen und hast Klage eingereicht/einreichen lassen?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 24.01.2015 um 15:27:23
Ich bin zum Amtsgericht gegangen und er sagt mir das ich erst selbst Widerspruch einlegen muss und erst wenn wieder abgelehnt wird ich einen Beratungsschein für den Anwalt bekomme

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 24.01.2015 um 15:33:16
Und du hast nur den Widerspruch erhoben und das war's?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 24.01.2015 um 15:55:37
Ja mehr kann ich ja erstmal nicht machen

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 24.01.2015 um 16:40:20
Das ist in meinen Augen faulheit. Sry, aber wenn das so ist, dann leidest du nicht zu Unrecht. Du hättest längst beim Anwalt für Sozialrecht erscheinen können und müssen. Und wenn du das so geschrieben hast wie ich dir das formuliert habe, dann warten die auf die Begründung.

also ich bin grad von der nachlässigkeit übermannt..


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 24.01.2015 um 18:17:30
Ohne den Beratungsschein kann ich ja nicht zum Anwalt!? Zumindest habe ich angerufen und ich brauche den wisch bevor ich überhaupt einen Termin machen kann (so wurde es am telefon gesagt)

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 24.01.2015 um 19:09:14
Ich bin hier raus.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Eduard am 25.01.2015 um 11:03:26

SarahBonn schrieb am 24.01.2015 um 15:27:23:
Ich bin zum Amtsgericht gegangen und er sagt mir das ich erst selbst Widerspruch einlegen muss und erst wenn wieder abgelehnt wird ich einen Beratungsschein für den Anwalt bekomme


Das ist natürlich Schwachsinn.

Erstens wird der Anwalt ja bereits gebraucht, um den eingereichten Widerspruch korrekt zu begründen.

Zweitens, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, muss als nächstes geklagt werden. Dann wird aber kein Beratungsschein mehr gebraucht, sondern dann muss Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Das sollte man mal mit dem Amtsgericht diskutieren bzw. notfalls auch zum Vorgesetzten gehen. Oder man könnte einen Anwalt finden, der einem hier weiterhilft (was aber wiederum bedeutet, der Anwalt müsste erst einmal in Vorleistung gehen - das macht nicht jeder).

Wir hier können Dir das leider nicht abnehmen. Wir können Dir nur die Rechtslage erläutern, aber durchsetzen musst Du Dich schon selbst. Notfalls einfach den Thread hier ausdrucken und vorlegen. Und wenn dann der Rechtspfleger beim Amtsgericht meint, die hier erhaltenen Auskünfte wären falsch oder würden auf Deinen Fall nicht passen, dann weise darauf hin, dass Du das nicht wissen kann, denn man ermöglicht Dir ja nicht, mit einem Anwalt zu sprechen.  8-)



Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 26.01.2015 um 13:28:28
Danke Eduard für deine Hilfe.

heute flattert mal wieder ein Brief vom Jobcenter ins Haus.
Am Freitag waren wir dort um Vorschuss zu erhalten, wir sind auch bis zur Leistungsabteilung gekommen aber dort sagte uns die Frau mehrhals das er erst 3Monate ab Einreise Anspruch hat. Das haben wir ja jetzt lange genug durchgekaut und ich weiss nun das dass NICHT stimmt.

nun...zurück zum Brief.

Ich hatte ja mal erwähnt das wir für Dezember Geld für meinen Mann erhalten haben.

Nun möchte das Jobcenter das Geld zurück weil ja wie gesagt- kein Anspruch besteht.

Was soll ich nun machen? Soll ich mir einfach alle Papiere zusammen suchen und Morgen einfach nochmal zum Amtsgericht laufen und nicht eher weg gehen bevor ich diesen doofen schein bekommen habe?

Eine Antwort auf den Widerspruch habe ich noch nicht erhalten (der kommt wohl aus Düsseldorf oder so, da haben die Jobcenter selbst wohl nichts mit am Hut. Hatte mir die Dame zumindest gesagt)

Ich hoffe ja nicht das Sie jetzt auf die Idee kommen un meinem Mann sein erstes Geld direkt einbehalten und ich diesen Monat wieder keine Miete zahlen kann.

Der Vermieter will sowieso das wir uns was anderes Suchen, er würde uns sofort rauswerfen (was ja nach 2 offenen Monatsmieten sein recht wäre)
Die Bitte nach einem Darlehn wurde mir auch abgelehnt. Der Bescheid kam am Samstag.

Ich weiss langsam echt nicht mehr weiter, einmal öffnen sich türen und dafür schließen sich andere wieder.  :(

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Aras am 26.01.2015 um 13:33:50
Heute war das Amtsgericht von 8:30 bis 12:00 geöffnet. Vielleicht ist die Stelle für Beratungshilfe ja noch offen. Ansonsten morgen nochmal versuchen.

Dass dein Widerspruch sinnlos ist solange ein Anwalt nicht die Begründung nachliefert, brauch ich dir wohl nicht zu erklären.

Hier nochmal die Daten:
Wilhelmstr. 21
53111 Bonn

Postanschrift:
53105 Bonn
Telefon: 0228 702-0
Fax: 0228 702-2906
E-Mail: poststelle@ag-bonn.nrw.de


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 26.01.2015 um 13:53:55
Hab die Post eben erst gelesen, war heut morgen beim Arzt.
Leider kann man nur bis 11.30 Wartemarken ziehen.

Ich werde morgen mein Glück versuchen und sagen das dass jobcenter nun auf eine Begründung wartet und ich ja davon als normal sterblicher keine Ahnung davon habe.


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von reinhard am 26.01.2015 um 15:18:35
Die Begründung ist doch hier im Forum mehrfach erläutert worden. Ich denke, das kann man auch durch Lesen und ohne Anwalt selbst erledigen.

Jedenfalls sorgt der Widerspruch dafür, dass die Frist gewahrt ist und nichts "wegläuft".

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 26.01.2015 um 15:29:10
ich kenne den grund, aber ich weiss nicht wie ich es zusammenfassen kann geschweige denn so zu schreiben das es überzeugend ist.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Reni am 26.01.2015 um 17:00:02
Zwei Anmerkungen:
1. Amtsgericht/Anwalt: Man kann im Amtsgericht auch energisch nach dem Vorgesetzten fragen, weil diese Abwimmelei geht wirklich nicht, schon gar nicht, wenn die Wohnungskündigung droht. Hinzu kommt, dass Antragsteller prinzipiell dein Mann ist und von ihm nicht erwartet werden kann, dass er einen Widerspruch auf deutsch alleine begründe könnte.
Man kann auch bei einigermaßen anständigen Anwaltskanzleien - vorher fragen, ob sie Sozialrecht machen - das Problem vorab erläutern, dann kann ein Anwalt die Beratung machen und die Beratungshilfe hinterher abrechnen, nebst einem scharfen Schreiben ans Amtsgericht, dass man Leute so nicht abwimmeln darf.

2. Widerspruchsbegründung sollte enthalten, dass er per FZF nachgezogen ist, auf Dauer hier bleiben wird und Anspruch auf sofortige Zahlung hat - und dazu kannst du dann die Begründung, die hier oben irgendwo angepinnt ist nebst Aktenzeichen des anderen Urteils angeben.
Mit Kopie von Widerspruch und Begründung zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts gehen, dort vorlegen und bitten, dass man euch hilft, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, damit ihr die Wohnung nicht verliert. (Dass ihr lieber umziehen wollt, ist etwas anderes, aber das solltet ihr mit Wohnungssuche etc. in Ruhe machen, statt unter Druck.)

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von reinhard am 26.01.2015 um 21:42:38

Reni schrieb am 26.01.2015 um 17:00:02:
2. Widerspruchsbegründung sollte enthalten, dass er per FZF nachgezogen ist, auf Dauer hier bleiben wird und Anspruch auf sofortige Zahlung hat - und dazu kannst du dann die Begründung, die hier oben irgendwo angepinnt ist nebst Aktenzeichen des anderen Urteils angeben.


irgendwo oben oder hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1359760580


Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 27.01.2015 um 15:09:10
Bin wieder daheim und immernoch genauso schlau wie vorher.

Bin heut morgen zum Amtsgericht gedackelt, mit allen Papieren unterm Arm die ich habe.
Wartemarke gezogen und dann hieß es waaaaaarten.

Als wir dann bei der Dame drin waren schaute Sie erstmal alle Papiere durch und fragte mich dann wo denn die Antwort auf meinen Widerspruch ist - jaaaa hab ich noch keine bekommen....ja dann müssen Sie wiederkommen wenn Sie den haben, wir hängen jetzt in der Luft, ich weiss ja garnicht wo man da was anpacken kann.

Habe dann erwähnt das wenn ich die FEB Miete auch nicht zahlen können weil das Jobcenter sich vllt für FEB auch quer stellt- wir dann auf der Strasse sitzen.

Sie rief dann ihre Vorgesetzte an, und auch diese meint das erst die Antwort auf den Widerspruch kommen muss bevor ich weiter maßnamen ergreifen kann- denn vielleicht lenken sie ja ein....... ja klar desshalb schicken sie mir gestern nen brief wo drin steht das ich die gezahlten Leistungen aus DEZ zurück zahlen muss.....das habe ich ihr auch gesagt, aber Sie betonte das Sie erst den Brief braucht in dem steht das auch dieser Widerspruch abgelehnt wurde.

Na toll....innerhalb 1 monats 3 mal da gewesen und jedesmal werde ich nachhause geschickt....ich werde jetzt einfach selbst versuchen irgendwas zu schreiben und dann mit anwalt drohen...vielleicht hilft das ja

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 28.01.2015 um 18:13:50
Habe eben den neuen Bescheid im Briefkasten gehabt.
Aufgenommen ist er nun endlich.

Allerdings blicke ich da schon wieder nicht durch.
Für Feb gibt es 1.094€
Für März 1220€
und für April nur 1057€
?!??!

Für mich werden immer komplett 610€ (Regelbedarf und 250€ Miete) bezahlt und für ihn nur im März?

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 03.02.2015 um 14:50:24
Kann man das so schreiben???


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann ist im November zwecks Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen.
Wir haben Ihn auch direkt in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen und einen Antrag auf Alg2 gestellt.
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung das er die ersten 3 Monate ab Einreise keinen Anspruch hat. Dies stimmt jedoch NICHT.
Er ist NICHT mit einem Besuchervisum gekommen, sondern mit einem FZF-Visum. Somit ist das ein Teil der Aufenthaltserlaubnis. Denn wer kommt mit einem Visum zur Familienzusammenführung nur zu Besuch???

Hierzu verweise ich auch gerne auf die Fachlichen Hinweise zum § 7 Randzeichen 7.5f  hin.

Fachliche Hinweise §
7 SGB II
Die mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts-und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union eingeführte sog. Bleiberechts
-
/
Altfallregelung fällt ebenfalls unter § 7 Abs. 1 Satz 3 (Ausnahme vom Ausschluss). Die entsprechenden Aufenthaltstitel gelten als Titel des zweiten Kapitels Abschnitt 5 des AufenthG, vgl. § 104a Abs.
1 Sätze 2 und 3 AufenthG.
Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen können einen Aufenthaltstitel nach den Bestimmungen des 6. Abschnitts des 2. Kapitel AufenthG erhalten, wenn sie nach Deutschland "nachziehen".
Die Regelungen des 6. Abschnitts sind akzessorisch zu den Regelungen, nach denen die jeweilige Bezugsperson (von der die Familienangehörigen ihr Recht auf Aufenthalt ableiten) ihren Aufenthaltstitel erhält. Das Recht der Familienangehörigen leitet sich vom
Recht der Bezugsperson ab. Hat die Bezugsperson einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des 2. Kapitels AufenthG und ist daher
nicht vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 erfasst,
so gilt dies auch für die Familienangehörigen, denen ein Titel nach
Abschnitt 6 erteilt wird.
Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt auch
nicht für Familienangehörige von Deutschen (BSG
-
Urteil vom
30.01.2013, Az: B 4 AS 37/12 R).


Daher bitte ich sie nun um unverzügliche Zahlung, sollten Sie sich dennoch verweigern die Zahlung vorzunehmen. Sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit meinem Anwalt zur weiteren Bearbeitung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von Reni am 03.02.2015 um 15:27:15
Als Widerspruchsbegründung? Sollte reichen. Ich würde der Deutlichkeit halber unten bei der Zahlungsaufforderung eine Aufstellung machen, was ihr hättet bekommen müssen und was gezahlt wurde.

Titel: Re: Nun doch komplizierter als gedacht? / alg2
Beitrag von SarahBonn am 03.02.2015 um 17:26:24
Ich hatte ja einen Widerspruch eingereicht der bis Heute in Bearbeitung ist. Möchte aber jetzt nicht mehr solange warten da mein Vermieter langsam druck macht weil er die Januar Miete haben möchte was ja auch Verständlich ist.

Das mit der Aufstellung ist eine gute idee. Vielen Dank

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