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Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913 (Gelesen: 18.370 mal)
rolftheo
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15.11.2014 um 13:28:09
 
hallo freunde,
ich bin nach RuSttAG 1913 ,Deutscher nach §4 Abs.1.Ich hätte an euch eine Frage? Ich finde bei euch keinen Bezug auf RuStAG 1913.
Bedeutet das,dass dieses nicht mehr gültig ist.
Denn auch das StAG aus dem Jahre 1999,ist mit dem Datum 1913 versehen.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 15.11.2014 um 14:28:02
 
Hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm

findest Du das derzeit gültige Staatsangehörigkeitsgesetz.
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Antwort #2 - 15.11.2014 um 15:12:23
 
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde 1913 verkündet. Es wurde seitdem nicht neuverkündet, sondern stets reformiert. 

Darum ist das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz wurde 1913 verkündet und ist in der aktuellen Fassung von 2013 gültig.


Da steht es nochmal

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Zitat:
StAG

Ausfertigungsdatum: 22.07.1913

Vollzitat:

"Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist"

Stand:      Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.8.2013 I 3458


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Einbeck
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Antwort #3 - 15.11.2014 um 15:17:38
 
Die Gueltigkeit muss Du anders sehen..

Das Gesetz von  1913 regelt wer damals Deutscher war...
das heisst wenn Deine Eltern/Grosseltern/Urgrosseltern nach diesen Gesetz von 1913 Deutsch waren wird im Falle von deren Kindern, Enkeln, Urenkeln etc. geprueft, ob die deutsche StA. an diese weitergegeben wurde oder zwischenzeitlich verlorenging.. diese Pruefung erfolgt unter Anwendung der spaeteren rechtlichen Aenderungen/Neuregelungen des StAG.

Konkret gefragt, wie leitest Du Deine deutsche StA. genau ab?
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rolftheo
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Antwort #4 - 15.11.2014 um 16:23:59
 
Frage Einbeck:
Konkret gefragt, wie leitest Du Deine deutsche StA. genau ab?

Antwort:
ich leite von meinem großvater abstammung geboren 1887 nach dessen heiratsurkunde aus 1905 meine staatsangehörigkeit ab.
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Einbeck
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Antwort #5 - 16.11.2014 um 15:42:54
 
Du leitest vom Grossvater ab. 1887 geboren, 1905 geheiratet..

ich glaube Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen..

Frage, wann ist Dein Grossvater ins Ausland uebergesiedelt oder bereits im Ausland geboren?

hat er vor 1914 im Ausland gelebt, falls ja, war er im Konsularmatrikel eingeschrieben (d.h. bei der deutschen Botschaft/Konsualt registriert)?

Bist du jeweils ein eheliches Kind eines deutschen Vaters?

wie gesagt Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen und entsprechende belege/Urkunden vorlegen muessen.
Hilfreich ist immer wenn ein naher Verwandter oder Elternteil bereits einen deutschen Pass hat.


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rolftheo
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Antwort #6 - 16.11.2014 um 20:51:09
 
hallo einbeck, zu deinen fragen, die ich wie folgt beantworte:
mein großvater und mein vater waren deutsche, sie lebten nicht im ausland. ich wurde in deutschland geboren, habe hier mein Abitur gemacht und studiert.

ich habe einen normalen europäischen pass der bundesrepublik deutschland. ich habe gelernt, dass

  Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.   


Einbeck schrieb am 16.11.2014 um 15:42:54:
ch glaube Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen..


Das habe ich gemacht. ich habe "den gelben Schein" bekommen - also den Staatsangehörigkeitsausweis.

da hatte ich die ersten richtigen Fragen
Wieso, wenn ich doch "deutscher" bin, brauche ich diesen Nachweis? - siehe oben.

und dann kam gleich die zweite Frage: die erste Version war ungenügend, weil ich da nur "deutscher" bin.

auf Rückfrage bekam ich eine erneute Urkunde und hier wurde expliziet die Abstammung nach RuStAG aufgeführt.

wenn es angeblich keine Unterschiede macht, wieso erscheint es dann auf einer korrekten Urkunde?
und warum mußte ich erst die "erstausführung" beanstanden, dass es dann korrekt gemacht wurde?

wer kann mir weiterhelfen?

Nachsatz: diesen deutschen(!) Staatsangehörigkeitsnachweis mußte ich bei  der
Ausländer
behörde beantragen und bekam ihn auch von dort.
Hinweis: ich bin nicht dement, fühle mich geistig fit... Smiley

Nachsatz 2: freue mich über jede ernst zu nehmende Antwort.
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Antwort #7 - 16.11.2014 um 21:17:10
 
rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
ich habe "den gelben Schein" bekommen - also den Staatsangehörigkeitsausweis.


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
diesen deutschen(!) Staatsangehörigkeitsnachweis mußte ich beider Ausländerbehörde beantragen und bekam ihn auch von dort.


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
ich habe einen normalen europäischen pass der bundesrepublik deutschland.


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
Nachsatz 2: freue mich über jede ernst zu nehmende Antwort.

Ich verstehe nicht so ganz, was Dein Problem ist ?
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Antwort #8 - 16.11.2014 um 22:28:50
 
rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
Ausländerbehörde 


In Düsseldorf ist die Einbürgerungsbehörde unter der kommunalen Ausländerbehörde organisiert. Die Einbürgerungsbehörde hat die Kompetenz diese Staatsangehörigkeitsnachweise auszustellen.
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Antwort #9 - 16.11.2014 um 23:18:42
 
Saxonicus schrieb am 16.11.2014 um 21:17:10:
Ich verstehe nicht so ganz, was Dein Problem ist ?

ich will gegen ein goldmember nicht ironisch werden, aber offensichtlich findest du das alles normal?

zuallererst: wieso genügt meine "deutsche" geburtsurkunde nicht?
nebenbei: es gibt auch noch eine nationale geburtsurkunde. warum und was ist der Sinn?

dann gilt mein "deutscher" Pass nicht als Nachweis meiner Staatsangehörigkeit, es wird damit nur vermutet.

dann beantrage ich dieses Dokument, bekomme es und lerne, dass es unterschiedliche Grade der Staatsangehörigkeit gibt.
ich hoffe, hier kann mich einer aufklären.

und dann muß ich deswegen zur Ausländerbehörde - ist übrigens in anderen Städten genauso.
konkret: warum wird meine "deutsche" Staatsangehörigkeit von der Ausländerbehörde bearbeitet? bin ich den Ausländer?

des mag ja alles irgendeinen Sinn haben, nur welchen?
darauf hoffe ich hier Antworten zu finden.

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Antwort #10 - 17.11.2014 um 00:46:03
 
rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
wieso genügt meine "deutsche" geburtsurkunde nicht?


Weil auch Ausländer, die in Deutschland geboren werden, eine deutsche Geburtsurkunde erhalten.

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
nebenbei: es gibt auch noch eine nationale geburtsurkunde. warum und was ist der Sinn?


Gibt normale einsprachige Geburtsurkunden.  Und dann gibts noch mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunden aufgrund des CIEC-Abkommens, die auch in anderen CIEC-Ländern ohne Legalisation oder Apostille gelten.

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
dann beantrage ich dieses Dokument, bekomme es und lerne, dass es unterschiedliche Grade der Staatsangehörigkeit gibt.


Keine Ahnung woher du das nimmst. Der Staatsangehörigkeitsnachweis sieht so aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Staatsangehoerigkeitsausweis_Deutschland.jpg


Da gibt es kein Feld "Erwerbsgrund".

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
und dann muß ich deswegen zur Ausländerbehörde - ist übrigens in anderen Städten genauso.


Hier in Düsseldorf ist das Einwohnermeldeamt, die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde in einem Haus. Diese drei Behörden haben sehr oft miteinander zu tun und darum macht es organisatorisch Sinn.

----------

Aber die Frage ist: Wieso hast du de Staatsangehörigkeitsausweis überhaupt beantragt?

Was hast du jetzt davon?
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Antwort #11 - 17.11.2014 um 07:04:50
 
rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
des mag ja alles irgendeinen Sinn haben, nur welchen?


anscheinend hatte irgendeine Behörde Zweifel, ob du aktuell Deutscher bist. Das mag für Dich komplett unsinnig erscheinen, kommt aber immer wieder mal vor, wenn Leute irgendeine "Auslandsbeziehung" haben oder hatten. Ggf. war es in Deinem Fall auch gar nicht die Frage, ob Du die deutsche StAng wirklich mit der Geburt erworben hast (denn vermutlich hättest Du sie auch sonst mittels Ersitzung erworben), sondern ob Du sie irgendwann im Laufe Deines Lebens wieder verloren hast.

Mir sind durchaus Fälle bekannt, in denen Leute ein paar Jahre im Ausland gelebt haben und prompt kamen deutsche Behörden auf die Idee, der Betroffene könnte ja möglicherweise im Ausland eingebürgert worden sein (und damit die deutsche StAng verloren haben). Doppelstaater haben nicht selten die deutsche StAng verloren, weil sie in den Streitkräften des anderen Staates freiwillig Dienst geleistet haben usw. Eigentlich solltest Du irgendwann im Verfahren mal erfahren haben, warum da eine Behörde an deiner fortbestehenden dt. StAng gezweifelt hat.
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Antwort #12 - 17.11.2014 um 07:12:44
 
Vor allem wuerde micg mal interessieren welche Behoerde.
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Antwort #13 - 17.11.2014 um 09:45:55
 
Aras schrieb am 17.11.2014 um 00:46:03:
Aber die Frage ist: Wieso hast du de Staatsangehörigkeitsausweis überhaupt beantragt?

Was hast du jetzt davon?


Meine Vermutung ist, dass er wohl zu den sog. Reichsbürgern gehören wird. Diese Leute wollen einfach nur Verwirrung stiften.
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Antwort #14 - 17.11.2014 um 10:13:00
 
rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
konkret: warum wird meine "deutsche" Staatsangehörigkeit von der Ausländerbehörde bearbeitet? 

Weil die Einbürgerungsbehörde, die die diesen Nachweis erstellt, "unter dem Dach" der Ausländerbehörde angesiedelt ist.

Seit Neuesten muss ich meine Postgeschäfte auch beim Metzger erledigen, weil die Poststelle dort untergebracht ist.

Zitat:
...bin ich den Ausländer?

Bei Deinem Deutsch könnte man davon ausgehen.
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