erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze,
was ist "diese"?
"Diese" ist offenbar der Staatsangehörigkeitsausweis. O.k. diesen hast du seit knapp zwei Monaten. Damit kannst du "beweisen", dass du am Tage der Ausstellung Deutscher warst. Na und?
Diese ist mein Staatsangehörigkeitsausweis. Und lese oben: wer einen deutschen Perso oder Pass hat, bei dem wird nur vermutet, dass er "Deutscher sei." Das habe ich mir ja nicht aus den Fingern gesogen, inzwischen zig-mal geschrieben, warum ist das für dich alles so unwesentlich?
Im gleichen Atemzug betonst du pedantisch, dass mein Staatsanghörigkeitsausweis am Tag der Ausstellung "gültig" sei.
weiter unten und später schreibst du - im Gegensatz zu deiner obigen Aussage, dass ich ja das alles schon seit Geburt habe. Habe ich eben nicht, und bitte nimm das zur Kenntnis und diskutiere sachlich mit mir, ich habe es erst vor ca. 2 Monaten richtig bekommen.
Vielelicht hatte ich es ja schon vorher, wußte es nur nicht, aber diese frage beantwortet mir keiner.
ich bin der Meinung, - nach meinen Erfahrungen: da ist oder war schon irgendwas undefinierbares, keiner redet richtig darüber und jetzt habe ich es richtig. Es stellt sicih nicht die Frage wozu. sondern warum dieser besondere Aufwand und diese scheinbar absolut unklare Rechtsauslegung.
Du weichst mir auch auf die Frage aus, warum das alles in einem Extra Register festgehalten wird.
Ich möchte dich bitten, bei der Sachlage zu bleiben, ich habe Respekt vor einem altgedienten Ehrenmember, erhoffe mir aber auch von dir vernünftige Antworten.
erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:"Diese" ist aber NICHT die Staatsangehörigkeit selber.
Die Staatsangehörigkeit hast du bei deiner Geburt "erworben", also bist du auch seit deiner Geburt Deutscher, auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis .... so wie Millionen andere auch.
Wie schon oben geschrieben, mit einem deutschen Ausweis wird nur vermutet, dass man "deutscher" sei. und wenn deine Ansicht richtig wäre, warum gibt es dann ein solches Verfahren mit Regeln und Urkunde dazu??
Das war und ist meine Frage weiterhin,
erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes.
Blödsinn
Deine Antwort entspricht in dieser Form nicht der Netticette, die dieses Forum sicher auch hat. und der Sach-und Rechtslage auch nicht. Es steht genau geschrieben, dass erst der Staatsangehörigkeitsausweis dich als "Deutscher" ausweist. und das brauchen wir beide nicht zu diskutieren. Meine Frage ist nach wie vor: Warum?
erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben
ja, aber siehe oben: auch durch Geburt kann man diese ganz automatisch erwerben.
Dem ist scheinbar nicht so, denn ich mußte dazu auf ein Amt gehen (Ausländeramt!) einen Antrag stellen, Geld bezahlen und der Sachverhalt wurde geprüft. Wenn ich das schon gehabt hätte, wäre dieser Amtsvorgang nicht notwendig gewesen.
erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
wer einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
grundfalsch
Kannst du dich bitte etwas präziser ausdrücken? Diese Formulierung entstammt dem Gesetz, ich habe wörtlich zitiert.
erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nein, schon immer ... seit Geburt.
Nur erst jetzt hast du einen Staatsangehörigkeitsausweis .... wobei du noch nicht verraten hast, wozu?
Millionen anderer Deutscher brauchen diesen Ausweis nie im Leben.
Jetzt darf ich schreiben: Grundfalsch
lies doch mal das Gesetzt und vor allem diessen Thread: Mit deutschen Ausweispapieren wird nur VERMUTET; dass du Deutscher bist.
und woanders steht: Wer in Deutschland mit deutschen Eltern geboren wird, wird so behandelt, als sei er deutscher.
Nimm doch das bitte erstmal exakt zur Kenntnis und dann kommen wir zu meiner Frage zurück: warum?
und noch etwas steht im Gesetz: Erst mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bist du ein Deutscher, daher ist die Frage gerechtfertigt, was war ich vorher?
ich hoffe immer noch, dass ich in diesem anerkannten Forum, das sich im Wesentlichen mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsgestzen und Verordnungen auseinandersetzt in einer korrekten genauen Art und Weise, jemand findet, der sich sachlich mit meinen Fragen auseinandersetzt.
Es ist auch vollkommen unwichtig, wozu ich es brauche, allein die Tatsache, dass ich es brauche um ein "Deutscher " zu sein, das ist meine Frage!!