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Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913 (Gelesen: 18.363 mal)
rolftheo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #30 - 23.11.2014 um 22:42:36
 
reinhard schrieb am 23.11.2014 um 21:46:10:
Da Du die Staatsangehörigkeit per Geburt erworben hast, gab und gibt es keinen Antrag.


natürlich gibt und gab es einen Antrag, ich habe diesen doch selbst ausgefüllt!! er wurde vom Amt bearbeitet, hatte ein Ergebnis, ich habe eine Urkunde bekommen.
Was soll dieser Einwand?

reinhard schrieb am 23.11.2014 um 21:46:10:
Zu Deinen Fragen nach der Gesetzesbezeichnung: Das ist alles oben beantwortet. Am besten liest Du die Antworten noch mal in Ruhe durch, dann wird es sicherlich klar. 


Leider finde ich deinen sicher gutgemeinten Hinweis als nicht ergebnisfördernd.
selbst nach vielfältiger Lektüre finde ich keine richtige Beantwortung meiner Fragen.

Gegenfrage: Hast du jetzt schon mal den Wikipedia Eintrag gelesen?
Dieser unterstreicht - ebenfalls ohne mir Antworten zu geben, die Situation.

die Staatsangehörigkeit muss man erwerben, ein deutscher Ausweis legt nur "die Vermutung nahe", dass man ein solcher sei!
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rolftheo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #31 - 23.11.2014 um 23:30:05
 
erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze,


was ist "diese"?
"Diese" ist offenbar der Staatsangehörigkeitsausweis. O.k. diesen hast du seit knapp zwei Monaten. Damit kannst du "beweisen", dass du am Tage der Ausstellung Deutscher warst. Na und?


Diese ist mein Staatsangehörigkeitsausweis. Und lese oben: wer einen deutschen Perso oder Pass hat, bei dem wird nur vermutet, dass er "Deutscher sei." Das habe ich mir ja nicht aus den Fingern gesogen, inzwischen zig-mal geschrieben, warum ist das für dich alles so unwesentlich?
Im gleichen Atemzug betonst du pedantisch, dass mein Staatsanghörigkeitsausweis am Tag der Ausstellung "gültig" sei.

weiter unten und später schreibst du - im Gegensatz zu deiner obigen Aussage, dass ich ja das alles schon seit Geburt habe. Habe ich eben nicht, und bitte nimm das zur Kenntnis und diskutiere sachlich mit mir, ich habe es erst vor ca. 2 Monaten richtig bekommen.
Vielelicht hatte ich es ja schon vorher, wußte es nur nicht, aber diese frage beantwortet mir keiner.
ich bin der Meinung, - nach meinen Erfahrungen: da ist oder war schon irgendwas undefinierbares, keiner redet richtig darüber und jetzt habe ich es richtig. Es stellt sicih nicht die Frage wozu. sondern warum dieser besondere Aufwand und diese scheinbar absolut unklare Rechtsauslegung.

Du weichst mir auch auf die Frage aus, warum das alles in einem Extra Register festgehalten wird.
Ich möchte dich bitten, bei der Sachlage zu bleiben, ich habe Respekt vor einem altgedienten Ehrenmember, erhoffe mir aber auch von dir vernünftige Antworten.

erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
"Diese" ist aber NICHT die Staatsangehörigkeit selber.
Die Staatsangehörigkeit hast du bei deiner Geburt "erworben", also bist du auch seit deiner Geburt Deutscher, auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis .... so wie Millionen andere auch.


Wie schon oben geschrieben, mit einem deutschen Ausweis wird nur vermutet, dass man "deutscher" sei. und wenn deine Ansicht richtig wäre, warum gibt es dann ein solches Verfahren mit Regeln und Urkunde dazu??
Das war und ist meine Frage weiterhin,

erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes.

Blödsinn

Deine Antwort entspricht in dieser Form nicht der Netticette, die dieses Forum sicher auch hat. und der Sach-und Rechtslage auch nicht. Es steht genau geschrieben, dass erst der Staatsangehörigkeitsausweis dich als "Deutscher" ausweist. und das brauchen wir beide nicht zu diskutieren. Meine Frage ist nach wie vor: Warum?

erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben


ja, aber siehe oben: auch durch Geburt kann man diese ganz automatisch erwerben.


Dem ist scheinbar nicht so, denn ich mußte dazu auf ein Amt gehen (Ausländeramt!) einen Antrag stellen, Geld bezahlen und der Sachverhalt wurde geprüft. Wenn ich das schon gehabt hätte, wäre dieser Amtsvorgang  nicht notwendig gewesen.

erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
wer einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.

grundfalsch

Kannst du dich bitte etwas präziser ausdrücken? Diese Formulierung entstammt dem Gesetz, ich habe wörtlich zitiert.

erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nein, schon immer ... seit Geburt.
Nur erst jetzt hast du einen Staatsangehörigkeitsausweis .... wobei du noch nicht verraten hast, wozu?
Millionen anderer Deutscher brauchen diesen Ausweis nie im Leben.

Jetzt darf ich schreiben: Grundfalsch

lies doch mal das Gesetzt und vor allem diessen Thread: Mit deutschen Ausweispapieren wird nur VERMUTET; dass du Deutscher bist.
und woanders steht: Wer in Deutschland mit deutschen Eltern geboren wird, wird so behandelt, als sei er deutscher.
Nimm doch das bitte erstmal exakt zur Kenntnis und dann kommen wir zu meiner Frage zurück: warum?
und noch etwas steht im Gesetz: Erst mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bist du ein Deutscher, daher ist die Frage gerechtfertigt, was war ich vorher?

ich hoffe immer noch, dass ich in diesem anerkannten Forum, das sich im Wesentlichen mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsgestzen und Verordnungen auseinandersetzt in einer korrekten genauen Art und Weise, jemand findet, der sich sachlich mit meinen Fragen auseinandersetzt.

Es ist auch vollkommen unwichtig, wozu ich es brauche, allein die Tatsache, dass ich es brauche um ein "Deutscher " zu sein, das ist meine Frage!!
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Antwort #32 - 24.11.2014 um 00:28:04
 
Fakt ist nunmal dass es in alltäglichen Fällen der hinreichende Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ausreicht. Dieser hinreichende Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage des Personalausweises.

Es gibt nur wenige Fällen, in denen ein absoluter Nachweis der Staatsangehörigkeit verlangt wird. Z.B. bei der Verbeamtung. Dann wird als absoluter Nachweis der Staatsangehörigkeit der Staatsangehörigkeitsnachweis gefordert.

Und dieser Staatsangehörigkeitsnachweis ist eine Momentaufnahme. Theoretisch kannst du ja jederzeit eine andere Staatsangehörigkeit beantragen und dadurch die deutsche verloren haben. Darum ist dein Staatsangehörigkeitsnachweis schon zum Zeitpunkt des Erhaltes schon veraltet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #33 - 24.11.2014 um 05:09:52
 
@rolftheo
Ich gebe zu, Deine Beiträge nicht analytisch verfolgt zu haben, sondern eher oberflächlich. Daher mag mir das eine oder andere Detail entgangen sein.

Was mir aber auffiel - und mir die Lust an gründlichem Lesen nahm - ist, dass man Dir antworten kann, was immer man will. Du bist von Deinen theoretischen Konstruktionen nicht abzubringen.

Fakt ist, daß man die deutsche StAng irgendwann erwirbt. Die meisten durch Geburt, andere durch Einbürgerung. Das steht in den Einzelheiten im jeweils gültigen Gesetz, wie immer es auch heißt.
Und es kommt selbstverständlich immer auf den Erwerbszeitpunkt an, weil nur die zu diesem Moment gültige Fassung des Gesetzes den Erwerb regelt.

Daß später irgendwann oder auch jederzeit überprüft werden kann, ob die deutsche StAng vorliegt - also ordentlich erworben wurde und auch nicht später verlorenging - ändert nichts daran, daß Du diese StAng besitzt. Es wird eben nur festgestellt: Ja, ist so. Das ist kein Erwerb.

Nirgendwo wirst Du an ernstzunehmender Stelle das Gegenteil lesen können.

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 23:30:05:
allein die Tatsache, dass ich es brauche um ein "Deutscher " zu sein, 

ist keine Tatsache. Daher ist die Frage nicht nachvollziehbar.
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Antwort #34 - 24.11.2014 um 06:57:12
 
rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 23:30:05:
Diese ist mein Staatsangehörigkeitsausweis. Und lese oben: wer einen deutschen Perso oder Pass hat, bei dem wird nur vermutet, dass er "Deutscher sei."


Du verwechselst noch immer (oder inzwischen absichtlich?) den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft mit dem Besitz einer nachweisenden Urkunde. Deutscher warst Du seit deiner Geburt; nur den unwiderleglichen Beweis dafür, den hast Du erst kürzlich bekommen. Man kann aber auch sehr gut und ggf. sein Leben lang (echter) Deutscher sein, ohne einen solchen Nachweis zu besitzen.

Insofern:
rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 18:55:13:
Ich muß nicht eingebürgert werden, ich bin deutscher.

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
Wieso, wenn ich doch "deutscher" bin, brauche ich diesen Nachweis? - siehe oben.


gar nicht - hat ja anscheinend auch niemals jemand von Dir verlangt; es war ausschließlich Dein Wille und Deine Entscheidung, sowas zu bekommen. Jetzt hast Du den Nachweis, aber bist irgendwie immer noch nicht zufrieden - da werden wir hier wohl nicht helfen können.

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
und zu meinem staatsangehörigkeitsnachweis: er sieht nicht so aus wie auf dem wikipedia muster, bei mir steht - nach nachbesserung durch die behörde - drauf:
erworben durch: Geburt (Abstammung) $4 Abs.1 (Ru)StaAG


und dazu sag ich jetzt mal nichts mehr  Augenrollen
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Newman
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Antwort #35 - 24.11.2014 um 09:16:23
 
Vielleicht sollten wir hier mal zum Ende kommen. Es gibt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keine Geheimnisse, über die hinter vorgehaltener Hand gesprochen wird. Es gibt auch keinen elitären Zirkel echter Deutscher, der in einem Verzeichnis erfasst wird. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist gesetzlich geregelt, es gilt immer die im Zeitpunkt des Erwerbs geltende Gesetzesfassung. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt, ist aber kein Erwerbsgrund. Man braucht ihn nicht, um deutscher Staatsangehöriger zu sein. Man braucht ihn nur, wenn man ihn irgendwo zum Nachweis seiner Staatsangehörigkeit vorlegen muss.
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Antwort #36 - 14.01.2015 um 09:42:16
 
Newman schrieb am 17.11.2014 um 09:45:55:
Meine Vermutung ist, dass er wohl zu den sog. Reichsbürgern gehören wird. Diese Leute wollen einfach nur Verwirrung stiften.


Dieser Vermutung schließe ich mich an. Daher:  Lippen versiegelt
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