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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
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Beitrag begonnen von rolftheo am 15.11.2014 um 13:28:09

Titel: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 15.11.2014 um 13:28:09
hallo freunde,
ich bin nach RuSttAG 1913 ,Deutscher nach §4 Abs.1.Ich hätte an euch eine Frage? Ich finde bei euch keinen Bezug auf RuStAG 1913.
Bedeutet das,dass dieses nicht mehr gültig ist.
Denn auch das StAG aus dem Jahre 1999,ist mit dem Datum 1913 versehen.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Saxonicus am 15.11.2014 um 14:28:02
Hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm

findest Du das derzeit gültige Staatsangehörigkeitsgesetz.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Aras am 15.11.2014 um 15:12:23
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde 1913 verkündet. Es wurde seitdem nicht neuverkündet, sondern stets reformiert. 

Darum ist das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz wurde 1913 verkündet und ist in der aktuellen Fassung von 2013 gültig.


Da steht es nochmal

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html


Zitat:
StAG

Ausfertigungsdatum: 22.07.1913

Vollzitat:

"Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist"

Stand:      Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.8.2013 I 3458



Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Einbeck am 15.11.2014 um 15:17:38
Die Gueltigkeit muss Du anders sehen..

Das Gesetz von  1913 regelt wer damals Deutscher war...
das heisst wenn Deine Eltern/Grosseltern/Urgrosseltern nach diesen Gesetz von 1913 Deutsch waren wird im Falle von deren Kindern, Enkeln, Urenkeln etc. geprueft, ob die deutsche StA. an diese weitergegeben wurde oder zwischenzeitlich verlorenging.. diese Pruefung erfolgt unter Anwendung der spaeteren rechtlichen Aenderungen/Neuregelungen des StAG.

Konkret gefragt, wie leitest Du Deine deutsche StA. genau ab?

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 15.11.2014 um 16:23:59
Frage Einbeck:
Konkret gefragt, wie leitest Du Deine deutsche StA. genau ab?

Antwort:
ich leite von meinem großvater abstammung geboren 1887 nach dessen heiratsurkunde aus 1905 meine staatsangehörigkeit ab.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Einbeck am 16.11.2014 um 15:42:54
Du leitest vom Grossvater ab. 1887 geboren, 1905 geheiratet..

ich glaube Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen..

Frage, wann ist Dein Grossvater ins Ausland uebergesiedelt oder bereits im Ausland geboren?

hat er vor 1914 im Ausland gelebt, falls ja, war er im Konsularmatrikel eingeschrieben (d.h. bei der deutschen Botschaft/Konsualt registriert)?

Bist du jeweils ein eheliches Kind eines deutschen Vaters?

wie gesagt Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen und entsprechende belege/Urkunden vorlegen muessen.
Hilfreich ist immer wenn ein naher Verwandter oder Elternteil bereits einen deutschen Pass hat.



Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 16.11.2014 um 20:51:09
hallo einbeck, zu deinen fragen, die ich wie folgt beantworte:
mein großvater und mein vater waren deutsche, sie lebten nicht im ausland. ich wurde in deutschland geboren, habe hier mein Abitur gemacht und studiert.

ich habe einen normalen europäischen pass der bundesrepublik deutschland. ich habe gelernt, dass

  Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.   


Einbeck schrieb am 16.11.2014 um 15:42:54:
ch glaube Du wirst ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen muessen..


Das habe ich gemacht. ich habe "den gelben Schein" bekommen - also den Staatsangehörigkeitsausweis.

da hatte ich die ersten richtigen Fragen
Wieso, wenn ich doch "deutscher" bin, brauche ich diesen Nachweis? - siehe oben.

und dann kam gleich die zweite Frage: die erste Version war ungenügend, weil ich da nur "deutscher" bin.

auf Rückfrage bekam ich eine erneute Urkunde und hier wurde expliziet die Abstammung nach RuStAG aufgeführt.

wenn es angeblich keine Unterschiede macht, wieso erscheint es dann auf einer korrekten Urkunde?
und warum mußte ich erst die "erstausführung" beanstanden, dass es dann korrekt gemacht wurde?

wer kann mir weiterhelfen?

Nachsatz: diesen deutschen(!) Staatsangehörigkeitsnachweis mußte ich bei  der Ausländerbehörde beantragen und bekam ihn auch von dort.
Hinweis: ich bin nicht dement, fühle mich geistig fit... :)

Nachsatz 2: freue mich über jede ernst zu nehmende Antwort.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Saxonicus am 16.11.2014 um 21:17:10

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
ich habe "den gelben Schein" bekommen - also den Staatsangehörigkeitsausweis.



rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
diesen deutschen(!) Staatsangehörigkeitsnachweis mußte ich beider Ausländerbehörde beantragen und bekam ihn auch von dort.



rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
ich habe einen normalen europäischen pass der bundesrepublik deutschland.



rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
Nachsatz 2: freue mich über jede ernst zu nehmende Antwort.

Ich verstehe nicht so ganz, was Dein Problem ist ?

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Aras am 16.11.2014 um 22:28:50

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
Ausländerbehörde 


In Düsseldorf ist die Einbürgerungsbehörde unter der kommunalen Ausländerbehörde organisiert. Die Einbürgerungsbehörde hat die Kompetenz diese Staatsangehörigkeitsnachweise auszustellen.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 16.11.2014 um 23:18:42

Saxonicus schrieb am 16.11.2014 um 21:17:10:
Ich verstehe nicht so ganz, was Dein Problem ist ?

ich will gegen ein goldmember nicht ironisch werden, aber offensichtlich findest du das alles normal?

zuallererst: wieso genügt meine "deutsche" geburtsurkunde nicht?
nebenbei: es gibt auch noch eine nationale geburtsurkunde. warum und was ist der Sinn?

dann gilt mein "deutscher" Pass nicht als Nachweis meiner Staatsangehörigkeit, es wird damit nur vermutet.

dann beantrage ich dieses Dokument, bekomme es und lerne, dass es unterschiedliche Grade der Staatsangehörigkeit gibt.
ich hoffe, hier kann mich einer aufklären.

und dann muß ich deswegen zur Ausländerbehörde - ist übrigens in anderen Städten genauso.
konkret: warum wird meine "deutsche" Staatsangehörigkeit von der Ausländerbehörde bearbeitet? bin ich den Ausländer?

des mag ja alles irgendeinen Sinn haben, nur welchen?
darauf hoffe ich hier Antworten zu finden.


Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Aras am 17.11.2014 um 00:46:03

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
wieso genügt meine "deutsche" geburtsurkunde nicht?


Weil auch Ausländer, die in Deutschland geboren werden, eine deutsche Geburtsurkunde erhalten.


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
nebenbei: es gibt auch noch eine nationale geburtsurkunde. warum und was ist der Sinn?


Gibt normale einsprachige Geburtsurkunden.  Und dann gibts noch mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunden aufgrund des CIEC-Abkommens, die auch in anderen CIEC-Ländern ohne Legalisation oder Apostille gelten.


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
dann beantrage ich dieses Dokument, bekomme es und lerne, dass es unterschiedliche Grade der Staatsangehörigkeit gibt.


Keine Ahnung woher du das nimmst. Der Staatsangehörigkeitsnachweis sieht so aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Staatsangehoerigkeitsausweis_Deutschland.jpg

Da gibt es kein Feld "Erwerbsgrund".


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
und dann muß ich deswegen zur Ausländerbehörde - ist übrigens in anderen Städten genauso.


Hier in Düsseldorf ist das Einwohnermeldeamt, die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde in einem Haus. Diese drei Behörden haben sehr oft miteinander zu tun und darum macht es organisatorisch Sinn.

----------

Aber die Frage ist: Wieso hast du de Staatsangehörigkeitsausweis überhaupt beantragt?

Was hast du jetzt davon?

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Muleta am 17.11.2014 um 07:04:50

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
des mag ja alles irgendeinen Sinn haben, nur welchen?


anscheinend hatte irgendeine Behörde Zweifel, ob du aktuell Deutscher bist. Das mag für Dich komplett unsinnig erscheinen, kommt aber immer wieder mal vor, wenn Leute irgendeine "Auslandsbeziehung" haben oder hatten. Ggf. war es in Deinem Fall auch gar nicht die Frage, ob Du die deutsche StAng wirklich mit der Geburt erworben hast (denn vermutlich hättest Du sie auch sonst mittels Ersitzung erworben), sondern ob Du sie irgendwann im Laufe Deines Lebens wieder verloren hast.

Mir sind durchaus Fälle bekannt, in denen Leute ein paar Jahre im Ausland gelebt haben und prompt kamen deutsche Behörden auf die Idee, der Betroffene könnte ja möglicherweise im Ausland eingebürgert worden sein (und damit die deutsche StAng verloren haben). Doppelstaater haben nicht selten die deutsche StAng verloren, weil sie in den Streitkräften des anderen Staates freiwillig Dienst geleistet haben usw. Eigentlich solltest Du irgendwann im Verfahren mal erfahren haben, warum da eine Behörde an deiner fortbestehenden dt. StAng gezweifelt hat.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von tiggger am 17.11.2014 um 07:12:44
Vor allem wuerde micg mal interessieren welche Behoerde.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Newman am 17.11.2014 um 09:45:55

Aras schrieb am 17.11.2014 um 00:46:03:
Aber die Frage ist: Wieso hast du de Staatsangehörigkeitsausweis überhaupt beantragt?

Was hast du jetzt davon?


Meine Vermutung ist, dass er wohl zu den sog. Reichsbürgern gehören wird. Diese Leute wollen einfach nur Verwirrung stiften.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 10:13:00

rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 23:18:42:
konkret: warum wird meine "deutsche" Staatsangehörigkeit von der Ausländerbehörde bearbeitet? 

Weil die Einbürgerungsbehörde, die die diesen Nachweis erstellt, "unter dem Dach" der Ausländerbehörde angesiedelt ist.

Seit Neuesten muss ich meine Postgeschäfte auch beim Metzger erledigen, weil die Poststelle dort untergebracht ist.


Zitat:
...bin ich den Ausländer?

Bei Deinem Deutsch könnte man davon ausgehen.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 18.11.2014 um 18:55:13

Saxonicus schrieb am 17.11.2014 um 10:13:00:
Bei Deinem Deutsch könnte man davon ausgehen.


@saxonicus: mein deutsch ist einwandfrei, polemisierende bermerkungen sind einfach unangebracht!

nochmal zur frage, warum ich das gemacht habe:
nachdem ich verschiedentlich und in verschiedenen quellen den hinweis gelesen habe, dass ein "deutscher pass und ein deutscher personalausweis" nur die vermutung nahelegt, dass ich deutscher sei, wollte ich es genau wissen.

und mir ist immer noch nicht klar, warum das alles so verschlüsselt und versteckt ist, warum dieses thema nie in einem staatsbürger unterricht aufgetaucht ist und warum es nur so hinter vorgehaltener hand gesprochen wird.
daher wandte ich mich hier an die mitglieder dieses forums, in der hoffnung, hinweise auf den tatsächlichen hintergrund zu bekommen.


Saxonicus schrieb am 17.11.2014 um 10:13:00:
Weil die Einbürgerungsbehörde, die die diesen Nachweis erstellt, "unter dem Dach" der Ausländerbehörde angesiedelt ist.


Ich muß nicht eingebürgert werden, ich bin deutscher.
aber um das richtig feststellen zu können, muß ich scheinbar "eingebürgert" werden.
das ist es, wozu ich erklärungen suche.
kommt das euch nicht auch seltsam?

da ist auch der hinweis nach "reichsdeutschen" -was oder wer auch immer das sein soll, nicht hilfreich; man kann auch keine verwirrung stiften, wenn alles klar wäre.
aber hier ist nichts klar, alles ist so seltsam und niemand ist bereit, konkret zur sache der staatsbürgerschaft etwas zu sagen.




Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Muleta am 18.11.2014 um 19:15:59
ich weiß aber nicht, was an Antwort #11 so unklar ist. Im Normalfall braucht ein Deutscher ohne nennenswerte Auslandsverbindung in seinem Leben kein solches Verfahren durchlaufen. Lediglich dann, wenn Anhaltspunkte für den Nichterwerb oder für den späteren Verlust der dt. StAng bestehen, kann sowas notwendig werden.

Ob bei Dir solche Anhaltspunkte vorlagen, verrätst Du uns ja nicht. (Wobei ich auch mal einen Fall hatte, wo die geforderte Feststellung der dt. StAng pure Schikane war und die Behörde nach Klageerhebung dann auch recht schnell eingeknickt ist - aber bei Dir wissen wir ja gar nichts über die Hintergründe).

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von grisu1000 am 18.11.2014 um 19:51:28

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 18:55:13:
nachdem ich verschiedentlich und in verschiedenen quellen den hinweis gelesen habe, dass ein "deutscher pass und ein deutscher personalausweis" nur die vermutung nahelegt, dass ich deutscher sei, wollte ich es genau wissen.


Dann kannst du einen Antrag auf Feststellung der Staasangehörigkeit nach §30 StAG bei der EBH  stellen und dir einen Staatsangehörigkeitsausweis austellen lassen. Die entsprechenden Nachweise solltest du beibringen.

Sollte irgendeine Behörde das Fordern kann sie eine Feststellung von Amts wegen veranlassen. Dazu muss aber IMHO schon ein driftiger Grund oder Verdacht vorliegen. Wie bereits gesagt, Doppelstaatler mit freiwilligen Dienst in den Streitkräften des nichtdeutschen Staates wäre so ein Fall.

Oder der Bürger war längere Zeit im Ausland, hat seinen Pass nie dort verlänger, taucht plötzlich wieder in DEU auf und beantragt einen neuen Pass. Hier liegt der Verdacht vor, dass er dort die Staatsanghörigkeit angenommen hat und ggf. die deutsche automatisch verloren hat.

Ist man hier übervorsichtig, hebt man einfach nur die letzten zwei abgelaufenen Pässe, Personalausweise auf. Damit kann man eigentlich immer Nachweisen, das man die letzten zwölf Jahre als deutscher Behandelt wurde.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 18.11.2014 um 20:26:13

Muleta schrieb am 18.11.2014 um 19:15:59:
Im Normalfall braucht ein Deutscher ohne nennenswerte Auslandsverbindung in seinem Leben kein solches Verfahren durchlaufen. Lediglich dann, wenn Anhaltspunkte für den Nichterwerb oder für den späteren Verlust der dt. StAng bestehen, kann sowas notwendig werden.

Ob bei Dir solche Anhaltspunkte vorlagen, verrätst Du uns ja nicht. (Wobei ich auch mal einen Fall hatte, wo die geforderte Feststellung der dt. StAng pure Schikane war und die Behörde nach Klageerhebung dann auch recht schnell eingeknickt ist - aber bei Dir wissen wir ja gar nichts über die Hintergründe).


@ Muleta: ich schrieb mehrmals, dass ich aufgrund der tatsache, dass "ein deutscher pass und ein deutscher  ausweis nur die vermutung nahelegt, ich sei deutscher" mich dazu veranlasst hat, mich zu fragen, was denn notwendig ssei, damit ich wirklich ein echter deutscher bin.
und da stieß ich auf die aufgezählten ungereimtheiten und für mich unerklärlichen und nicht nachvollziehbaren umstände. ich hoffte - und hoffe immer noch - dass hier in einem forum mit schwerpunkt staatsangehörigkeitsrecht sich member finden, die mir das erklären.
und zu meinem staatsangehörigkeitsnachweis: er sieht nicht so aus wie auf dem wikipedia muster, bei mir steht - nach nachbesserung durch die behörde - drauf:
erworben durch: Geburt (Abstammung) $4 Abs.1 (Ru)StaAG.

und genau hier nochmal die frage: warum bestätigt mir die behörde im jahre 2014 eine abstammung nach einem gesetz, das es angeblich nicht mehr gibt bzw. in dieser fassung nicht mehr gültig ist????

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von erne am 18.11.2014 um 23:19:52

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
was denn notwendig ssei, damit ich wirklich ein echter deutscher bin.


Tatsachen und faktische Lebensumstände.

Bspl: ein deutscher Staatsbürger ist am 18.11.2014 "tatsächtlich" deutscher Staatsbürger (meinetwegen auch ohne PA und RP).
Am 19.11.2014 wird er in einem anderen Staat (ausserhalb der EU) auf seinen eigenen Antrag wirksam eingebürgert. An diesem Tag verliert er Kraft Gesetzes seine deutsche Staatsangehörigkeit, egal ob er noch einen "gültigen" dt. RP oder PA hat, egal ob das jemand in D weiss oder nicht.
Darum ist ein dt. RP oder PA nur ein Indiz, dass der Inhaber Deutscher Staatsbürger ist --- welches auch *in der Regel* (aber eben nicht *immer*, siehe Bspl.) zutreffend st.
Ein deutscher Staatsanghörigkeitsausweis sagt auch nur aus, dass der Antragsteller an dem Tag der Ausstellung deutsche Staatsangehörigkeit hat(te), es sagt nichts über die Tage nach der Ausstellung.

Ich verstehe daher immer noch  nicht das Problem   

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von grisu1000 am 19.11.2014 um 00:02:17

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
und zu meinem staatsangehörigkeitsnachweis: er sieht nicht so aus wie auf dem wikipedia muster, bei mir steht - nach nachbesserung durch die behörde - drauf:
erworben durch: Geburt (Abstammung) $4 Abs.1 (Ru)StaAG.


Es ist immer nett wenn die Tatsachen häppchenweise Serviert werden.

Die hast also einen Staatsangehörigenausweis, da steht nun drauf, dass du mit der Geburt die DEU Staatsangehörigkeit erworben hast. Und zum Zeitpunkt deiner Geburt hieß das StaG noch RuStAG. Also ganz einfach.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 00:25:32
Vielleicht versteht er nicht wieso er zur Ausländerbehörde musste. Er ist ja kein Ausländer. Und dann musste er zur Einbürgerungsbehörde und dort den Staatsangehörigkeitsausweis holen, also schließt er daraus, dass er sich einbürgern musste... es heißt ja EINBÜRGERUNGSbehörde.

Gemäß dieser Logik:
Beim Einwohnermeldeamt meldet man sich wie in der Schule mit dem Zeigefinger. Beim Arbeitsamt gibt es immer viel Arbeit zu tun. Beim Straßenverkehrsamt gibt es ganz viel Straßenverkehr. Beim Bundeskriminalamt gibt es viele Bundeskriminelle.

Womöglich versteht er nicht, dass der Behördenname nicht unbedingt dem Leistungsspektrum entspricht.

Genausowenig versteht er den Unterschied zwischen Verkündigung im Jahre 1913 und Fassung von 1999.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Einbeck am 19.11.2014 um 00:51:18

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
und genau hier nochmal die frage: warum bestätigt mir die behörde im jahre 2014 eine abstammung nach einem gesetz, das es angeblich nicht mehr gibt bzw. in dieser fassung nicht mehr gültig ist????


Wuerde sagen da Du auf dieser Basis/Rechtsgrundlage die  deutsche StA erworben hast. Zur Zeit Deiner Geburt war dies das gueltige Gesetz.

Beispiel:
es gab mal einen Zeitraum wo Frauen durch Heirat eines Deutschen deutsch wurden (umgekehrt durch Heirat eines Auslaenders die deutsche StA. verloren).
Diese Frauen blieben  Deutsche StA... auch nach spaeterer Aenderung des Gesetzes (es sei denn es trat ein Verlusttatbestand ein).. Rechtsgrundlage des Erwerbs.. die zum Zeitpunkt der Heirat gueltige Fassung des Gesetzes...

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Muleta am 19.11.2014 um 07:15:40

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
ich schrieb mehrmals, dass ich aufgrund der tatsache, dass "ein deutscher pass und ein deutscher  ausweis nur die vermutung nahelegt, ich sei deutscher" mich dazu veranlasst hat, mich zu fragen, was denn notwendig ssei, damit ich wirklich ein echter deutscher bin.


ob man deutscher Staatsangehöriger ist, ist eine reine Rechtsfrage und sie lässt sich nur durch eine rechtliche Prüfung beantworten. Man kann Deutscher sein, ohne irgendein Dokument zu besitzen (dann allerdings, könnte es schwierig werden, seine deutsche Staatsangehörigket auch zu beweisen) und man Nicht-Deutscher sein, obwohl man einen deutschen Reisepass in der Tasche hat (z.B. weil noch niemand den Verlust der dt. StAng bemerkt hat und der RP ja immer noch als starkes Indiz für die dt. StAng angesehen wird).

Insofern ist auch ein Staatsangehörigkeitsausweis nicht der Beweis, dass jemand (noch) Deutscher ist, sondern lediglich der Nachweis, dass jemand zum Zeitpunkt der Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ein deutscher StAng war(!).

Die meisten Menschen in diesem Land sind "echte" Deutsche, ohne jemals einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen oder zu benötigen.


rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
warum bestätigt mir die behörde im jahre 2014 eine abstammung nach einem gesetz, das es angeblich nicht mehr gibt bzw. in dieser fassung nicht mehr gültig ist????


Es entspricht juristischer Tradition, dass ein Gesetz nicht nur einen Namen bekommt, sondern -zumindest für den Gebrauch in der Fachwelt- auch mit der Jahreszahl genannt wird, in der das Gesetz in seiner ersten Fassung verabschiedet wurde. Nachträgliche (kleinere) Änderungen finden dann laufend statt, ohne dass deshalb eine andere Jahreszahl verwendet wird.

So gibt es z.B. ein AufenthG 2002, welches allerdings nie in Kraft getreten ist, weil ein gewisser Herr W. aus B. damals einen Verfahrensfehler begangen hat. Stattdessen kam es zum AufenthG 2004, welches zum 01.01.2005 in Kraft trat und seitdem einige Dutzend Male geändert wurde (aber trotzdem noch als AufenthG 2004 bezeichnet wird).

Beim StAG war der Weg noch etwas kompliziert: das lief ursprünglich unter dem Namen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913, welches dann auch im Laufe der Jahrzehnte vermutlich einige Hunderte Male geändert wurde, ohne dass Name oder Jahreszahl sich änderten. Zum 01.01.2000 wurde es dann zu allem Überfluss auch noch umbenannt in "Staatsangehörigkeitsgesetz" (StAG), ohne dass es sich um ein komplett neues Gesetz gehandelt hätte. Und da die gesamte Literatur, Verwaltungsvorschriften und letztlich auch "Gewohnheit" immer vom "RuStAG" gesprochen haben, taucht auch der Begriff "RuStAG" immer noch auf - auch wenn der nicht mehr korrekt ist. Trotzdem weiß eigentlich jeder, was gemeint ist.

Insofern wurde bei Dir wohl gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StAG (in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gültig war) festgestellt, dass Du gem. des RuStAG 1913 in der zum Zeitpunkt Deiner Geburt gültigen Fassung die deutsche StAng erworben hast - das dürfte die korrekte Formulierung dessen sein, was die Behörde sagen wollte.

Da diese Aussage jedoch keinen nach § 30 Abs. 3 S. 1 StAG zulässigen Inhalt darstellt, müsste sich auf der Urkunde noch eine Feststellung befinden, die eine Aussage darüber trifft, ob Du zum Zeitpunkt der Ausstellung noch immer die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hast.

Vielleicht ist dadurch jetzt einiges klarer geworden.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 23.11.2014 um 16:30:25
Hallo Ihr Lieben alle, danke euch für eure Bemühungen, mir diesen schwierigen Sachverhalt nahe zu bringen. Ehrlich, das ganze ist komplexer und schwieriger als ich dachte.
andererseits finde ich auch Antworten, nach denen es alles ganz einfach zu sein scheint:

Zitat Staatsangehörigkeitsgessetz
"§ 1  Deutscher im Sinn dieses Gestzes ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Punkt und Zitat ende.   Ganz einfach.

Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze, frage ich mich, was war ich vorher?
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes. Der deutsche Pass führt nur zur Vermutung, dass ich einer sei.

und nachdem ich gerade bei der Quelle war, entdeckte ich folgendes:
Zitat §3 Absatz 2:
"(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde."

Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben und wer einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.
also muß ich rückblickend sagen, Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nochmal zur klarstellung und Vermeidung polemischer und unsachlicher posts:

Ich bin weder 1913 (angenomme Gesetzgültigkeit) geboren, sondern nach dem 2.weltkrieg, geboren in Deutschland, immer lebend in Deutschland; ich habe nie eine Aufforderung wegen meiner Staatsangehörigkeit von irgendeiner Behörde bekommen, für mich wurden nur die Fragen dazu immer mehr und ich suche nach Antworten.

und ganz ist mir das alles immer noch nicht klar... :(

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Aras am 23.11.2014 um 18:16:43
§ 4 des RuStaG beachten. Zudem Artikel 116 Grundgesetz beachten. Es geht nicht um den Stichtag 1913 sondern um die Grenzen von 1937.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Muleta am 23.11.2014 um 19:19:32

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
"§ 1  Deutscher im Sinn dieses Gestzes ist wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

Punkt und Zitat ende.   Ganz einfach.


genau. Deutscher bist Du seit Deiner Geburt. Das hat überhaupt nichts mit Papieren zu tun.

Du bist auch nicht kürzlich eingebürgert worden. Lediglich hat eine Behörde kürzlich festgestellt(!) und dir nochmal schwarz-auf-weiß schriftlich gegeben, dass Du bereits seit Deiner Geburt Deutscher bist.


rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben 


ja, und das hast Du mit Deiner Geburt bereits erfolgreich hinter dich gebracht. Alles weitere, inkl. Deiner seltsamen Verkomplizierungen, diente nur dazu, diesen Umstand nochmal mit viel Aufwand auf Papier zu bringen. Nicht mehr, nicht weniger.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 23.11.2014 um 21:08:56
hallo muleta,
sorry, dass ich dir als ehrenmitglied widerspreche:
Es steht überall, und das weiß ich inzwischen sicher, dass ich nur die Staatsangehörigkeit habe, wenn ich diese beantragt und "erworben" habe.
Selbst wikipedia schreibt das ganz klar.
Nur mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis bist du es wirklich. Und es wird in einem extra Verzeichnis registriert.
Also nicht : wir sind 80 (oder 60) Millionen Deutsche, nein die "richtigen" Deutschen, die mit der festgestellten deutschen Staatsanghörigkeit sind nur knapp 4 Millionen.
Mein Registerauszug, den ich erhielt, hat die Nummer 3,9 milliionen und irgendwas.

Es mag nach pillepalle aussehen, aber warum macht man dann darum so einen herrmann?

@aras
nun machst du die Verwirrung aber komplett??
warum sprichst du auf einmal von RuStaG? ich denke, das gibt es nicht mehr?
und wieso geht es aufeinmal nicht mehr um den Stichtag 1913, sondern um die Grenzen von 1937??
Was hat das miteinander zu tun?
ist dass nicht längst alles kalter kaffee?

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von reinhard am 23.11.2014 um 21:46:10
Da Du die Staatsangehörigkeit per Geburt erworben hast, gab und gibt es keinen Antrag.

Zu Deinen Fragen nach der Gesetzesbezeichnung: Das ist alles oben beantwortet. Am besten liest Du die Antworten noch mal in Ruhe durch, dann wird es sicherlich klar.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von erne am 23.11.2014 um 22:06:06

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze, 


was ist "diese"?
"Diese" ist offenbar der Staatsangehörigkeitsausweis. O.k. diesen hast du seit knapp zwei Monaten. Damit kannst du "beweisen", dass du am Tage der Ausstellung Deutscher warst. Na und?

"Diese" ist aber NICHT die Staatsangehörigkeit selber.
Die Staatsangehörigkeit hast du bei deiner Geburt "erworben", also bist du auch seit deiner Geburt Deutscher, auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis .... so wie Millionen andere auch.


rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes.

Blödsinn


rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben 


ja, aber siehe oben: auch durch Geburt kann man diese ganz automatisch erwerben.


rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
er einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt. 

grundfalsch


rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 16:30:25:
Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nein, schon immer ... seit Geburt.
Nur erst jetzt hast du einen Staatsangehörigkeitsausweis .... wobei du noch nicht verraten hast, wozu?
Millionen anderer Deutscher brauchen diesen Ausweis nie im Leben.




Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 23.11.2014 um 22:42:36

reinhard schrieb am 23.11.2014 um 21:46:10:
Da Du die Staatsangehörigkeit per Geburt erworben hast, gab und gibt es keinen Antrag.


natürlich gibt und gab es einen Antrag, ich habe diesen doch selbst ausgefüllt!! er wurde vom Amt bearbeitet, hatte ein Ergebnis, ich habe eine Urkunde bekommen.
Was soll dieser Einwand?


reinhard schrieb am 23.11.2014 um 21:46:10:
Zu Deinen Fragen nach der Gesetzesbezeichnung: Das ist alles oben beantwortet. Am besten liest Du die Antworten noch mal in Ruhe durch, dann wird es sicherlich klar. 


Leider finde ich deinen sicher gutgemeinten Hinweis als nicht ergebnisfördernd.
selbst nach vielfältiger Lektüre finde ich keine richtige Beantwortung meiner Fragen.

Gegenfrage: Hast du jetzt schon mal den Wikipedia Eintrag gelesen?
Dieser unterstreicht - ebenfalls ohne mir Antworten zu geben, die Situation.

die Staatsangehörigkeit muss man erwerben, ein deutscher Ausweis legt nur "die Vermutung nahe", dass man ein solcher sei!

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von rolftheo am 23.11.2014 um 23:30:05

erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Da ich diese jetzt seit knapp zwei Monaten besitze,


was ist "diese"?
"Diese" ist offenbar der Staatsangehörigkeitsausweis. O.k. diesen hast du seit knapp zwei Monaten. Damit kannst du "beweisen", dass du am Tage der Ausstellung Deutscher warst. Na und?


Diese ist mein Staatsangehörigkeitsausweis. Und lese oben: wer einen deutschen Perso oder Pass hat, bei dem wird nur vermutet, dass er "Deutscher sei." Das habe ich mir ja nicht aus den Fingern gesogen, inzwischen zig-mal geschrieben, warum ist das für dich alles so unwesentlich?
Im gleichen Atemzug betonst du pedantisch, dass mein Staatsanghörigkeitsausweis am Tag der Ausstellung "gültig" sei.

weiter unten und später schreibst du - im Gegensatz zu deiner obigen Aussage, dass ich ja das alles schon seit Geburt habe. Habe ich eben nicht, und bitte nimm das zur Kenntnis und diskutiere sachlich mit mir, ich habe es erst vor ca. 2 Monaten richtig bekommen.
Vielelicht hatte ich es ja schon vorher, wußte es nur nicht, aber diese frage beantwortet mir keiner.
ich bin der Meinung, - nach meinen Erfahrungen: da ist oder war schon irgendwas undefinierbares, keiner redet richtig darüber und jetzt habe ich es richtig. Es stellt sicih nicht die Frage wozu. sondern warum dieser besondere Aufwand und diese scheinbar absolut unklare Rechtsauslegung.

Du weichst mir auch auf die Frage aus, warum das alles in einem Extra Register festgehalten wird.
Ich möchte dich bitten, bei der Sachlage zu bleiben, ich habe Respekt vor einem altgedienten Ehrenmember, erhoffe mir aber auch von dir vernünftige Antworten.


erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
"Diese" ist aber NICHT die Staatsangehörigkeit selber.
Die Staatsangehörigkeit hast du bei deiner Geburt "erworben", also bist du auch seit deiner Geburt Deutscher, auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis .... so wie Millionen andere auch.


Wie schon oben geschrieben, mit einem deutschen Ausweis wird nur vermutet, dass man "deutscher" sei. und wenn deine Ansicht richtig wäre, warum gibt es dann ein solches Verfahren mit Regeln und Urkunde dazu??
Das war und ist meine Frage weiterhin,


erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Irgendwas, aber auf jeden Fall kein Deutscher Im Sinn des Gesetzes.

Blödsinn

Deine Antwort entspricht in dieser Form nicht der Netticette, die dieses Forum sicher auch hat. und der Sach-und Rechtslage auch nicht. Es steht genau geschrieben, dass erst der Staatsangehörigkeitsausweis dich als "Deutscher" ausweist. und das brauchen wir beide nicht zu diskutieren. Meine Frage ist nach wie vor: Warum?


erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Also die Staatsangehörigkeit muß man erwerben


ja, aber siehe oben: auch durch Geburt kann man diese ganz automatisch erwerben.


Dem ist scheinbar nicht so, denn ich mußte dazu auf ein Amt gehen (Ausländeramt!) einen Antrag stellen, Geld bezahlen und der Sachverhalt wurde geprüft. Wenn ich das schon gehabt hätte, wäre dieser Amtsvorgang  nicht notwendig gewesen.


erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
wer einen "deutschen Pass oder Personalausweis" hat, wird einfach so behandelt, obwohl er laut Gesetez - siehe oben - die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt.

grundfalsch

Kannst du dich bitte etwas präziser ausdrücken? Diese Formulierung entstammt dem Gesetz, ich habe wörtlich zitiert.


erne schrieb am 23.11.2014 um 22:06:06:
rolftheo schrieb am Heute um 16:30:25:
Jetzt und erst Jetzt nach Beurkundung besitze ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nein, schon immer ... seit Geburt.
Nur erst jetzt hast du einen Staatsangehörigkeitsausweis .... wobei du noch nicht verraten hast, wozu?
Millionen anderer Deutscher brauchen diesen Ausweis nie im Leben.

Jetzt darf ich schreiben: Grundfalsch

lies doch mal das Gesetzt und vor allem diessen Thread: Mit deutschen Ausweispapieren wird nur VERMUTET; dass du Deutscher bist.
und woanders steht: Wer in Deutschland mit deutschen Eltern geboren wird, wird so behandelt, als sei er deutscher.
Nimm doch das bitte erstmal exakt zur Kenntnis und dann kommen wir zu meiner Frage zurück: warum?
und noch etwas steht im Gesetz: Erst mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bist du ein Deutscher, daher ist die Frage gerechtfertigt, was war ich vorher?

ich hoffe immer noch, dass ich in diesem anerkannten Forum, das sich im Wesentlichen mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsgestzen und Verordnungen auseinandersetzt in einer korrekten genauen Art und Weise, jemand findet, der sich sachlich mit meinen Fragen auseinandersetzt.

Es ist auch vollkommen unwichtig, wozu ich es brauche, allein die Tatsache, dass ich es brauche um ein "Deutscher " zu sein, das ist meine Frage!!

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Aras am 24.11.2014 um 00:28:04
Fakt ist nunmal dass es in alltäglichen Fällen der hinreichende Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ausreicht. Dieser hinreichende Nachweis erfolgt z.B. durch die Vorlage des Personalausweises.

Es gibt nur wenige Fällen, in denen ein absoluter Nachweis der Staatsangehörigkeit verlangt wird. Z.B. bei der Verbeamtung. Dann wird als absoluter Nachweis der Staatsangehörigkeit der Staatsangehörigkeitsnachweis gefordert.

Und dieser Staatsangehörigkeitsnachweis ist eine Momentaufnahme. Theoretisch kannst du ja jederzeit eine andere Staatsangehörigkeit beantragen und dadurch die deutsche verloren haben. Darum ist dein Staatsangehörigkeitsnachweis schon zum Zeitpunkt des Erhaltes schon veraltet.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Petersburger am 24.11.2014 um 05:09:52
@rolftheo
Ich gebe zu, Deine Beiträge nicht analytisch verfolgt zu haben, sondern eher oberflächlich. Daher mag mir das eine oder andere Detail entgangen sein.

Was mir aber auffiel - und mir die Lust an gründlichem Lesen nahm - ist, dass man Dir antworten kann, was immer man will. Du bist von Deinen theoretischen Konstruktionen nicht abzubringen.

Fakt ist, daß man die deutsche StAng irgendwann erwirbt. Die meisten durch Geburt, andere durch Einbürgerung. Das steht in den Einzelheiten im jeweils gültigen Gesetz, wie immer es auch heißt.
Und es kommt selbstverständlich immer auf den Erwerbszeitpunkt an, weil nur die zu diesem Moment gültige Fassung des Gesetzes den Erwerb regelt.

Daß später irgendwann oder auch jederzeit überprüft werden kann, ob die deutsche StAng vorliegt - also ordentlich erworben wurde und auch nicht später verlorenging - ändert nichts daran, daß Du diese StAng besitzt. Es wird eben nur festgestellt: Ja, ist so. Das ist kein Erwerb.

Nirgendwo wirst Du an ernstzunehmender Stelle das Gegenteil lesen können.


rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 23:30:05:
allein die Tatsache, dass ich es brauche um ein "Deutscher " zu sein, 

ist keine Tatsache. Daher ist die Frage nicht nachvollziehbar.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Muleta am 24.11.2014 um 06:57:12

rolftheo schrieb am 23.11.2014 um 23:30:05:
Diese ist mein Staatsangehörigkeitsausweis. Und lese oben: wer einen deutschen Perso oder Pass hat, bei dem wird nur vermutet, dass er "Deutscher sei."


Du verwechselst noch immer (oder inzwischen absichtlich?) den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft mit dem Besitz einer nachweisenden Urkunde. Deutscher warst Du seit deiner Geburt; nur den unwiderleglichen Beweis dafür, den hast Du erst kürzlich bekommen. Man kann aber auch sehr gut und ggf. sein Leben lang (echter) Deutscher sein, ohne einen solchen Nachweis zu besitzen.

Insofern:

rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 18:55:13:
Ich muß nicht eingebürgert werden, ich bin deutscher.


rolftheo schrieb am 16.11.2014 um 20:51:09:
Wieso, wenn ich doch "deutscher" bin, brauche ich diesen Nachweis? - siehe oben.


gar nicht - hat ja anscheinend auch niemals jemand von Dir verlangt; es war ausschließlich Dein Wille und Deine Entscheidung, sowas zu bekommen. Jetzt hast Du den Nachweis, aber bist irgendwie immer noch nicht zufrieden - da werden wir hier wohl nicht helfen können.


rolftheo schrieb am 18.11.2014 um 20:26:13:
und zu meinem staatsangehörigkeitsnachweis: er sieht nicht so aus wie auf dem wikipedia muster, bei mir steht - nach nachbesserung durch die behörde - drauf:
erworben durch: Geburt (Abstammung) $4 Abs.1 (Ru)StaAG


und dazu sag ich jetzt mal nichts mehr  ::)

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Newman am 24.11.2014 um 09:16:23
Vielleicht sollten wir hier mal zum Ende kommen. Es gibt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keine Geheimnisse, über die hinter vorgehaltener Hand gesprochen wird. Es gibt auch keinen elitären Zirkel echter Deutscher, der in einem Verzeichnis erfasst wird. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist gesetzlich geregelt, es gilt immer die im Zeitpunkt des Erwerbs geltende Gesetzesfassung. Der Staatsangehörigkeitsausweis wird zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt, ist aber kein Erwerbsgrund. Man braucht ihn nicht, um deutscher Staatsangehöriger zu sein. Man braucht ihn nur, wenn man ihn irgendwo zum Nachweis seiner Staatsangehörigkeit vorlegen muss.

Titel: Re: Staatsangeörigkeit nach RuStaG 1913
Beitrag von Floppine am 14.01.2015 um 09:42:16

Newman schrieb am 17.11.2014 um 09:45:55:
Meine Vermutung ist, dass er wohl zu den sog. Reichsbürgern gehören wird. Diese Leute wollen einfach nur Verwirrung stiften.


Dieser Vermutung schließe ich mich an. Daher:  :-X

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