§ 10 Abs. 3 S. 1
StAG:
"Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des
BAMF die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Abs. 1 auf sieben Jahre verkürzt."
Wenn Du keinen Integrationskurs durchläufst, kannst Du auch keine erfolgreiche
Teilnahme bescheinigt bekommen. Irgendwelche Tipps, wie man ohne Kursbesuch die BAMF-Bescheinigung bekommt, kann ich Dir daher nicht geben.
Da Du einen Hauptschulabschluss hast, musst Du keinen Einbürgerungstest machen, wurde hier schon gesagt.
Ich würde auch empfehlen, über § 10 Abs. 3 S. 2
StAG zu gehen (Verkürzung auf sechs Jahre wegen besonderer Integrationsleistungen). Hängt allerdings davon ab, was in dem Bundesland, in dem Du wohnst, als besondere Integrationsleistung angesehen wird. Es gibt Bundesländer, da reicht der Hauptschulabschluss (möglicherweise mit Mindestnote 3 oder 4 in Deutsch) aus.