Zum Vergleich:
a) Ein deutscher Hochschulabschluss wird durch eine authentische Urkunde nachgewiesen. Es ist nicht relevant wie das Studium durchgemacht wurde, wie es organisiert wurde, ob fast alles vom früherem Studium anerkannt wurde, usw und so fort. Es wird halt anhand interner Regeln und Vorschriften von der Hochschule bescheinigt, dass man einen Abschluss hat.
b) Ein deutscher Führerschein wird anerkannt und durch authentische Karte nachgewiesen. Es ist egal wie der durchgemacht wurde, wie die Fahrprüfung organisiert wurde, ob fast alles oder Bestandteile vom Führerschein eines anderen Landes anerkannt wurden. Es wird halt anhand interner Regeln und Vorschriften von der Führerscheinbehörde bescheinigt, dass man einen Führerschein hat.
Genauso muss das Zertifikat Integrationskurs für die Verkürzung der Einbürgerung anerkannt werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird alleine durch
BAMF organisiert und bescheinigt. Hier gibt es keinen unbestimmten Rechtsbegriff. Die erfolgreiche Teilnahme ist auch kein Gummiparagraph, sondern klar durch Vorschriften definiert. Die
EBH muss sich auch an die Gesetzeslage halten, insbesondere wo keine Ermessensentscheidung zu tragen ist.
Wie schon bereits gesagt, kann die
EBH selbstverständlich alle Einbürgerungsbedingungen anzweifeln und prüfen lassen. Aber genauso darf die
EBH nicht BAMF/Hochschule/Führerscheinbehörde ersetzen.