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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einuergerung nach 7 jahren!!!!
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Beitrag begonnen von Ich35 am 03.11.2014 um 15:22:02

Titel: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 03.11.2014 um 15:22:02
Hallo,

habe ich anspuch auf einuergerung nach 7 Jahren!? Da ich eine NE habe und Haupschulabschluss in D erworben habe und schon fruhzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden bin und BG und drv rentner bin muss ich auch diese gebuehren bezahlen oder nicht.wird auch der einkommen meiner frau miteingerechnet oder nur meins???

vielen Dank

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Odysseus am 03.11.2014 um 15:33:56
Nein, für die Verkürzung auf sieben Jahre muss der Integrationskurs absolviert worden sein und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

Bei den Gebühren wird - ebenso wie bei der Frage der LU-Sicherung das gesamte Familieneinkommen, also das Deiner Frau zugrundegelgt.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 03.11.2014 um 15:45:05
danke fuer die Anwort ....also B1 reicht nicht aus ...weil ich schon von der VHS  eine Bescheinigung erhalten habe und diese musste ich fur meine NE abgeben....steht es nicht nach paragr.10 dass eine B1 auch ausreicht

=====

(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.
:-/ :-/ :-/ :-/ :-/ :-/

Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt...[/edit]

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 03.11.2014 um 16:37:04
Hast du denn ein "Zertifikat Integrationskurs"?

Hast du ein B1 Sprachzertifikat? Hast du nicht "Leben in Deutschland"-Zertifikat mit 17 richtigen Antworten gemacht?

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 03.11.2014 um 17:10:16
nein Intergratonskurs habe ich nicht und die VHS hat meinen Hauptschulabschluss mit B1 niveau bescheinigt und das habe icg bei der AB abgeben musste weil das die vorausetzung fuetr die NE war

========

sorry fuer die tipfehler ..meine tastatur spint tatsaechlich :-)

Daddys' [edit]Letzteres mag sein, aber ein Folgepost (<<klick) kann man mittels Änderungsfunktion anfügen... ;)[/edit]

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 03.11.2014 um 17:27:17
Ja ok. Hauptschulabschluss sollte reichen. Hab ich wohl überlesen.

du brauchst ja noch überhaupt den einbürgerungstest.

danach musst du mit dem BAMF sprechen und das integratuons Zertifikat bekommen.

danach lässt dich am besten bei der einbürgerungsbehörde beraten.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 03.11.2014 um 18:48:30
also ich muss nur einbuergerungstest belegen ohne dass ich integrationskurs machen muss...stimmt das ????ich verstehe nicht so ganz...mit BAMF reden was heisst das :-)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von reinhard am 03.11.2014 um 18:53:47
Du müsstest mehr Informationen über Dich geben.

Falls Du eine normale Hauptschule besucht hast (als Kind), musst Du keinen Einbürgerungstest machen. Falls Du den Hauptschulabschluss irgendwo nachgemacht hast (als Erwachsener), brauchst Du ein A1-Zertifikat und die Bescheinigung, dass Du den Einbürgerungstest ("Leben in Deutschland") bestanden hast. Das zusammen ist der bestandene Integrationskurs, und mit beiden Bescheinigungen bekommst Du eine entsprechende Bescheinigung vom BAMF.

Termine für den Einbürgerungstest erfährst Du normalerweise beim Landesverband der Volkshochschulen. Dort kann man Dir auch die Adresse vom BAMF sagen, die findest Du aber auch im Internet.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 03.11.2014 um 18:56:09
@reinhard
Du meinst doch ein B1-Zertifikat.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von reinhard am 03.11.2014 um 19:19:42
Ja, B1.

(Tippfehler)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 04.11.2014 um 07:46:05
Hallo,

ja ich habe als Kind die Haupschule besucht und ja ich bin auch in D geboren( ob ich hier geboren bin hat was weniger damit zu tun) ...ich will s nach §10 eigebuergert werden.....so wie ich verstehe brauche ich diesen Intergrationskurs nicht machen und koennte somit nach 7 Jahren eingebuergert werden..korrekt!? :)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 04.11.2014 um 08:03:51
Ohne das "Zertifikat Integrationskurs" geht die Verkürzung auf 7 Jahre nicht. Darum solltest du das BAMF kontaktieren (das meinte ich mit reden) und das Zertifikat organisieren.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Newman am 04.11.2014 um 10:22:35
Auch wenn er das Zertifikat Integrationskurs "organisiert", hat er nicht am Integrationskurs teilgenommen. Nach meinem Kenntnisstand kommt es auf die erfolgreiche TEILNAHME an dem Kurs an. Aber vielleicht sieht das ja seine örtliche Einbürgerungsbehörde anders.

Mit dem Hauptschulabschluss könnte man ja vielleicht auch über die besonderen Integrationsleistungen auf eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer kommen (§ 10 Abs. 3 S. 2 StAG).


Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 04.11.2014 um 10:27:04
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1414243853


Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Bayraqiano am 04.11.2014 um 10:34:41

Newman schrieb am 04.11.2014 um 10:22:35:
Auch wenn er das Zertifikat Integrationskurs "organisiert", hat er nicht am Integrationskurs teilgenommen. Nach meinem Kenntnisstand kommt es auf die erfolgreiche TEILNAHME an dem Kurs an. Aber vielleicht sieht das ja seine örtliche Einbürgerungsbehörde anders.



um § 17 IV IntV zu zitieren:

Das Bundesamt bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs [......].

Die EBH hat nicht zu beurteilen, wie das BAMF das bescheinigt hat. Im Übrigen steht es auch in Ziff. 10.3.1 der VAH:

Verfügt der Einbürgerungsbewerber bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B 1 GER), so kann er den Sprachtest ohne Besuch des Sprachkurses ablegen. Der Einbürgerungsbewerber muss jedoch den Orientierungskurs besucht und den anschließenden Test erfolgreich bestanden haben.

und in der Rspr. VG Freiburg, Urt. v. 26.06.2014 - 4 K 708/14 - juris Rn. 26 zum Verhältnis Sprachkenntnisse - Verkürzung Aufenthaltsdauer:

Anders als in § 10 Abs. 3 Satz 1 StAG, in dem geregelt ist, dass die erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf sieben Jahre verkürzt wird, wenn der Einbürgerungsbewerber die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs „durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ nachweist, hat der Gesetzgeber in § 10 Abs. 4 Satz 1 StAG hinsichtlich der Sprachanforderungen nämlich auf eine vergleichbare Regelung verzichtet und stattdessen darauf abgestellt, dass der Einbürgerungsbewerber die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt.

Ich finde es schon merkwürdig, wie sich eine Reihe von EBH-SB auf ein Wort bezieht ohne auf den gesamten Kontext der Regelung abzustellen.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Newman am 04.11.2014 um 11:40:27
Soweit ich weiß, besteht Einigkeit zwischen den Bundesländern, dass es für die Verkürzung nach § 10 Abs. 3 S. 1 StAG auf die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs ankommt. Daran halten wir uns.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 04.11.2014 um 12:23:38
Die EBH hat aber nicht die Kompetenz um die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs festzustellen, sondern ist auf die Bescheinigung vom BAMF angewiesen.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von reinhard am 04.11.2014 um 13:04:14
Nein, Aras, darum geht es hier nicht.

Der Gedankengang ist:
1) Wer den I-Kurs absolviert hat, kann nach 7 Jahren eingebürgert werden.
2) Der Anfragende hat die Hauptschule absolviert und ist deshalb vom I-Kurs befreit.
3) Also kann er nicht nach 7, sondern erst nach 8 Jahren eingebürgert werden.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Bayraqiano am 04.11.2014 um 13:14:07
so einfach ist das nicht: nach § 44 Abs. 4 AufenthG i.V.m § 5 Abs. 3 Nr. 1 IntV können auch solche Ausländer wie der TS zugelassen werden und damit auch die notwendigen Kenntnisse beibringen. Es ist auch so, dass der Orientierungskurs jedem zugänglich ist (vgl. § 44 Abs. 3 S. 2 AufenthG).

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 04.11.2014 um 14:00:00
in VAH steht eindeutig:

10.1.1.6 Zu Nummer 6 (Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache)

Die Voraussetzung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ist von der Einbürgerungsbehörde festzustellen.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber

a) eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (vor dem 28. August 2007 eines Integrationskursträgers) über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses (§ 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) erhalten hat,

b) das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben hat,

c) vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht hat,

d) einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,

e) in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder

f) ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend anhand von Zeugnissen oder Zertifikaten nachgewiesen, ist dem Einbürgerungsbewerber ein Sprachtest, ggf. auch ein Sprachkurs zu empfehlen, es sei denn der Einbürgerungsbewerber verfügt nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse. In diesen Fällen kann auf einen Sprachtest verzichtet werden.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 04.11.2014 um 14:07:09
@Ich35

Ohne Zertifikat Integration kriegst du keine Verringerung auf 7 Jahre. Deine Sprachkenntnisse sind insofern zweitrangig. Jetzt kriegst du nur eine Einbürgerung nach 8 Jahren.

Darum solltest du beim BAMF anrufen und mal fragen wie du das Zertifikat bekommen kannst. Vielleicht sagen die dir, dass du es mit dem Zuschicken einer beglaubigten Kopie des Hauptschulabschlusses bekommst. Vielleicht sagen die Hauptschulabschluss + Einbürgerungstest reicht aus. Vielleicht sagen die Hauptschulabschluss + Orientierungskurs und Einbürgerungstest ist nötig.

Außerdem. Was noch nicht überprüft wurde:

Du wurdest in Deutschland geboren und hast hier in Deutschland dein Hauptschulabschluss bekommen? Danach ausgewandert und dann wieder zurück nach Deutschland?

Es kann gut sein, dass Voraufenthaltszeiten gemäß § 12b StaG angerechnet werden können. Das kann also bedeuten, dass ggf. bereits jetzt eingebürgert werden könntest.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 04.11.2014 um 17:38:28
ich hoffe dass das in BW kein problem wird oder ist das einheitlich in ganzen bundesgebiet!!!???

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 04.11.2014 um 17:46:24
ja Aras ...genau so ist es ..ich bin in D geboren und habe durch Willen von meinen Eltern mit 5 Jahren D verlassen dan kam ich wieder kurz vor dem Krieg in Bosnien mit 12 Jahren zurueck.Vom geburt bis zum meinen 5 Lebensjahr hatte ich eine Aufenthaltserlaubnis ...mit 12 erhielte ich eine Aufenthaltsbefufnis ca 2 jahre lang und danach ne Duldung und zum Schluss  wieder eine Aufenthaltsbefugnis ...ich habe D mit 18 Jahren verlassen ...ich koennte eine AE durch fueheren Aufenthalt nicht erneuern .....und ich weiss nicht ob diese Zeiten mitberuecksichtgt werden koennen...

Danke!!

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 06.11.2014 um 22:31:28
Hallo zusammen,

ich ahbe mich beim BAMF erkundigt ...sie schrieben mir zurück.

sie sagen Sie könnnen mir meinen Haupschulabschluss nicht bescheinigen und ich soll mich bei der einürgerungsbehörde direkt melden....nun heisst das wirklich dass mein Hauptschulabschluss zählt ohne weiteres zu machen...ah ja bin in BW

Grüsse:-)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 06.11.2014 um 22:44:51
Du musst dir angewöhnen präziser zu formulieren.

Dein Hauptschulabschluss zählt als Hauptschulabschluss. Ob du jetzt auf 7 Jahre verkürzen kannst? Keine Ahnung.

Vielleicht hast du sogar die falsche Frage gestellt.

Du solltest eh mit der Einbürgerungsbehörde sprechen. Wenn du deine Voraufenthaltszeit anrechnen lassen kannst, dann wäre doch alles topp.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Odysseus am 07.11.2014 um 07:57:40
Ein Schulabschluss - egal welcher - berechtigt definitiv NICHT zur Verkürzung der Aufenthaltszeit. PUNKT!!

Das hat nichts mit dem Bundesland zu tun, in dem Du lebst.

Eine Verkürzung auf 7 Jahre ist NUR möglich, wenn du den I-Kurs gemacht hast.

Langsam solltest Du es einsehen und aufhören, Dich hier mit der ewig gleichen Frage im Kreis zu drehen.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von grisu1000 am 07.11.2014 um 21:53:05

Ich35 schrieb am 06.11.2014 um 22:31:28:
sie sagen Sie könnnen mir meinen Haupschulabschluss nicht bescheinigen und ich soll mich bei der einürgerungsbehörde direkt melden...


Warum sollten sie irgendetwas Bescheinigen. Für den Nachweis über den erfolgreich abgelegten Integratonskurs ist ein Sprachzertifikat der Stufe B1 erforderlich sowie eine Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung "Leben in Deutschland"

Und der Hauptschulabschluss ersetzt weder das eine noch das andere, da es nicht die Aufgabe des BAMF ist irgendeine Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen zu bestätigen.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 26.12.2014 um 01:00:31
Hallo zusammen,

erstmal Frohe Weihnachten :-)

ich weiss nicht ob ich mich im kreis drehe aber ich formuliere es nochmals...
Damit Sie besser verstehen sage ich Ihnen wie es aktulle bei mir ist...wahrscheinlich habe ich bei meiner erster Fragestellung nicht alle Angaben gemacht ..sorry

ich bin seit Jan.2008 in D ..im Besitz einer NE und Rentner mit Behinderung (Gehbehindert und psychisch krank mit 70 % Behinderung auf unbefristet) bin bis auf 3 Stunden arbeitsfähig, habe normal Hauptschulabschluss erworben( 4 Jahren Hauptschule besucht) und habe bei der antragstelung für die NE einen Bescheinigung von der VHS abgeben müssen womit bescheinigt war dass mein Sprachnievau auf B1 liegt( habe nur meinen Haupschulabschluss bei VHS abgegeben und das war s)

da ich es nicht gut verstehe bin ich erstmal an diesn Forum angewiesen....deshalb habe ich gedacht dass ich doch noch Anspruch auf einbürgerung habe weil die Ausnahmen zugelassen sind...

MfG ;)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von erne am 26.12.2014 um 02:04:15

Ich35 schrieb am 26.12.2014 um 01:00:31:
habe bei der antragstelung für die NE einen Bescheinigung von der VHS abgeben müssen womit bescheinigt war dass mein Sprachnievau auf B1 liegt( habe nur meinen Haupschulabschluss bei VHS abgegeben und das war s) 


fein, damit hast du aber NICHT den Intgrationskurs besucht und abgeschlossen.

Damit gilt: Einbürgerung nach 8 Jahren oder Nachweis von besonderen Integrationsleistungen. Der ABschluss einer Hauptschule ist aber nichts besonderes.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 26.12.2014 um 09:56:56
Den Einbürgerungstest musst du so oder so machen.

Beantrage dann mal direkt das Zertifikat Integrationstest schriftlich beim BAMF.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Odysseus am 29.12.2014 um 08:39:29

Ich35 schrieb am 26.12.2014 um 01:00:31:
habe normal Hauptschulabschluss erworben( 4 Jahren Hauptschule besucht)



Aras schrieb am 26.12.2014 um 09:56:56:
Den Einbürgerungstest musst du so oder so machen.


Wenn er einen Hauptschulabschluss hat, brauch er natürlich keinen EBT

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Greenarrow am 03.01.2015 um 09:20:55
Die Bundesoberbehörde BAMF definiert die erfolgreiche Teilnahme eines Integrationskurses. Dies wird durch das Zertifikat Integrationskurs, welches durch BAMF erteilt wird nachgewiesen. Die EBH dürfte dieses Zertifikat nur anzweifeln falls der Antragsteller wirklich miserabel in deutscher Sprache ist.

Desweiteren gilt folgendes:
1.) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, Abschnitt 43.3.2.
2.) Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs, Satz 2.
3.) Vorläufige Anwendungshinweise zum StAG, Abschnitt 10.3.1.

Das StAG besagt:
Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt.


Einfach gesagt: "Zertifikat Integrationskurs" ist im Normalfall vollkommen ausreichend für die Verkürzung der Einbürgerung nach 7 Jahren.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 03.01.2015 um 09:30:52
Greenarrow
was soll uns das sagen?

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Greenarrow am 03.01.2015 um 09:47:04

Aras schrieb am 03.01.2015 um 09:30:52:
Greenarrow
was soll uns das sagen?

Ja, der TS kann einfach den Integrationskurs Zertifikat beim BAMF beantragen.

Für andere Besucher habe ich aber nochmal die relevanten Quellen erwähnt, dabei wird die erfolgreiche Integrationskurs-Teilnahme wie üblich bescheinigt durch das Zertifikat bzw. die BAMF.

Eine der wichtigsten Aufgaben der BAMF ist die Zuständigkeit für das Thema Integrationskurs. De facto steht es in den Gesetzen geschrieben und die BAMF-Stellen sind hierfür allein zuständig.

Die EBH hat darüber kein Ermessen und muss das "Zertifikat Integrationskurs" anerkennen (wie jede andere Urkunde auch). Natürlich darf die EBH die Sprachkenntnisse oder sonstiges im Einbürgerungsverfahren anzweifeln, aber nicht das "Zertifikat Integrationskurs" welches authentisch ist.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Greenarrow am 03.01.2015 um 10:20:34
Zum Vergleich:

a) Ein deutscher Hochschulabschluss wird durch eine authentische Urkunde nachgewiesen. Es ist nicht relevant wie das Studium durchgemacht wurde, wie es organisiert wurde, ob fast alles vom früherem Studium anerkannt wurde, usw und so fort. Es wird halt anhand interner Regeln und Vorschriften von der Hochschule bescheinigt, dass man einen Abschluss hat.

b) Ein deutscher Führerschein wird anerkannt und durch authentische Karte nachgewiesen. Es ist egal wie der durchgemacht wurde, wie die Fahrprüfung organisiert wurde, ob fast alles oder Bestandteile vom Führerschein eines anderen Landes anerkannt wurden. Es wird halt anhand interner Regeln und Vorschriften von der Führerscheinbehörde bescheinigt, dass man einen Führerschein hat.


Genauso muss das Zertifikat Integrationskurs für die Verkürzung der Einbürgerung anerkannt werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird alleine durch BAMF organisiert und bescheinigt. Hier gibt es keinen unbestimmten Rechtsbegriff. Die erfolgreiche Teilnahme ist auch kein Gummiparagraph, sondern klar durch Vorschriften definiert. Die EBH muss sich auch an die Gesetzeslage halten, insbesondere wo keine Ermessensentscheidung zu tragen ist.

Wie schon bereits gesagt, kann die EBH selbstverständlich alle Einbürgerungsbedingungen anzweifeln und prüfen lassen. Aber genauso darf die EBH nicht BAMF/Hochschule/Führerscheinbehörde ersetzen.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von erne am 03.01.2015 um 11:44:03

Greenarrow schrieb am 03.01.2015 um 09:47:04:
Ja, der TS kann einfach den Integrationskurs Zertifikat beim BAMF beantragen. 



jaja, schon gut


Greenarrow schrieb am 03.01.2015 um 10:20:34:
Zum Vergleich:

a) Ein deutscher Hochschulabschluss ...

b) Ein deutscher Führerschein ...


und da wir schon bem Vergleichen sind: weder ein deutscher Hochschulabschluss nocht ein FS werden nur aufgrund eines Antrags ("beantragen") gegeben.
Der TS kann das i-Kurs Zertifikat gerne bei der BAMF beantragen (das darfst du und ich auch), aber kriegen wird er das so ohne weiteres nicht (so wie es auch kein Diplom nur aufgrund eines antrages gibt).

der Rest, den Greenarrow geschreiebn hat, steht auch schon weiter oben.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 24.01.2015 um 00:50:05
Hallo zusammen:-)

ich habe mich bei der Einbürgerungsbehörde erkundigt und die Sachbearbeiterin sagte mir folgendes:

zuerst : ich muss keinen Einbürgerungstest machen
es gibt aber neue Regelung dass die Verkürzung auf 7 Jahren erst ab dem Realschulabschluus rechtfertigt und dass ich noch ein Jahr abwarten muss.....das war alles mündlich und niergendswo im net finde ich etwas über diese Regelung :( ich werde jetzt nicht schlauer...ich lebe in BW ..hat das was damit zu tun ..ist es vom land zu land unterschiedlich ...und kann mir jemand sagen ob das stimmen könnte was mir die Sachbearbeiterin gesagt hat.....

danke !!!!

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 24.01.2015 um 23:04:51
ausserdem verstehe ich gesetzt so ...wenn jemand keine deutsche schule besucht hat und diesen integrationstest macht und die erforderliche bescheinigung von BAMF bekommt kann er sich dann früher einbürgern lassen als nach 7 Jahren....in meinem Fall bin ich von I Test befreit und werde erst 1 jahr später eingebürgert also nach 8 jahren ..oder ich mach den Integrationskurs neben dem Haupschulabschluss welchen ich schon habe und werde auch nach 7 jahren eingebürgert .....geht es hier um Geld ich verstehe die Logik nicht ....muss mann diesen I Test und die Kurse alleine finanzieren...bin total verwirt...wenn das so ist dann dreht sich alles um Geld und finde es ungerecht

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Mokus am 25.01.2015 um 10:41:43

Also du gehst zur zB VHS und du meldest dich für den Orientierungskurstest an, um nur den Test zu schreiben. Wenn du das bestehst, erhälst du dann direkt vom BAMF die sogenannte Orientierungskusrtest-Bescheinigung.

Du machst von dieser " Orientierungskusrtest-Bescheinigung (die du vom BAMF bekommst ) " eine Kopie + Kopie deines Schulabschlusses ( als Nachweis der Sprache ) + ein kurzes Schreiben in dem du Zertifikat Integrationskurs beantragst.

BAMF bearbeitet das alles und meldet sich bei dir.

Erst wird die EBH die Aufenthaltszeit auf 7 kürzen.

Mokus

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 27.01.2015 um 16:15:00
Hallo,

folgendes ; heute morgen habe ich mich für den orientierungskurstest angemeldet ..die Sachbearbeiterin bei der VHS sagte mir sie bräuchte nachträglich von der Ausländerbehörde die Berechtigung/Verpflichtung weil das notwendig ist mich beim BAMF anzumelden..und dann bin ich in die Ausländerstelle und dort könnten Sie mir keine Berchtigung/Verpflichtung geben weil ich aufgrund guten Sprachkenntnissen nicht verpflichtet bin diesen Test zu machen also ich bin nicht berechtigt diesen Test zu machen...ich muss nicht und ich darf auch nicht!??? in der VHS sagten Sie mir dass ich diesen Einbürgerungstest was in Prinzip das gleiche ist wie der Orientirungskurstest (Leben in Deutschland) so oder so auch nach ablauf von 8 Jahren machen muss.....wie bin ich dann nach 8 Jahren doch berechtigt diesen Test zu machen :-/....vor ne Woche sagte die Sachbearbeiterin bei der Einbürgerungsbehörde dass ich diesen E.test nicht machen muss weil ich schon den haupschulabschluss regulär abgeschlossen habe und die Bescheinigung von der VHS habe womit mein Sprachnievau mit B1 bescheinigt war....heute nachmittag bekam ich Anruf von der VHS dass Sie mich abmelden müssen aber wenn ich will kann ich den Einbürgerungstest machen..ich bin verwirt....ausserdem nachdem ich heute erlebt habe scheint es so dass ich mich nicht nach 7 Jahren einbürgern kann auch wenn ich den orientierungskurstest freiwillig machen will....was soll ich machen.....weisst jemand genauer wie es funkionieren soll sodas ich nicht so lange warten muss......ah ja ......wenn ich ärztlichen attest hab wo mir attestiert werden könnte dass ich wegen geistlichen,körpelichen einschränkungen so oder so eingeschränkt bin solche test zu machen werde ich dann doch noch früher eingebürgert werden können!!!???? ich bin verwirt und ich weiss jetzt nicht mehr...verstehe die Logik immernoch nicht!!!

Danke

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 27.01.2015 um 16:55:23
Mach erstmal den Einbürgerungstest.

Dann sehen wir weiter.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 27.01.2015 um 17:16:48
Ja ich würde es gerne machen... nur hat es Sinn !?kann ich dadurch nach 7 jahren eingebürgert werden!?? wenn ich die Prüffung abgelegt habe bekomme ich diesen Zertifikat vonm BAMF!?? ich würde alles machen nur ich finde den richtigen weg nicht :(


Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 27.01.2015 um 17:40:39
Du musst so oder so den Einbürgerungstest absolvieren.

Wenn du den hast, kannst du versuchen vom bamf das Integrationszertifikat zu erhalten bzw. Mit der Einbürgerungsbehörde verhandeln.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Mokus am 27.01.2015 um 17:45:18
Es wäre auch besser wenn du bei einer anderen VHS fragst zB. Nachbarstadt. Bei mir (Dortmund) fragte keiner nach, die wollten von mir nur wissen ob sie das Ergebnis zur ABH weiterleiten oder nicht.

Ich hatte mich " als extern " für den Orientierungskurstest angemeldet. 20 oder 25 Euros bezahlt und das wars. Lernstoff findest du auch online.

Mokus


Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Floppine am 28.01.2015 um 09:26:51
@ aras: Der TN hat einen Hauptschulabschluss, er muss keinen EB-Test absolvieren.

@ Ich 35: krankheitsbedingtes Unvermögen führt zu keiner Verkürzung. Außerdem ist es unerheblich, da ein Hauptschulabschluss vorliegt. Vielleicht solltest Du es mit besonderen Integrationsleistungen versuchen? Z.B. ein Zertifikat über B 1. Das solltest Du aber vorher mit dem Sachbearbeiter, der die Einbürgerungen bearbeitet, klären.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Newman am 28.01.2015 um 10:04:48
§ 10 Abs. 3 S. 1 StAG:
"Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des BAMF die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Abs. 1 auf sieben Jahre verkürzt."

Wenn Du keinen Integrationskurs durchläufst, kannst Du auch keine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt bekommen. Irgendwelche Tipps, wie man ohne Kursbesuch die BAMF-Bescheinigung bekommt, kann ich Dir daher nicht geben.

Da Du einen Hauptschulabschluss hast, musst Du keinen Einbürgerungstest machen, wurde hier schon gesagt.

Ich würde auch empfehlen, über § 10 Abs. 3 S. 2 StAG zu gehen (Verkürzung auf sechs Jahre wegen besonderer Integrationsleistungen). Hängt allerdings davon ab, was in dem Bundesland, in dem Du wohnst, als besondere Integrationsleistung angesehen wird. Es gibt Bundesländer, da reicht der Hauptschulabschluss (möglicherweise mit Mindestnote 3 oder 4 in Deutsch) aus.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Mokus am 28.01.2015 um 11:50:32

Newman schrieb am 28.01.2015 um 10:04:48:
Wenn Du keinen Integrationskurs durchläufst, kannst Du auch keine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt bekommen. Irgendwelche Tipps, wie man ohne Kursbesuch die BAMF-Bescheinigung bekommt, kann ich Dir daher nicht geben.


Die Teilnahme wird auch vom BAMF bescheinigt ( ohne Besuch des Kurses ), es muss nur den Orientierungskurstest bestanden sein und die Sprachnachweise ( hier sein Hauptschulabschluss ).

So war das bei mir.

Ich habe nie einen Kurs besucht, aber mir wurde das trotzdem bescheinigt und angenommen von der EBH.

Mokus

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 28.01.2015 um 14:05:47
Erstmal vielen Dank an die zahlreiche Meldungen :-)

heute habe ich mich beim BAMF erkundigt und sieht so aus:::

Berechtigungen und Verpflichtung von der AB  für den Sprachkurs wird nur an Neuzuwanderer die über keine Sprachkenntnissen verfügen gefordert...diejenigen die B1 schon haben ist erlassen und frei nur den Orientirungskurstest zu machen,also extern .Bei der VHS haben sich mich jetzt doch noch für den Test angemeldet,also es geht:-)
B1+Orientirungskurs wird an BAMF geschickt und dann erhält man den Zertifikat ;-)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Mokus am 28.01.2015 um 17:03:56

Ich35 schrieb am 28.01.2015 um 14:05:47:
B1+Orientirungskurs wird an BAMF geschickt und dann erhält man den Zertifikat 



Siehst du, es funktioniert doch.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 28.01.2015 um 17:17:55
Danke Mokus ;-)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Ich35 am 12.04.2015 um 16:22:37
Hallo :-)

ich habe auch meinen Zertifikat bekommen und morgen möchte ich meinen Einbürgerungsantrag stellen :-)

nur jetzt eröffnen sich weitere Fragen wie z.B dopplete Staatsangehörigkeit.....wie in meinem Fall ;

muss ich mich aus der Bosnischer Staatsbürgerschaft ausschreiben lassen...weil ich gelesen habe dass die doppelte Staatsbürgerschaft jetzt in Deutschland auch erlaubt ist.....

Bin in Deuschland geboren und habe vor dem 21 Lj.mehr als 8 Jahren in D verbracht aber da ich mit 18 ausgereist bin und erst wieder mit 31 wieder rechtmässig wohne und lebe ...habe ich auch Anspruch auf doppelte Staatsangehörigkeit ,,,in Grunde genommen muss das nicht sein aber es geht um die Kosten ( Entlassung aus der früheren Staatsbürgerschaft) weil es kostet haufen geld das würde ich mir sparen wenn die Ausschreibung nicht sein muss

Danke ;-)

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von grisu1000 am 12.04.2015 um 16:34:57

Ich35 schrieb am 12.04.2015 um 16:22:37:
weil ich gelesen habe dass die doppelte Staatsbürgerschaft jetzt in Deutschland auch erlaubt ist.....


Das gilt grundsätzlich nur wenn die bei Geburt beide Staatsangehörigkeiten hattest oder deine zweite Staatsangehörigkeit eine der EU ist. Grundsätzlich sind bei der Einbürgerung die anderen Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Ausnahme nur wenn das nicht geht oder die Aufgabe unverhältnismäßig ist oder massive wirtschaftliche Nachteile bedeutet. Die Hürden sind aber hoch.

Titel: Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Beitrag von Aras am 12.04.2015 um 16:50:46
Bosnier müssen definitiv ihre Staatsangehörigkeit aufgeben.

Ansonsten einfach abwarten bis Bosnien in der EU ist. Aso so ungefähr 2025.

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