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Einbürgerung Ehefrau (Gelesen: 3.351 mal)
Rabababaer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Ehefrau
10.04.2015 um 21:53:39
 
Ich wünsche einen wunderschönen guten Abend,

Ich bin Deutscher und mit einer Frau aus Tansania verheiratet.

Seit 2012 lebt meine Frau mit mir gemeinsam in Deutschland und sie ist momentan Inhaberin einer Aufenthaltsgenehmigung, die auf 3 Jahre befristet ist. Sie hat den Integrationskurs erfolgreich absolviert und macht momentan eine Ausbildung in Deutschland.

Wir haben demnächst einen Termin bei der Ausländerbehörde und in dem Zusammenhang überlegt sich meine Frau momentan einen deutschen Pass zu beantragen. Hierzu haben wir folgende Fragen:

1.) Sind hierfür alle Voraussetzungen erfüllt? Falls noch Details fehlen, bitte gerne nachfragen.
2.) Ist es für sie möglich den tansanischen und den deutschen Pass gleichzeitig zu haben?
3.) Welche Kosten kämen da auf uns zu und welche Dokumente würde die Behörde im Falle einer Einbürgerung verlangen?

Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

P.S: Danke an der Stelle auch mal noch ganz allgemein für dieses Forum. Es hat mir und vielen Anderen schon sehr geholfen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.04.2015 um 22:27:20
 
Rabababaer schrieb am 10.04.2015 um 21:53:39:
1.) Sind hierfür alle Voraussetzungen erfüllt? Falls noch Details fehlen, bitte gerne nachfragen.

kannst du hier kurz selber nachschauen
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Rabababaer schrieb am 10.04.2015 um 21:53:39:
2.) Ist es für sie möglich den tansanischen und den deutschen Pass gleichzeitig zu haben?


regelmässig nein.
Es sei denn, sie kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile nachwesen, was nicht so einfach ist. Ausser in Einzelfällen

Rabababaer schrieb am 10.04.2015 um 21:53:39:
3.) Welche Kosten kämen da auf uns zu und welche Dokumente würde die Behörde im Falle einer Einbürgerung verlangen?

das kann am besten die EBH selber beantworten
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Rabababaer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.04.2015 um 11:55:42
 
Hallo erne,

Vielen Dank für deine Antwort.

Zitat:
Es sei denn, sie kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile nachwesen, was nicht so einfach ist. Ausser in Einzelfällen

Welche Gründe wären das denn zum Beispiel?

Eine weitere Frage habe ich übrigens diesbezüglich auch noch: Angenommen, wir bekämen nun zusammen ein Kind in Deutschland. Hat dieses Kind dann irgendeine Chance auf eine doppelte (deutsch/tansanische) Staatsbürgerschaft? Wie sähe es aus wenn das Kind in Tansania geboren würde?
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Antwort #3 - 11.04.2015 um 13:51:40
 
Rabababaer schrieb am 11.04.2015 um 11:55:42:
Hat dieses Kind dann irgendeine Chance auf eine doppelte (deutsch/tansanische) Staatsbürgerschaft?

Das hängt vom Staatsangehörigkeitsrecht in Tansania ab.
Nach deutschen Rechtsverständnis wäre das Kind Doppelstaater.

Zitat:
Wie sähe es aus wenn das Kind in Tansania geboren würde? 

Für die deutsche Staatsangehörigkeit spielt der Geburtsort keine Rolle, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
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Rabababaer
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Antwort #4 - 11.04.2015 um 17:51:22
 
Zitat:
Das hängt vom Staatsangehörigkeitsrecht in Tansania ab.
Nach deutschen Rechtsverständnis wäre das Kind Doppelstaater.

Interessant! Wir haben nicht zufällig hier einen Experten für tansanisches Staatsangehörigkeitsrecht an Bo(a)rd?
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Antwort #5 - 11.04.2015 um 18:09:44
 
Rabababaer schrieb am 11.04.2015 um 17:51:22:
Interessant! Wir haben nicht zufällig hier einen Experten für tansanisches Staatsangehörigkeitsrecht an Bo(a)rd?

Das glaube ich nicht, aber Du kannst in jeder ordentlichen Bibliothek selbst das Staatsangehörigkeitsgesetz von Tansania einsehen und schauen ob dort Doppelstaatigkeit möglich ist.

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Antwort #6 - 11.04.2015 um 18:25:33
 
Laut Wikipedia ist doppelte Staatsangehörigkeit für Tansanier nicht gewünscht. Eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit ist möglich.

Ich sehe hier keine Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 11.04.2015 um 21:39:15
 
Rabababaer schrieb am 11.04.2015 um 11:55:42:
Welche Gründe wären das denn zum Beispiel?


ne ne, das Spiel geht andersrum.

welche finanziellen Nachteile hat sie denn konkrett, wenn sie die tansanische Staatsangehörigkeit aufgibt?
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Antwort #8 - 11.04.2015 um 22:40:58
 
Rabababaer schrieb am 10.04.2015 um 21:53:39:
Wir haben demnächst einen Termin bei der Ausländerbehörde und in dem Zusammenhang überlegt sich meine Frau momentan einen deutschen Pass zu beantragen. 

Den deutschen Pass kann man nicht bei der Ausländerbehörde beantragen, dafür ist die Passstelle Deiner Gemeinde zuständig.

Das geht aber auch erst nachdem Deine Frau eingebürgert ist und für die Einbürgerung ist die Einbürgerungsbehörde zuständig.

Wenn Deine Frau eingebürgert ist, dann bekommt Euer Kind auch nicht die tansanische Staatsangehörigkeit. Es ist dann nur deutsch.
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