Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
einuergerung nach 7 jahren!!!! (Gelesen: 18.713 mal)
Ich35
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag einuergerung nach 7 jahren!!!!
03.11.2014 um 15:22:02
 
Hallo,

habe ich anspuch auf einuergerung nach 7 Jahren!? Da ich eine NE habe und Haupschulabschluss in D erworben habe und schon fruhzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden bin und BG und drv rentner bin muss ich auch diese gebuehren bezahlen oder nicht.wird auch der einkommen meiner frau miteingerechnet oder nur meins???

vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #1 - 03.11.2014 um 15:33:56
 
Nein, für die Verkürzung auf sieben Jahre muss der Integrationskurs absolviert worden sein und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

Bei den Gebühren wird - ebenso wie bei der Frage der LU-Sicherung das gesamte Familieneinkommen, also das Deiner Frau zugrundegelgt.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Ich35
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #2 - 03.11.2014 um 15:45:05
 
danke fuer die Anwort ....also B1 reicht nicht aus ...weil ich schon von der VHS  eine Bescheinigung erhalten habe und diese musste ich fur meine NE abgeben....steht es nicht nach paragr.10 dass eine B1 auch ausreicht

=====

(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.
unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #3 - 03.11.2014 um 16:37:04
 
Hast du denn ein "Zertifikat Integrationskurs"?

Hast du ein B1 Sprachzertifikat? Hast du nicht "Leben in Deutschland"-Zertifikat mit 17 richtigen Antworten gemacht?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Ich35
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #4 - 03.11.2014 um 17:10:16
 
nein Intergratonskurs habe ich nicht und die VHS hat meinen Hauptschulabschluss mit B1 niveau bescheinigt und das habe icg bei der AB abgeben musste weil das die vorausetzung fuetr die NE war

========

sorry fuer die tipfehler ..meine tastatur spint tatsaechlich Smiley

Daddys' Änderung:
Letzteres mag sein, aber ein Folgepost (<<klick) kann man mittels Änderungsfunktion ... anfügen... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 03.11.2014 um 20:29:15 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #5 - 03.11.2014 um 17:27:17
 
Ja ok. Hauptschulabschluss sollte reichen. Hab ich wohl überlesen.

du brauchst ja noch überhaupt den einbürgerungstest.

danach musst du mit dem BAMF sprechen und das integratuons Zertifikat bekommen.

danach lässt dich am besten bei der einbürgerungsbehörde beraten.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Ich35
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #6 - 03.11.2014 um 18:48:30
 
also ich muss nur einbuergerungstest belegen ohne dass ich integrationskurs machen muss...stimmt das ????ich verstehe nicht so ganz...mit BAMF reden was heisst das Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #7 - 03.11.2014 um 18:53:47
 
Du müsstest mehr Informationen über Dich geben.

Falls Du eine normale Hauptschule besucht hast (als Kind), musst Du keinen Einbürgerungstest machen. Falls Du den Hauptschulabschluss irgendwo nachgemacht hast (als Erwachsener), brauchst Du ein A1-Zertifikat und die Bescheinigung, dass Du den Einbürgerungstest ("Leben in Deutschland") bestanden hast. Das zusammen ist der bestandene Integrationskurs, und mit beiden Bescheinigungen bekommst Du eine entsprechende Bescheinigung vom BAMF.

Termine für den Einbürgerungstest erfährst Du normalerweise beim Landesverband der Volkshochschulen. Dort kann man Dir auch die Adresse vom BAMF sagen, die findest Du aber auch im Internet.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #8 - 03.11.2014 um 18:56:09
 
@reinhard
Du meinst doch ein B1-Zertifikat.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #9 - 03.11.2014 um 19:19:42
 
Ja, B1.

(Tippfehler)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Ich35
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 36

Neckarsulm, Baden-Württemberg, Germany
Neckarsulm
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #10 - 04.11.2014 um 07:46:05
 
Hallo,

ja ich habe als Kind die Haupschule besucht und ja ich bin auch in D geboren( ob ich hier geboren bin hat was weniger damit zu tun) ...ich will s nach §10 eigebuergert werden.....so wie ich verstehe brauche ich diesen Intergrationskurs nicht machen und koennte somit nach 7 Jahren eingebuergert werden..korrekt!? Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #11 - 04.11.2014 um 08:03:51
 
Ohne das "Zertifikat Integrationskurs" geht die Verkürzung auf 7 Jahre nicht. Darum solltest du das BAMF kontaktieren (das meinte ich mit reden) und das Zertifikat organisieren.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Newman
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 120
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #12 - 04.11.2014 um 10:22:35
 
Auch wenn er das Zertifikat Integrationskurs "organisiert", hat er nicht am Integrationskurs teilgenommen. Nach meinem Kenntnisstand kommt es auf die erfolgreiche TEILNAHME an dem Kurs an. Aber vielleicht sieht das ja seine örtliche Einbürgerungsbehörde anders.

Mit dem Hauptschulabschluss könnte man ja vielleicht auch über die besonderen Integrationsleistungen auf eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer kommen (§ 10 Abs. 3 S. 2 StAG).

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #13 - 04.11.2014 um 10:27:04
 
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: einuergerung nach 7 jahren!!!!
Antwort #14 - 04.11.2014 um 10:34:41
 
Newman schrieb am 04.11.2014 um 10:22:35:
Auch wenn er das Zertifikat Integrationskurs "organisiert", hat er nicht am Integrationskurs teilgenommen. Nach meinem Kenntnisstand kommt es auf die erfolgreiche TEILNAHME an dem Kurs an. Aber vielleicht sieht das ja seine örtliche Einbürgerungsbehörde anders.



um § 17 IV IntV zu zitieren:

Das Bundesamt bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs [......].

Die EBH hat nicht zu beurteilen, wie das BAMF das bescheinigt hat. Im Übrigen steht es auch in Ziff. 10.3.1 der VAH:

Verfügt der Einbürgerungsbewerber bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B 1 GER), so kann er den Sprachtest ohne Besuch des Sprachkurses ablegen. Der Einbürgerungsbewerber muss jedoch den Orientierungskurs besucht und den anschließenden Test erfolgreich bestanden haben.

und in der Rspr. VG Freiburg, Urt. v. 26.06.2014 - 4 K 708/14 - juris Rn. 26 zum Verhältnis Sprachkenntnisse - Verkürzung Aufenthaltsdauer:

Anders als in § 10 Abs. 3 Satz 1 StAG, in dem geregelt ist, dass die erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf sieben Jahre verkürzt wird, wenn der Einbürgerungsbewerber die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs „durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ nachweist, hat der Gesetzgeber in § 10 Abs. 4 Satz 1 StAG hinsichtlich der Sprachanforderungen nämlich auf eine vergleichbare Regelung verzichtet und stattdessen darauf abgestellt, dass der Einbürgerungsbewerber die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt.

Ich finde es schon merkwürdig, wie sich eine Reihe von EBH-SB auf ein Wort bezieht ohne auf den gesamten Kontext der Regelung abzustellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema