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Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen (Gelesen: 24.312 mal)
DoctorZ
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 19.05.2015 um 00:51:28
 
Saxonicus schrieb am 18.05.2015 um 23:23:24:
Die Einladung ist doch zur Vorlage bei der deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) bestimmt und Du kannst mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass man dort der deutschen Sprache mächtig ist. 


Du kanst auch mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass jeder Botschaftsmitarbeiter der englischen Sprache mächtig ist.  Bei deutschen Behoerdenmitarbeitern in Deutschland wuerde ich davon dagegen nicht ausgehen.
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chr76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #31 - 19.05.2015 um 01:57:04
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
...Der Grund währe natürlich dass ich ihr auch einmal meine Familie, Kultur und Land zeigen könnte, da sie das während meines Thailandaufenthaltes ja auch getan hat...

Kommt mir 1:1 vor, wie als ich meine Freundin (heute Frau) aus Beirut kennengelernt habe.

Erstes Visum unter nicht ganz unähnlichen Bedingungen bei der deutschen Botschaft gestellt --> Ablehnung ohne Begründung

Da meine Eltern in Belgien wohnen, haben wir das nächste Visum nach Ablauf der Sperrfrist bei der belgischen Botschaft (mit den gleichen Papieren und Begründungen wie vorher bei der D-Botschaft) beantragt --> Visum erteilt

Also, ein bisschen Glück ist auch im Spiel.

PS - das Besuchsvisum hat meine jetzt-Frau damals korrekt genutzt und ist brav wieder ausgereist

Solltest Du es versuchen - Viel Erfolg!
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 19.05.2015 um 05:33:08
 
chr76 schrieb am 19.05.2015 um 01:57:04:
Da meine Eltern in Belgien wohnen, haben wir das nächste Visum nach Ablauf der Sperrfrist bei der belgischen Botschaft (mit den gleichen Papieren und Begründungen wie vorher bei der D-Botschaft) beantragt --> Visum erteilt


Seit wann gibt es eine Sperrfrist, wenn das SchengenVisum abgelehnt wird?

Zitat:
Also, ein bisschen Glück ist auch im Spiel


.. das ist wohl wahr.
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Foller
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Antwort #33 - 26.05.2015 um 19:53:11
 
Muss ich eigentlich die ganzen Dokumente wie VE, Reisekrankenversicherung, Einladungsschreiben... als Originale verschicken oder reicht das als PDF-Kopie an meine Freundin, welche diese dann ausdruckt?

Und nochmals,
hat der/die Antragsteller*in immer die Möglichkeit auf ein Interview bei der Botschaft  oder werden die Visaanträge schon vor dem Gespräch und nur einen Blick auf die Rückkehrbereitschaft abgewiesen?

Danke! Smiley
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #34 - 26.05.2015 um 20:10:23
 
Foller schrieb am 26.05.2015 um 19:53:11:
Muss ich eigentlich die ganzen Dokumente wie VE, Reisekrankenversicherung, Einladungsschreiben... als Originale verschicken oder reicht das als PDF-Kopie an meine Freundin, welche diese dann ausdruckt?


Hallo,

grundsätzlich im Original. Bei der Reise-KV und der Einladung könnte u.U. auch das .pdf-Dokument reichen. Da es aber von AV zu AV unterschiedlich gehandhabt werden könnte, würde ich die Originale verschicken.

Zitat:
Und nochmals,
hat der/die Antragsteller*in immer die Möglichkeit auf ein Interview bei der Botschaft  oder werden die Visaanträge schon vor dem Gespräch und nur einen Blick auf die Rückkehrbereitschaft abgewiesen?

Danke! Smiley


Das Interview findet ggf. bei Antragsabgabe statt, danach wird der Antrag i.d.R. ohne jedes weitere persönliche Gespräch beschieden.

Gruß
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Foller
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Antwort #35 - 31.05.2015 um 13:27:21
 
Alles klar, vielen Dank  T.P.2013,

Und noch was, Muss ich tatsächlich keinen Flug im Vorraus buchen, bzw. keine Flugreservierung tätigen?

Macht das Sinn, es trotzdem zu tun?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #36 - 31.05.2015 um 23:02:04
 
Hallo,

es soll wohl Vertretungen geben, die eine verbindliche Buchung verlangen. Das wäre aber unzumutbar, da man bei negativem Ausgang des Visaantrags auf Stornokosten sitzen bliebe. Andere verlangen wohl zumindest eine (kostenneutrale) Reservierung.

Die AV in Bangkok verlangt, gemäß der Informationen auf deren Website, offenbar nichts von alledem.

Sollte dies zutreffen, wäre es folgerichtig, da derartige Reservierungen bei genauer Betrachtung keinen Wert haben.
Falls Du aber so reservieren kannst, dass Du notfalls kostenneutral zurücktreten könntest, wäre es (dann aber mit Rückflug) zumindest nicht kontraproduktiv.

Gruß

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Antwort #37 - 01.06.2015 um 01:22:27
 
Foller schrieb am 31.05.2015 um 13:27:21:
Muss ich tatsächlich keinen Flug im Vorraus buchen, bzw. keine Flugreservierung tätigen?

Zitat aus VISA-Handbuch Seite 57
http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf
Zitat:
Die Vorlage eines bezahlten Rückreisetickets
ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber
in besonderen Fällen verlangt werden.

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Foller
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Antwort #38 - 01.06.2015 um 13:34:11
 
Alles klar, Danke. Dann schau ich mal ob ich dazu noch einen passenden Flug finde...


Ich stehe gerade noch vor einem Problem. Und zwar kann ich für die VE wohl schlecht die Adresse meiner Freundin im Thai-Alphabet angeben, oder? Soll ich das einfach in unser Alphabet übersetzen?

Außerdem steht auf ihrem Personalausweis (und Reisepass) noch ihre alte Adresse in Kalasin drauf. Sie wohnt und arbeitet jetzt aber schon eine Weile in Bangkok. Hat sich aber, wie es wohl auch typisch ist, nicht ummelden lassen.
Gibt das Komplikationen wenn ich die Kalasin Adresse angebe, obwohl wir eine Arbeitsbestätigung abgeben, auf der ja vermerkt ist, dass sie in BKK arbeitet?

Ich hoffe ihr versteht das Problem  Laut lachend

Vielen Dank Euch allen!
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mitchel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 01.06.2015 um 18:52:53
 
Unterschiedliche Wohn- und Meldeadresse sind völlig normal in Thailand und kein Grund nervös zu werden.
Auch das Flugticket kannst du dir sparen. Interessiert keinen in der AV in Bkk. Versicherung kann auch direkt bei der AV abgeschlossen werden (Wartebereich in Bkk oder direkt beim Konsularmitarbeiter in Phuket)
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Antwort #40 - 01.06.2015 um 19:18:45
 
Foller schrieb am 01.06.2015 um 13:34:11:
Und zwar kann ich für die VE wohl schlecht die Adresse meiner Freundin im Thai-Alphabet angeben, oder? Soll ich das einfach in unser Alphabet übersetzen?

Selbstverständlich kannst Du das.
Irgend einer in der Botschaft versteht sicherlich Thai, aber Du kannst es natürlich auch in lateinischer Schrift tun. Das halte ich auch für sinnvoller.
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Ghana99
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Antwort #41 - 09.06.2015 um 14:16:56
 
so, habe mal kurz überlesen und muss leider mitteilen, dass es bei Euch keine Chance auf ein Besuchervisum geben wird. Stell dich darauf ein, dass der Antrag abgelehnt wird.

Du kannst eine Flugreservierung vornehmen und diese der Botschaft vorlegen, die wissen das keine Flüge gebucht werden können.

Rede aus Erfahrung, hatte 2 mal meine Schwägerin aus Ghana zu Besuch einzuladen, Besuchervisum für 2 Wochen, hatte Visahandbuch auf den Kopf gestellt, alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums waren erfüllt, Job, Wohnung, verheiratet, Kind, VE, Krankenversicherung, Flug und alle Papiere waren ok., meine Kontoauszüge, 6-stellig im Plus, meine Kapitalanlagen und hab sogar noch 5.000 Euro als Sicherheit bei der ABH hinterlegt................. Visaantrag abgelehnt !!!
Das Alter spielt auch eine große Rolle, deine  Freundin wird wahrscheinlich ein Visum bekommen, wenn sie über 50 ist.

Es gibt keine Sperrfrist um einen neuen Antrag zu stellen, wenn du möchtest kannst du sofort wieder beantragen.

Also fahr hin und heirate dann Familienzusammenführung, sonst wird dein Mädel Deutschland nie sehen.
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Foller
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Antwort #42 - 09.06.2015 um 19:26:57
 
Ghana99 schrieb am 09.06.2015 um 14:16:56:
Du kannst eine Flugreservierung vornehmen und diese der Botschaft vorlegen, die wissen das keine Flüge gebucht werden können.



Was soll das denn heißen?? "Die wissen das keine Flüge gebucht werden können"?
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Ghana99
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Antwort #43 - 14.06.2015 um 21:41:25
 
Ganz einfach.... da nicht sichergestellt ist, dass bei Antragstellung ein Visum ausgestellt wird, ist es für die Botschaft nur wichtig, dass eine Reservierung vorliegt, ob diese abgelaufen ist oder nicht. Die Botschaft sagt selber, buchen sie keinen Flug, da nicht sicher ist, ob ein Visum ausgestellt wird. Solltest Du einen Flug buchen, ist die Kohle weg, wenn sie kein Visum bekommt.
Darum reserviere einen Flug, das ist alles, sollte sie ein Visum bekommen, kannst Du immer noch buchen.

Aber sie ist zu jung, solange sie nicht nachweisen kann das sie "rein theoretisch" gezwungen ist wieder nach Hause zu fliegen, wird sie nie ein Visum erhalten.

siehst ja selber, bei mir waren mehr wie alle Anforderungen erfüllt um meiner Schwägerin ein Visum zu geben, aber keine Chance, werde halt alle halbe Jahre immer wieder versuchen, versuch immer Erst-Visum für 1 oder 2 Wochen zu erhalten, ist glaubwürdiger.

Aber sei dir sicher, Visa??? niemals nur FZF
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blubb


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Antwort #44 - 15.06.2015 um 01:30:40
 
@Ghana99

Nur weil es bei Dir offensichtlich nicht optimal gelaufen ist, muss das nicht zwangsläüfig bei jedem anderen Antragsteller auch so sein.
Als Gegendarstellung zu Deiner These: Meine Frau (Afrikanerin, jung) hat, bevor wir geheiratet haben, trotz nicht belegbarer Rückkehrbereitschaft (z.B. kein Job) ein Besuchsvisum für die Dauer von 90 Tagen erhalten... Das zu Deiner unsinnig pauschalierenden Behauptung.
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