i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1415014433

Beitrag begonnen von Foller am 03.11.2014 um 12:33:53

Titel: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 03.11.2014 um 12:33:53
Hallo allerseits,

Ich bin neu hier und oute mich erst einmal als völliger Nichtswisser in diesem Bereich.

Nun zu meinem Anliegen...

Ich war für 1 Jahr in Thailand und habe dort einen Freiwilligendienst absolviert.
Dort habe ich schon recht früh meine jetzige Freundin kennen gelernt. Meine freie Zeit während des Dienstes habe ich immer wieder dazu genutzt sie zu besuchen, da ich im Süden lebte und sie zu dieser Zeit Bangkok. Ihre Eltern habe ich auch schon kennen gelernt.
Meine Freundin habe ich in meinem Projekt kennen gelernt, da sie während diesen Jahres immer mal wieder dort auch Freiwillige war.

Ich bin 21 und sie 24. ( Macht das schon einen Unterschied bei der Visumsbeantragung im Gegensatz zu den gewöhnlich größeren Altersunterschieden?)

Meine Freundin hat schon ein Studium abgeschlossen, arbeitet aber zur Zeit bis sie etwas passendes findet in einem Coffee und Book shop.

Der Gedanke wäre, dass sie nächstes Jahr eventuell im August für 2 Monate oder auch 3 nach Deutschland kommen würde. Die Zeit hat sie, da sie dann ihren jetzigen Job kündigen würde. Der Grund währe natürlich dass ich ihr auch einmal meine Familie, Kultur und Land zeigen könnte, da sie das während meines Thailandaufenthaltes ja auch getan hat.

Nur wie ist das mit der Rückkehrbereitschaft? Sie hat keinen Grundbesitz, ist nicht verheiratet, keine Kinder, keinen Mietvertrag da sie bei Freunden wohnt, vorraussichtlich auch keinen Arbeitsvertrag.

Ich könnte sie direkt auch nicht einladen, da ich selbst studiere und kein Einkommen habe. Wäre aber soweit ich das verstanden habe kein Problem, da meine Eltern dies ja übernehmen könnten.


Ich hoffe ihr könnt mir einfach mal ein paar Tips geben. Auch wenn diese Themen schon zig-Mal durchgekaut wurden.

Beste Grüße und herzlichen Dank im Vorraus

Foller  :)

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Bayraqiano am 03.11.2014 um 12:37:12

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
Nur wie ist das mit der Rückkehrbereitschaft?

0, gar nichts in Punkto Rückkehrbereitschaft. Ich glaube ihr könnt das mit dem Visum vergessen. Wenn sie eine passende Arbeitsstelle usw. hat könnt ihr es für einen kurzen Zeitraum versuchen, vorher ist das m.E. pure Zeitverschwendung.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von tiggger am 03.11.2014 um 12:40:18

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
Nur wie ist das mit der Rückkehrbereitschaft? Sie hat keinen Grundbesitz, ist nicht verheiratet, keine Kinder, keinen Mietvertrag da sie bei Freunden wohnt, vorraussichtlich auch keinen Arbeitsvertrag. 

Ganz ganz schlecht.

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
Meine Freundin hat schon ein Studium abgeschlossen, arbeitet aber zur Zeit bis sie etwas passendes

Sie sollte etwas passendes finden, und dann ein Visum für 2 Wochen Urlaub bei Dir beantragen.


Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 03.11.2014 um 12:44:57
In Thailand 2 Wochen Urlaub am Stück zu beantragen ist soweit ich das weiß fast unmöglich...

Würde es etwas helfen wenn sie sich eine eigene Wohnung sucht, damit sie einen Mietvertrag nachzuweißen hätte?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Bayraqiano am 03.11.2014 um 12:48:05

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:44:57:
Würde es etwas helfen wenn sie sich eine eigene Wohnung sucht, damit sie einen Mietvertrag nachzuweißen hätte? 


was würde das denn ändern?!

Betrachte es mal aus Sicht des Visaentscheiders: junge Frau, mit dt. Freund, keine Arbeit, keine nennenswerten familiären Bindungen, praktisch überhaupt keine Verwurzelung in Thailand. Will zudem 2-3 Monate nach D. Das wird überhaupt nichts.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 03.11.2014 um 12:53:21
Ich habe doch noch viel weniger nachzuweißen haha.

Macht es denn keinen Unterschied ob ich 21 bin und studiere oder 51 und Grundbesitz und Geld habe?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Runenwolf am 03.11.2014 um 12:54:47

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:53:21:
Macht es denn keinen Unterschied ob ich 21 bin und studiere oder 51 und Grundbesitz und Geld habe? 


Es geht doch gar nicht um dich, sondern um deine Freundin. Sie muss der deutschen Botschaft gegenüber ihre Rückkehrbereitschaft nachweisen. Das hat mit deinem Alter und deiner beruflichen Situation null un nix zu tun.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 03.11.2014 um 12:57:30
Mhh Verstehe,

Gibt es sonst noch irgendwelche Tips wie ich meine Freundin in der jetzigen Lage auf besuch einladen könnte?

wäre 1 Monat immer noch zu viel ?

Ohh das sind alles so enttäuschende Nachrichten was ihr mir so schreibt ... :(

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von tiggger am 03.11.2014 um 12:59:17

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:57:30:
in der jetzigen Lage auf besuch einladen könnte?

wäre 1 Monat immer noch zu viel ? 

In der jetzigen Lage wäre auch 1 Tag zu viel.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Runenwolf am 03.11.2014 um 13:02:03

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:57:30:
wäre 1 Monat immer noch zu viel ? 


Es geht nicht alleine um den Zeitraum, in dem sie sich hier in Deutschland aufhalten will, sondern um die Gesamtumstände. Lies nochmal die Antwort # 4 von Bayraqiano. Ohne Job und ohne die entsprechenden familiären Bindungen wird sie aller Voraussicht nach nicht mal ein Visum für eine Woche bekommen.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 03.11.2014 um 13:09:08
Würde es sich denn negativ auswirken es trotzdem zu versuchen?

Also so wie ich das jetzt alles verstehe, gibt es gar keinen anderen Weg , wenn sie sich einmal Deutschland anschauen möchte, wie das Heiraten...


Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von reinhard am 03.11.2014 um 13:11:08
Wenn Du es so verstehst, hast Du keine Antwort gelesen.

Es geht um die Rückkehrbereitschaft. Sie muss zu Hause verankert sein (feste Arbeitsstelle, Ehemann/Kind).

Sie kann es natürlich versuchen, eine Ablehnung wird beim nächsten Versuch "gesehen" und man guckt, warum der Antrag damals abgelehnt wurde. Ein Visum mit rechtzeitiger Rückkehr wäre positiv für spätere Anträge.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Muleta am 03.11.2014 um 13:19:31

Foller schrieb am 03.11.2014 um 13:09:08:
Würde es sich denn negativ auswirken es trotzdem zu versuchen?


Negativ in Bezug auf was? Wenn zwei Wochen nach der Ablehnung eines Besuchsvisums, bei dessen Beantragung noch mehr oder minder ausführlich eine Verwurzelung und angebliche Rückkehrbereitschaft behauptet wurde, ein Antrag für ein Heiratsvisum in der Botschaft eintrudelt, dann sollte man sich jedenfalls nicht wundern, wenn auch das abgelehnt wird.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von T.P.2013 am 03.11.2014 um 18:06:08
@Foller

Hallo,

Ihr werdet letztendlich nach Lage der Dinge kaum Verhältnisse herstellen können, mittels derer eine Rückkehrbereitschaft plausibel belegt werden kann.

Bleibt also nur der Versuch, so Ihr die Beantragung des Besuchsvisums wollt, mit offenen Karten zu spielen.
Soll heißen, Verhältnisse und Gründe wahrheitsgemäß darlegen. Du kannst auf einem formlosen Zusatzblatt zum Antrag sinngemäß erklären, dass Sie in hiesige Lebensverhältnisse reinriechen soll und Du ihr DEU näherbringen möchtest, ohne dass Ihr deswegen gleich eine Heirat übers Knie brechen wollt. Diese Vorgehensweise würde auch nicht, wenn es dann später anläge, sich negativ auf ein Heirats- oder FZF-Visum auswirken.

Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen unter solchen Umständen C-Visa erteilt wurden.

Ich persönlich würde es versuchen, faktisch habt Ihr außer geringen Aufwand wenig zu verlieren. Allerdings solltet Ihr Euch mental eher auf eine Ablehnung als auf eine Erteilung einstellen, um im Falle eines Falles nicht enttäuscht zu sein.

Gruß


Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 03.11.2014 um 18:18:52

T.P.2013 schrieb am 03.11.2014 um 18:06:08:
Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen unter solchen Umständen C-Visa erteilt wurden.



Was ist denn ein C-Visa? :)

So war das auch geplant. Von irgendetwas groß vor zu täuschen wurde hier ja schon des öfteren abgeraten...


Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von reinhard am 03.11.2014 um 18:41:45
C-Visum: Besuchsvisum mit Ausreise (Geschäftsvisum, Touristenvisum...)

D-Visum: Einreisevisum ohne Ausreise (Ehefrau, Studentin, Au-Pair, Fachkräfte...)

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 04.11.2014 um 17:08:59
Ok Vielen Dank euch allen erst einmal für die Hilfe...

Noch eine Frage hätte ich.

Thailand ist ja doch sehr anders als Deutschland. Angenommen meine Freundin bekommt das Haus und das Grundstück ihrer Eltern auf ihren Namen umgeschrieben. Da sie die einzige Tochter ist, würde das früher oder später sowieso irgendwann mal geschehen...

Würde das groß etwas an der Rückkehrbereitschaft verändern?

Grüße und Danke

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von tiggger am 04.11.2014 um 17:14:59

Foller schrieb am 04.11.2014 um 17:08:59:
kommt das Haus und das Grundstück ihrer Eltern auf ihren Namen umgeschrieben. Würde das groß etwas an der Rückkehrbereitschaft verändern?

Minimalst. Einen passenden Job suchen wäre (viel) besser.

Was hat sie eigentlich studiert? U.U. falls Mangelberuf, könnte man ja auch in die Richtung Bewerbungsvisum denken.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 04.11.2014 um 19:17:56
Sie hat Politikwissenschaften studiert, auch kein wirklicher Mangelberuf :D

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von deerhunter am 04.11.2014 um 22:50:18

Zitat:
Angenommen meine Freundin bekommt das Haus und das Grundstück ihrer Eltern auf ihren Namen umgeschrieben. Da sie die einzige Tochter ist, würde das früher oder später sowieso irgendwann mal geschehen

Eher wenig, weil Sie es ja eh irgendwann bekommt...und dieses Grundstück ja auch nicht verloren geht, wenn Sie nicht zurück kehrt  8-)

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von fijifranny am 15.11.2014 um 03:59:05
Also versuch es doch mal. Man kann es nicht 100%-ig sagen. Auch wenn viele sagen es geht nicht. Versuche es und vielleicht klappt es...sei nicht zu traurig falls es nicht klappt!

Meine Freundin hat sich mal in eine surfer aus Bali veliebt . Sie hatte keine Arbeit order Geld, er auch nicht...so ein richtiger beach bum ! Er hat ein Schengen Visa bekommen. Ich habe in AUslang geheiratet und wollte dann meinen Mann einladen damit wir erstmal darueber entscheiden koennen ob wir gemeinsam in D leben werden....dies wurde nicht gegeben, auch wegen der nicht vorhandenen Rueckkehrbereitschaft (er hat familie und job im Ausland und im uebrigen hat er es nicht noetig als Ehemann v. einer Deutschen einfach in D illegal zu bleiben !) Na ja..also man weiss es nie genau ! Vielleicht klappt es ja doch !

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 27.01.2015 um 19:04:28
Es hat sich nun doch noch etwas ergeben. Und zwar hat meine Freundin gute Freunde die jetzt erst einen Coffee-Shop eröffnet haben. Also schon ein richtiges Geschäft. Sie hätte also die Möglichkeit einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach dem Besuch in Deutschland ausgestellt zu bekommen. Im Vorraus versteht sich.

Momentan Arbeitet sie ja noch in einem anderen Shop und man könnte es ja so darstellen, was ja im Prinzip auch der Wahrheit entspricht, dass sie den jetzigen Job aufgegeben hat um für ca. 1 Monat mich zu besuchen und dann nach dieser Zeit in einem neuen Geschäft wieder anzufangen.

Das müsste doch die Rückkehrbereitschaft besser aussehen lassen oder Irre ich mich schon wieder?

Grüße und Danke im Vorraus!

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von grisu1000 am 27.01.2015 um 19:22:55

Foller schrieb am 27.01.2015 um 19:04:28:
man könnte es ja so darstellen, was ja im Prinzip auch der Wahrheit entspricht, dass sie den jetzigen Job aufgegeben hat um für ca. 1 Monat mich zu besuchen und dann nach dieser Zeit in einem neuen Geschäft wieder anzufangen.


Die Darstellung würde konstruiert wirken und die ABH das IMHO schnell durchschauen. IMHO keine Auswirkungen auf eine Entscheidung der ABH. Sie steht nicht in einen gesicherten Arbeitsverhältnis.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Einbeck am 27.01.2015 um 19:27:38
Antwort #13 von T.P. 2013 beachten..
Sachverhalt darlegen und es probieren..
kostet ein wenig Zeit und die Gebuehr..

Zu Deiner Frage zukuenftiger Job nach Rueckkehr im Coffee Shop..
naja.. ehrlich gesagt.. verbessert die Situation wenig..

druecken wir es mal so aus.. komme nach Thailand zurueck um im Coffee shop zu arbeiten.. nichts so Grossartiges das mich unbedingt zur Rueckkehr bewegt.. so einen Job sollte man jederzeit finden koennen.. und Job noch nicht angetreten..

offen und ehrlich sagen, Deutschlandbesuch zum Kennenlernen..
wie von T.P. 2013 empfohlen.. Visaentscheider haben auch Verstaendnis und lassen sich ueberzeugen.. glaubhaft muss sie sein..

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von drunterdrueber am 27.01.2015 um 21:46:36
Wenn es den Coffe-Shop schon gibt, kann sie dann nicht im jetzigen Laden aufhören und zu ihren Freunden gehen? Mit den Freunden sollte sich doch einrichten lassen, dass sie zwei, drei Wochen (unbezahlten) Urlaub machen kann. Dann sieht das doch schon besser aus.
Sie hat einen Job, kriegt Urlaub und kehrt zu derselben Arbeitsstelle zurück.

Auf keinen Fall solltet ihr kurz vor der Beantragung des Visums noch irgendwelche Dinge machen wie Grundbesitz umschreiben, Geld aufs Konto schieben etc. Das weckt eher Misstrauen.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von sarembeti am 28.01.2015 um 18:13:27
Die Darstellung würde konstruiert wirken und die ABH das IMHO schnell durchschauen. IMHO keine Auswirkungen auf eine Entscheidung der ABH. Sie steht nicht in einen gesicherten Arbeitsverhältnis.

Die ABH entscheidet über das Besuchsvisum? Vielleicht über die VE - aber über das Visum?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 28.01.2015 um 19:49:53
Offen und ehrlich zu sein ist auf jeden Fall der Plan. Ich werde ja auch noch diesen Brief mit Kennengelernt wie und wo, und warum ich sie einladen möchte schreiben.

Leider kann sie in dem Shop ihrer Freunde nicht im Vorraus anfangen zu arbeiten, da sie schon genug Personal haben.

Also laut Euch sollten wir die Bestätigung dass sie in dem Shop nach der Rückkehr arbeiten wird, nicht beilegen?

Macht es nicht mehr Sinn offen zu sein, das alles so zu sagen, wie es ist. Mit Deutschland und meine Familie kennenlernen, eventuell Sprache lernen und schauen ob sie sich ein Leben hier überhaupt vorstellen kann, aber die zukünftige Arbeitsbestätigung trotzdem beilegen?


Noch eine andere Frage. Wie ihr wisst arbeitet sie ja momentan und  wahrscheinlich auch bis kurz vor dem Besuch in Deutschland in einem anderen Shop. Sie würde dafür auch eine Bestätigung bekommen, für das Jahr das sie dort gearbeitet hat. Bringt aber eher nichts oder? Also nicht beilegen?
Und muss sie denn allgemein die Kontobewegungen der letzten 3 Monate auch beilegen?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Einbeck am 28.01.2015 um 21:25:38
Mach nicht zu viel
Deutschland kennenlernen
Familie kennenlernen
Sprache lernen
Leben in D testen..

Du moechtest eigentlich mehr als ein 3 monatiges Visum fuer Sie...

versuche 4 Wochen auf Besuch und dies offen und ehrlich mit bekannten Fakten...

viel Glueck..

von mehr als 4 Wochen wuerde ich abraten...

Mal ganz ehrlich Arbeit im Coffee Shop ist fuer mich fast gleich keine Arbeit/arbeitslos fuer Visaantraege... solche Jobs sollte man jederzeit finden koennen..
keine speziellen Anforderungen..
vorallem bei ihrem Bildungshintergrund..

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 18.05.2015 um 21:19:53
Macht es eigentlichen einen Unterschied ob ich meine Einladung auf Deutsch oder Englisch verfasse?

und außerdem würde mich noch interessieren, ob der/die Antragsteller*in immer die Möglichkeit auf ein Interview bei der Botschaft hat oder ob die Visaanträge schon vor dem Gespräch und nur einen Blick auf die Rückkehrbereitschaft abgewiesen werden?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Saxonicus am 18.05.2015 um 23:23:24

Foller schrieb am 18.05.2015 um 21:19:53:
Macht es eigentlichen einen Unterschied ob ich meine Einladung auf Deutsch oder Englisch verfasse?

Die Einladung ist doch zur Vorlage bei der deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) bestimmt und Du kannst mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass man dort der deutschen Sprache mächtig ist.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von DoctorZ am 19.05.2015 um 00:51:28

Saxonicus schrieb am 18.05.2015 um 23:23:24:
Die Einladung ist doch zur Vorlage bei der deutschen Vertretung (Botschaft, Konsulat) bestimmt und Du kannst mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass man dort der deutschen Sprache mächtig ist. 


Du kanst auch mit 100%iger Sicherheit davon ausgehen, dass jeder Botschaftsmitarbeiter der englischen Sprache mächtig ist.  Bei deutschen Behoerdenmitarbeitern in Deutschland wuerde ich davon dagegen nicht ausgehen.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von chr76 am 19.05.2015 um 01:57:04

Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
...Der Grund währe natürlich dass ich ihr auch einmal meine Familie, Kultur und Land zeigen könnte, da sie das während meines Thailandaufenthaltes ja auch getan hat...

Kommt mir 1:1 vor, wie als ich meine Freundin (heute Frau) aus Beirut kennengelernt habe.

Erstes Visum unter nicht ganz unähnlichen Bedingungen bei der deutschen Botschaft gestellt --> Ablehnung ohne Begründung

Da meine Eltern in Belgien wohnen, haben wir das nächste Visum nach Ablauf der Sperrfrist bei der belgischen Botschaft (mit den gleichen Papieren und Begründungen wie vorher bei der D-Botschaft) beantragt --> Visum erteilt

Also, ein bisschen Glück ist auch im Spiel.

PS - das Besuchsvisum hat meine jetzt-Frau damals korrekt genutzt und ist brav wieder ausgereist

Solltest Du es versuchen - Viel Erfolg!

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von hge2001 am 19.05.2015 um 05:33:08

chr76 schrieb am 19.05.2015 um 01:57:04:
Da meine Eltern in Belgien wohnen, haben wir das nächste Visum nach Ablauf der Sperrfrist bei der belgischen Botschaft (mit den gleichen Papieren und Begründungen wie vorher bei der D-Botschaft) beantragt --> Visum erteilt


Seit wann gibt es eine Sperrfrist, wenn das SchengenVisum abgelehnt wird?


Zitat:
Also, ein bisschen Glück ist auch im Spiel


.. das ist wohl wahr.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 26.05.2015 um 19:53:11
Muss ich eigentlich die ganzen Dokumente wie VE, Reisekrankenversicherung, Einladungsschreiben... als Originale verschicken oder reicht das als PDF-Kopie an meine Freundin, welche diese dann ausdruckt?

Und nochmals,
hat der/die Antragsteller*in immer die Möglichkeit auf ein Interview bei der Botschaft  oder werden die Visaanträge schon vor dem Gespräch und nur einen Blick auf die Rückkehrbereitschaft abgewiesen?

Danke! :)

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von T.P.2013 am 26.05.2015 um 20:10:23

Foller schrieb am 26.05.2015 um 19:53:11:
Muss ich eigentlich die ganzen Dokumente wie VE, Reisekrankenversicherung, Einladungsschreiben... als Originale verschicken oder reicht das als PDF-Kopie an meine Freundin, welche diese dann ausdruckt?


Hallo,

grundsätzlich im Original. Bei der Reise-KV und der Einladung könnte u.U. auch das .pdf-Dokument reichen. Da es aber von AV zu AV unterschiedlich gehandhabt werden könnte, würde ich die Originale verschicken.


Zitat:
Und nochmals,
hat der/die Antragsteller*in immer die Möglichkeit auf ein Interview bei der Botschaft  oder werden die Visaanträge schon vor dem Gespräch und nur einen Blick auf die Rückkehrbereitschaft abgewiesen?

Danke! :)


Das Interview findet ggf. bei Antragsabgabe statt, danach wird der Antrag i.d.R. ohne jedes weitere persönliche Gespräch beschieden.

Gruß

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 31.05.2015 um 13:27:21
Alles klar, vielen Dank  T.P.2013,

Und noch was, Muss ich tatsächlich keinen Flug im Vorraus buchen, bzw. keine Flugreservierung tätigen?

Macht das Sinn, es trotzdem zu tun?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von T.P.2013 am 31.05.2015 um 23:02:04
Hallo,

es soll wohl Vertretungen geben, die eine verbindliche Buchung verlangen. Das wäre aber unzumutbar, da man bei negativem Ausgang des Visaantrags auf Stornokosten sitzen bliebe. Andere verlangen wohl zumindest eine (kostenneutrale) Reservierung.

Die AV in Bangkok verlangt, gemäß der Informationen auf deren Website, offenbar nichts von alledem.

Sollte dies zutreffen, wäre es folgerichtig, da derartige Reservierungen bei genauer Betrachtung keinen Wert haben.
Falls Du aber so reservieren kannst, dass Du notfalls kostenneutral zurücktreten könntest, wäre es (dann aber mit Rückflug) zumindest nicht kontraproduktiv.

Gruß


Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von HeFi am 01.06.2015 um 01:22:27

Foller schrieb am 31.05.2015 um 13:27:21:
Muss ich tatsächlich keinen Flug im Vorraus buchen, bzw. keine Flugreservierung tätigen?

Zitat aus VISA-Handbuch Seite 57
http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf

Zitat:
Die Vorlage eines bezahlten Rückreisetickets
ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber
in besonderen Fällen verlangt werden.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 01.06.2015 um 13:34:11
Alles klar, Danke. Dann schau ich mal ob ich dazu noch einen passenden Flug finde...


Ich stehe gerade noch vor einem Problem. Und zwar kann ich für die VE wohl schlecht die Adresse meiner Freundin im Thai-Alphabet angeben, oder? Soll ich das einfach in unser Alphabet übersetzen?

Außerdem steht auf ihrem Personalausweis (und Reisepass) noch ihre alte Adresse in Kalasin drauf. Sie wohnt und arbeitet jetzt aber schon eine Weile in Bangkok. Hat sich aber, wie es wohl auch typisch ist, nicht ummelden lassen.
Gibt das Komplikationen wenn ich die Kalasin Adresse angebe, obwohl wir eine Arbeitsbestätigung abgeben, auf der ja vermerkt ist, dass sie in BKK arbeitet?

Ich hoffe ihr versteht das Problem  ;D

Vielen Dank Euch allen!

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von mitchel am 01.06.2015 um 18:52:53
Unterschiedliche Wohn- und Meldeadresse sind völlig normal in Thailand und kein Grund nervös zu werden.
Auch das Flugticket kannst du dir sparen. Interessiert keinen in der AV in Bkk. Versicherung kann auch direkt bei der AV abgeschlossen werden (Wartebereich in Bkk oder direkt beim Konsularmitarbeiter in Phuket)

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2015 um 19:18:45

Foller schrieb am 01.06.2015 um 13:34:11:
Und zwar kann ich für die VE wohl schlecht die Adresse meiner Freundin im Thai-Alphabet angeben, oder? Soll ich das einfach in unser Alphabet übersetzen?

Selbstverständlich kannst Du das.
Irgend einer in der Botschaft versteht sicherlich Thai, aber Du kannst es natürlich auch in lateinischer Schrift tun. Das halte ich auch für sinnvoller.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Ghana99 am 09.06.2015 um 14:16:56
so, habe mal kurz überlesen und muss leider mitteilen, dass es bei Euch keine Chance auf ein Besuchervisum geben wird. Stell dich darauf ein, dass der Antrag abgelehnt wird.

Du kannst eine Flugreservierung vornehmen und diese der Botschaft vorlegen, die wissen das keine Flüge gebucht werden können.

Rede aus Erfahrung, hatte 2 mal meine Schwägerin aus Ghana zu Besuch einzuladen, Besuchervisum für 2 Wochen, hatte Visahandbuch auf den Kopf gestellt, alle Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums waren erfüllt, Job, Wohnung, verheiratet, Kind, VE, Krankenversicherung, Flug und alle Papiere waren ok., meine Kontoauszüge, 6-stellig im Plus, meine Kapitalanlagen und hab sogar noch 5.000 Euro als Sicherheit bei der ABH hinterlegt................. Visaantrag abgelehnt !!!
Das Alter spielt auch eine große Rolle, deine  Freundin wird wahrscheinlich ein Visum bekommen, wenn sie über 50 ist.

Es gibt keine Sperrfrist um einen neuen Antrag zu stellen, wenn du möchtest kannst du sofort wieder beantragen.

Also fahr hin und heirate dann Familienzusammenführung, sonst wird dein Mädel Deutschland nie sehen.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 09.06.2015 um 19:26:57

Ghana99 schrieb am 09.06.2015 um 14:16:56:
Du kannst eine Flugreservierung vornehmen und diese der Botschaft vorlegen, die wissen das keine Flüge gebucht werden können.



Was soll das denn heißen?? "Die wissen das keine Flüge gebucht werden können"?

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Ghana99 am 14.06.2015 um 21:41:25
Ganz einfach.... da nicht sichergestellt ist, dass bei Antragstellung ein Visum ausgestellt wird, ist es für die Botschaft nur wichtig, dass eine Reservierung vorliegt, ob diese abgelaufen ist oder nicht. Die Botschaft sagt selber, buchen sie keinen Flug, da nicht sicher ist, ob ein Visum ausgestellt wird. Solltest Du einen Flug buchen, ist die Kohle weg, wenn sie kein Visum bekommt.
Darum reserviere einen Flug, das ist alles, sollte sie ein Visum bekommen, kannst Du immer noch buchen.

Aber sie ist zu jung, solange sie nicht nachweisen kann das sie "rein theoretisch" gezwungen ist wieder nach Hause zu fliegen, wird sie nie ein Visum erhalten.

siehst ja selber, bei mir waren mehr wie alle Anforderungen erfüllt um meiner Schwägerin ein Visum zu geben, aber keine Chance, werde halt alle halbe Jahre immer wieder versuchen, versuch immer Erst-Visum für 1 oder 2 Wochen zu erhalten, ist glaubwürdiger.

Aber sei dir sicher, Visa??? niemals nur FZF

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von T.P.2013 am 15.06.2015 um 01:30:40
@Ghana99

Nur weil es bei Dir offensichtlich nicht optimal gelaufen ist, muss das nicht zwangsläüfig bei jedem anderen Antragsteller auch so sein.
Als Gegendarstellung zu Deiner These: Meine Frau (Afrikanerin, jung) hat, bevor wir geheiratet haben, trotz nicht belegbarer Rückkehrbereitschaft (z.B. kein Job) ein Besuchsvisum für die Dauer von 90 Tagen erhalten... Das zu Deiner unsinnig pauschalierenden Behauptung.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Steve Dash am 15.06.2015 um 22:26:40

T.P.2013 schrieb am 15.06.2015 um 01:30:40:
@Ghana99

Nur weil es bei Dir offensichtlich nicht optimal gelaufen ist, muss das nicht zwangsläüfig bei jedem anderen Antragsteller auch so sein.
Als Gegendarstellung zu Deiner These: Meine Frau (Afrikanerin, jung) hat, bevor wir geheiratet haben, trotz nicht belegbarer Rückkehrbereitschaft (z.B. kein Job) ein Besuchsvisum für die Dauer von 90 Tagen erhalten... Das zu Deiner unsinnig pauschalierenden Behauptung.



Versuch es über Frankreich oder Ungarn

Deutschland bei meiner Ex Thai abgelehnt, Frankreich hab 90 Tages Besuchs Visum

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Daddy am 16.06.2015 um 07:54:28

Steve Dash schrieb am 15.06.2015 um 22:26:40:
Versuch es über Frankreich oder Ungarn

Bei einer geplanten Reise mit dem Hauptreisezielland Deutschland?!?
Forderst du hier wirklich offen und ungeniert zur Umgehung bestehender Visumsvorschriften und zur Begehung einer Straftat auf?

Wenn dem so sein sollte, solltest du das umgehend unterlassen! Derartiges wird in diesem Forum nicht geduldet!

Daddy

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 14.07.2015 um 10:28:18
An Alle!

Wir haben das Visum bekommen. Beantragt für 24 Tage :)

Ich danke Euch allen für Eure Hilfe!

Man muss tatsächlich nur alles offen und ehrlich darlegen. Dann hat man eine Chance.


Beste Grüße :)

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von T.P.2013 am 15.07.2015 um 00:03:49
Hallo,

danke für die Rückmeldung.
Es ist gut, dass, um kurz mal nachzutreten, solchen Pauschalbeurteilungen wie...


Ghana99 schrieb am 09.06.2015 um 14:16:56:
so, habe mal kurz überlesen und muss leider mitteilen, dass es bei Euch keine Chance auf ein Besuchervisum geben wird. ...



Ghana99 schrieb am 14.06.2015 um 21:41:25:
... Aber sei dir sicher, Visa??? niemals nur FZF


... damit belegbar die Grundlage genommen wird und klar ist, dass bei offener Sachverhaltsdarlegung ohne Schummeleien auch Besuchsvisa für thailändische Frauen ohne stichhaltig begründbare Rückkehrbereitschaft keine Unmöglichkeit sind.
Vielleicht wichtig für später hier mal lesende Ratsuchende in ähnlicher Situation.

Gruß

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Saxonicus am 15.07.2015 um 00:16:54

T.P.2013 schrieb am 15.07.2015 um 00:03:49:
... damit belegbar die Grundlage genommen wird und klar ist, dass bei offener Sachverhaltsdarlegung ohne Schummeleien auch Besuchsvisa für thailändische Frauen ohne stichhaltig begründbare Rückkehrbereitschaft keine Unmöglichkeit sind.Vielleicht wichtig für später hier mal lesende Ratsuchende in ähnlicher Situation.

In diesen Zusammenhang sei noch erwähnt, das die Ablehnungsquote bei Visumsbeantragungen in Thailand 2014 gerade mal 3,16% betrug. Von 47.474 Visumsanträgen wurden 45.859 positiv beschieden und das waren nicht nur Anträge zur Familienzusammenführung.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von cabrio am 15.07.2015 um 00:42:13

Saxonicus schrieb am 15.07.2015 um 00:16:54:
die Ablehnungsquote bei Visumsbeantragungen in Thailand 2014 gerade mal 3,16% betrug. Von 47.474 Visumsanträgen wurden 45.859 positiv beschieden 


Die Frage ist, wie aussagekräftig diese "Ablehnungsquoten" im Visumsverfahren überhaupt sind - ob also die Kenntnis von einer "niedrigen" Ablehnungsquote in einem bestimmten Land geeignet ist, Menschen zu ermutigen, einen Antrag zu stellen. Der Natur der Sache nach kann ja nur ein tatsächlich gestellter Antrag überhaupt abgelehnt werden. Hätten also viel mehr thailändische Bürger gerne ein Visum beantragt, haben das aber nicht getan, weil sie sich - aus welchen Gründen auch immer - nur eine sehr geringe Chance sahen, ein Visum zu bekommen, dann wäre diese hypothetische Ablehnungsquote dementsprechend höher: bei zum Beispiel einer halben MIllion reisewilligen Thailändern müsste man sie im Bereich von 30 Prozent ansetzen.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Saxonicus am 15.07.2015 um 01:09:31

cabrio schrieb am 15.07.2015 um 00:42:13:
bei zum Beispiel einer halben MIllion reisewilligen Thailändern müsste man sie im Bereich von 30 Prozent ansetzen. 

Woher willst Du denn wissen, ob eine halbe Million Thais überhaupt daran interessiert ist nach Deutschland zu reisen ?

Ich kenne eine ganze Menge Deutsche, die noch nie im Ausland waren und auch keinerlei Ambitionen haben etwas daran zu ändern, obwohl sich für die das Visumsproblem überhaupt nicht stellt.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von fons am 15.07.2015 um 01:10:44
Noch sachliche Fragen offen?

Statistik- und was-wäre-wenn-Disku bitte hier einstellen.

Danke

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 15.07.2015 um 15:56:26
Noch eines.

Visum ist gültig bis zum 2. September. Wenn ich einen Flug buchen würde, welcher zwar am 2. September die Schengenstaaten verlässt, allerdings erst am 3. September früh morgens in Delhi zwischenstoppt um dann später in BKK zu landen, wäre das rechtlich noch OK? Oder muss man an diesem 2. September auch wieder zurück in Thailand sein?

Danke

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von namaskaram am 15.07.2015 um 16:27:46
Sie muss bis Mitternacht den Schengenraum verlassen haben. Wenn sie um Mitternacht im Flieger in der Luft ist, ist das kein Problem.

Ein Puffer von einem Tag ist aber auch nicht schlecht, falls der Flieger ausfallen sollte.

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von Foller am 15.07.2015 um 16:53:23
Alles klar, dann gehe ich auf Nummer Sicher und buche einen Flug am 1. September Abends...


Danke vielmals!

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von zehex am 27.10.2015 um 10:42:52
Hallo Foller,
Ich bin momentan in der genau gleichen Situation wie du, wäre es möglich mir deine E-Mail, per PN zu Schicken, ich hätte ein paar fragen an dich.

Mfg zehex

Titel: Re: Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen
Beitrag von messlatte am 28.10.2015 um 16:16:56
Ohne das Hochschieben dieses älteren Threads hätte ich ihn nicht gelesen. Tut gut zu wissen, dass es trotz negativer Vorzeichen auch positiven Ausgang geben kann.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.