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Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen (Gelesen: 24.310 mal)
Foller
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.11.2014 um 12:33:53
 
Hallo allerseits,

Ich bin neu hier und oute mich erst einmal als völliger Nichtswisser in diesem Bereich.

Nun zu meinem Anliegen...

Ich war für 1 Jahr in Thailand und habe dort einen Freiwilligendienst absolviert.
Dort habe ich schon recht früh meine jetzige Freundin kennen gelernt. Meine freie Zeit während des Dienstes habe ich immer wieder dazu genutzt sie zu besuchen, da ich im Süden lebte und sie zu dieser Zeit Bangkok. Ihre Eltern habe ich auch schon kennen gelernt.
Meine Freundin habe ich in meinem Projekt kennen gelernt, da sie während diesen Jahres immer mal wieder dort auch Freiwillige war.

Ich bin 21 und sie 24. ( Macht das schon einen Unterschied bei der Visumsbeantragung im Gegensatz zu den gewöhnlich größeren Altersunterschieden?)

Meine Freundin hat schon ein Studium abgeschlossen, arbeitet aber zur Zeit bis sie etwas passendes findet in einem Coffee und Book shop.

Der Gedanke wäre, dass sie nächstes Jahr eventuell im August für 2 Monate oder auch 3 nach Deutschland kommen würde. Die Zeit hat sie, da sie dann ihren jetzigen Job kündigen würde. Der Grund währe natürlich dass ich ihr auch einmal meine Familie, Kultur und Land zeigen könnte, da sie das während meines Thailandaufenthaltes ja auch getan hat.

Nur wie ist das mit der Rückkehrbereitschaft? Sie hat keinen Grundbesitz, ist nicht verheiratet, keine Kinder, keinen Mietvertrag da sie bei Freunden wohnt, vorraussichtlich auch keinen Arbeitsvertrag.

Ich könnte sie direkt auch nicht einladen, da ich selbst studiere und kein Einkommen habe. Wäre aber soweit ich das verstanden habe kein Problem, da meine Eltern dies ja übernehmen könnten.


Ich hoffe ihr könnt mir einfach mal ein paar Tips geben. Auch wenn diese Themen schon zig-Mal durchgekaut wurden.

Beste Grüße und herzlichen Dank im Vorraus

Foller  Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.11.2014 um 12:37:12
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
Nur wie ist das mit der Rückkehrbereitschaft?

0, gar nichts in Punkto Rückkehrbereitschaft. Ich glaube ihr könnt das mit dem Visum vergessen. Wenn sie eine passende Arbeitsstelle usw. hat könnt ihr es für einen kurzen Zeitraum versuchen, vorher ist das m.E. pure Zeitverschwendung.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.11.2014 um 12:40:18
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
Nur wie ist das mit der Rückkehrbereitschaft? Sie hat keinen Grundbesitz, ist nicht verheiratet, keine Kinder, keinen Mietvertrag da sie bei Freunden wohnt, vorraussichtlich auch keinen Arbeitsvertrag. 

Ganz ganz schlecht.
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:33:53:
Meine Freundin hat schon ein Studium abgeschlossen, arbeitet aber zur Zeit bis sie etwas passendes

Sie sollte etwas passendes finden, und dann ein Visum für 2 Wochen Urlaub bei Dir beantragen.

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Foller
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Antwort #3 - 03.11.2014 um 12:44:57
 
In Thailand 2 Wochen Urlaub am Stück zu beantragen ist soweit ich das weiß fast unmöglich...

Würde es etwas helfen wenn sie sich eine eigene Wohnung sucht, damit sie einen Mietvertrag nachzuweißen hätte?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.11.2014 um 12:48:05
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:44:57:
Würde es etwas helfen wenn sie sich eine eigene Wohnung sucht, damit sie einen Mietvertrag nachzuweißen hätte? 


was würde das denn ändern?!

Betrachte es mal aus Sicht des Visaentscheiders: junge Frau, mit dt. Freund, keine Arbeit, keine nennenswerten familiären Bindungen, praktisch überhaupt keine Verwurzelung in Thailand. Will zudem 2-3 Monate nach D. Das wird überhaupt nichts.
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Foller
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.11.2014 um 12:53:21
 
Ich habe doch noch viel weniger nachzuweißen haha.

Macht es denn keinen Unterschied ob ich 21 bin und studiere oder 51 und Grundbesitz und Geld habe?
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Antwort #6 - 03.11.2014 um 12:54:47
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:53:21:
Macht es denn keinen Unterschied ob ich 21 bin und studiere oder 51 und Grundbesitz und Geld habe? 


Es geht doch gar nicht um dich, sondern um deine Freundin. Sie muss der deutschen Botschaft gegenüber ihre Rückkehrbereitschaft nachweisen. Das hat mit deinem Alter und deiner beruflichen Situation null un nix zu tun.
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Foller
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Antwort #7 - 03.11.2014 um 12:57:30
 
Mhh Verstehe,

Gibt es sonst noch irgendwelche Tips wie ich meine Freundin in der jetzigen Lage auf besuch einladen könnte?

wäre 1 Monat immer noch zu viel ?

Ohh das sind alles so enttäuschende Nachrichten was ihr mir so schreibt ... Griesgrämig
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.11.2014 um 12:59:17
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:57:30:
in der jetzigen Lage auf besuch einladen könnte?

wäre 1 Monat immer noch zu viel ? 

In der jetzigen Lage wäre auch 1 Tag zu viel.
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Antwort #9 - 03.11.2014 um 13:02:03
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 12:57:30:
wäre 1 Monat immer noch zu viel ? 


Es geht nicht alleine um den Zeitraum, in dem sie sich hier in Deutschland aufhalten will, sondern um die Gesamtumstände. Lies nochmal die Antwort # 4 von Bayraqiano. Ohne Job und ohne die entsprechenden familiären Bindungen wird sie aller Voraussicht nach nicht mal ein Visum für eine Woche bekommen.
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Antwort #10 - 03.11.2014 um 13:09:08
 
Würde es sich denn negativ auswirken es trotzdem zu versuchen?

Also so wie ich das jetzt alles verstehe, gibt es gar keinen anderen Weg , wenn sie sich einmal Deutschland anschauen möchte, wie das Heiraten...

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Antwort #11 - 03.11.2014 um 13:11:08
 
Wenn Du es so verstehst, hast Du keine Antwort gelesen.

Es geht um die Rückkehrbereitschaft. Sie muss zu Hause verankert sein (feste Arbeitsstelle, Ehemann/Kind).

Sie kann es natürlich versuchen, eine Ablehnung wird beim nächsten Versuch "gesehen" und man guckt, warum der Antrag damals abgelehnt wurde. Ein Visum mit rechtzeitiger Rückkehr wäre positiv für spätere Anträge.
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Antwort #12 - 03.11.2014 um 13:19:31
 
Foller schrieb am 03.11.2014 um 13:09:08:
Würde es sich denn negativ auswirken es trotzdem zu versuchen?


Negativ in Bezug auf was? Wenn zwei Wochen nach der Ablehnung eines Besuchsvisums, bei dessen Beantragung noch mehr oder minder ausführlich eine Verwurzelung und angebliche Rückkehrbereitschaft behauptet wurde, ein Antrag für ein Heiratsvisum in der Botschaft eintrudelt, dann sollte man sich jedenfalls nicht wundern, wenn auch das abgelehnt wird.
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Antwort #13 - 03.11.2014 um 18:06:08
 
@Foller

Hallo,

Ihr werdet letztendlich nach Lage der Dinge kaum Verhältnisse herstellen können, mittels derer eine Rückkehrbereitschaft plausibel belegt werden kann.

Bleibt also nur der Versuch, so Ihr die Beantragung des Besuchsvisums wollt, mit offenen Karten zu spielen.
Soll heißen, Verhältnisse und Gründe wahrheitsgemäß darlegen. Du kannst auf einem formlosen Zusatzblatt zum Antrag sinngemäß erklären, dass Sie in hiesige Lebensverhältnisse reinriechen soll und Du ihr DEU näherbringen möchtest, ohne dass Ihr deswegen gleich eine Heirat übers Knie brechen wollt. Diese Vorgehensweise würde auch nicht, wenn es dann später anläge, sich negativ auf ein Heirats- oder FZF-Visum auswirken.

Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen unter solchen Umständen C-Visa erteilt wurden.

Ich persönlich würde es versuchen, faktisch habt Ihr außer geringen Aufwand wenig zu verlieren. Allerdings solltet Ihr Euch mental eher auf eine Ablehnung als auf eine Erteilung einstellen, um im Falle eines Falles nicht enttäuscht zu sein.

Gruß

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Foller
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Antwort #14 - 03.11.2014 um 18:18:52
 
T.P.2013 schrieb am 03.11.2014 um 18:06:08:
Und natürlich gibt es auch Fälle, in denen unter solchen Umständen C-Visa erteilt wurden.



Was ist denn ein C-Visa? Smiley

So war das auch geplant. Von irgendetwas groß vor zu täuschen wurde hier ja schon des öfteren abgeraten...

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