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CHN Schwiegereltern zu Besuch nach Deutschland (Gelesen: 1.496 mal)
xOllix
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag CHN Schwiegereltern zu Besuch nach Deutschland
28.10.2015 um 09:40:35
 
Zunächst einmal vielen Dank. Ich habe vor ca. 2 Jahren hier mehrmals in der Woche, als stiller Leser, vorbeigeschaut. Ich wollte meine chinesiche Partnerin in China heiraten und habe hier viele Tips und Informationen erhalten. Dieses Forum ist wirklich sehr hilfreich !

Nun zum aktuellen Thema. Meine Frau (chinesin) und ich (deutscher) leben nun also verheiratet in Deutschland und erwarten nun für mitte nächsten Jahres unser 1. Kind. Natürlich wollen unsere chinesichen Eltern (beides Rentner), wenn das Kind zur Welt kommt, recht schnell nach Deutschland kommen und dann auch 3 Monate bleiben. Wir werden  sie dann bei meinen  Eltern übernachten lassen (die haben Platz). Ist jetzt noch nicht 100% geklärt.

Mein 1. Gedanke war ja, sie sollen ein Schengen-Visum als Urlauber beantragen und halt sagen sie würden 1 Monat in Großstadt „x“ gehen, 1 Monat in Großstadt „y“, etc. Nun 3 Monate für nen Urlaub ist sicherlich nicht leicht zu „verkaufen“. Also dann doch den „richtigen“ Weg gehen und ein Schengen-Visum für den Besuch von Familienangehörigen beantragen ?!

Hierzu habe ich mir die Checkliste der deutschen Botschaft in Peking (sind zuständig für meine Schwiegereltern) angeschaut. Zu finden hier:

http://www.china.diplo.de/contentblob/4598094/Daten/5796834/Besuchsreise14092015...

Da ist mir jetzt das ein oder andere unklar:

Punkt 1 bis 9:
sind soweit erst einmal klar

zu Punkt 10:
„Das Einladungsschreiben“
Ich würde da etwas  in deutscher Sprache schreiben. Aber ich sehe das doch richtig. Offiziell einladen tut meine Frau ihre Eltern. Sprich sie ist die Einladende und muß dann unterschreiben ? Oder kann ich das als Schwiegersohn auch ? Ich denke meine Frau muß/sollte das machen ?!

zu Punkt 11:
„Finazierung der Reise und Aufenhaltskosten“
Ein Kernpunkt bei meinen Fragen. Also es wird so sein. Meine CHN Schwiegereltern werden den Flug und auch alles an Behördengebühren selbst zahlen. Sie sind jetzt nicht wohlhabend, aber auch nicht arm. Diesen Teil bezahlen also sie.
Übernachtung 3 Monate in Deutschland. Wie gesagt sie können im Haus meiner Eltern, mit eigener kleinen Dachwohnung leben. Ich weiß nur noch nicht wie lange. Evtl. müssen wir dann halt noch was kleines möbliertes mieten.
Ansonsten würde ich sie natürlich bei alltäglichen Dingen wie Supermarkt etc. unterstützen, bzw. mit uns zusammen das machen. Ist ja klar.
Jetzt frage ich mich eben, was ist die beste, passendste Variante der Finanzierung, die wir ja angeben und auch nachweisen müssen. Wo ist der Weg des geringsten Wiederstandes seitens der Behörde.

Wir haben ja:
a = Eigenfinanzierung durch den Antragsteller (also meine Schwiegereltern)
b = Verpflichtung zur Übernahme der Reise- Aufenhaltskosten.

Zu a:
Aus meiner Sicht ist es eher „a“. Meine Schwiegereltern sind Rentner, können das in China nachweisen, Kontoauszüge etc. Ich frage mich halt was seitens der Deutschen Botschaft dann als ausreichend erachtet wird. Die werden die Renteneinkünfte meiner Schwiegereltern sehen, alle Kosten die abgehen. Ansonsten haben meine Schwiegereltern die chinesiche Variante einer Eigentumswohnung. Sonst wüßte ich nichts besonderes. Natürlich kenne ich deren Finanzieller Backround auch nicht genauer.
Also ich bin mir da nicht sicher, was genau prüft die deutsche Botschaft, was ist „genug“

Zu b:
Verpflichtung zu Übernahme der Reise- und Aufenhaltskosten durch den Einlader oder eine dritte Person.
Der Einlader währe ja meine Frau. Da sie keinen Job hat würde ich dann als „3. Person“ das übernehmen. Soweit richtig ?
Ich selbst hätte kein Problem eine art Garantie für meine Schwiegereltern zu übernehmen. Was mich verunsichert. Es wird hier von einer „Verpflichtungserklärung“ gesprochen.
Bedeutet das ich muß dann von vorneherein alles selbst bezahlen. Also Flüge, Rechnung, etc. müssen direkt von mir bezahlt werden ?
Oder ist es dann doch so, dass meine Schwiegerelter das bezahlen und ich dann nur im Notfall einspringen muß ?

Wie ist nun die Beste Vorgehensweise. „a“ oder „b“ ?


Soweit erst mal. Wir befinden uns natürlich erst ganz am Angang der Prozesses. Mein 1. Weg hat mich sozusagen direkt hier her geführt. Smiley Es könnten zukünftig also  durchaus weitere Fragen kommen.

Schon einmal vielen Dank für eure Tips, Meinungen und Hilfen.
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tiggger
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Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.10.2015 um 12:00:46
 
Folgende Punkte machen die Sache vielleicht klarer:

- Eine Verpflichtungserklärung kannst Du in Deutschland abgeben (d.h. Unterschreiben) und die kann mit dem Antrag eingereicht werden. Dies geht nur wenn Dein Einkommen hoch genug ist. Hoch genug bedeutet Pfändungsfreigrenze + X. X wird von der für Dich zuständigen Behörde festgesetzt und kann von vernünftig bis extrem hoch gehen.
- Eine Verpflichtungserklärung greift später nur wenn Leistungen vom deutschen Staat bezogen werden. (z.B. Sozialamt; konstruiertes Beispiel wäre z.B. eine schwere Erkrankung die nicht von der KV abgedeckt wird, oder ein Asylantrag). Dann holt der Staat sich sein Geld von Dir (dem Aussteller der Verpflichtungserklärung) zurück.

Ein wichtiger Punkt: Die Botschaft ist nicht Dein Ansprechpartner, sondern TLSContact. Offiziell ist das zwar 'freiwillig' aber es gibt bei der Botschaft so gut wie keine Termine mehr. TLSContact legt die Regeln jedoch manchmal etwas 'kreativ' aus. D.h. ruf (oder Deine Frau) bei der zuständigen TLS Contact an und frag was die gerne hätten.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.10.2015 um 18:01:52
 

xOllix schrieb am 28.10.2015 um 09:40:35:
Also dann doch den „richtigen“ Weg gehen und ein Schengen-Visum für den Besuch von Familienangehörigen beantragen ?!


ja, natürlich

xOllix schrieb am 28.10.2015 um 09:40:35:
Offiziell einladen tut meine Frau ihre Eltern. Sprich sie ist die Einladende und muß dann unterschreiben ? Oder kann ich das als Schwiegersohn auch ? Ich denke meine Frau muß/sollte das machen ?! 

schreibt doch im Namen von beiden und unterschreibt beide.


xOllix schrieb am 28.10.2015 um 09:40:35:
etzt frage ich mich eben, was ist die beste, passendste Variante der Finanzierung, die wir ja angeben und auch nachweisen müssen. Wo ist der Weg des geringsten Wiederstandes seitens der Behörde.

bei der VE, also deine Variante b)


xOllix schrieb am 28.10.2015 um 09:40:35:
Also ich bin mir da nicht sicher, was genau prüft die deutsche Botschaft, was ist „genug“

darauf wirst du wohl keine abschliessende Antwort bekommen.

xOllix schrieb am 28.10.2015 um 09:40:35:
Es wird hier von einer „Verpflichtungserklärung“ gesprochen.
Bedeutet das ich muß dann von vorneherein alles selbst bezahlen. Also Flüge, Rechnung, etc. müssen direkt von mir bezahlt werden ?


nein, wer tatsächlich was bezahlt ist egal

xOllix schrieb am 28.10.2015 um 09:40:35:
Oder ist es dann doch so, dass meine Schwiegerelter das bezahlen und ich dann nur im Notfall einspringen muß ?


so ist es.

Im Grunde ist die Verpflichtungserklärung ggü. den dt. Behörden, die dann jeden cent, den die Behörden (evtl.) ausgeben mussten, von dir zurückfordern können.

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