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Thaifreundin mit Schengenvisum nach Deutschland einladen (Gelesen: 24.319 mal)
Steve Dash
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i4a rocks!


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Antwort #45 - 15.06.2015 um 22:26:40
 
T.P.2013 schrieb am 15.06.2015 um 01:30:40:
@Ghana99

Nur weil es bei Dir offensichtlich nicht optimal gelaufen ist, muss das nicht zwangsläüfig bei jedem anderen Antragsteller auch so sein.
Als Gegendarstellung zu Deiner These: Meine Frau (Afrikanerin, jung) hat, bevor wir geheiratet haben, trotz nicht belegbarer Rückkehrbereitschaft (z.B. kein Job) ein Besuchsvisum für die Dauer von 90 Tagen erhalten... Das zu Deiner unsinnig pauschalierenden Behauptung.



Versuch es über Frankreich oder Ungarn

Deutschland bei meiner Ex Thai abgelehnt, Frankreich hab 90 Tages Besuchs Visum
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Daddy
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Antwort #46 - 16.06.2015 um 07:54:28
 
Steve Dash schrieb am 15.06.2015 um 22:26:40:
Versuch es über Frankreich oder Ungarn

Bei einer geplanten Reise mit dem Hauptreisezielland Deutschland?!?
Forderst du hier wirklich offen und ungeniert zur Umgehung bestehender Visumsvorschriften und zur Begehung einer Straftat auf?

Wenn dem so sein sollte, solltest du das umgehend unterlassen! Derartiges wird in diesem Forum nicht geduldet!

Daddy
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Foller
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i4a rocks!


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Antwort #47 - 14.07.2015 um 10:28:18
 
An Alle!

Wir haben das Visum bekommen. Beantragt für 24 Tage Smiley

Ich danke Euch allen für Eure Hilfe!

Man muss tatsächlich nur alles offen und ehrlich darlegen. Dann hat man eine Chance.


Beste Grüße Smiley
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #48 - 15.07.2015 um 00:03:49
 
Hallo,

danke für die Rückmeldung.
Es ist gut, dass, um kurz mal nachzutreten, solchen Pauschalbeurteilungen wie...

Ghana99 schrieb am 09.06.2015 um 14:16:56:
so, habe mal kurz überlesen und muss leider mitteilen, dass es bei Euch keine Chance auf ein Besuchervisum geben wird. ...


Ghana99 schrieb am 14.06.2015 um 21:41:25:
... Aber sei dir sicher, Visa??? niemals nur FZF


... damit belegbar die Grundlage genommen wird und klar ist, dass bei offener Sachverhaltsdarlegung ohne Schummeleien auch Besuchsvisa für thailändische Frauen ohne stichhaltig begründbare Rückkehrbereitschaft keine Unmöglichkeit sind.
Vielleicht wichtig für später hier mal lesende Ratsuchende in ähnlicher Situation.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Antwort #49 - 15.07.2015 um 00:16:54
 
T.P.2013 schrieb am 15.07.2015 um 00:03:49:
... damit belegbar die Grundlage genommen wird und klar ist, dass bei offener Sachverhaltsdarlegung ohne Schummeleien auch Besuchsvisa für thailändische Frauen ohne stichhaltig begründbare Rückkehrbereitschaft keine Unmöglichkeit sind.Vielleicht wichtig für später hier mal lesende Ratsuchende in ähnlicher Situation.

In diesen Zusammenhang sei noch erwähnt, das die Ablehnungsquote bei Visumsbeantragungen in Thailand 2014 gerade mal 3,16% betrug. Von 47.474 Visumsanträgen wurden 45.859 positiv beschieden und das waren nicht nur Anträge zur Familienzusammenführung.
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cabrio
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Antwort #50 - 15.07.2015 um 00:42:13
 
Saxonicus schrieb am 15.07.2015 um 00:16:54:
die Ablehnungsquote bei Visumsbeantragungen in Thailand 2014 gerade mal 3,16% betrug. Von 47.474 Visumsanträgen wurden 45.859 positiv beschieden 


Die Frage ist, wie aussagekräftig diese "Ablehnungsquoten" im Visumsverfahren überhaupt sind - ob also die Kenntnis von einer "niedrigen" Ablehnungsquote in einem bestimmten Land geeignet ist, Menschen zu ermutigen, einen Antrag zu stellen. Der Natur der Sache nach kann ja nur ein tatsächlich gestellter Antrag überhaupt abgelehnt werden. Hätten also viel mehr thailändische Bürger gerne ein Visum beantragt, haben das aber nicht getan, weil sie sich - aus welchen Gründen auch immer - nur eine sehr geringe Chance sahen, ein Visum zu bekommen, dann wäre diese hypothetische Ablehnungsquote dementsprechend höher: bei zum Beispiel einer halben MIllion reisewilligen Thailändern müsste man sie im Bereich von 30 Prozent ansetzen.
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Saxonicus
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Antwort #51 - 15.07.2015 um 01:09:31
 
cabrio schrieb am 15.07.2015 um 00:42:13:
bei zum Beispiel einer halben MIllion reisewilligen Thailändern müsste man sie im Bereich von 30 Prozent ansetzen. 

Woher willst Du denn wissen, ob eine halbe Million Thais überhaupt daran interessiert ist nach Deutschland zu reisen ?

Ich kenne eine ganze Menge Deutsche, die noch nie im Ausland waren und auch keinerlei Ambitionen haben etwas daran zu ändern, obwohl sich für die das Visumsproblem überhaupt nicht stellt.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #52 - 15.07.2015 um 01:10:44
 
Noch sachliche Fragen offen?

Statistik- und was-wäre-wenn-Disku bitte hier einstellen.

Danke
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Foller
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i4a rocks!


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Antwort #53 - 15.07.2015 um 15:56:26
 
Noch eines.

Visum ist gültig bis zum 2. September. Wenn ich einen Flug buchen würde, welcher zwar am 2. September die Schengenstaaten verlässt, allerdings erst am 3. September früh morgens in Delhi zwischenstoppt um dann später in BKK zu landen, wäre das rechtlich noch OK? Oder muss man an diesem 2. September auch wieder zurück in Thailand sein?

Danke
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namaskaram
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Antwort #54 - 15.07.2015 um 16:27:46
 
Sie muss bis Mitternacht den Schengenraum verlassen haben. Wenn sie um Mitternacht im Flieger in der Luft ist, ist das kein Problem.

Ein Puffer von einem Tag ist aber auch nicht schlecht, falls der Flieger ausfallen sollte.
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Foller
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Antwort #55 - 15.07.2015 um 16:53:23
 
Alles klar, dann gehe ich auf Nummer Sicher und buche einen Flug am 1. September Abends...


Danke vielmals!
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zehex
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #56 - 27.10.2015 um 10:42:52
 
Hallo Foller,
Ich bin momentan in der genau gleichen Situation wie du, wäre es möglich mir deine E-Mail, per PN zu Schicken, ich hätte ein paar fragen an dich.

Mfg zehex
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #57 - 28.10.2015 um 16:16:56
 
Ohne das Hochschieben dieses älteren Threads hätte ich ihn nicht gelesen. Tut gut zu wissen, dass es trotz negativer Vorzeichen auch positiven Ausgang geben kann.
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