erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:nein, Ihr wolltet einen Ehevertrag schliessen.
Wir wollten keinen Ehevertrag schließen.
Wir wollten lediglich vermeiden, dass jemand für die früheren Schulden des anderen aufkommen muss.
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:Welches Recht bei der Eheschliessung angewendet wird, wird von Euch, zumindest in D, bei der Eheschliessung bestimmt - sofern möglich.
Welches Recht bei der Eheschließung?
Was meinst Du damit?
Bei der Eheschließung kann man sich das - zumindest in Russland oder Deutschland - nicht aussuchen.
Bist Du verheiratet, oder woher nimmst Du Deine Aussage - wenn man fragen darf?
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:für was sollte es keine Rolle spielen?
Sagte ich ja, dass das keine Rolle spielt.
Das war die Aussage von ARAS, dass das eine Rolle spielen könnte.
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:das schon, aber dir geht es doch gar nicht um die Anerkennung
Was soll diese Deine Bemerkung?
Unsere Ehe ist anerkannt und das soll auch so sein. Dieses Thema steht somit nicht zur Diskussion.
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:maxamt2013 schrieb am Heute um 22:15:16:Für die weitere rechtliche Situation dürfte es es unerheblich sein, ob in Russland oder Deutschland geheiratet wurde. ist es eben doch
Bitte Begründung!
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:so wie du die infos hier preisgibst (oder nicht preisgibst),
Ich höre hier einen Unterton von Dir heraus, welcher sich danach anhört, dass Du mir unterstellen willst, dass ich hier nicht die Wahrheit schreibe/schreiben will.
Was soll das???
Ich schreibe hier offen und ehrlich und wenn Fragen sind, so kann man fragen und ich kann antworten.
Im Übrigen weise ich nochmals darauf hin, wie im Startposting geschrieben:
Für Eure sachdienlichen Antworten, möglichst mit Rechtsnachweis, möchten wir uns schon jetzt recht herzlich bedanken!