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Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer (Gelesen: 7.828 mal)
Themen Beschreibung: Gütertrennung
maxamt2013
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29.10.2014 um 21:36:17
 
Hallo!

Haben die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden.
Sollten wir was übersehen haben, so bitten wir um Nachsicht!

Folgendes Anliegen:
Nach unserer deutsch-russischen Heirat wollten wir beim Notar eine sog. "Gütertrennung" vereinbaren.
Der Notar sagte uns, dies sei nicht notwendig, da die Ausländerin diesbezüglich nicht deutschem Recht unterliegt und somit "automatisch" Gütertrennung gilt.

Nun unsere Fragen:
1. Ist die Aussage des Notares so richtig?
2. Haftet ggf. die russische Frau für vor der Eheschließung entstandene Schulden des deutschen Mannes?
3. Haftet ggf. die russische Frau für nach der Eheschließung entstandene Schulden des Mannes?
4. Unterliegt die "russische" Frau diesbezüglich "deutschem" Recht?
5. Haftet ggf. der deutsche Mann für vor der Eheschließung entstandene Schulden der russischen Frau?
6. Haftet ggf. der deutsche Mann für nach der Eheschließung entstandene Schulden der russischen Frau?
7. Wie ist das Thema "Zugewinn in der Ehe" zu behandeln bzw. wie kann diesbezüglich eine Trennung erfolgen?

Eckdaten:
Mann: Staatsangehörigkeit BRD
Frau: Staatsangehörigkeit Russische Föderation

Für Eure sachdienlichen Antworten, möglichst mit Rechtsnachweis, möchten wir uns schon jetzt recht herzlich bedanken!



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Antwort #1 - 29.10.2014 um 22:03:12
 
maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 21:36:17:
1. Ist die Aussage des Notares so richtig?


Eine Aussage eines Notars ist in solchen Dinge sicherlich "richtiger" als eine anonyme hier im Forum.



das gilt auch für die anderen Fragen.


anosnten kann deine Frage nicht beantwortet werden, denn es fehlen noch ein paar (wohl Deiner Meinung nach unwichtige) Daten.
Wo habt Ihr geheiratet.
Welches Recht habt Ihr vereinbart.
Wo lebt Ihr die Ehe.

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Antwort #2 - 29.10.2014 um 22:06:15
 
Das interessiert mich jetzt auch.

Ist es nicht abhängig vor welchem Standesamt man geheiratet hat?
Also vor deutschem Standesamt => Das ganze Paket was im BGB festgelegt ist, muss angewendet werden?
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Antwort #3 - 29.10.2014 um 22:11:11
 
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:03:12:
Wo habt Ihr geheiratet.Welches Recht habt Ihr vereinbart.Wo lebt Ihr die Ehe.


> Wir haben in Russland geheiratet.
> Wir haben nicht irgendein Recht vereinbart. Es wurde bereits gesagt, wir wollten das beim deutschen Notar tun, aber der hat gemeint, dass dies nicht extra notwendig sei.
> Wir leben derzeit in Deutschland.
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Antwort #4 - 29.10.2014 um 22:15:16
 
Aras schrieb am 29.10.2014 um 22:06:15:
Ist es nicht abhängig vor welchem Standesamt man geheiratet hat? Also vor deutschem Standesamt => Das ganze Paket was im BGB festgelegt ist, muss angewendet werden? 


Das sollte keine Rolle spielen, ob man in Russland oder Deutschland geheiratet hat.
Die Ehe wird nach gegenseitigem Abkommen anerkannt.
Für die weitere rechtliche Situation dürfte es es unerheblich sein, ob in Russland oder Deutschland geheiratet wurde.
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Antwort #5 - 29.10.2014 um 22:30:38
 
Na wenn du meinst, dass die Eheschließung unabhängig von den Gesetzen eines Landes ist.. Ich glaube es jedenfalls nicht.

Laut BGB ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft, was eine Gütertrennung ist. Nur der Zugewinn wird bei Scheidung oder Erbfall ausgeglichen (oder sowas in der Art)

http://dejure.org/gesetze/BGB/1363.html

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erne
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Antwort #6 - 29.10.2014 um 22:35:58
 
maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:11:11:
Es wurde bereits gesagt, wir wollten das beim deutschen Notar tun, 


nein, Ihr wolltet einen Ehevertrag schliessen.
Welches Recht bei der Eheschliessung angewendet wird, wird von Euch, zumindest in D, bei der Eheschliessung bestimmt - sofern möglich.

maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:15:16:
Das sollte keine Rolle spielen, ob man in Russland oder Deutschland geheiratet hat.

für was sollte es keine Rolle spielen?

maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:15:16:
Die Ehe wird nach gegenseitigem Abkommen anerkannt.

das schon, aber dir geht es doch gar nicht um die Anerkennung

maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:15:16:
Für die weitere rechtliche Situation dürfte es es unerheblich sein, ob in Russland oder Deutschland geheiratet wurde. 

ist es eben doch

maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:11:11:
wir wollten das beim deutschen Notar tun, aber der hat gemeint, dass dies nicht extra notwendig sei.

wenn er das gesagt hat, dann wird es stimmen. Er hat offenbar mehr infos über Eure Situation als du hier preisgibst.


----------------

so wie du die infos hier preisgibst (oder nicht preisgibst), würde ich an deiner STelle den Antworten hier nicht vertrauen.

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Antwort #7 - 29.10.2014 um 23:09:41
 
erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
nein, Ihr wolltet einen Ehevertrag schliessen.


Wir wollten keinen Ehevertrag schließen.
Wir wollten lediglich vermeiden, dass jemand für die früheren Schulden des anderen aufkommen muss.

erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Welches Recht bei der Eheschliessung angewendet wird, wird von Euch, zumindest in D, bei der Eheschliessung bestimmt - sofern möglich.


Welches Recht bei der Eheschließung?
Was meinst Du damit?
Bei der Eheschließung kann man sich das - zumindest in Russland oder Deutschland - nicht aussuchen.
Bist Du verheiratet, oder woher nimmst Du Deine Aussage - wenn man fragen darf?

erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
für was sollte es keine Rolle spielen?


Sagte ich ja, dass das keine Rolle spielt.
Das war die Aussage von ARAS, dass das eine Rolle spielen könnte.

erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
das schon, aber dir geht es doch gar nicht um die Anerkennung


Was soll diese Deine Bemerkung?
Unsere Ehe ist anerkannt und das soll auch so sein. Dieses Thema steht somit nicht zur Diskussion.

erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
maxamt2013 schrieb am Heute um 22:15:16:Für die weitere rechtliche Situation dürfte es es unerheblich sein, ob in Russland oder Deutschland geheiratet wurde. ist es eben doch


Bitte Begründung!

erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
so wie du die infos hier preisgibst (oder nicht preisgibst),


Ich höre hier einen Unterton von Dir heraus, welcher sich danach anhört, dass Du mir unterstellen willst, dass ich hier nicht die Wahrheit schreibe/schreiben will.
Was soll das???
Ich schreibe hier offen und ehrlich und wenn Fragen sind, so kann man fragen und ich kann antworten.
Im Übrigen weise ich nochmals darauf hin, wie im Startposting geschrieben:

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Antwort #8 - 29.10.2014 um 23:33:57
 
Meiner bescheidenen Meinung nach verwechselst du Anerkennung mit der für die Ehe zugrunde liegenden Gesetzesbestimmungen.

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Antwort #9 - 29.10.2014 um 23:42:15
 
maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 23:09:41:
Wir wollten keinen Ehevertrag schließen.
Wir wollten lediglich vermeiden, dass jemand für die früheren Schulden des anderen aufkommen muss.


Hallo,

da Ihr in Deutschland lebt, mit Dir ein deutscher Teil  der ehelichen Gemeinschaft betroffen ist und die Vereinbarung für Eure in DEU gelebte Ehe gelten soll, kommt hier, wenn ich nicht völlig irre, auch das deutsche bürgerliche Recht zur Geltung. Auf die Gesetzeslage, die ja der Äußerung Deines Notars entspricht, hat Aras ja schon hingewiesen.

Wenn es Euch um das von mir Zitierte gehen sollte:
Ihr könnt, wenn Ihr das über die gesetzlichen Regelungen hinaus festzurren wollt, beim Notar eine Willenserklärung exakt dieses Inhalts abgeben, wobei dann die entsprechenden finanziellen Ist-Zustände belegt werden sollten.

Frag Deinen Notar danach.

Gruß
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Antwort #10 - 29.10.2014 um 23:46:14
 
Aras schrieb am 29.10.2014 um 23:33:57:
Aber sag doch mal: Wo hast du geheiratet? In Deutschland oder Russland? 


maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:11:11:
> Wir haben in Russland geheiratet.


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Antwort #11 - 29.10.2014 um 23:50:05
 
Ich möchte höflichst darum bitten, nicht vom Thema abzuweichen und nur sachdienliche Antworten, möglichst mit Rechtsnachweis, zu posten!

Reine Meinungsäußerungen sind nicht hilfreich!

Hieraus einen ellenlangen Thread  zu machen, bringt niemandem etwas. Das besagt meine Erfahrung als Moderator im anti-scam.de Forum,.
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Antwort #12 - 30.10.2014 um 00:17:39
 
maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 23:09:41:
dass Du mir unterstellen willst, dass ich hier nicht die Wahrheit schreibe/schreiben will.


nein, ich bemerke nur, dass du offensichtlich gar nicht weisst, welches Detail wichtig ist und welches nicht und daher das nicht preisgibst.


Die Antworten können nur sogut sein, wie die Fragen.
Ich bin raus hier.
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Antwort #13 - 30.10.2014 um 00:20:49
 
@maxamt2013
Du hast natürlich recht! Am Besten bittest du deinen Notar höflichst darum dir deine Fragen entsprechend konkret zu beantworten.

Ansonsten hier... quasi das was T.P.2013 angedeutet hat
http://www.dnoti.de/DOC/2009/i15wx292_08.pdf

Viel Erfolg

Gruß
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Antwort #14 - 30.10.2014 um 00:23:24
 
erne schrieb am 30.10.2014 um 00:17:39:
dass du offensichtlich gar nicht weisst, welches Detail wichtig ist und welches nicht und daher das nicht preisgibst.


maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 23:09:41:
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