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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1414614978 Beitrag begonnen von maxamt2013 am 29.10.2014 um 21:36:17 |
Titel: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 29.10.2014 um 21:36:17
Hallo!
Haben die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden. Sollten wir was übersehen haben, so bitten wir um Nachsicht! Folgendes Anliegen: Nach unserer deutsch-russischen Heirat wollten wir beim Notar eine sog. "Gütertrennung" vereinbaren. Der Notar sagte uns, dies sei nicht notwendig, da die Ausländerin diesbezüglich nicht deutschem Recht unterliegt und somit "automatisch" Gütertrennung gilt. Nun unsere Fragen: 1. Ist die Aussage des Notares so richtig? 2. Haftet ggf. die russische Frau für vor der Eheschließung entstandene Schulden des deutschen Mannes? 3. Haftet ggf. die russische Frau für nach der Eheschließung entstandene Schulden des Mannes? 4. Unterliegt die "russische" Frau diesbezüglich "deutschem" Recht? 5. Haftet ggf. der deutsche Mann für vor der Eheschließung entstandene Schulden der russischen Frau? 6. Haftet ggf. der deutsche Mann für nach der Eheschließung entstandene Schulden der russischen Frau? 7. Wie ist das Thema "Zugewinn in der Ehe" zu behandeln bzw. wie kann diesbezüglich eine Trennung erfolgen? Eckdaten: Mann: Staatsangehörigkeit BRD Frau: Staatsangehörigkeit Russische Föderation Für Eure sachdienlichen Antworten, möglichst mit Rechtsnachweis, möchten wir uns schon jetzt recht herzlich bedanken! |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von erne am 29.10.2014 um 22:03:12 maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 21:36:17:
Eine Aussage eines Notars ist in solchen Dinge sicherlich "richtiger" als eine anonyme hier im Forum. das gilt auch für die anderen Fragen. anosnten kann deine Frage nicht beantwortet werden, denn es fehlen noch ein paar (wohl Deiner Meinung nach unwichtige) Daten. Wo habt Ihr geheiratet. Welches Recht habt Ihr vereinbart. Wo lebt Ihr die Ehe. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Aras am 29.10.2014 um 22:06:15
Das interessiert mich jetzt auch.
Ist es nicht abhängig vor welchem Standesamt man geheiratet hat? Also vor deutschem Standesamt => Das ganze Paket was im BGB festgelegt ist, muss angewendet werden? |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 29.10.2014 um 22:11:11 erne schrieb am 29.10.2014 um 22:03:12:
> Wir haben in Russland geheiratet. > Wir haben nicht irgendein Recht vereinbart. Es wurde bereits gesagt, wir wollten das beim deutschen Notar tun, aber der hat gemeint, dass dies nicht extra notwendig sei. > Wir leben derzeit in Deutschland. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 29.10.2014 um 22:15:16 Aras schrieb am 29.10.2014 um 22:06:15:
Das sollte keine Rolle spielen, ob man in Russland oder Deutschland geheiratet hat. Die Ehe wird nach gegenseitigem Abkommen anerkannt. Für die weitere rechtliche Situation dürfte es es unerheblich sein, ob in Russland oder Deutschland geheiratet wurde. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Aras am 29.10.2014 um 22:30:38
Na wenn du meinst, dass die Eheschließung unabhängig von den Gesetzen eines Landes ist.. Ich glaube es jedenfalls nicht.
Laut BGB ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft, was eine Gütertrennung ist. Nur der Zugewinn wird bei Scheidung oder Erbfall ausgeglichen (oder sowas in der Art) http://dejure.org/gesetze/BGB/1363.html |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von erne am 29.10.2014 um 22:35:58 maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:11:11:
nein, Ihr wolltet einen Ehevertrag schliessen. Welches Recht bei der Eheschliessung angewendet wird, wird von Euch, zumindest in D, bei der Eheschliessung bestimmt - sofern möglich. maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:15:16:
für was sollte es keine Rolle spielen? maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:15:16:
das schon, aber dir geht es doch gar nicht um die Anerkennung maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:15:16:
ist es eben doch maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:11:11:
wenn er das gesagt hat, dann wird es stimmen. Er hat offenbar mehr infos über Eure Situation als du hier preisgibst. ---------------- so wie du die infos hier preisgibst (oder nicht preisgibst), würde ich an deiner STelle den Antworten hier nicht vertrauen. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 29.10.2014 um 23:09:41 erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Wir wollten keinen Ehevertrag schließen. Wir wollten lediglich vermeiden, dass jemand für die früheren Schulden des anderen aufkommen muss. erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Welches Recht bei der Eheschließung? Was meinst Du damit? Bei der Eheschließung kann man sich das - zumindest in Russland oder Deutschland - nicht aussuchen. Bist Du verheiratet, oder woher nimmst Du Deine Aussage - wenn man fragen darf? erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Sagte ich ja, dass das keine Rolle spielt. Das war die Aussage von ARAS, dass das eine Rolle spielen könnte. erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Was soll diese Deine Bemerkung? Unsere Ehe ist anerkannt und das soll auch so sein. Dieses Thema steht somit nicht zur Diskussion. erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Bitte Begründung! erne schrieb am 29.10.2014 um 22:35:58:
Ich höre hier einen Unterton von Dir heraus, welcher sich danach anhört, dass Du mir unterstellen willst, dass ich hier nicht die Wahrheit schreibe/schreiben will. Was soll das??? Ich schreibe hier offen und ehrlich und wenn Fragen sind, so kann man fragen und ich kann antworten. Im Übrigen weise ich nochmals darauf hin, wie im Startposting geschrieben: Für Eure sachdienlichen Antworten, möglichst mit Rechtsnachweis, möchten wir uns schon jetzt recht herzlich bedanken! |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Aras am 29.10.2014 um 23:33:57
Meiner bescheidenen Meinung nach verwechselst du Anerkennung mit der für die Ehe zugrunde liegenden Gesetzesbestimmungen.
Aber sag doch mal: Wo hast du geheiratet? In Deutschland oder Russland? |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von T.P.2013 am 29.10.2014 um 23:42:15 maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 23:09:41:
Hallo, da Ihr in Deutschland lebt, mit Dir ein deutscher Teil der ehelichen Gemeinschaft betroffen ist und die Vereinbarung für Eure in DEU gelebte Ehe gelten soll, kommt hier, wenn ich nicht völlig irre, auch das deutsche bürgerliche Recht zur Geltung. Auf die Gesetzeslage, die ja der Äußerung Deines Notars entspricht, hat Aras ja schon hingewiesen. Wenn es Euch um das von mir Zitierte gehen sollte: Ihr könnt, wenn Ihr das über die gesetzlichen Regelungen hinaus festzurren wollt, beim Notar eine Willenserklärung exakt dieses Inhalts abgeben, wobei dann die entsprechenden finanziellen Ist-Zustände belegt werden sollten. Frag Deinen Notar danach. Gruß |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 29.10.2014 um 23:46:14 Aras schrieb am 29.10.2014 um 23:33:57:
maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 22:11:11:
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Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 29.10.2014 um 23:50:05
Ich möchte höflichst darum bitten, nicht vom Thema abzuweichen und nur sachdienliche Antworten, möglichst mit Rechtsnachweis, zu posten!
Reine Meinungsäußerungen sind nicht hilfreich! Hieraus einen ellenlangen Thread zu machen, bringt niemandem etwas. Das besagt meine Erfahrung als Moderator im anti-scam.de Forum,. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von erne am 30.10.2014 um 00:17:39 maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 23:09:41:
nein, ich bemerke nur, dass du offensichtlich gar nicht weisst, welches Detail wichtig ist und welches nicht und daher das nicht preisgibst. Die Antworten können nur sogut sein, wie die Fragen. Ich bin raus hier. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Aras am 30.10.2014 um 00:20:49
@maxamt2013
Du hast natürlich recht! Am Besten bittest du deinen Notar höflichst darum dir deine Fragen entsprechend konkret zu beantworten. Ansonsten hier... quasi das was T.P.2013 angedeutet hat http://www.dnoti.de/DOC/2009/i15wx292_08.pdf Viel Erfolg Gruß |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 30.10.2014 um 00:23:24 erne schrieb am 30.10.2014 um 00:17:39:
maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 23:09:41:
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Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 30.10.2014 um 00:30:35
@ Aras
Danke für Deine Bemühungen! Meine Frau ist keine "Spätaussiedlerin". Sie ist "normale" Russin. Anmerkung: Es geht hier nicht darum, eine Russin geheiratet zu haben und sie "kurz zu halten". Vielmehr soll "ihr" Vermögen geschützt werden. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Aras am 30.10.2014 um 00:37:46
Hallo maxamt2013
Lies doch mal bitte die letzten drei Seiten des Beschlusses durch. Anmerkung: Es ist so wie T.P.2013 geschrieben hat. Geh am Besten zum Notar und lass dich verbindlich beraten. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Muleta am 30.10.2014 um 07:05:03 maxamt2013 schrieb am 29.10.2014 um 21:36:17:
diese Aussage kann ich so nicht nachvollziehen. Aber mal der Reihe nach: - Von einer wirksamen Eheschließung kann man wohl ausgehen. Dabei ist's denn auch egal, wo die stattgefunden hat - Hauptsache die Eheschließung lief korrekt nach den Regelungen, die am Heiratsort galten. - Insofern ist hier die Frage, welches Recht für die allgemeinen Wirkungen der Ehe anwendbar ist. Das meist eine komplizierte Rechtsfrage des IPR und wird im deutschen Rechtsraum möglicherweise anders beantwortet als im russischen Rechtstraum. Aus der deutschen Perspektive sind Art. 14 und 15 EGBGB (s. http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/ ) einschlägig. Das sollte der TS lesen und ggf. dann seine Frage nochmal konkretisieren; in der Regel dürfte in solchen Fällen Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB einschlägig sein, so dass bei Eheführung in Deutschland auch deutsches Recht gilt, mithin -wenn nichts anderes geregelt wurde- die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich (gesetzlicher Güterstand/Zugewinngemeinschaft). In diesem Fall kann (a) ein Ehevertrag geschlossen werden, der innerhalb des deutschen Rechts von Gestaltungsspielräumen Gebrauch macht oder (b) für die güterrechtliche Seite ein dort erlaubtes fremdes Recht wählen. Wie das Ganze dann aus der Sicht der russischen Justiz aussieht, kann ich nicht beurteilen. Möglich, dass sie im IPR dann den deutschen Regelungen folgen aber auch möglich, dass sie nur ihr nationales Recht anwenden (wie immer das auch aussehen mag). Um auch im russischen Rechtsraum Sicherheit zu haben, müsste ein RA von dort befragt werden (oder eben eine von diesen Kanzleien in D, die über ein entsprechendes Netzwerk verfügen). Aras schrieb am 30.10.2014 um 00:37:46:
1.) hat er das doch schon versucht und 2.) ist die Frage, was "verbindlich" sein soll. Wenn der Notar Stuss erzählt, dann mag er das als "verbindliche" Auskunft deklarieren, aber das hilft dem Anfrager dann im Ergebnis trotzdem nicht weiter - denn er möchte ja vorbeugend etwas in seinem Sinne gestalten und nicht lediglich einen mittelprächtigen Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsberater erwerben. |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von Holzschuher am 30.10.2014 um 09:14:18
Hallo,
Aras schrieb am 30.10.2014 um 00:37:46:
Ein Notar "darf" und wird i.d.R. nicht beraten, sondern erklären, aufklären. Alles in allem hängt das mit dem Güterstand davon ab, wo ihr lebt und was dann das dortige IPR (internationales Privatrecht) sagt. Auch ist es ggf. möglich, das sollte man aber prüfen lassen, ob man eine Rechtswahl des Landes wählt, das einem am besten erscheint. Will man aber tatsächlich das Vermögen des russischen StA "besonders" schützen - es wurde schon richtig gesagt dass nach deutschem Recht das Recht der Zugewinngemeinschaft greift, wenn man keinen Vertrag schließt - kann man das durchaus durch einen Notarvertrag machen. Man muss dabei aber auch nicht unbedingt Gütertrennung vereinbaren, sondern kann beispielsweise regeln, dass es beim etwaigen Zugewinnausgleich bei Scheidung nicht berücksichtigt wird, beim Zugewinnausgleich bei Tod aber schon, .... |
Titel: Re: Gütertrennung bei Ehe mit Ausländer Beitrag von maxamt2013 am 01.11.2014 um 23:28:18 Erst mal Danke! an Muleta. Hat mein Posting richtig gelesen und redet nicht um den heißen Brei! Bin grad am recherchieren. > Dachte erst, der Notar ist im Unrecht. Aber nach aktuellem "rein" deutschem Recht hat er wohl doch Recht. > Nach internationalem Recht ist bis dato nix zu finden im weiten www. > Interessant ist für uns aber aktuell nur das deutsche Recht, da das Vermögen des russischen Staatsbürgers geschützt werden soll. Also haben wir von russischer Seite eh nix zu befürchten ;-). Ich werd mich wieder melden, wenn ich die § zusammengesucht habe und somit auch eine stichhaltige Quellenangabe machen kann, denn alles andere ist ja nur halbgewalkt. MfG |
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