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Visumsnachweis bei Flugreise innerhalb Schengen (Gelesen: 6.466 mal)
mitchel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.11.2014 um 12:23:23
 
Folgende Situation:
Visumspflichtiger EU-Ausländer hat eine AE für Deutschland. Er möchte von München nach Spanien fliegen. Am Flughafen checkt er mit Reisepass ein und wird aufgefordert seine AE vorzulegen, da kein Visum im Pass ist. Ohne Visum bzw. AE kein Mitflug.
Auf welcher Grundlage verlangt die Fluggesellschaft einen Nachweis bei einem Schengenflug? Bei Reisen über Land kontrolliert auch niemand das Visum oder AE.


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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.11.2014 um 12:27:49
 
Ja und? Kann ja auch sein, dass der Ausländer weder Aufenthaltserlaubnis noch Visa hat.


Lösung: Ausländer legt seine (schengenfähige!) AE vor.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 03.11.2014 um 12:34:01
 
Der Hintergrund ist: Falls sie oder er ohne Erlaubnis in Deutschland ist und kurz nach Spanien möchte, um dort in der Ernte ein paar Euro zu verdienen, könnte das bei der Einreise in Spanien auffallen. Dann müsste die Fluggesellschaft haften.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 03.11.2014 um 15:19:00
 
mitchel schrieb am 03.11.2014 um 12:23:23:
Er möchte von München nach Spanien fliegen. Am Flughafen checkt er mit Reisepass ein und wird aufgefordert seine AE vorzulegen, da kein Visum im Pass ist.

Woher bist Du so sicher, dass man bei einem Schengenflug überhaupt einen Ausweis/Pass vorzeigen muss ?
Ich bin schon des Öfteren von Frankfurt nach Amsterdam und zurück geflogen, dabei hat mich niemand nach einen Ausweis gefragt. Das gültige Flugticket hat denen immer gereicht.
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Aras
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Antwort #4 - 03.11.2014 um 15:22:10
 
Saxonicus,
Vielleicht siehst du einfach zu deutsch aus  22

Ich verstehe das Problem nicht. Warum kann der Ausländer nicht seine Papiere vorzeigen, wenn er diese doch besitzt?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.11.2014 um 15:38:03
 
Aras schrieb am 03.11.2014 um 15:22:10:
Warum kann der Ausländer nicht seine Papiere vorzeigen, wenn er diese doch besitzt?

Warum sollte man einer Forderung nachgeben für die es keine Rechtsgrundlage gibt. (wobei ich jetzt nicht behaupte, dass es keine gibt). Ich denke die Frage ziehlt ganz klar daraufhin ab. D.h. man müsste sich einmal die AGB der Fluggesellschaft ansehen, ob dies auch vereinbart wurde. (oder ob es eine gesetzliche Regelung gibt)
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Saxonicus
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Antwort #6 - 03.11.2014 um 15:38:51
 
Aras schrieb am 03.11.2014 um 15:22:10:
Ich verstehe das Problem nicht. Warum kann der Ausländer nicht seine Papiere vorzeigen, wenn er diese doch besitzt?

Verstehe ich auch nicht was daran problematisch sein sollte, seinen Pass/Ausweis vorzuzeigen ?

mitchel schrieb am 03.11.2014 um 12:23:23:
Bei Reisen über Land kontrolliert auch niemand das Visum oder AE.

Da kannst Du Dir nicht sicher sein, gelegentlich finden da auch Kontrollen statt.
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Aras
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Antwort #7 - 03.11.2014 um 15:41:17
 
Also wenn es eine vollkommen unberechtigte Forderung wäre, dann würde ich es auch verweigern. Einen Reisepass muss er vorlegen. Und das diese Person visumspflichtig ist, weiß er selber. Also wo ist das Problem, seinen legalen Aufenthalt im Zielgebiet zu bestätigen?
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Antwort #8 - 03.11.2014 um 15:47:28
 
Saxonicus schrieb am 03.11.2014 um 15:19:00:
Ich bin schon des Öfteren von Frankfurt nach Amsterdam und zurück geflogen, dabei hat mich niemand nach einen Ausweis gefragt


sowohl beim Check-in als auch vor der Sicherheitskontrolle wurde bei mir stets geprüft, ob Ticket und Ausweis denselben Namen tragen.

tiggger schrieb am 03.11.2014 um 15:38:03:
D.h. man müsste sich einmal die AGB der Fluggesellschaft ansehen


eben. Und da wird schon drinstehen, dass eine Einreiseberechtigung für das Zielland auf Verlangen nachzuweisen ist, weil sonst die Fluggesellschaft sonst die Beförderung ablehnen kann. Ebenso eine Rückkehrberechtigung.
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Antwort #9 - 03.11.2014 um 16:29:42
 
Ich war mit meinem damaligen Noch-Nicht-Mann auch zweimal auf Malle und er musste in D (und soweit ich mich erinnere auch in Spanien) jedesmal beim Einchecken seinen Paß vorzeigen und sein Visum wurde genau geprüft (meinen Ausweis wollten sie allerdings auch sehen). Die Fluggesellschaft wird sich hüten jemanden mitzunehmen, der sich illegal in der EU aufhält. Die Kosten und den Ärger wollen die ganz sicher nicht haben.
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Antwort #10 - 03.11.2014 um 17:00:51
 
Also bei meiner (Freundin, dann Verlobten dann Frau Smiley war es fast immer so dass des Nachweis des gültigen Aufenthaltes bzw. des Rechtes zur  Rückkehr gefragt wurde. Ausser einmal bei LH war es immer so dass der nationale Titel (schengenfähig) PLUS der Reisepass vorgezeigt werden muss. UNd zwar bei allem:

D-ES, D-N, N-ES, Iran-D, Iran-TK-ES uswusw. also egal ob innerhalb Schengens oder rein und raus.
Spannend war es dreimal. Einmal Pass zu Hause vergessen,  grad noch geschafft.
Einmal war der neue spanische AT noch im Antragsverfahren und dann eine Iranerin mit der nur spanischen "Permiso de Regreso" (Rückkehrerlaubnis, ersatzweise ausgestellt) und einem Pass mit abgelaufenem Visum dem griechichen Beamten erklären dass sie rechtmäßig fliegt  Augenrollen Lustig!

Unserer Erfahrung nach sind die Deutschen BPol-Beamten bzw. die deutschen Fluglinien so ziemlich die genauestens... beim dritten nervösen Moment wurde meine Frau auch einmal bei LH zur Seite gebeten (wg. dem schon ein Jahr abgelaufenen Schengenvisum im Pass) und Security stand nachdrücklich schon neben ihr, bis ein Vorgesetzter der Airline die Gültigkeit des spanischen AT bestätigte.... Cool

Also ich kann nur empfehlen, bereit zu sein die Berechtigung nachzuweisen, ist ja auch ein Recht bzw. Privileg, warum also nicht. ..



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Antwort #11 - 03.11.2014 um 17:55:31
 
Zitat:
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Ich bin schon des Öfteren von Frankfurt nach Amsterdam und zurück geflogen, dabei hat mich niemand nach einen Ausweis gefragt. Das gültige Flugticket hat denen immer gereicht.

Die BP hat an den Flughäfen eine Truppe (LAK - Lageabhängige Kontrolle) die ausschließlich Schengenflieger kontrollieren (i.d.R. eher selten "Deutsch" Aussehende) und fast auf jeden Spanien, Griechenland, Portugal usw Flieger einige fangen, die sich innerhalb von Schengen bewegen (auch unerlaubt  arbeiten)und keine gültigen Visa (AE) vorweisen können.
Pass reicht also nicht, wenn kein entsprechendes Visa drin steht
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Antwort #12 - 03.11.2014 um 18:42:46
 
Seoman305 schrieb am 03.11.2014 um 17:00:51:
Unserer Erfahrung nach sind die Deutschen BPol-Beamten bzw. die deutschen Fluglinien so ziemlich die genauestens... 

Meine Frau wurde mit schöner Regelmäßigkeit bei der Rückkehr aus ihren Heimatland am Flughafen in Frankfurt direkt am Flieger sogar von einer Abordnung der Bundespolizei empfangen, weil man beim Check-Inn in ihrer Heimat nicht so ganz sicher war, ob der antiquierte Stempel der NE in ihren Pass nun tatsächlich zur Einreise in Deutschland berechtigte und hatte sie nur recht widerwillig in den Flieger gelassen. Diesen neuen eAT hat sie nämlich noch nicht.
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blubb


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Antwort #13 - 03.11.2014 um 19:04:46
 
Moin zusammen,

hier mal etwas Lektüre:

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/63.html

http://www.bundespolizei.de/DE/01Buergerservice/Befoerderungsunternehmer/befoerd...

Man darf wohl davon ausgehen, dass jedes (europäische) Land analoge Bestimmungen auferlegt.

Gruß

Edit: Ach, und noch etwas, bzgl. Beförderung auf dem Landweg: Man (BPol) ist mittlerweile dazu übergegangen, auch Busunternehmen im internationalen Verkehr bei Beförderung unzureichend ausgewiesener Ausländer entsprechend zu beanzeigen.

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mgb
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Antwort #14 - 03.11.2014 um 23:30:17
 
Wäre die Anwendung von §63 Aufenthaltsgesetz für den Schengenverkehr nicht eine rechtswidrige Umgehung von Art. 21 Schengener Grenzkodex?
Einführung von systematischen und regelmässigen Personenkontrollen durch die Hintertür.
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