reinhard schrieb am 19.10.2014 um 18:07:41:Sie kann den Antrag direkt in Deutschland stellen, und Du musst bestätigen, dass Du mit ihr zusammen leben willst.
Du meintest, dass wir den Antrag direkt hier in Deutschland beantragen können.
Also ich war ja letzte Woche mit meiner Frau bei der Ausländerbehörde gewesen, und die meinten zu mir, dass meine Frau den Antrag in Spanien beantragen muss, weil sie kein Visum hat. Also das sie auch dort ihr Visum erhält.
Laut "DRK" und Ausländerbehörde, muss meine Frau den Antrag in Spanien beantragen. Meine Frau soll folgende Unterlagen bei der Deutschen Botschaft in Madrid mit dem Antrag vorlegen (siehe Anhang).
Du hast aber geschrieben, was dieser Anhang betrifft :
"Nein, das wäre ja ein Visumantrag (Antrag auf Erlaubnis, die Grenze zu überschreiben). Das braucht sie nicht, weil sie ja schon im Schengen-Raum lebt.
Einfach eine
AE beantragen."
Jetzt komme ich ehrlich gesagt ein bisschen durcheinander.
HILFE!!!