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Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! (Gelesen: 27.612 mal)
Themen Beschreibung: Tipps zu ihrer rechtlichen Stellung sind stets willkommen
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Antwort #15 - 25.08.2014 um 10:42:04
 
Saxonicus, Du scheinst das Problem nicht zu verstehen. Die örtliche Zuständigkeit ist erst in dem Moment fixiert, in dem die Ehe förmlich angemeldet wird. Das geschieht aber normalerweise erst in dem Moment, in dem die vom Standesamt verlangten Dokumente eingereicht werden. Vorher finden lediglich unverbindliche Vorgespräche statt. Vgl. dazu auch Ziff. 12.4.4 PStG-VwV (es sei mal dahin gestellt, ob die dort beschriebene Verfahrensweise rechtlich richtig ist aber es ist nun mal die Praxis).

Das Szenario, das dem TS hier nun droht, ist folgendes:
- Er führt die unverbindlichen Vorgespräche beim jetzigen Wohnsitzstandesamt. Auf der Grundlage der dort überreichten Dokumentenliste holt er die erforderlichen Dokumente ein.
- Zwischenzeitlich ändert sich aber der Wohnsitz. In dem Moment, wo die Dokumente zusammen sind, ist ein anderes Standesamt zuständig. Dort hat man aber evtl. andere Vorstellungen von den erforderlichen Dokumenten.

Angesichts des doch massiven Dokumentenbeschaffungsschwierigkeiten auf bhutanischer Seite würde ich hier ernsthaft darüber nachdenken, mit dem Zuständigkeitswechsel so lange noch zu warten, bis die Ehe angemeldet ist.
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Antwort #16 - 11.09.2014 um 16:01:40
 
So es kommt nun endlich wieder etwas Fahrt in die ganze Sache. Nach einem Monat Wartezeit hat meine Freundin ihr Reisedokument erhalten - was auch immer das für ein Ding sein mag. Die Botschaft meinte, nur der Emergency Passport und der echte wären visierfähig. Letztlich handelt es sich hier um ein Dokument, das angeblich einem Pass gleichgestellt ist, aber der Zusatz "Emergency Passport" scheint zu fehlen. Dafür gibt es den komischen Satz: "In the name of his majesty the King of Bhutan, greetings to all whom this may concern.These are to request and require all competent authorities to allow the bearer to pass freely without any let or hindrance and to afford him or her every assistance and protection of which he or she may stand in need."

Als nächstes geht es dann darum, die Geburtsurkunde legalisieren zu lassen. Komischerweise soll sie jetzt aber doppelt legalisiert werden, einmal von der deutschen Botschaft selbst, aber dann auch noch einmal von bhutanischen Behörden, quasi eine "Vorlegalisierung". Sehr komische Sache.

Gleichzeitig arbeiten wir nochmals an einem Touristenvisum, um meiner Freundin wenn möglich ein bisschen Zeit in Deutschland zu geben, damit sie sich dieses Land ein bisschen anschauen kann. Da mein Studium nahezu beendet ist und ich ein paar Monate "off" bin, bevor das Berufsleben losgeht, ist das eigentlich ein gutr Zeitpunkt. Nur so langsam wie es dort geht kann es ja wiederum länger dauern. Schauen wir mal was dabei rauskommt.
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Antwort #17 - 11.09.2014 um 16:32:20
 
ähm... die Vermutung:

vorhandener Sohn = verheiratete Kindesmutter

wird sich sicherlich nicht nur bei mir aufdrängen. Aber das Thema ist ja sicherlich schon (ggf. urkundlich) geklärt, oder?

(und bevor jetzt vorschnelle Kommentare kommen: der Sohn ist 5 Jahre alt, der Erzeuger hat sie noch vor der Geburt sitzenlassen und eine Hochzeit mit einem anderen Mann ist -soweit ich den unstrukturierten Text entziffern kann- ca. 2012 oder 2013 geplatzt.  Da war das Kind dann schon 2-4 Jahre alt! Die Schilderung der dortigen Lebensumstände lässt jedenfalls Zweifel aufkommen, ob die Mutter bis weit nach der Geburt unverheiratet blieb)
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« Zuletzt geändert: 11.09.2014 um 16:44:42 von Muleta »  

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Antwort #18 - 11.09.2014 um 16:41:17
 
HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 16:01:40:
Dafür gibt es den komischen Satz: "In the name of his majesty the King of Bhutan, greetings to all whom this may concern.These are to request and require all competent authorities to allow the bearer to pass freely without any let or hindrance and to afford him or her every assistance and protection of which he or she may stand in need."



So etwas haben viele Länder im (auch im normalem) Pass. Das heißt nichts. Beispielsweise auch Kanada und UK
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Antwort #19 - 11.09.2014 um 23:38:18
 
Muleta schrieb am 11.09.2014 um 16:32:20:
wird sich sicherlich nicht nur bei mir aufdrängen. Aber das Thema ist ja sicherlich schon (ggf. urkundlich) geklärt, oder?

(und bevor jetzt vorschnelle Kommentare kommen: der Sohn ist 5 Jahre alt, der Erzeuger hat sie noch vor der Geburt sitzenlassen und eine Hochzeit mit einem anderen Mann ist -soweit ich den unstrukturierten Text entziffern kann- ca. 2012 oder 2013 geplatzt.Da war das Kind dann schon 2-4 Jahre alt! Die Schilderung der dortigen Lebensumstände lässt jedenfalls Zweifel aufkommen, ob die Mutter bis weit nach der Geburt unverheiratet blieb) 



Oh, da gibts ein kleines Missverständnis: Nein, der Mann, den sie heiraten sollte und der, der ihr Kind gezeugt hat, sind zwei unterschiedliche Typen. Den Erzeuger hat sie nie wieder gesehen und hat damals sehr blauäugig nichts mehr verlangt und ist somit selbst auf den Kosten für ihr Kind sitzengeblieben. Ihre Eltern wollten sie vermutlich deshalb dann mit jemand anderem verheiraten. Arrangierte Ehen sind in dem Kulturkreis nicht unüblich. Dieser war aber nicht der Erzeuger ihres Kindes.

Was da nun genau urkundlich geklärt ist und was nicht kann ich nicht genau sagen. Meine Freundin hat bei dem Bürokratiekram nicht wirklich den Durchblick. Verheiratet ist sie jedenfalls nie gewesen.
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Antwort #20 - 12.09.2014 um 09:10:11
 
Lieber HST1988,

ich bin schon sehr oft in die euphorische Stimmung anderer Menschen reingeplatzt und hab den Spielverderber gespielt. Nicht weil mir das so viel Spaß macht, sondern weil ich mit sowas zu tun hatte und es einfach hasse, erst viel Arbeit in etwas zu stecken und dann viel später doch auf den Bauch zu fallen, weil irgendwas nicht richtig geprüft oder vorbereit war und man das auch rechtzeitig hätte erkennen können.

Jedenfalls muss du damit rechnen, dass die bearbeitende Botschaft und -falls irgendwann doch mal ein dauerhaftes Zusammenleben von Euch in Deutschland, inkl. Hochzeit geplant ist- ggf. eine Ausländerbehörde und ein deutsches Standesamt den Fall prüfen. Und die werden basierend auf ihrer Erfahrung dann eine gewisse Ersteinschätzung des Falles vornehmen und ihr weiteres Handeln danach ausrichten.

Ich kenne die Verhältnisse in Bhutan nicht und schon gar nicht auf dem Land - das mal vorweg. Ich kann daher nur von meinen Erfahrungen mit vielen anderen Teilen auf der Welt ausgehen und die sagt mir, dass es in solchen Gegenden eher unüblich sein dürfte, dass eine junge ledige Frau ein Kind bekommt und dann auch noch weitere Jahre unverheiratet bleibt. Du solltest also vorsorglich davon ausgehen, dass die deutschen Behörden als "Arbeitshypothese" annehmen, dass Deine Freundin bereits verheiratet ist und Dir diese Tatsache von der Familie verschleiert wurde. Daher solltest Du davon ausgehen, dass möglicherweise schon im Rahmen der Beantragung eines Besuchervisums (wo Familienstand und Kinder angegeben werden müssen und in einem Interview auch sicherlich ein paar 'unerwartete' Fragen zu dem Thema kommen), spätestens aber bei einem Nachzugsverfahren, geprüft wird, ob sich diese Arbeitshypothese wirklich widerlegen lässt.

Dazu wird man dann vermutlich eine Ledigkeitsbescheinigung aus Bhutan verlangen und die Geburtsurkunde des Kindes. Und dann wird man schauen, wer in der Geburtsurkunde als Vater drin steht. Und wenn dort jemand drinsteht, dann wird man als nächstes schauen, ob und in welcher Form das Recht von Bhutan eine rechtliche Vaterschaft ermöglicht (z.B. als eheliche Geburt und evtl. in Form einer Vaterschaftsanerkennung) und dann wird man die entsprechenden Dokumente verlangen, die natürlich aus den entsprechenden Jahren stammen müssen. Wenn sich das dann alles zur allgemeinen Zufriedenheit aufklärt, dann wird die Arbeitshypothese verworfen und -wenn sonst nichts mehr dagegen spricht- ein Visum erteilt. In der Praxis nimmt das mit der Widerlegung der Arbeitshypthese aber dann oft eine andere Wendung...

Insofern solltest Du wenigstens realistisch bleiben:
HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 23:38:18:
verheiratet ist sie jedenfalls nie gewesen.


Du vertraust ihr, aber ganz objektiv hast du überhaupt keine Ahnung ob oder ob nicht. Denn:

HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 23:38:18:
Was da nun genau urkundlich geklärt ist und was nicht kann ich nicht genau sagen


eben. Und das wird sich noch ändern - die Frage ist nur: wann. Aber das ist natürlich deine Entscheidung, ob Du das selbst frühzeitig proaktiv klären willst oder wartest, bis eine Behörde anfängt, das unter die Lupe zu nehmen.

P.S. hatte eigentlich schon jemand darauf hingewiesen, dass die Erteilung eines Besuchsvisum zwar denkbar, aber nicht sonderlich wahrscheinlich ist und für die Rückehrwilligkeit ausgerechnet das Kind (und die Versorung und damit ggf. auch der Kindesvater) der Knackpunkt sein werden?
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Antwort #21 - 12.09.2014 um 10:55:39
 
Muleta schrieb am 12.09.2014 um 09:10:11:
. hatte eigentlich schon jemand darauf hingewiesen, dass die Erteilung eines Besuchsvisum zwar denkbar, aber nicht sonderlich wahrscheinlich ist und für die Rückehrwilligkeit ausgerechnet das Kind (und die Versorung und damit ggf. auch der Kindesvater) der Knackpunkt sein werden?


Ja, sicher:

tapir schrieb am 19.08.2014 um 22:25:12:
- Ohne einen visierfähigen und von den Fluggesellschaften akzeptierten Pass könnt Ihr das Thema Besuchsvisum vergessen. Für eine Besuchsreise wird keine Ausnahme von der Passpflicht verfügt und kein Reiseausweis ausgestellt. Wenn sie daher einen nicht visierfähigen und/oder von den Fluggesellschaften nicht akzeptierten Pass erhält, dann ist die einzige Option ein Heiratsvisum.
- Selbst, wenn der Pass nicht das Problem wäre, wird die Auslandsvertretung sich fragen, wie es mit der Rückkehrbereitschaft aussieht und wie der Lebensunterhalt gesichert ist.

tapir schrieb am 20.08.2014 um 18:54:43:
die Angabe des Kindes als Rückkehrgrund würde bedeuten, der Botschaft ins Gesicht zu lügen. Und daher sollte man das lieber wieder vergessen...


Deshalb habe ich eigentlich auch, als ich dann das hier las:

HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 16:01:40:
Gleichzeitig arbeiten wir nochmals an einem Touristenvisum, um meiner Freundin wenn möglich ein bisschen Zeit in Deutschland zu geben, damit sie sich dieses Land ein bisschen anschauen kann.

beschlossen, mich wegen akuter Beratungsresistenz des TS auszuklinken...
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Antwort #22 - 12.09.2014 um 14:18:14
 
Moment, beratungsresistent bin ich sicher nicht. Wir lassen gerade prüfen, ob dieser Pass, den sie nun bekommen, visierfähig ist. Wenn ja, dann versuchen wir das Touristenvisum. Natürlich prüfen wir auch die Dänemark-Möglichkeit. Der Vorteil ist, dass es eine dänische Vertretung direkt in Thimphu gibt.

Ja, Muleta, ich kann deine Einwände verstehen. Die Frage ist nur, wie ich das genau prüfen soll. Sie wohnt aber nicht auf dem Land, sondern in der Hauptstadt Thimphu.
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Antwort #23 - 12.09.2014 um 14:32:01
 
1.) Dir wurde schon gesagt, dass ein Besuchsvisum die Rückkehrwilligkeit voraussetzt und dafür keine Anhaltspunkte vorliegen.

2.) Du kümmerst Dich doch de facto sowieso um das ganze Visums-Zeugs. Also bist Du doch auch derjenige, der letztlich die Entscheidung trifft, welche Vorbereitungen man für einen Visumsantrag trifft. Wenn Du also schon mal vorsorglich zur Vermeidung von möglichen Problemen eine Geburtsurkunde des Kindes sehen möchtest (ggf. erstmal in Kopie - das sollte ja griffbereit sein und sich schnell abfotographieren lassen), dann kannst Du vermutlich schnell erkennen, ob da ein Vater drin steht oder nicht. Ähnliches gilt für eine Bescheinigung über den Familienstand, weil sie den ja auch im Visumsantrag angeben muss (da schadet es ja nicht, einen Nachweis zumindest in der Hinterhand zu haben). Und dann kann man, ggf. unter Zuhilfenahme des Bestandes einer Uni-Bibliothek, weiter prüfen.
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Antwort #24 - 15.09.2014 um 16:04:16
 
Muleta schrieb am 12.09.2014 um 14:32:01:
1.) Dir wurde schon gesagt, dass ein Besuchsvisum die Rückkehrwilligkeit voraussetzt und dafür keine Anhaltspunkte vorliegen. 


Es wurde mir gesagt, dass es unwahrscheinlich ist. Das heißt aber nicht unmöglich. Und mehr als "nein" sagen können sie ja prinzipiell nicht, was haben wir also zu verlieren? Wenn es nicht funktioniert, dann eben Heiratsvisum, vermutlich bei der dänischen Botschaft, da Heiraten in Dänemark ja leichter ist und es zum Zweiten eine dänische Botschaft in Thimphu gibt, wo meine Freundin jederzeit hingehen kann. Wo soll denn genau das Problem mit dem Kind liegen? Es wird von Kindesbeinen an von den Eltern meiner Freundin versorgt, aber dort leben ohnehin alle unter einem Dach, auch in der Hauptstadt (um noch mal damit aufzuräumen, dass sie vom Land käme). Warum sollte das Kind also einen Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft bedeuten? Was ist da die Argumentation?

Muleta schrieb am 12.09.2014 um 14:32:01:
2.) Du kümmerst Dich doch de facto sowieso um das ganze Visums-Zeugs. Also bist Du doch auch derjenige, der letztlich die Entscheidung trifft, welche Vorbereitungen man für einen Visumsantrag trifft. Wenn Du also schon mal vorsorglich zur Vermeidung von möglichen Problemen eine Geburtsurkunde des Kindes sehen möchtest (ggf. erstmal in Kopie - das sollte ja griffbereit sein und sich schnell abfotographieren lassen), dann kannst Du vermutlich schnell erkennen, ob da ein Vater drin steht oder nicht. Ähnliches gilt für eine Bescheinigung über den Familienstand, weil sie den ja auch im Visumsantrag angeben muss (da schadet es ja nicht, einen Nachweis zumindest in der Hinterhand zu haben). Und dann kann man, ggf. unter Zuhilfenahme des Bestandes einer Uni-Bibliothek, weiter prüfen. 


Ja, da kümmern wir uns gerade drum. Leider scheinen die bhutanischen Behörden nicht sonderlich viel Ahnung vom internationalen Urkundenverkehr zu haben - die haben keinen Plan von nichts. Die haben meine Freundin jetzt erstmal für diese "Vorlegalisation" zu einem Krankenhaus geschickt anstatt die Legalisation selbst vorzunehmen. Es ist manchmal echt zum Verzweifeln. Hinzu kommt, dass meine Freundin erwerbstätig ist und sich nicht ständig von ihrem Arbeitsplatz entfernen kann, was für weitere Verzögerungen sorgt. Es geht langsam, aber wir kämpfen uns durch. Die Saga dauert ja mittlerweile schon über ein Jahr an.

Neue Hoffnung auf einen guten Ausgang gibt es: Scheinbar haben sowohl der VFS als auch die dänische Botschaft ihr Reisedokument als visierfähig angesehen.
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Antwort #25 - 15.09.2014 um 16:31:30
 
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 16:04:16:
Und mehr als "nein" sagen können sie ja prinzipiell nicht, was haben wir also zu verlieren?

Das übliche Maß behördlicher Unvoreingenommenheit, das einem normalerweise bei einem FZF-Visumsantrag entgegengebracht wird. Wenn nämlich zuerst ein Touri-Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft und mangelndem LU abgelehnt wird, und dann anschließend ein FZF-Visum beantragt wird, dann wird die AV aber mit Sicherheit ganz genau hingucken. Sie fühlt sich dann nämlich in der Richtigkeit der früheren, ablehnenden Entscheidung bestätigt und geht möglicherweise sogar davon aus, dass Ihr es mit dem Touri-Visum ja womöglich nur deshalb versucht habt, weil es irgendeinen Grund gibt, aus dem Ihr annehmt, dass ein FZF-Visum möglicherweise nicht erteilt würde. Diesen Grund wird die AV dann möglicherweise versuchen, zu finden, sei es im Rahmen der Urkundenüberprüfung, Scheineheüberprüfung etc etc.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 16:04:16:
Wenn es nicht funktioniert, dann eben Heiratsvisum, vermutlich bei der dänischen Botschaft, da Heiraten in Dänemark ja leichter ist und es zum Zweiten eine dänische Botschaft in Thimphu gibt, wo meine Freundin jederzeit hingehen kann. 

Ein "Heiratsvisum" im eigentlichen Sinn gibt es von DK allenfalls und nur dann, wenn Ihr vorhabt, nach der Eheschließung in DK zu leben. Das ist aber anscheinend nicht der Fall. Also ist das einzige Visum, für das eine dänische Vertretung zuständig ist, ein Kurzaufenthaltsvisum. Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist. Daher ist m.E. hier auch der einzig vernünftige Weg, eine Eheschließung über ein deutsches Standesamt anzustoßen.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 16:04:16:
Warum sollte das Kind also einen Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft bedeuten? 

Du hast doch gelesen, was Dir in diesem Zusammenhang bereits gesagt wurde und was ich nochmal extra drei posts weiter oben zitiert: Im Zusammenhang mit dem Kind muss man sehr aufpassen, keine falschen Angaben bei einem Schengenvisums-Antrag zu machen.
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Antwort #26 - 15.09.2014 um 18:07:17
 
tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Das übliche Maß behördlicher Unvoreingenommenheit, das einem normalerweise bei einem FZF-Visumsantrag entgegengebracht wird. Wenn nämlich zuerst ein Touri-Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft und mangelndem LU abgelehnt wird, und dann anschließend ein FZF-Visum beantragt wird, dann wird die AV aber mit Sicherheit ganz genau hingucken. Sie fühlt sich dann nämlich in der Richtigkeit der früheren, ablehnenden Entscheidung bestätigt und geht möglicherweise sogar davon aus, dass Ihr es mit dem Touri-Visum ja womöglich nur deshalb versucht habt, weil es irgendeinen Grund gibt, aus dem Ihr annehmt, dass ein FZF-Visum möglicherweise nicht erteilt würde. Diesen Grund wird die AV dann möglicherweise versuchen, zu finden, sei es im Rahmen der Urkundenüberprüfung, Scheineheüberprüfung etc etc. 



Aha, das ist ja plötzlich eine ganz neue Dimension, die das annimmt.. Nun sogesehen ist es natürlich schon schwierig. Hätte ein formloses Schreiben Aussicht auf Erfolg, in dem ich die Situation darlege? Schließlich geht es ja eigentlich darum, mit einem Zusammenleben über den Zeitraum eines Touristenvisums hinweg die Aussicht auf ein Heiratsvisum zu verbessern. Nach 3 Monaten kennt man sich ja wesentlich besser und sie kann sich zumindest halbwegs einen Reim auf Deutschland machen. Es geht bei dem Touristenvisum lediglich darum, dass sie das Land überhaupt erstmal kennenlernt. Nichts wäre schlimmer als wenn sie blauäugig heiratet und nach ein paar Wochen plötzlich feststellt, dass sie ihr(e) Heimat/Kind/Familie/Freunde/Kultur so sehr vermisst, dass sie totunglücklich wird. Sie muss in einem eigenen Schreiben ihre Gründe ja ohnehin angeben und kann da auch beschreiben, dass ihr Kind von ihren Eltern großgezogen wird und dort am besten aufgehoben ist. Wenn die Botschaft dann forschen möchte, kann sie es ja gerne machen.

LU ist übrigens kein Problem. Obwohl ich Student bin, habe ich ausreichend Ersparnisse; außerdem sind meine Eltern bereit, eine VE abzugeben.

tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Ein "Heiratsvisum" im eigentlichen Sinn gibt es von DK allenfalls und nur dann, wenn Ihr vorhabt, nach der Eheschließung in DK zu leben. Das ist aber anscheinend nicht der Fall. Also ist das einzige Visum, für das eine dänische Vertretung zuständig ist, ein Kurzaufenthaltsvisum. Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist. Daher ist m.E. hier auch der einzig vernünftige Weg, eine Eheschließung über ein deutsches Standesamt anzustoßen.


Dann würde das also bedeuten, dass sie nach einer Heirat in Dänemark nochmals zurück nach Bhutan müsste um dann ein Visum für Ehegattennachzug zu beantragen? Oder könnte sie von Dänemark aus direkt das Visum zum Ehegattennachzug beantragen? Im ersteren Fall wäre es ja besser, sie direkt mit einem dänischen Schengenvisum einreisen zu lassen, die "Probezeit" zu absolvieren, in Dänemark zu heiraten und sie dann wieder zurückzuschicken. Dann wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen und die deutsche Botschaft kann uns auch nicht dafür drankriegen, uns eine Einreise unter falschen Tatsachen zu unterstellen, wenn in Dänemark ohnehin kein Unterschied zwischen Touristenvisum und Heiratsvisum (für Ausländer) besteht.

tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Du hast doch gelesen, was Dir in diesem Zusammenhang bereits gesagt wurde und was ich nochmal extra drei posts weiter oben zitiert: Im Zusammenhang mit dem Kind muss man sehr aufpassen, keine falschen Angaben bei einem Schengenvisums-Antrag zu machen. 


Das ist richtig, aber das muss sich meine Freundin ja bei ihren Angaben richtig machen. Ich habe sie darüber bereits informiert. In Bhutan ist man nicht durch Kindesgeburt automatisch mit dem Erzeuger verheiratet. Wie gesagt, von mir aus kann die Botschaft sich da meinetwegen totforschen, wir haben nichts zu befürchten.

Übrigens gibt es wieder einen Rückschlag: Eine Ledigkeitsbescheinigung scheint man in diesem Land ebensowenig zu kennen wie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ich habe meine Freundin angewiesen, sich nun möglichst einen "vital record" zu besorgen, aber ich weiß nicht, ob die sowas da überhaupt haben. Ob die überhaupt irgendetwas in diese Richtung haben.
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« Zuletzt geändert: 15.09.2014 um 18:17:58 von HST1988 »  
 
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Antwort #27 - 15.09.2014 um 20:47:50
 
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
Schließlich geht es ja eigentlich darum, mit einem Zusammenleben über den Zeitraum eines Touristenvisums hinweg die Aussicht auf ein Heiratsvisum zu verbessern. 


die eventuelle Heirat senkt die Prognose der Rückkehrbereitschaft noch weiter ab. Es haben schon so viele Leute versucht, erstmal ein Touri-Visum zu kriegen, dann während des Touri-Aufenthalts schnell in Dänemark geheiratet und dann unter Umgehung des FZF-Verfahrens bei der ABH vorbei. So läuft das schon lang nicht mehr.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
Im ersteren Fall wäre es ja besser, sie direkt mit einem dänischen Schengenvisum einreisen zu lassen, die "Probezeit" zu absolvieren,


Zuständig für die Erteilung von Schengenvisa ist das Land, welches das Hauptreiseziel darstellt. Wenn ihr also überwiegend in Dänemark bleiben wollte (während der Geltung eines dänischen Schengenvisums), dann geht das. Ansonsten: Schengenvisum bei der dt. Botschaft beantragen. Und nicht vergessen: Falsche Angaben im Visumsverfahren sind ein Ausweisungsgrund, auch wenn sie gegenüber der dänischen Vertretung gemacht werden.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
In Bhutan ist man nicht durch Kindesgeburt automatisch mit dem Erzeuger verheiratet.


das ist man wohl nirgends auf der Welt und das war auch nie der Punkt. Vielleicht liest Du oben nochmal nach.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
Eine Ledigkeitsbescheinigung scheint man in diesem Land ebensowenig zu kennen 


Nach Ansicht der deutschen OLG scheint es das aber zu geben (ein EFZ hingegen nicht, das stimmt)... (google mal nach den Stichworten OLG Länderliste Bhutan - so schwer ist das ja nicht zu finden)

Zusammenfassend: du suchst, was ich dir gar nicht mal verdenken kann, nach Schlupflöchern, die es nicht (mehr) gibt. Und meinen Wink mit dem leuchtenden Flutlichtmast eines Fußballstadions, die Ledigkeit Deiner Freundin und die rechtliche Vaterschaft des Kindes nüchtern und urkundlich vorsorglich zu hinterfragen, magst Du (auch durchaus nachvollziehbar), auch nicht recht zur Kenntnis nehmen. Kein Problem - es ist Deine Entscheidung und Du musst mit den Konsequenzen leben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Germanisch
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Antwort #28 - 15.09.2014 um 23:51:52
 
Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
die eventuelle Heirat senkt die Prognose der Rückkehrbereitschaft noch weiter ab. Es haben schon so viele Leute versucht, erstmal ein Touri-Visum zu kriegen, dann während des Touri-Aufenthalts schnell in Dänemark geheiratet und dann unter Umgehung des FZF-Verfahrens bei der ABH vorbei. So läuft das schon lang nicht mehr. 



Wir haben nichts dergleichen vor. Meine Beweggründe für das Touri-Visum habe ich oben ja erklärt. Meine Frage war, ob ein formloses Schreiben, in dem ich diese Gründe deutlich aufliste, akzeptiert wird. Ich schreibe da auch rein, dass uns deutlich bewusst ist, dass eine Einreise unter Vorschiebung falscher Tatsachen ihre Ausweisung zur Folge haben würde. Alleine dadurch ist doch klar, dass wir das nicht machen werden. Ist das kein Argument? Ist die einzige Chance sie nach Deutschland zu bekommen fast blind zu heiraten? Das kann doch nicht sein - was wenn sie nach zwei Monaten merkt, dass sie so schreckliches Heimweh bekommt, dass sie es hier nicht mehr aushält? Das wollen wir testen und das kann ich der Botschaft auch so schreiben.

Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
Falsche Angaben im Visumsverfahren sind ein Ausweisungsgrund, auch wenn sie gegenüber der dänischen Vertretung gemacht werden. 


Was müssten wir denn dann in Dänemark für ein Visum beantragen? Die dänische Botschaft in Thimphu hat uns das bestätigt was weiter oben steht: Es gibt kein Heiratsvisum. Selbstverständlich würden wir denen unsere Heiratsabsicht mitteilen, wir spielen immer mit offenen Karten und suchen keinerlei Schlupflöcher, sondern wollen einfach nur glücklich werden. Wir würden heiraten (wenn sie die Papiere bekommt) und sie fliegt daraufhin wieder nach Delhi oder Bhutan, um dann mit Visum für Ehegattennachzug einzureisen - außer es gibt die Möglichkeit, wenn man direkt nach Dänemark gereist ist, nach Deutschland zu kommen, schließlich müssen wir für das dänische Visum vor der deutschen Botschaft ja keine Rechenschaft ablegen. Ein Haupt-Aufenthalt in Dänemark wäre für sie kein Problem, denn wir kennen dort jemanden, der sie für ein paar Wochen aufnehmen würde. Wäre das ein akzeptabler Plan oder liegt da wieder irgendein Knackpunkt?

tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist.


Reden wir jetzt von der dänischen Botschaft oder von der deutschen? Bei der dänischen wäre es ja blöd, wenn die nur einen Visumstyp kennen. Falls hier keiner mehr mit dem dänischen Recht weiter weiß, ist das kein Problem, da werden wir selber nochmal nachhaken. Soviel: Eine Rückkehr nach Bhutan oder nicht ist egal. Schöner wäre wenn nicht, aber wenn es sein muss wäre es auch kein Problem. Auf die zwei Flüge mehr oder weniger kommt es finanziell jetzt nicht an.

Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
das ist man wohl nirgends auf der Welt und das war auch nie der Punkt. Vielleicht liest Du oben nochmal nach.


OK, ich habe weiter oben nochmal gelesen und jetzt hoffentlich richtig verstanden. Da meine Freundin nicht die Staatsbürgerschaft Bhutans hat kann sie dort gar nicht offiziell heiraten. Die meisten Ehen, so auch diejenige die sie eingehen sollte, sind inoffiziell. Aus diesem Grund kann ich sie auch nicht in Bhutan ehelichen.

Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
Nach Ansicht der deutschen OLG scheint es das aber zu geben (ein EFZ hingegen nicht, das stimmt)... (google mal nach den Stichworten OLG Länderliste Bhutan - so schwer ist das ja nicht zu finden)


Tja, das sehen die Behörden in Thimphu wohl anders, eventuell auch wegen ihrer nicht vorhandenen Staatsbürgerschaft. Sie war heute wieder beim Ministry of Home and Cultural Affairs und ihr wurde gesagt, dass man nur eine Ehe dort bescheinigen kann aber keine Ledigkeit. Und dass ein nicht vorhandenes Ehezeugnis ein Beweis für Ledigkeit wäre (Kopf -> Wand). Wie oben geschrieben, ich habe meine Freundin angewiesen, nochmal hartnäckiger vorzugehen und einen "vital record" nach Möglichkeit zu besorgen und zu fragen wer zur Hölle so etwas dort ausstellen kann. Leider scheinen die Ämter dort strohdoof zu sein und hinter dem Mond zu leben, oder sie schikanieren meine Freundin systematisch (was mich bei diesem Land leider nicht wundern würde).

Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
Und meinen Wink mit dem leuchtenden Flutlichtmast eines Fußballstadions, die Ledigkeit Deiner Freundin und die rechtliche Vaterschaft des Kindes nüchtern und urkundlich vorsorglich zu hinterfragen, magst Du (auch durchaus nachvollziehbar), auch nicht recht zur Kenntnis nehmen.


Ich habe oben geschrieben, dass wir an der Sache dran sind. Bislang konnte sie mir das noch nicht schicken. Sie hat zu Hause keinen Scanner und muss das in Läden machen, die aber nur zur Arbeitszeit geöffnet haben.

Im Moment muss ich mich zugegebenermaßen echt zusammenreißen, um nicht durchzudrehen; diese Situation bereitet mir schlaflose Nächte. Nein, ich suche nicht nach Schlupflöchern, ich will einfach nur mit meiner Freundin glücklich werden. Was um alles in der Welt sollen wir machen? Also nochmal zusammenfassend:

Heiraten in Deutschland:
Benötigt Ledigkeitsbescheinigung, die man ihr nicht ausstellen kann, und bringt ein Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis mit sich; zusätzlich müssen wir der Botschaft beweisen, dass es sich um keine Scheinehe handelt. Momentan scheitert es schon an der Ledigkeitsbescheinigung.

Heiraten in Dänemark:
Hier ist die Hoffnung, dass eine Personenstandsurkunde (vital record) ausreicht, den man ihr hoffentlich ausstellen kann (wird sich morgen oder die nächsten Tage zeigen). Was mir jetzt noch nicht klar ist, ist das Statement von tapir bezüglich der Rückkehrbereitschaft. Zusätzlicher Gedankengang: Da es in Dänemark kein Hochzeitsvisum gibt, würden die deutschen Behörden uns beim Ehegattennachzug der Einreise unter Vorspielung falscher Tatsachen nach Dänemark verdächtigen? Andererseits: Die sollten doch wissen, dass es für Dänemark kein Heiratsvisum gibt. Ob meine Freundin nun einmal zusätzlich fliegt oder nicht ist momentan nicht so wichtig. Ehrlich gesagt erscheint mir das hier immer noch die aussichtsreichste Variante, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Touristenvisum und "Ehe auf Probe"
Bisher schlechte Aussichten und die Gefahr, bei der Behörde "Glaubwürdigkeit" zu verlieren, wenn sie es verweigert. Einzige Hoffnung: Die Botschaft erkennt ein formloses Schreiben an, in dem wir die Absichten erläutern. Wenn drin steht, dass uns bewusst ist, dass eine Hochzeit mit Touristenvisum ihre Ausweisung zur Folge hätte, müssten die uns doch Glauben schenken? Natürlich wird meine Freundin dann erstmal nach Bhutan zurückkehren, den Deutschkurs machen und dann mit einem Heiratsvisum wieder einreisen. LU kein Problem, da VE der Eltern.
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Antwort #29 - 16.09.2014 um 00:17:30
 
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Wenn drin steht, dass uns bewusst ist, dass eine Hochzeit mit Touristenvisum ihre Ausweisung zur Folge hätte, 

Wie kommst Du denn darauf  ?
Selbstverständlich kann auch mit einem Besuchs- oder Touristikvisum geheiratet werden.
Deshalb wird doch niemand ausgewiesen.

Allerdings wird es im Anschluss einer solchen Eheschließung keine Aufenthaltsgenehmigung geben, weil der/die Betreffende mit dem falschen Visum eingereist ist.
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