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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
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Beitrag begonnen von HST1988 am 19.08.2014 um 21:32:52

Titel: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 19.08.2014 um 21:32:52
Liebes Board, holt eure weiblichen Verwandten heran, denn das hier toppt vermutlich die Titanic-Story!

Es war 2011, als sich wohl ein göttlicher Zufall ereignet haben muss und mich eine Person in Facebook geaddet hat, die ich wohl niemals sonst getroffen hätte. Eine junge Frau aus Thimphu, der Hauptstadt des Himalaya-Königreichs Bhutan, das wohl die wenigsten auf der Landkarte ausmachen könnten. Nach meinem Bachelor-Abschluss musste ich erst einmal raus aus Deutschland und weil mir Malle und co. so gar nicht zusagen, stellte sich die Frage: Warum sie nicht einfach mal treffen? Ich hatte Europa vorher nie verlassen und ein bisschen Abenteuerlust. Wir verabredeten uns in Indien, nachdem wir über 18 Monate nur miteinander gechattet haben.

Da ein Visum für Bhutan nicht ohne weiteres erhältlich ist und eine Riesenmenge Geld kostet, haben wir zunächst ein paar Tage in Indien verbracht. Allerdings ist es ein wirklich fürchterlich dreckiges Land und in den Städten, die nicht so modern wie Delhi sind, stinkt es unaufhörlich. Deshalb haben wir uns an die Bhutanische Grenze bringen lassen und ihr Onkel schmuggelte mich auf der Ladefläche seines Pickups in die Provinz, in der er Statthalter ist, fernab jeglicher Zivilisation. Die Gastfreundschaft ist enorm, denn obwohl die Leute nicht viel haben, teilen sie alles und ich wurde natürlich gleich die Attraktion und das wohl größte Happening, das das Tal jemals erlebt hat. Wir blieben für fünf Tage und es kam was kommen musste: Unter einem Sternenhimmel, den man so in Deutschland aufgrund der Lichtverschumutzung niemals sehen könnte, und inmitten friedlichster Natur wurden wir ein Paar und ihre Tränen, als ich wieder zurückmusste, verfolgen mich bis heute. Diesmal brachte mich ein anderer bhutanischer Fahrer über einen nicht überwachten Schleichweg aus dem Land heraus zurück nach Indien. In der Folge blieb wiederum nur der Kontakt übers Internet, das in Bhutan immer wieder mal ausfällt, wie auch übrigens der Strom, aber das ist in Nordindien nicht anders. Es sollte noch einen dramatischen Nebenkriegsschauplatz geben: Ihre Eltern wollten sie verheiraten und hatten schon jemanden arrangiert, der aber scheinbar gewalttätig war. Durch mich ist diese Hochzeit geplatzt und ihr versprochener Ehepartner hat lange gebraucht, um damit fertig zu werden. Scheinbar hatte er Probleme damit, dass sein versprochener Besitz ihm genommen worden ist. Zwischenzeitlich hatte er sie sogar mit dem Tode bedroht, doch da hat ihr Vater eingegriffen, der Polizist ist und ihm klargemacht, wohin ihn das bringen würde.

Mittlerweile bin ich dabei mein Masterstudium zu beenden und die Dinge entwickeln sich dramatisch: Erst durch unsere Beziehung ist meiner Freundin ihr rechtlicher Status klargeworden: Sie hat keine Bhutanische Staatsbürgerschaft! Also, sollte doch nicht zu schwer sein, eine zu bekommen, schließlich war sie ja in Bhutan geboren. Pustekuchen! Ihr Antrag liegt seit November 2013 unbearbeitet da. Erst ein zweiter Besuch meinerseits, der mich auch legal in Bhutans Hauptstadt Thimphu brachte (unter einer kräftigen Finanzspritze meiner Großeltern, da man für jeden Tag dort 200 Dollar zahlen muss) offenbarte das ganze Ausmaß einer völlig vergessenen Tragödie: Abertausende von Bhutanern, die nur zur Hälfte von Bhutanern abstammen, sind ohne Staatsbürgerschaft! Und das Interesse der Behörden, das zu ändern, ist quasi nicht vorhanden. Ohne Staatsbürgerschaft aber kein Pass - wir sind in eine Situation geraten, die mit Worten nicht zu beschreiben ist. Die Situation geht zurück auf einen Konflikt aus den 80er- und 90er-Jahren, dessen Folgen bis heute spürbar sind. Zwar ist meine Freundin kein Flüchtling, aber sie spürt die Spätfolgen, nämlich die sogenannten Zensus-Probleme (siehe HIER, HIER und HIER). Zu allem Überfluss fuhr ihr Ex-Verlobter noch einmal alle Geschütze auf und randalierte in dem Hotel, in dem sie zu dem Zeitpunkt angestellt war, so dass sie gefeuert wurde, weil sie ihre persönlichen Probleme in das Hotel getragen haben soll. Sie hat aber einen neuen Job bekommen und der Randalierer ist fürs Erste drüber hinweg, soll auch schon eine neue Freundin haben. Dazu war ich noch ein zweites Mal illegal in der Südprovinz, doch selbst Polizisten sind eher interessiert an unserer Story als dass sie irgendwelche Anstalten machen würden, irgendwie nach Papieren zu fragen. In dieser Südprovinz leiden ganz besonders viele Menschen unter dieser unmenschlichen Situation, dass ihnen die Staatsbürgerschaft verwehrt wird. Thimphu ist nur über einen Umweg durch Indien zu erreichen und diese armen Leute müssen ihr ganzes hart erwirtschaftetes Geld dafür ausgeben, alle sechs Monate dorthin zu fahren, um ihr vorläufiges Dokument ("Road Pass") erneuern zu lassen. Wenigstens das bleibt meiner Freundin erspart, da sie in Thimphu lebt.

Und so begann eine Bürokratieodyssee, die an Unfassbarkeit nicht zu überbieten ist. Ihr Staatsbürgerschaftsantrag Ende 2013 wurde mit den Worten "We will call you" angenommen, seitdem ist nichts passiert. Wir haben daraufhin versucht, ihr einen Pass ausstellen zu lassen, was laut der offiziellen Seite auch ohne Citizenship ID Card (der dortige Personalausweis) möglich sein soll. Doch leider ist dem mitnichten so: Das Amt wollte plötzlich eine Bestätigung vom Zensus, dass sie registriert ist und für einen Pass in Frage kommt. Sie ist daraufhin von einer Behörde zur nächsten gelaufen: Vom Ministry of Foreign Affairs (für den Pass) zum Ministry of Home and Cultural Affairs (für Registrierung) und gleichzeitig zum Amt, das direkt dem König unterstellt ist. Doch überall das Gleiche: Man versprach ihr, sich um den Fall zu kümmern, nur um sich nicht mehr zu melden. Sie ist daraufhin täglich in die Büros gelaufen. Ihr wurde versprochen, dass der Fall bis August abgeschlossen wäre, doch das wurde zurückgenommen. Ich selbst habe Briefe geschrieben, die zwar angesehen, aber nie beantwortet wurden. Schließlich hat meine Freundin so einen Stress gemacht, dass das königliche Amt ihr einen Termin mit dem Premierminister gemacht hat. Sie ist zu ihm hin, hat ihm unter Tränen die gesamte Situation geschildert. Er war wohl sehr berührt und hat Schreiben von ihr und mir entgegen genommen. Doch alles dreht sich im Kreis: Scheinbar hatte der Premierminister keine Zeit für diese Sache und er leitete den Fall an einen Mitarbeiter weiter. Letztlich waren wir wieder da, wo wir vorher schon waren, nämlich in der Warteschleife. Gleichzeitig hat das Ministry of Home and Cultural Affairs ihr mitgeteilt, sie solle doch warten, bis ihr Staatsbürgerschaftsantrag bearbeitet wurde. FRUST! >:( Einen Pass, geschweige denn eine Staatsbürgerschaft hat sie bis heute nicht. Heiraten kann ich sie in Bhutan übrigens auch nicht, da sie nicht die Staatsbürgerschaft besitzt. Doch sie gibt nicht auf und hat den Minister of Home and Cultural Affairs kontaktiert, der sie treffen wollte. Morgen wird sie den Heimatminister antreffen in der Hoffnung, dass er ihr einen temporären Pass ausstellt. Er hat uns seine Hilfe zugesagt, die Frage ist, ob er die Befugnis hat.

Aber wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt und einen Plan B. Dieser würde aber deutlich komplizierter werden. Wir haben bereits mehrere Kontakte auf dem dortigen Schwarzmarkt, die Pässe ausstellen können, aber so etwas kostet erstens Geld und zweitens müsste meine Freundin nach Indien oder Nepal, was in dieser Gegend der Erde nicht mal eben so einfach möglich ist, obschon sie für diese Länder kein Visum braucht, und man sie zur Not über die Grenze schmuggeln könnte wie ihr Onkel es mit mir gemacht hat. Ein Kontakt in Indien ist jedoch nicht mehr verfügbar. Ein weiterer hat uns vermeldet, dass sie eine komplett neue Identität bekommen würde, doch das würde 5 Monate dauern. Zwei weitere Möglichkeiten in Nepal wollen sich die nächsten Tage melden. Ich selbst werde gerade erst mein Masterstudium beenden und danach ein Volontariat machen. Finanziell dürfte es also auch erst einmal schwierig werden, aber ich habe Ersparnisse und hilfsbereite Eltern und meine freundin wird sobald sie ausreichend deutsch spricht ebenfalls arbeiten gehen.

Der Plan ist, sie zunächst mit einem Touristenvisum nach Deutschland zu holen, um ihr Zeit zu geben, sich das Leben hier anzusehen und zu schauen, ob wir zusammenpassen, und dann später mit einem Heiratsvisum wiederzukommen. Oder wäre es besser gleich ein Heiratsvisum zu beantragen? Dann aber stehen die Sprachkenntnisse möglicherweise im Weg: Sie spricht natürlich noch kein Wort deutsch, aber zumindest fließend Englisch, was in Bhutan die zweite Amtssprache ist und schon in der 1. Klasse gelehrt wird. Ich werde sie auf jeden Fall in einen Integrationskurs stecken falls es klappen sollte. Die Hochzeit würden wir vermutlich in Dänemark durchführen lassen, aber im Moment sind wir noch in der unangenehmsten Phase, nämlich dass sie überhaupt erst die Möglichkeit bekommt, ein Visum zu beantragen.  Es muss doch irgendwelche Dokumente geben, schließlich ist Freizügigkeit/Reisefreiheit ein Menschenrecht!

Meine Fragen sind nun:

- Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

- Die Geburtsurkunden ihrer Eltern, sofern es sie jemals gegeben hat, sind bei einem Häuserbrand vernichtet worden. Könnte dies zum Problem werden?

- Gibt es sonst noch irgendeine Möglichkeit, wie sie befugt wäre, nach Deutschland einzureisen? Irgendwelche Passersatzdokumente, etwa von der UN? Kann man den Reiseausweis für Ausländer auch in der deutschen Botschaft in Delhi bekommen? Oder gibt es Sondergenehmigungen ohne Pass zu reisen?

- Gesetzt den Fall, wir besorgen ihr einen Pass in Indien oder Nepal: Würde das bei der Hochzeit zu Problemen führen, wenn die Eltern ihre Ledigkeit bestätigen, aber in Bhutan leben, während sie mit einem indischen oder nepalesischen Pass reist?

- Muss sie ihre Sprachkenntnisse schon für das Heiratsvisum nachweisen oder reicht es, wenn man sie in einen Integrationskurs steckt? Wann genau muss sie die Kenntnisse nachweisen?

- Dann gibt es noch diesen Einkommensnachweise: Reicht das Einkommen aus einem Volontariat überhaupt, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Würden Ersparnisse und hilfbereite Eltern die Situation verbessern?

- Kurzum: Wozu würdet ihr uns raten?

Ich hoffe ihr konntet ein bisschen in dieser unglaublichen Geschichte mitfiebern und hoffe auch, dass alles gut ausgeht. Sie ist das liebste Mädchen der Welt und eigentlich viel zu gut für den Planeten. Sie hat auf Unterhalt von ihrem Ex-Freund verzichtet, der sie sitzen gelassen hat, nachdem sie schwanger wurde. Dieses Kind, das heute 5 Jahre alt ist, soll aber im Falle einer Heirat auf jeden Fall fürs Erste in Bhutan bleiben und bei ihren Eltern aufwachsen, die sich ohnehin schon die ganze Zeit drum gekümmert haben. Warum wird nur den liebsten Menschen immer so übel mitgespielt? :'(

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 19.08.2014 um 22:25:12

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

Wenn
- die Identität im Übrigen zweifelsfrei geklärt ist,
- sie nachweislich auf Grund dieser humanitär problematischen Situation in Bhutan einen "richtigen" Pass nicht bekommt (möglichst versuchen, Bestätigung von UNHCR Delhi zu bekommen),
- es um eine Einreise zur Herstellung oder Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geht (d.h. Ehe besteht bereits oder wird in Deutschland unmittelbar nach der Ankunft geschlossen),
dann, und nur dann, ist vorstellbar, dass eine Ausnahme von der Passpflicht zugelassen wird, § 3 Abs. 2 AufenthG, oder (aus flugtechnischen Gründen besser), dass die deutsche Auslandsvertretung einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt, §§ 5 ff. AufenthV. Sicherlich nicht für Besuchsaufenthalte.


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Die Geburtsurkunden ihrer Eltern, sofern es sie jemals gegeben hat, sind bei einem Häuserbrand vernichtet worden. Könnte dies zum Problem werden?

Jedenfalls kein unüberwindbares. Wichtig ist, dass sie selbst eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung hat. Anscheinend legalisiert die deutsche Botschaft in Neu-Delhi bhutanische Dokumente (vgl. http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/bamberg/bhutan.pdf). Der erste Schritt wäre daher, diese Dokumente zu besorgen und in Neu-Delhi von der deutschen Botschaft legalisieren zu lassen. Damit dann zum deutschen Standesamt gehen und fragen, was der evtl. noch so alles sehen will.


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Gesetzt den Fall, wir besorgen ihr einen Pass in Indien oder Nepal: Würde das bei der Hochzeit zu Problemen führen, wenn die Eltern ihre Ledigkeit bestätigen, aber in Bhutan leben, während sie mit einem indischen oder nepalesischen Pass reist?

Du wirst nicht ernsthaft erwarten, hier Tipps zur Verwendung unechter oder gefälschter Pässe zu erhalten, oder? Bei aller Liebe, aber die Idee solltest Du lieber wieder vergessen. Der Fall muss auch anders lösbar sein.


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Muss sie ihre Sprachkenntnisse schon für das Heiratsvisum nachweisen oder reicht es, wenn man sie in einen Integrationskurs steckt? Wann genau muss sie die Kenntnisse nachweisen?

Nein, die A1-Kenntnisse müssen schon bei Beantragung des Visums vorliegen.


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Dann gibt es noch diesen Einkommensnachweise: Reicht das Einkommen aus einem Volontariat überhaupt, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Würden Ersparnisse und hilfbereite Eltern die Situation verbessern?

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist keine Voraussetzung beim Ehegattennachzug zu Deutschen. Das ist eher ein Problem beim Besuchsvisum.


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Kurzum: Wozu würdet ihr uns raten?

- Ohne einen visierfähigen und von den Fluggesellschaften akzeptierten Pass könnt Ihr das Thema Besuchsvisum vergessen. Für eine Besuchsreise wird keine Ausnahme von der Passpflicht verfügt und kein Reiseausweis ausgestellt. Wenn sie daher einen nicht visierfähigen und/oder von den Fluggesellschaften nicht akzeptierten Pass erhält, dann ist die einzige Option ein Heiratsvisum.
- Selbst, wenn der Pass nicht das Problem wäre, wird die Auslandsvertretung sich fragen, wie es mit der Rückkehrbereitschaft aussieht und wie der Lebensunterhalt gesichert ist.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Saxonicus am 19.08.2014 um 22:38:29

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

Mit dem entsprechenden Visum, was sie allerdings in New Delhi bei der deutschen Botschaft (zuständig für Bhutan) beantragen muss, weil es in Bhutan keine deutsche Vertretung gibt, schon.

Ob man ihr allerdings so ohne weiteres ein Visum erteilen würde, dürfte auf Grund der "Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft" äußerst fraglich sein.


Zitat:
Irgendwelche Passersatzdokumente, etwa von der UN?

Versuch macht kluch.


Zitat:
- Muss sie ihre Sprachkenntnisse schon für das Heiratsvisum nachweisen oder reicht es, wenn man sie in einen Integrationskurs steckt? Wann genau muss sie die Kenntnisse nachweisen?

Bei der Beantragung des Visums zur Eheschließung in Deutschland bzw. bei bereits erfolgter Eheschließung, bei der Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung.


Zitat:
- Dann gibt es noch diesen Einkommensnachweise: Reicht das Einkommen aus einem Volontariat überhaupt, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Würden Ersparnisse und hilfbereite Eltern die Situation verbessern?

Falls Du deutscher Staatsbürger bist, spielt Dein Einkommen keine Rolle.

           
           
     
     
           
           
           
                 

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von lottchen am 19.08.2014 um 22:52:17
Dein eventuell nicht in ausreichender Höhe vorhandenes Einkommen ist insoweit ein Problem, dass Du weder für ein Besuchsvisum noch für ein Heiratsvisum eine VE abgeben kannst. Und die wirst Du bei der Konstellation sicher brauchen. Stellvertretend für Dich könnte das aber ein solventes Familienmitglied oder ein Freund übernehmen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 20.08.2014 um 00:40:04

Saxonicus schrieb am 19.08.2014 um 22:38:29:
Mit dem entsprechenden Visum, was sie allerdings in New Delhi bei der deutschen Botschaft (zuständig für Bhutan) beantragen muss, weil es in Bhutan keine deutsche Vertretung gibt, schon.

Nö, so einfach funktioniert es nicht. Auch ein Schengenvisum gibt es grundsätzlich nur, wenn die Passpflicht erfüllt wird. In diesem Fall ist eine Reise nach Neu-Delhi überflüssig, denn der Dienstleister der Botschaft Neu-Delhi, VFS, hat  ein Büro in Bhutan. Es muss aber befürchtet werden, dass der "vorläufige bhutanische Pass" kein visierfähiges Dokument ist. Jedenfalls ist die Rückkehrbereitschaft zweifelhaft.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Saxonicus am 20.08.2014 um 01:06:37

tapir schrieb am 20.08.2014 um 00:40:04:
Nö, so einfach funktioniert es nicht. Auch ein Schengenvisum gibt es grundsätzlich nur, wenn die Passpflicht erfüllt wird. 

Einen ordentlichen Pass hatte ich als selbstverständlich vorausgesetzt.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 20.08.2014 um 09:54:13
Dann hast Du anscheinend den OP nicht mal diagonal gelesen, meinst aber unerfindlicherweise trotzdem, vermeintliche Hilfestellungen geben zu können:


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Sie hat keine Bhutanische Staatsbürgerschaft!


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Ohne Staatsbürgerschaft aber kein Pass


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Einen Pass, geschweige denn eine Staatsbürgerschaft hat sie bis heute nicht


HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

[quote author=4F5453363E3F3F070 link=1408476772/0#0 date=1408476772] Irgendwelche Passersatzdokumente, etwa von der UN? Kann man den Reiseausweis für Ausländer auch in der deutschen Botschaft in Delhi bekommen? Oder gibt es Sondergenehmigungen ohne Pass zu reisen? [/quote]

Als ich das hier las,

Saxonicus schrieb am 19.08.2014 um 22:38:29:
Versuch macht kluch.

habe ich kurz überlegt, auf Mod-Alarm zu drücken und werde das beim nächsten Mal auch tun. Eine so dermaßen dämliche und null hilfreiche Bemerkung zu einem komplexen, humanitären Problem ist dieses Forums nicht würdig.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 20.08.2014 um 16:37:40
Erst einmal dankeschön für eure Hilfe bei diesem wirklich schwerwiegenden Problem. Leider klingt das alles erstmal ziemlich ernüchternd. Also selbst wenn sie in Bhutan endlich so etwas wie einen Reisepass bekommen sollte, ist unsere Zukunft längst noch nicht sicher. Das mit dem Tourivisum können wir also knicken, sondern müssen scheinbar gleich Nägel mit Köpfen machen. Das mit den Sprachkenntnissen ist natürlich besonders frustrierend. Sie muss also erstmal etwas Deutsch können, um hier einen Deutschkurs/Integrationskurs zu besuchen? Sowas kann auch wieder nur der deutschen Bürokratie einfallen. Großen Dank an alle Integrationsverweigerer, die uns vor diese Schranke gestellt haben. Es ist nämlich nicht so einfach in Bhutan einen Deutschkurs zu besuchen, und dann stellt sich noch die Frage ob ein dotiges A1-Niveau anerkannt werden würde. Ich werde die Botschaft in Delhi auf jeden Fall kontaktieren.

Einen triftigen Grund zur Rückkehr hätte sie übrigens durchaus: Ihren Sohn. Aber wenn Tourivisum mit vorläufigem Pass nicht hinhaut ist das ja sowieso hinfällig.

Hier die neuesten Entwicklungen: Das Treffen mit dem Minister of Home and Cultural Affairs hat ihr einen achtstündigen Aufenthalt im gleichnamigen Ministerium beschert. Letztlich wurde ihr ein Umschlag mitgegeben, den sie nicht öffnen darf und mit dem sie morgen zum Ministry of Foreign Affairs geht, das für die Ausstellung von Pässen zuständig ist. Ich hab manchmal das Gefühl in einem schlechten Film gelandet zu sein, aber es ist tatsächlich so. Immerhin ist endlich nach 9 Monaten ein Fortschritt zu erkennen. Ich hatte übrigens mit diesem Minister eine Unterhaltung via Facebook geführt, die ich euch hier einmal präsentiere. Diese Argumentation, warum man zehntausende von Menschen so leiden lässt, ist schon unglaublich. Am liebsten hätte ich ihm richtig in den Allerwertesten getreten, aber immerhin hat er uns jetzt einen Riesengefallen getan. Tausende andere Menschen in diesem Land werden nicht dieses Glück haben.


Zitat:
Yes, but a small country like bhutan cannot afford to have too many foreigners marry into the Bhutanese community. Most come with fake marriages for business opportunities in Bhutan. So we cannot be too liberal with our marriage laws, esp with neighbouring countries..thry are basically economic migrants...it will be hard for you to comprehend but for us it is a reality and a serious threat to our sovereignty and security..

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von erne am 20.08.2014 um 18:33:14

HST1988 schrieb am 20.08.2014 um 16:37:40:
Es ist nämlich nicht so einfach in Bhutan einen Deutschkurs zu besuchen, 

wenn das Lernen der dt. Sprache im Ausland *unzumutbar* ist, könnte eine Ausnahme greifen und sie *kann* (ist nicht gleich muss) ein Visum fürs Heiraten und Sprache lernen bekommen, aber die AE erst nach dem A1.

Sie muss nachweisen, dass es unzumutbar ist.
Wenn *keine* Möglichkeiten im Land gegeben sind, könnte das gehen.


HST1988 schrieb am 20.08.2014 um 16:37:40:
ob ein dotiges A1-Niveau anerkannt werden würde.


A1 ist A1, egal wo.



HST1988 schrieb am 20.08.2014 um 16:37:40:
Einen triftigen Grund zur Rückkehr hätte sie übrigens durchaus: Ihren Sohn.

ups ....
Wo soll der denn dann leben?
a) wenn er im Heimatland bleibt, und sie heiraten und in D leben will: dann ist er offenischtlich kein Rückkehrgrund
b) mit ihr und dir? dann kann es schwieriger werden, denn er "zieht" dann der ausländischen Mutter nach. Das ist keine FZF zum Deutschen.
Rechtliche Fragen sind dann auch noch offen, als da wären: hat sie alleiniges Sorgerecht oder gibt es noch einen Vater mit Sorgerrecht?



Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 20.08.2014 um 18:54:43

erne schrieb am 20.08.2014 um 18:33:14:
Wo soll der denn dann leben?


Dazu schrieb der TS:


Zitat:
Dieses Kind, das heute 5 Jahre alt ist, soll aber im Falle einer Heirat auf jeden Fall fürs Erste in Bhutan bleiben und bei ihren Eltern aufwachsen, die sich ohnehin schon die ganze Zeit drum gekümmert haben. 


Das heißt in der Tat, die Angabe des Kindes als Rückkehrgrund würde bedeuten, der Botschaft ins Gesicht zu lügen. Und daher sollte man das lieber wieder vergessen...


erne schrieb am 20.08.2014 um 18:33:14:
Wenn *keine* Möglichkeiten im Land gegeben sind, könnte das gehen.

Dazu hat das AA aber einen wunderschönen Textbaustein entwickelt, in dem in etwa (genau erinnere ich es jetzt gerade nicht) erklärt wird, dass man auch mit einem Transistorradio die Deutsche Welle empfangen kann, Fernkurse belegen kann usw. usf., so dass die fehlende Möglichkeit, einen Kurs vor Ort zu belegen, keine Rolle spielt. Die Prüfung kann dann ja in Delhi abgelegt werden.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 24.08.2014 um 00:39:33
So es ist tatsächlich geschafft und sie hat einen provisorischen Reiseausweis bekommen, der aber nur sechs Monate gültig ist, zum Glück aber verlängert werden kann. Die bhutanische Bürokratie wäre fürs Erste geschafft, jetzt kommt die deutsche an die Reihe.


tapir schrieb am 19.08.2014 um 22:25:12:
Wenn
- die Identität im Übrigen zweifelsfrei geklärt ist,
- sie nachweislich auf Grund dieser humanitär problematischen Situation in Bhutan einen "richtigen" Pass nicht bekommt (möglichst versuchen, Bestätigung von UNHCR Delhi zu bekommen),
- es um eine Einreise zur Herstellung oder Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geht (d.h. Ehe besteht bereits oder wird in Deutschland unmittelbar nach der Ankunft geschlossen),
dann, und nur dann, ist vorstellbar, dass eine Ausnahme von der Passpflicht zugelassen wird, § 3 Abs. 2 AufenthG, oder (aus flugtechnischen Gründen besser), dass die deutsche Auslandsvertretung einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt, §§ 5 ff. AufenthV. Sicherlich nicht für Besuchsaufenthalte.


Danke, der Tipp könnte sich noch als lebenswichtig erweisen Diesen Passus konnte mir noch nichtmal die Beratung neulich erklären, großen Dank dafür! Eine Geburtsurkunde liegt vor.

Ich liege momentan in den letzten Zügen meines Studiums und werde daher bald umziehen. Kann ich trotzdem schonmal beim Standesamt an meinem jetzigen Wohnsitz vorstellig werden oder geht das ert, wenn ich umgezogen bin? Die Botschaft in Delhi habe ich wegen des provisorischen Passes bereits angeschrieben und warte auf eine Antwort.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von reinhard am 24.08.2014 um 12:05:49
Ja, fragen kannst Du. Du musst allerdings damit rechnen, dass das neue und dann zuständige Standesamt leicht andere Anforderungen haben könnte.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 24.08.2014 um 12:36:50
Weißt Du schon, welches Standesamt künftig zuständig sein wird? Dann versuch doch, mit denen jetzt schon zu reden. Wenn Du dort erklärst, dass die definitiv zuständig werden, werden sie Dich vielleicht jetzt auch schon beraten.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 25.08.2014 um 03:15:23
Nein, das weiß ich leider noch nicht. Es gibt da derzeit zwei Möglichkeiten, die Zukunft ist noch offen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Saxonicus am 25.08.2014 um 10:25:00
Es ist (zunächst) immer erst das Standesamt an Deinem Hauptwohnsitz zuständig, um den Papierkram zu regeln. Heiraten kann man dann auch woanders.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 25.08.2014 um 10:42:04
Saxonicus, Du scheinst das Problem nicht zu verstehen. Die örtliche Zuständigkeit ist erst in dem Moment fixiert, in dem die Ehe förmlich angemeldet wird. Das geschieht aber normalerweise erst in dem Moment, in dem die vom Standesamt verlangten Dokumente eingereicht werden. Vorher finden lediglich unverbindliche Vorgespräche statt. Vgl. dazu auch Ziff. 12.4.4 PStG-VwV (es sei mal dahin gestellt, ob die dort beschriebene Verfahrensweise rechtlich richtig ist aber es ist nun mal die Praxis).

Das Szenario, das dem TS hier nun droht, ist folgendes:
- Er führt die unverbindlichen Vorgespräche beim jetzigen Wohnsitzstandesamt. Auf der Grundlage der dort überreichten Dokumentenliste holt er die erforderlichen Dokumente ein.
- Zwischenzeitlich ändert sich aber der Wohnsitz. In dem Moment, wo die Dokumente zusammen sind, ist ein anderes Standesamt zuständig. Dort hat man aber evtl. andere Vorstellungen von den erforderlichen Dokumenten.

Angesichts des doch massiven Dokumentenbeschaffungsschwierigkeiten auf bhutanischer Seite würde ich hier ernsthaft darüber nachdenken, mit dem Zuständigkeitswechsel so lange noch zu warten, bis die Ehe angemeldet ist.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 11.09.2014 um 16:01:40
So es kommt nun endlich wieder etwas Fahrt in die ganze Sache. Nach einem Monat Wartezeit hat meine Freundin ihr Reisedokument erhalten - was auch immer das für ein Ding sein mag. Die Botschaft meinte, nur der Emergency Passport und der echte wären visierfähig. Letztlich handelt es sich hier um ein Dokument, das angeblich einem Pass gleichgestellt ist, aber der Zusatz "Emergency Passport" scheint zu fehlen. Dafür gibt es den komischen Satz: "In the name of his majesty the King of Bhutan, greetings to all whom this may concern.These are to request and require all competent authorities to allow the bearer to pass freely without any let or hindrance and to afford him or her every assistance and protection of which he or she may stand in need."

Als nächstes geht es dann darum, die Geburtsurkunde legalisieren zu lassen. Komischerweise soll sie jetzt aber doppelt legalisiert werden, einmal von der deutschen Botschaft selbst, aber dann auch noch einmal von bhutanischen Behörden, quasi eine "Vorlegalisierung". Sehr komische Sache.

Gleichzeitig arbeiten wir nochmals an einem Touristenvisum, um meiner Freundin wenn möglich ein bisschen Zeit in Deutschland zu geben, damit sie sich dieses Land ein bisschen anschauen kann. Da mein Studium nahezu beendet ist und ich ein paar Monate "off" bin, bevor das Berufsleben losgeht, ist das eigentlich ein gutr Zeitpunkt. Nur so langsam wie es dort geht kann es ja wiederum länger dauern. Schauen wir mal was dabei rauskommt.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 11.09.2014 um 16:32:20
ähm... die Vermutung:

vorhandener Sohn = verheiratete Kindesmutter

wird sich sicherlich nicht nur bei mir aufdrängen. Aber das Thema ist ja sicherlich schon (ggf. urkundlich) geklärt, oder?

(und bevor jetzt vorschnelle Kommentare kommen: der Sohn ist 5 Jahre alt, der Erzeuger hat sie noch vor der Geburt sitzenlassen und eine Hochzeit mit einem anderen Mann ist -soweit ich den unstrukturierten Text entziffern kann- ca. 2012 oder 2013 geplatzt.  Da war das Kind dann schon 2-4 Jahre alt! Die Schilderung der dortigen Lebensumstände lässt jedenfalls Zweifel aufkommen, ob die Mutter bis weit nach der Geburt unverheiratet blieb)

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von fab87 am 11.09.2014 um 16:41:17

HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 16:01:40:
Dafür gibt es den komischen Satz: "In the name of his majesty the King of Bhutan, greetings to all whom this may concern.These are to request and require all competent authorities to allow the bearer to pass freely without any let or hindrance and to afford him or her every assistance and protection of which he or she may stand in need."



So etwas haben viele Länder im (auch im normalem) Pass. Das heißt nichts. Beispielsweise auch Kanada und UK

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 11.09.2014 um 23:38:18

Muleta schrieb am 11.09.2014 um 16:32:20:
wird sich sicherlich nicht nur bei mir aufdrängen. Aber das Thema ist ja sicherlich schon (ggf. urkundlich) geklärt, oder?

(und bevor jetzt vorschnelle Kommentare kommen: der Sohn ist 5 Jahre alt, der Erzeuger hat sie noch vor der Geburt sitzenlassen und eine Hochzeit mit einem anderen Mann ist -soweit ich den unstrukturierten Text entziffern kann- ca. 2012 oder 2013 geplatzt.Da war das Kind dann schon 2-4 Jahre alt! Die Schilderung der dortigen Lebensumstände lässt jedenfalls Zweifel aufkommen, ob die Mutter bis weit nach der Geburt unverheiratet blieb) 



Oh, da gibts ein kleines Missverständnis: Nein, der Mann, den sie heiraten sollte und der, der ihr Kind gezeugt hat, sind zwei unterschiedliche Typen. Den Erzeuger hat sie nie wieder gesehen und hat damals sehr blauäugig nichts mehr verlangt und ist somit selbst auf den Kosten für ihr Kind sitzengeblieben. Ihre Eltern wollten sie vermutlich deshalb dann mit jemand anderem verheiraten. Arrangierte Ehen sind in dem Kulturkreis nicht unüblich. Dieser war aber nicht der Erzeuger ihres Kindes.

Was da nun genau urkundlich geklärt ist und was nicht kann ich nicht genau sagen. Meine Freundin hat bei dem Bürokratiekram nicht wirklich den Durchblick. Verheiratet ist sie jedenfalls nie gewesen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 12.09.2014 um 09:10:11
Lieber HST1988,

ich bin schon sehr oft in die euphorische Stimmung anderer Menschen reingeplatzt und hab den Spielverderber gespielt. Nicht weil mir das so viel Spaß macht, sondern weil ich mit sowas zu tun hatte und es einfach hasse, erst viel Arbeit in etwas zu stecken und dann viel später doch auf den Bauch zu fallen, weil irgendwas nicht richtig geprüft oder vorbereit war und man das auch rechtzeitig hätte erkennen können.

Jedenfalls muss du damit rechnen, dass die bearbeitende Botschaft und -falls irgendwann doch mal ein dauerhaftes Zusammenleben von Euch in Deutschland, inkl. Hochzeit geplant ist- ggf. eine Ausländerbehörde und ein deutsches Standesamt den Fall prüfen. Und die werden basierend auf ihrer Erfahrung dann eine gewisse Ersteinschätzung des Falles vornehmen und ihr weiteres Handeln danach ausrichten.

Ich kenne die Verhältnisse in Bhutan nicht und schon gar nicht auf dem Land - das mal vorweg. Ich kann daher nur von meinen Erfahrungen mit vielen anderen Teilen auf der Welt ausgehen und die sagt mir, dass es in solchen Gegenden eher unüblich sein dürfte, dass eine junge ledige Frau ein Kind bekommt und dann auch noch weitere Jahre unverheiratet bleibt. Du solltest also vorsorglich davon ausgehen, dass die deutschen Behörden als "Arbeitshypothese" annehmen, dass Deine Freundin bereits verheiratet ist und Dir diese Tatsache von der Familie verschleiert wurde. Daher solltest Du davon ausgehen, dass möglicherweise schon im Rahmen der Beantragung eines Besuchervisums (wo Familienstand und Kinder angegeben werden müssen und in einem Interview auch sicherlich ein paar 'unerwartete' Fragen zu dem Thema kommen), spätestens aber bei einem Nachzugsverfahren, geprüft wird, ob sich diese Arbeitshypothese wirklich widerlegen lässt.

Dazu wird man dann vermutlich eine Ledigkeitsbescheinigung aus Bhutan verlangen und die Geburtsurkunde des Kindes. Und dann wird man schauen, wer in der Geburtsurkunde als Vater drin steht. Und wenn dort jemand drinsteht, dann wird man als nächstes schauen, ob und in welcher Form das Recht von Bhutan eine rechtliche Vaterschaft ermöglicht (z.B. als eheliche Geburt und evtl. in Form einer Vaterschaftsanerkennung) und dann wird man die entsprechenden Dokumente verlangen, die natürlich aus den entsprechenden Jahren stammen müssen. Wenn sich das dann alles zur allgemeinen Zufriedenheit aufklärt, dann wird die Arbeitshypothese verworfen und -wenn sonst nichts mehr dagegen spricht- ein Visum erteilt. In der Praxis nimmt das mit der Widerlegung der Arbeitshypthese aber dann oft eine andere Wendung...

Insofern solltest Du wenigstens realistisch bleiben:

HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 23:38:18:
verheiratet ist sie jedenfalls nie gewesen.


Du vertraust ihr, aber ganz objektiv hast du überhaupt keine Ahnung ob oder ob nicht. Denn:


HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 23:38:18:
Was da nun genau urkundlich geklärt ist und was nicht kann ich nicht genau sagen


eben. Und das wird sich noch ändern - die Frage ist nur: wann. Aber das ist natürlich deine Entscheidung, ob Du das selbst frühzeitig proaktiv klären willst oder wartest, bis eine Behörde anfängt, das unter die Lupe zu nehmen.

P.S. hatte eigentlich schon jemand darauf hingewiesen, dass die Erteilung eines Besuchsvisum zwar denkbar, aber nicht sonderlich wahrscheinlich ist und für die Rückehrwilligkeit ausgerechnet das Kind (und die Versorung und damit ggf. auch der Kindesvater) der Knackpunkt sein werden?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 12.09.2014 um 10:55:39

Muleta schrieb am 12.09.2014 um 09:10:11:
. hatte eigentlich schon jemand darauf hingewiesen, dass die Erteilung eines Besuchsvisum zwar denkbar, aber nicht sonderlich wahrscheinlich ist und für die Rückehrwilligkeit ausgerechnet das Kind (und die Versorung und damit ggf. auch der Kindesvater) der Knackpunkt sein werden?


Ja, sicher:


tapir schrieb am 19.08.2014 um 22:25:12:
- Ohne einen visierfähigen und von den Fluggesellschaften akzeptierten Pass könnt Ihr das Thema Besuchsvisum vergessen. Für eine Besuchsreise wird keine Ausnahme von der Passpflicht verfügt und kein Reiseausweis ausgestellt. Wenn sie daher einen nicht visierfähigen und/oder von den Fluggesellschaften nicht akzeptierten Pass erhält, dann ist die einzige Option ein Heiratsvisum.
- Selbst, wenn der Pass nicht das Problem wäre, wird die Auslandsvertretung sich fragen, wie es mit der Rückkehrbereitschaft aussieht und wie der Lebensunterhalt gesichert ist.


tapir schrieb am 20.08.2014 um 18:54:43:
die Angabe des Kindes als Rückkehrgrund würde bedeuten, der Botschaft ins Gesicht zu lügen. Und daher sollte man das lieber wieder vergessen...


Deshalb habe ich eigentlich auch, als ich dann das hier las:


HST1988 schrieb am 11.09.2014 um 16:01:40:
Gleichzeitig arbeiten wir nochmals an einem Touristenvisum, um meiner Freundin wenn möglich ein bisschen Zeit in Deutschland zu geben, damit sie sich dieses Land ein bisschen anschauen kann.

beschlossen, mich wegen akuter Beratungsresistenz des TS auszuklinken...

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 12.09.2014 um 14:18:14
Moment, beratungsresistent bin ich sicher nicht. Wir lassen gerade prüfen, ob dieser Pass, den sie nun bekommen, visierfähig ist. Wenn ja, dann versuchen wir das Touristenvisum. Natürlich prüfen wir auch die Dänemark-Möglichkeit. Der Vorteil ist, dass es eine dänische Vertretung direkt in Thimphu gibt.

Ja, Muleta, ich kann deine Einwände verstehen. Die Frage ist nur, wie ich das genau prüfen soll. Sie wohnt aber nicht auf dem Land, sondern in der Hauptstadt Thimphu.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 12.09.2014 um 14:32:01
1.) Dir wurde schon gesagt, dass ein Besuchsvisum die Rückkehrwilligkeit voraussetzt und dafür keine Anhaltspunkte vorliegen.

2.) Du kümmerst Dich doch de facto sowieso um das ganze Visums-Zeugs. Also bist Du doch auch derjenige, der letztlich die Entscheidung trifft, welche Vorbereitungen man für einen Visumsantrag trifft. Wenn Du also schon mal vorsorglich zur Vermeidung von möglichen Problemen eine Geburtsurkunde des Kindes sehen möchtest (ggf. erstmal in Kopie - das sollte ja griffbereit sein und sich schnell abfotographieren lassen), dann kannst Du vermutlich schnell erkennen, ob da ein Vater drin steht oder nicht. Ähnliches gilt für eine Bescheinigung über den Familienstand, weil sie den ja auch im Visumsantrag angeben muss (da schadet es ja nicht, einen Nachweis zumindest in der Hinterhand zu haben). Und dann kann man, ggf. unter Zuhilfenahme des Bestandes einer Uni-Bibliothek, weiter prüfen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 15.09.2014 um 16:04:16

Muleta schrieb am 12.09.2014 um 14:32:01:
1.) Dir wurde schon gesagt, dass ein Besuchsvisum die Rückkehrwilligkeit voraussetzt und dafür keine Anhaltspunkte vorliegen. 


Es wurde mir gesagt, dass es unwahrscheinlich ist. Das heißt aber nicht unmöglich. Und mehr als "nein" sagen können sie ja prinzipiell nicht, was haben wir also zu verlieren? Wenn es nicht funktioniert, dann eben Heiratsvisum, vermutlich bei der dänischen Botschaft, da Heiraten in Dänemark ja leichter ist und es zum Zweiten eine dänische Botschaft in Thimphu gibt, wo meine Freundin jederzeit hingehen kann. Wo soll denn genau das Problem mit dem Kind liegen? Es wird von Kindesbeinen an von den Eltern meiner Freundin versorgt, aber dort leben ohnehin alle unter einem Dach, auch in der Hauptstadt (um noch mal damit aufzuräumen, dass sie vom Land käme). Warum sollte das Kind also einen Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft bedeuten? Was ist da die Argumentation?


Muleta schrieb am 12.09.2014 um 14:32:01:
2.) Du kümmerst Dich doch de facto sowieso um das ganze Visums-Zeugs. Also bist Du doch auch derjenige, der letztlich die Entscheidung trifft, welche Vorbereitungen man für einen Visumsantrag trifft. Wenn Du also schon mal vorsorglich zur Vermeidung von möglichen Problemen eine Geburtsurkunde des Kindes sehen möchtest (ggf. erstmal in Kopie - das sollte ja griffbereit sein und sich schnell abfotographieren lassen), dann kannst Du vermutlich schnell erkennen, ob da ein Vater drin steht oder nicht. Ähnliches gilt für eine Bescheinigung über den Familienstand, weil sie den ja auch im Visumsantrag angeben muss (da schadet es ja nicht, einen Nachweis zumindest in der Hinterhand zu haben). Und dann kann man, ggf. unter Zuhilfenahme des Bestandes einer Uni-Bibliothek, weiter prüfen. 


Ja, da kümmern wir uns gerade drum. Leider scheinen die bhutanischen Behörden nicht sonderlich viel Ahnung vom internationalen Urkundenverkehr zu haben - die haben keinen Plan von nichts. Die haben meine Freundin jetzt erstmal für diese "Vorlegalisation" zu einem Krankenhaus geschickt anstatt die Legalisation selbst vorzunehmen. Es ist manchmal echt zum Verzweifeln. Hinzu kommt, dass meine Freundin erwerbstätig ist und sich nicht ständig von ihrem Arbeitsplatz entfernen kann, was für weitere Verzögerungen sorgt. Es geht langsam, aber wir kämpfen uns durch. Die Saga dauert ja mittlerweile schon über ein Jahr an.

Neue Hoffnung auf einen guten Ausgang gibt es: Scheinbar haben sowohl der VFS als auch die dänische Botschaft ihr Reisedokument als visierfähig angesehen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 15.09.2014 um 16:31:30

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 16:04:16:
Und mehr als "nein" sagen können sie ja prinzipiell nicht, was haben wir also zu verlieren?

Das übliche Maß behördlicher Unvoreingenommenheit, das einem normalerweise bei einem FZF-Visumsantrag entgegengebracht wird. Wenn nämlich zuerst ein Touri-Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft und mangelndem LU abgelehnt wird, und dann anschließend ein FZF-Visum beantragt wird, dann wird die AV aber mit Sicherheit ganz genau hingucken. Sie fühlt sich dann nämlich in der Richtigkeit der früheren, ablehnenden Entscheidung bestätigt und geht möglicherweise sogar davon aus, dass Ihr es mit dem Touri-Visum ja womöglich nur deshalb versucht habt, weil es irgendeinen Grund gibt, aus dem Ihr annehmt, dass ein FZF-Visum möglicherweise nicht erteilt würde. Diesen Grund wird die AV dann möglicherweise versuchen, zu finden, sei es im Rahmen der Urkundenüberprüfung, Scheineheüberprüfung etc etc.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 16:04:16:
Wenn es nicht funktioniert, dann eben Heiratsvisum, vermutlich bei der dänischen Botschaft, da Heiraten in Dänemark ja leichter ist und es zum Zweiten eine dänische Botschaft in Thimphu gibt, wo meine Freundin jederzeit hingehen kann. 

Ein "Heiratsvisum" im eigentlichen Sinn gibt es von DK allenfalls und nur dann, wenn Ihr vorhabt, nach der Eheschließung in DK zu leben. Das ist aber anscheinend nicht der Fall. Also ist das einzige Visum, für das eine dänische Vertretung zuständig ist, ein Kurzaufenthaltsvisum. Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist. Daher ist m.E. hier auch der einzig vernünftige Weg, eine Eheschließung über ein deutsches Standesamt anzustoßen.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 16:04:16:
Warum sollte das Kind also einen Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft bedeuten? 

Du hast doch gelesen, was Dir in diesem Zusammenhang bereits gesagt wurde und was ich nochmal extra drei posts weiter oben zitiert: Im Zusammenhang mit dem Kind muss man sehr aufpassen, keine falschen Angaben bei einem Schengenvisums-Antrag zu machen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 15.09.2014 um 18:07:17

tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Das übliche Maß behördlicher Unvoreingenommenheit, das einem normalerweise bei einem FZF-Visumsantrag entgegengebracht wird. Wenn nämlich zuerst ein Touri-Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft und mangelndem LU abgelehnt wird, und dann anschließend ein FZF-Visum beantragt wird, dann wird die AV aber mit Sicherheit ganz genau hingucken. Sie fühlt sich dann nämlich in der Richtigkeit der früheren, ablehnenden Entscheidung bestätigt und geht möglicherweise sogar davon aus, dass Ihr es mit dem Touri-Visum ja womöglich nur deshalb versucht habt, weil es irgendeinen Grund gibt, aus dem Ihr annehmt, dass ein FZF-Visum möglicherweise nicht erteilt würde. Diesen Grund wird die AV dann möglicherweise versuchen, zu finden, sei es im Rahmen der Urkundenüberprüfung, Scheineheüberprüfung etc etc. 



Aha, das ist ja plötzlich eine ganz neue Dimension, die das annimmt.. Nun sogesehen ist es natürlich schon schwierig. Hätte ein formloses Schreiben Aussicht auf Erfolg, in dem ich die Situation darlege? Schließlich geht es ja eigentlich darum, mit einem Zusammenleben über den Zeitraum eines Touristenvisums hinweg die Aussicht auf ein Heiratsvisum zu verbessern. Nach 3 Monaten kennt man sich ja wesentlich besser und sie kann sich zumindest halbwegs einen Reim auf Deutschland machen. Es geht bei dem Touristenvisum lediglich darum, dass sie das Land überhaupt erstmal kennenlernt. Nichts wäre schlimmer als wenn sie blauäugig heiratet und nach ein paar Wochen plötzlich feststellt, dass sie ihr(e) Heimat/Kind/Familie/Freunde/Kultur so sehr vermisst, dass sie totunglücklich wird. Sie muss in einem eigenen Schreiben ihre Gründe ja ohnehin angeben und kann da auch beschreiben, dass ihr Kind von ihren Eltern großgezogen wird und dort am besten aufgehoben ist. Wenn die Botschaft dann forschen möchte, kann sie es ja gerne machen.

LU ist übrigens kein Problem. Obwohl ich Student bin, habe ich ausreichend Ersparnisse; außerdem sind meine Eltern bereit, eine VE abzugeben.


tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Ein "Heiratsvisum" im eigentlichen Sinn gibt es von DK allenfalls und nur dann, wenn Ihr vorhabt, nach der Eheschließung in DK zu leben. Das ist aber anscheinend nicht der Fall. Also ist das einzige Visum, für das eine dänische Vertretung zuständig ist, ein Kurzaufenthaltsvisum. Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist. Daher ist m.E. hier auch der einzig vernünftige Weg, eine Eheschließung über ein deutsches Standesamt anzustoßen.


Dann würde das also bedeuten, dass sie nach einer Heirat in Dänemark nochmals zurück nach Bhutan müsste um dann ein Visum für Ehegattennachzug zu beantragen? Oder könnte sie von Dänemark aus direkt das Visum zum Ehegattennachzug beantragen? Im ersteren Fall wäre es ja besser, sie direkt mit einem dänischen Schengenvisum einreisen zu lassen, die "Probezeit" zu absolvieren, in Dänemark zu heiraten und sie dann wieder zurückzuschicken. Dann wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen und die deutsche Botschaft kann uns auch nicht dafür drankriegen, uns eine Einreise unter falschen Tatsachen zu unterstellen, wenn in Dänemark ohnehin kein Unterschied zwischen Touristenvisum und Heiratsvisum (für Ausländer) besteht.


tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Du hast doch gelesen, was Dir in diesem Zusammenhang bereits gesagt wurde und was ich nochmal extra drei posts weiter oben zitiert: Im Zusammenhang mit dem Kind muss man sehr aufpassen, keine falschen Angaben bei einem Schengenvisums-Antrag zu machen. 


Das ist richtig, aber das muss sich meine Freundin ja bei ihren Angaben richtig machen. Ich habe sie darüber bereits informiert. In Bhutan ist man nicht durch Kindesgeburt automatisch mit dem Erzeuger verheiratet. Wie gesagt, von mir aus kann die Botschaft sich da meinetwegen totforschen, wir haben nichts zu befürchten.

Übrigens gibt es wieder einen Rückschlag: Eine Ledigkeitsbescheinigung scheint man in diesem Land ebensowenig zu kennen wie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ich habe meine Freundin angewiesen, sich nun möglichst einen "vital record" zu besorgen, aber ich weiß nicht, ob die sowas da überhaupt haben. Ob die überhaupt irgendetwas in diese Richtung haben.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 15.09.2014 um 20:47:50

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
Schließlich geht es ja eigentlich darum, mit einem Zusammenleben über den Zeitraum eines Touristenvisums hinweg die Aussicht auf ein Heiratsvisum zu verbessern. 


die eventuelle Heirat senkt die Prognose der Rückkehrbereitschaft noch weiter ab. Es haben schon so viele Leute versucht, erstmal ein Touri-Visum zu kriegen, dann während des Touri-Aufenthalts schnell in Dänemark geheiratet und dann unter Umgehung des FZF-Verfahrens bei der ABH vorbei. So läuft das schon lang nicht mehr.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
Im ersteren Fall wäre es ja besser, sie direkt mit einem dänischen Schengenvisum einreisen zu lassen, die "Probezeit" zu absolvieren,


Zuständig für die Erteilung von Schengenvisa ist das Land, welches das Hauptreiseziel darstellt. Wenn ihr also überwiegend in Dänemark bleiben wollte (während der Geltung eines dänischen Schengenvisums), dann geht das. Ansonsten: Schengenvisum bei der dt. Botschaft beantragen. Und nicht vergessen: Falsche Angaben im Visumsverfahren sind ein Ausweisungsgrund, auch wenn sie gegenüber der dänischen Vertretung gemacht werden.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
In Bhutan ist man nicht durch Kindesgeburt automatisch mit dem Erzeuger verheiratet.


das ist man wohl nirgends auf der Welt und das war auch nie der Punkt. Vielleicht liest Du oben nochmal nach.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 18:07:17:
Eine Ledigkeitsbescheinigung scheint man in diesem Land ebensowenig zu kennen 


Nach Ansicht der deutschen OLG scheint es das aber zu geben (ein EFZ hingegen nicht, das stimmt)... (google mal nach den Stichworten OLG Länderliste Bhutan - so schwer ist das ja nicht zu finden)

Zusammenfassend: du suchst, was ich dir gar nicht mal verdenken kann, nach Schlupflöchern, die es nicht (mehr) gibt. Und meinen Wink mit dem leuchtenden Flutlichtmast eines Fußballstadions, die Ledigkeit Deiner Freundin und die rechtliche Vaterschaft des Kindes nüchtern und urkundlich vorsorglich zu hinterfragen, magst Du (auch durchaus nachvollziehbar), auch nicht recht zur Kenntnis nehmen. Kein Problem - es ist Deine Entscheidung und Du musst mit den Konsequenzen leben.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 15.09.2014 um 23:51:52

Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
die eventuelle Heirat senkt die Prognose der Rückkehrbereitschaft noch weiter ab. Es haben schon so viele Leute versucht, erstmal ein Touri-Visum zu kriegen, dann während des Touri-Aufenthalts schnell in Dänemark geheiratet und dann unter Umgehung des FZF-Verfahrens bei der ABH vorbei. So läuft das schon lang nicht mehr. 



Wir haben nichts dergleichen vor. Meine Beweggründe für das Touri-Visum habe ich oben ja erklärt. Meine Frage war, ob ein formloses Schreiben, in dem ich diese Gründe deutlich aufliste, akzeptiert wird. Ich schreibe da auch rein, dass uns deutlich bewusst ist, dass eine Einreise unter Vorschiebung falscher Tatsachen ihre Ausweisung zur Folge haben würde. Alleine dadurch ist doch klar, dass wir das nicht machen werden. Ist das kein Argument? Ist die einzige Chance sie nach Deutschland zu bekommen fast blind zu heiraten? Das kann doch nicht sein - was wenn sie nach zwei Monaten merkt, dass sie so schreckliches Heimweh bekommt, dass sie es hier nicht mehr aushält? Das wollen wir testen und das kann ich der Botschaft auch so schreiben.


Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
Falsche Angaben im Visumsverfahren sind ein Ausweisungsgrund, auch wenn sie gegenüber der dänischen Vertretung gemacht werden. 


Was müssten wir denn dann in Dänemark für ein Visum beantragen? Die dänische Botschaft in Thimphu hat uns das bestätigt was weiter oben steht: Es gibt kein Heiratsvisum. Selbstverständlich würden wir denen unsere Heiratsabsicht mitteilen, wir spielen immer mit offenen Karten und suchen keinerlei Schlupflöcher, sondern wollen einfach nur glücklich werden. Wir würden heiraten (wenn sie die Papiere bekommt) und sie fliegt daraufhin wieder nach Delhi oder Bhutan, um dann mit Visum für Ehegattennachzug einzureisen - außer es gibt die Möglichkeit, wenn man direkt nach Dänemark gereist ist, nach Deutschland zu kommen, schließlich müssen wir für das dänische Visum vor der deutschen Botschaft ja keine Rechenschaft ablegen. Ein Haupt-Aufenthalt in Dänemark wäre für sie kein Problem, denn wir kennen dort jemanden, der sie für ein paar Wochen aufnehmen würde. Wäre das ein akzeptabler Plan oder liegt da wieder irgendein Knackpunkt?


tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:
Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist.


Reden wir jetzt von der dänischen Botschaft oder von der deutschen? Bei der dänischen wäre es ja blöd, wenn die nur einen Visumstyp kennen. Falls hier keiner mehr mit dem dänischen Recht weiter weiß, ist das kein Problem, da werden wir selber nochmal nachhaken. Soviel: Eine Rückkehr nach Bhutan oder nicht ist egal. Schöner wäre wenn nicht, aber wenn es sein muss wäre es auch kein Problem. Auf die zwei Flüge mehr oder weniger kommt es finanziell jetzt nicht an.


Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
das ist man wohl nirgends auf der Welt und das war auch nie der Punkt. Vielleicht liest Du oben nochmal nach.


OK, ich habe weiter oben nochmal gelesen und jetzt hoffentlich richtig verstanden. Da meine Freundin nicht die Staatsbürgerschaft Bhutans hat kann sie dort gar nicht offiziell heiraten. Die meisten Ehen, so auch diejenige die sie eingehen sollte, sind inoffiziell. Aus diesem Grund kann ich sie auch nicht in Bhutan ehelichen.


Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
Nach Ansicht der deutschen OLG scheint es das aber zu geben (ein EFZ hingegen nicht, das stimmt)... (google mal nach den Stichworten OLG Länderliste Bhutan - so schwer ist das ja nicht zu finden)


Tja, das sehen die Behörden in Thimphu wohl anders, eventuell auch wegen ihrer nicht vorhandenen Staatsbürgerschaft. Sie war heute wieder beim Ministry of Home and Cultural Affairs und ihr wurde gesagt, dass man nur eine Ehe dort bescheinigen kann aber keine Ledigkeit. Und dass ein nicht vorhandenes Ehezeugnis ein Beweis für Ledigkeit wäre (Kopf -> Wand). Wie oben geschrieben, ich habe meine Freundin angewiesen, nochmal hartnäckiger vorzugehen und einen "vital record" nach Möglichkeit zu besorgen und zu fragen wer zur Hölle so etwas dort ausstellen kann. Leider scheinen die Ämter dort strohdoof zu sein und hinter dem Mond zu leben, oder sie schikanieren meine Freundin systematisch (was mich bei diesem Land leider nicht wundern würde).


Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:
Und meinen Wink mit dem leuchtenden Flutlichtmast eines Fußballstadions, die Ledigkeit Deiner Freundin und die rechtliche Vaterschaft des Kindes nüchtern und urkundlich vorsorglich zu hinterfragen, magst Du (auch durchaus nachvollziehbar), auch nicht recht zur Kenntnis nehmen.


Ich habe oben geschrieben, dass wir an der Sache dran sind. Bislang konnte sie mir das noch nicht schicken. Sie hat zu Hause keinen Scanner und muss das in Läden machen, die aber nur zur Arbeitszeit geöffnet haben.

Im Moment muss ich mich zugegebenermaßen echt zusammenreißen, um nicht durchzudrehen; diese Situation bereitet mir schlaflose Nächte. Nein, ich suche nicht nach Schlupflöchern, ich will einfach nur mit meiner Freundin glücklich werden. Was um alles in der Welt sollen wir machen? Also nochmal zusammenfassend:

Heiraten in Deutschland:
Benötigt Ledigkeitsbescheinigung, die man ihr nicht ausstellen kann, und bringt ein Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis mit sich; zusätzlich müssen wir der Botschaft beweisen, dass es sich um keine Scheinehe handelt. Momentan scheitert es schon an der Ledigkeitsbescheinigung.

Heiraten in Dänemark:
Hier ist die Hoffnung, dass eine Personenstandsurkunde (vital record) ausreicht, den man ihr hoffentlich ausstellen kann (wird sich morgen oder die nächsten Tage zeigen). Was mir jetzt noch nicht klar ist, ist das Statement von tapir bezüglich der Rückkehrbereitschaft. Zusätzlicher Gedankengang: Da es in Dänemark kein Hochzeitsvisum gibt, würden die deutschen Behörden uns beim Ehegattennachzug der Einreise unter Vorspielung falscher Tatsachen nach Dänemark verdächtigen? Andererseits: Die sollten doch wissen, dass es für Dänemark kein Heiratsvisum gibt. Ob meine Freundin nun einmal zusätzlich fliegt oder nicht ist momentan nicht so wichtig. Ehrlich gesagt erscheint mir das hier immer noch die aussichtsreichste Variante, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Touristenvisum und "Ehe auf Probe"
Bisher schlechte Aussichten und die Gefahr, bei der Behörde "Glaubwürdigkeit" zu verlieren, wenn sie es verweigert. Einzige Hoffnung: Die Botschaft erkennt ein formloses Schreiben an, in dem wir die Absichten erläutern. Wenn drin steht, dass uns bewusst ist, dass eine Hochzeit mit Touristenvisum ihre Ausweisung zur Folge hätte, müssten die uns doch Glauben schenken? Natürlich wird meine Freundin dann erstmal nach Bhutan zurückkehren, den Deutschkurs machen und dann mit einem Heiratsvisum wieder einreisen. LU kein Problem, da VE der Eltern.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Saxonicus am 16.09.2014 um 00:17:30

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Wenn drin steht, dass uns bewusst ist, dass eine Hochzeit mit Touristenvisum ihre Ausweisung zur Folge hätte, 

Wie kommst Du denn darauf  ?
Selbstverständlich kann auch mit einem Besuchs- oder Touristikvisum geheiratet werden.
Deshalb wird doch niemand ausgewiesen.

Allerdings wird es im Anschluss einer solchen Eheschließung keine Aufenthaltsgenehmigung geben, weil der/die Betreffende mit dem falschen Visum eingereist ist.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 16.09.2014 um 00:32:43

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Ich schreibe da auch rein, dass uns deutlich bewusst ist, dass eine Einreise unter Vorschiebung falscher Tatsachen ihre Ausweisung zur Folge haben würde. Alleine dadurch ist doch klar, dass wir das nicht machen werden. 

Unsinn. Die meisten, die sich nicht an die Gesetze halten, wissen, was droht, wenn es rauskommt. Nur: Hier droht Euch ja evtl. de facto nicht mal irgendwas, wenn sie mit einem Touri-Visum einreist und dann dableibt. Denn sie ist ja anscheinend de facto staatenlos, so dass zweifelhaft ist, ob Bhutan sie überhaupt zurücknehmen würde, falls Deutschland sie abschieben wollte.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Ist das kein Argument? Ist die einzige Chance sie nach Deutschland zu bekommen fast blind zu heiraten? Das kann doch nicht sein - was wenn sie nach zwei Monaten merkt, dass sie so schreckliches Heimweh bekommt, dass sie es hier nicht mehr aushält? Das wollen wir testen und das kann ich der Botschaft auch so schreiben.

Nein, das ist kein valides Argument. Aus diesem Argument wird nämlich deutlich, dass die behauptete Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen und zu führen, anscheinend unter den Vorbehalt gestellt wird, dass es der Ehegattin in Deutschland gefällt. Wenn es wirklich "bedingungslos" darum ginge, als Ehepaar zusammenzuleben, dann würdet Ihr das FZF-Visum beantragen, hier heiraten, und wenn es ihr hier dann nicht gefällt, könntet Ihr immer noch versuchen, in Bhutan oder andernorts als Ehepaar zusammenleben. Anscheinend ist das aber nicht geplant, sondern, wenn es ihr hier nicht gefällt, dann fällt das ganze Projekt Eheschließung ins Wasser. Damit relativiert Ihr die Ernsthaftigkeit des Eheschließungsvorhabens. Immerhin handelt es sich hier um eine nach der Vorstellung des Gesetzgebers immer noch dauerhaft angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft. Eine Eheschließung auf Probe ist nicht vorgesehen. Auch eine Art vorgelagerte FZF auf Probe kann es daher nicht geben. Voreheliche Besuchsaufenthalte sind natürlich deswegen nicht unmöglich, aber die Anforderungen an die Rückkehrbereitschaft sind hoch und bei einer Staatenlosen ist es m.E. nicht möglich, diesen gerecht zu werden.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Was müssten wir denn dann in Dänemark für ein Visum beantragen? D

Für Aufenthalte bis 90 Tage gibt es nur einheitliche Schengenvisa. Die Voraussetzungen sind immer dieselben. Rückkehrbereitschaft gehört zwingend dazu. Für längere Aufenthalte gilt hier nationales dänisches Recht, solange Ihr nicht verheiratet seid und erst in DK heiraten wollt. Erst nach erfolgter Eheschließung wäre sie bei einem gemeinsamen Aufenthalt in DK mit Dir abgeleitet freizügigkeitsberechtigt.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Wäre das ein akzeptabler Plan oder liegt da wieder irgendein Knackpunkt?

Die deutsche ABH müsste zuerst gründlich prüfen, ob die in DK geschlossene Ehe in Deutschland wirksam ist. Dazu wird wiederum die Botschaft in Delhi eingeschaltet. Das Prozedere ist dasselbe wie bei einer Eheschließung in D. Daher verstehe ich nicht ganz, was eine Eheschließung in DK hier für Vorteile mit sich bringen soll. Zudem die ABH außerdem auch der Meinung sein kann, dass das Visumverfahren neu durchgeführt werden muss.



HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Momentan scheitert es schon an der Ledigkeitsbescheinigung.

Kann ich mir nicht vorstellen. Es wird auch in Bhutan Rechtsanwälte geben. Die sollen die Rechtslage schriftlich so erläutern, dass Botschaft, Standesamt und OLG nachvollziehen können, warum es (in diesem Fall) aus Bhutan keine Ledigkeitsbescheinigung gibt, sondern eine eidesstattliche Versicherung ausreicht. Es kann zwar immer noch sein, dass die deutschen Behörden sich dann querstellen und daher gerichtliche Hilfe in Deutschland in Anspruch genommen werden muss. Da wären dann aber bei einer vernünftigen, nachvollziehbaren Erläuterung der Sach- und Rechtslage in Bhutan die Voraussetzungen u.U. nicht ganz schlecht.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Heiratsvisum


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Hochzeitsvisum 

Du solltest mal erläutern, wass Du Dir unter einem "Hochzeitsvisum" oder "Heiratsvisum" vorstellst. Es gibt grundsätzlich sowohl in D als auch in DK nur zwei Arten von Visa: (i) Kurzaufenthaltsvisa bis 90 Tage , anschließende Rückkehr zwingend; ob während der 90 Tage geheiratet werden soll, ist formal egal, reduziert aber de facto die Prognose der Rückkehrbereitschaft erheblich; (ii) längerfristige Aufenthalte, z.B. zur Herstellung oder Wahrung einer ehelichen Lebensgemeinschaft;  d.h. wenn in DK eine Ehe gelebt werden soll, die schon existiert, dann fällt das hierunter. D akzeptiert auch, dass die Ehe in D erst geschlossen und dann gelebt werden soll. Das bezeichnet man als landläufig als "Heiratsvisum". Ob DK sowas auch kennt - keine Ahnung.

Die Vorstellung, es gäbe eine Art eigenständigen Visumtyp "Heiratsvisum", bei dem die Rückkehrbereitschaft nicht so wichtig ist, hat mit der Rechtslage nichts zu tun. Die Begründung "wir wollen heiraten" für ein Kurzaufenthaltsvisum wird regelmäßig zur Ablehnung des Antrags führen.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Was um alles in der Welt sollen wir machen?

Den ganz normalen Weg gehen, nämlich eine Eheschließung in D anleiern mit allem, was dazugehört. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich professioneller anwaltlicher Hilfe in Bhutan bedient, wenn es dort anscheinend so schwer ist, elementare Dokumente zu erhalten (andere Möglichkeit, wie von Muleta beschrieben: Dir werden Informationen vorenthalten).

Wenn die Möglichkeit, dass sie hier nach zwei drei Monaten möglicherweise dolles Heimweh hat, dazu führt, dass dies das ganze Projekt "Ehe" (egal, wo) in Frage stellt, dann sollten alle Beteiligten die Ernsthaftigkeit der Intentionen nochmal überdenken.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 16.09.2014 um 08:30:51

tapir schrieb am 16.09.2014 um 00:32:43:
Eine Eheschließung auf Probe ist nicht vorgesehen. Auch eine Art vorgelagerte FZF auf Probe kann es daher nicht geben. Voreheliche Besuchsaufenthalte sind natürlich deswegen nicht unmöglich, aber die Anforderungen an die Rückkehrbereitschaft sind hoch und bei einer Staatenlosen ist es m.E. nicht möglich, diesen gerecht zu werden.


das hätte ich nicht besser formulieren können und es trifft das Problem vieler (angehender) Paare auf den Punkt. Du kannst gern die Suchfunktion im Board bemühen und wirst dann feststellen, dass es dafür in den meisten Fällen keine befriedigende Lösung für die Betroffenen gibt.

Zu einem dänischen "Heiratsvisum" hat tapir ebenfalls schon viel gesagt. Da ihr wohl nicht vor habt, längere Zeit in Dänemark zu leben, hätten die Dänen gar keine Befugnis, euch ein nationales Visum für einen längeren Aufenthalt auszustellen. Falls die Dänen euch aber zum Zwecke eines Kurzaufenthalts (ggf. inkl. Eheschließung) ein Schengenvisum erteilen sollten, müsste Deine Freundin beim Einreiseversuch in den Schengenraum aber damit rechnen, gleich wieder retour geschickt zu werden, weil dann die Einreisevoraussetzungen trotz Visum ggf. nicht plausibel gemacht werden können (Einreisebefragung durch die Grenzpolizei, in Deutschland also die Bundespolizei).

Hinsichtlich einsehbarer Dokumente: Internet scheint es zu geben und Digitalkameras (am Smartphone oder als normale Cam, ggf. sogar als Webcam) dürften dann auch existieren. Geburtsurkunden von Freundin und Kind dürften wohl auch existieren. Das ist dann also bis dahin ein Prozedere, dass wenige Minuten bis maximal einen Tag dauern sollte...

Da ja bereits vor ein paar Jahren(?) eine Hochzeit wohl relativ kurzfristig geplatzt ist, würde ich ggf. auch noch eine bereits vorhandene Ledigkeitsbescheinigung vermuten. Ich habe aber durchaus zur Kenntnis genommen, dass Du eine (mir nicht ganz nachvollziehbare) Problematik zur Staatsangehörigkeit erwähnt hast, ebenso die Praxis "informeller" Eheschließungen. Da ich die Verhältnisse in Bhutan nicht kenne, kann ich dazu nichts Konkretes sagen - das alles erscheint zwar im Hinblick auf das aus deutscher Sicht durchaus anerkannte Urkundswesen und der städtischen(!) Wohnlage nicht sonderlich wahrscheinlich, aber auch nicht völlig ausgeschlossen.

Daher solltest Du m.E. folgendes tun:
- an der nächsten Uni-Bibliothek oder dem nächsten Verwaltungsgericht prüfen, ob Bergmann/Ferid, "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" vorhanden ist und dort den Abschnitt über Bhutan (falls existent) kopieren; gleiches gilt für den Brandhuber/Zeyringer. Aus beiden Werken ergeben sich idR auch Hinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, zu Behörden- und Dokumentenbezeichnungen etc.
- dich an den nächstgelegenen Flüchtlingsrat wenden und dort Fragen, ob es jemanden gibt, der sich mit Bhutan auskennt (auch in anderen Bundesländern)
- gleiches beim iaf

Die rosarote Brille ist ja ok (schön für Dich, es sei dir gegönnt), aber für das behördliche Verfahren bleibst Du besser sehr kühl und sachlich.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Alacrity am 16.09.2014 um 10:59:52
Du kannst die Arbeit auch das Standesamt machen lassen:
Bitte dein Standesamt (egal, ob du nun da heiraten willst) um eine Liste, auf der genau steht, welche Dokumente für eine staatenlose Verlobte aus Bhutan abschließend benötigt werden, wie die genau heissen und wo sie beschafft werden müssen.


Ich denke für die dänische AV werden Heiratstouristen nichts außergewöhnliches sein, vor allem solche mit Partner aus Deutschland, wo das komplizierte EFZ-Befreiungsverfahren umgangen werden soll. Insofern wäre ein dänisches Schengenvisum über einen Zeitraum während dessen man eine Heirat locker durchziehen können sollte und noch Zeit hat Legoland zu sehen mit der entsprechenden Begründung kein Ding der Unmöglichkeit.
Natürlich müssen auch in Dänemark gewisse Mindestanforderungen an die Dokumentenlage erfüllt sein (Ledigkeitsnachweis, Geburtsurkunde).

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von lottchen am 16.09.2014 um 11:14:44
Hier steht z.B. auch drinnen, dass es eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung von Buthan geben muss.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=downloadfile;file=Bhutan.pdf (40 KB | 143 )

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 16.09.2014 um 17:53:27
Es ist heute zu einem weiteren Rückschlag gekommen: Die dänische Botschaft hat ihre Meinung geändert und meiner Freundin mitgeteilt, dass ihr Reisedokument nur für SAARC-Staaten gültig ist. Wir haben auch eine Mail an die deutsche Botschaft in Delhi geschickt, die uns noch nicht gewantwortet hat, aber vermutlich wird nichts anderes dabei herauskommen. Wir stehen somit nach über einem Jahr wohl wieder ganz am Anfang. Es ist einfach zum Verzweifeln.


tapir schrieb am 16.09.2014 um 00:32:43:
Wenn die Möglichkeit, dass sie hier nach zwei drei Monaten möglicherweise dolles Heimweh hat, dazu führt, dass dies das ganze Projekt "Ehe" (egal, wo) in Frage stellt, dann sollten alle Beteiligten die Ernsthaftigkeit der Intentionen nochmal überdenken. 


Ich habe keine Zweifel, sondern wäre nur auf Nummer sicher gegangen, weil ich ein absolut verantwortungsbewusster Mensch bin. Aber danke für den Hinweis, wie so etwas scheinbar von Behörden interpretiert wird. Es ist wirklich unglaublich. Touristenvisum ist vom Tisch.


Muleta schrieb am 16.09.2014 um 08:30:51:
- an der nächsten Uni-Bibliothek oder dem nächsten Verwaltungsgericht prüfen, ob Bergmann/Ferid, "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" vorhanden ist und dort den Abschnitt über Bhutan (falls existent) kopieren; gleiches gilt für den Brandhuber/Zeyringer. Aus beiden Werken ergeben sich idR auch Hinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, zu Behörden- und Dokumentenbezeichnungen etc. 


Leider nur einer von 1928. Allerdings scheint Bhutan in diesem Werk gar nicht berücksichtigt zu sein.


Muleta schrieb am 16.09.2014 um 08:30:51:
- dich an den nächstgelegenen Flüchtlingsrat wenden und dort Fragen, ob es jemanden gibt, der sich mit Bhutan auskennt (auch in anderen Bundesländern)
- gleiches beim iaf



lottchen schrieb am 16.09.2014 um 11:14:44:
Hier steht z.B. auch drinnen, dass es eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung von Buthan geben muss.

Das ist schön, wenn es da drin steht, aber bringt auch nichts, wenn man ihr dort keine solche Bescheinigung ausstellen will. Rechtshilfe in Bhutan werden wir mal schauen - das dürfte aber wohl teuer werden.
Den Verband binationaler hatte ich schon einmal wegen der Passproblematik kontaktiert und man konnte mir dort überhaupt nicht helfen. Ich werde es aber nochmal "weiter oben" dort versuchen, die Regionalstelle hier war keine große Hilfe. Danke für den Hinweis.


Alacrity schrieb am 16.09.2014 um 10:59:52:
Bitte dein Standesamt (egal, ob du nun da heiraten willst) um eine Liste, auf der genau steht, welche Dokumente für eine staatenlose Verlobte aus Bhutan abschließend benötigt werden, wie die genau heissen und wo sie beschafft werden müssen.


Wie gesagt, das Problem ist, dass sie nicht de jure staatenlos ist. Wir haben da bereits mit dem bhutanischen Innenminister drüber geredet. Bhutan scheint auf eine ziemlich miese Art ein Schlupfloch im internationalen Recht zu nutzen, die Staatsbürgerschaft vorzuenthalten, die Bürger aber trotzdem nicht staatenlos werden zu lassen.

Unterm Strich sieht es momentan folgendermaßen aus:
- höchstwahrscheinlich kein gültiger Reisepass
- Weigerung bhutanischer Behörden, eine Ledigkeitsbescheinigung auszustellen
- Probleme bei der Legalisation der Dokumente

Gibt es überhaupt noch Hoffnung für mich sie jemals in Deutschland zu sehen?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tiggger am 16.09.2014 um 18:07:42

HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Bhutan scheint auf eine ziemlich miese Art ein Schlupfloch im internationalen Recht zu nutzen, die Staatsbürgerschaft vorzuenthalten, die Bürger aber trotzdem nicht staatenlos werden zu lassen.

Und dieser 'Trick' wäre?

Was steht denn in ihrem 'Emergency Passport' drin? Staatsangehörigkeit? Lass Dir mal ein Photo schicken.


HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Leider nur einer von 1928

Kleiner Tipp: es gibt so etwas wie Fernleihe. Aber wenn nix drinsteht, steht natürlich nix drin.





Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 16.09.2014 um 18:57:17

tiggger schrieb am 16.09.2014 um 18:07:42:
Und dieser 'Trick' wäre?



Wie imEingangsposting beschrieben: Der Antrag auf Staatsbürgerschaft wird entgegengenommen und dann einfach im Schrank verschlossen. Offizieller Status: Citizenship pending/Status under review. Auf Jahre. Im Passersatz (übrigens leider kein emergency passport) steht "Resident".

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 16.09.2014 um 19:30:42

HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Leider nur einer von 1928. Allerdings scheint Bhutan in diesem Werk gar nicht berücksichtigt zu sein.


ups, das ist Pech. Aber als Hinweis: es ist ein inzwischen wohl 24(?)-bändige Loseblatt-Sammlung, der immer mal wieder aktualisiert wird. Wenn Bhutan aber gar nicht drin ist, dann kannst Du dir das schenken. Bleibt noch Brandhuber - vielleicht dort mit Inhalten.


Alacrity schrieb am 16.09.2014 um 10:59:52:
Bitte dein Standesamt (egal, ob du nun da heiraten willst) um eine Liste, auf der genau steht, welche Dokumente für eine staatenlose Verlobte aus Bhutan abschließend benötigt werden,


du bist lustig: die nehmen als erstes den Wisch vom OLG, den sich HST1988 inzwischen schon selbst angeschaut hat und wollen dann natürlich noch ein gültiges Identitätsdokument (Pass) in ggf. beglaubigter Kopie. Regelmäßig verbunden mit dem netten Hinweis, dass möglicherweise noch weitere Dokumente nachgefordert werden könnten...


HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
en Verband binationaler hatte ich schon einmal wegen der Passproblematik kontaktiert und man konnte mir dort überhaupt nicht helfen


dazu sag ich mal  :-X . Mail die Flüchtlingsräte an - die haben ein wesentlich breiteres und aktiveres Netzwerk. Vielleicht hast Du Glück. Und wenigstens einen Menschen in Deutschland sollte es geben, der zumindest irgendeine Beziehung zu Bhutan hat und evtl. noch einen Tipp geben könnte: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Bhutan/VertretungenBhutan.html

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 16.09.2014 um 19:52:09

HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Gibt es überhaupt noch Hoffnung für mich sie jemals in Deutschland zu sehen?

Du warst noch nicht mal beim deutschen Standesamt und fängst schon an, hier die Pferde scheu zu machen. Geh zum Standesamt. Lass Dir die Liste mit den dort verlangten Unterlagen geben. Trag zusammen, was Du bekommen kannst. In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt sie en détail, was sie nicht bekommen kann und warum nicht sowie was sie alles vergeblich unternommen hat (in einer Sprache, die sie hinreichend gut versteht --> anschließend beglaubigte Übersetzung). Dann gehst Du wieder zum Standesamt. Und wartest ab, wie das Standesamt bzw. das OLG reagieren. Wenn sie blockieren, steht der Rechtsweg offen. Allerdings wäre ein backup durch einen bhutanischen RA da schon gut. § 9 Abs. 2 PStG ist geltendes Recht, auch, wenn das den Behörden manchmal nicht passt.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 17.09.2014 um 01:06:16
Danke tapir, das habe ich auf jeden Fall vor. Donnerstag bin ich wieder in der Heimatstadt meiner Eltern - dort wo ich die Hochzeit auch vornehmen lassen möchte (die meisten Verwandten leben dort) und werde auf jeden Fall zum Standesamt gehen und mir eine Liste mit den nötigen Dokumenten ausstellen lassen. Ich hoffe, die haben die auch auf Englisch, damit meine Freundin diese in die Behörden mitnehmen kann. Bleibt noch das Problem mit dem Reiseausweis - hier besteht wohl nur die Hoffnung, dass die Botschaft einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt oder die Ausnahme von der Passpflicht macht, wie weiter oben im Thread ja schon einmal angeregt wurde. Ich vermute stark, dass es sich bei ihrem mysteriösen Dokument um einen Reiseausweis für Flüchtlinge handelt. Das Problem: Bhutan ist kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention, es handelt sich also allenfalls um ein Äquivalent. Warum die dänische Botschaft dann aber meint, er wäre nicht gültig, ist mir ein völliges Rätsel - eben weil Bhutan in dieser Konvention nicht drin ist? Nun ja, warten wir auf die Reaktion der deutschen Botschaft. Mit dieser steht meine Freundin nun in direktem Kontakt. Auf jeden Fall einen großen Dank für den Hinweis auf §9 Abs. 2 PStG, tapir.


Muleta schrieb am 16.09.2014 um 19:30:42:
Und wenigstens einen Menschen in Deutschland sollte es geben, der zumindest irgendeine Beziehung zu Bhutan hat und evtl. noch einen Tipp geben könnte

Auch mit dem hatte ich schon telefoniert. Bei dem Pass konnte er auch absolut nicht helfen. Du kannst mir glauben, dass ich wirklich viel versucht hab, bevor ich hier gepostet habe. ;) Ich werde ihn aber nochmal anrufen. Ich fürchte nur, dass er wohl von den Zensusproblemen dort keine Ahnung haben wird.

Ich melde mich wieder, wenn es etwas Neues gibt.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von namaskaram am 17.09.2014 um 05:04:02
Das Standesamt an deinem Hauptwohnsitz ist zuständig für euch! Heiraten kannst du dann allerdings auch in einem anderen Standesamt.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 17.09.2014 um 06:53:41

HST1988 schrieb am 17.09.2014 um 01:06:16:
Bleibt noch das Problem mit dem Reiseausweis - hier besteht wohl nur die Hoffnung, dass die Botschaft einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt oder die Ausnahme von der Passpflicht macht, wie weiter oben im Thread ja schon einmal angeregt wurde. Ich vermute stark, dass es sich bei ihrem mysteriösen Dokument um einen Reiseausweis für Flüchtlinge handelt. 


nein, es handelt sich nicht um den blauen Pass für Flüchtlinge (und ob Bhutan dabei mitspielt, würde eh keine Rolle spielen), sondern um den grauen Pass für Ausländer. Details in der AufenthV und Anlage (mit Bildern: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d4c_144.html ). Dass de jure Staatenlosigkeit besteht dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein, sonst der blaue für Staatenlose.

Du solltest Dir allerdings darüber im Klaren sein, dass das ein massiver Eingriff in die Passhoheit Bhutans ist und die dt. Vertretungen daher nicht "einfach so" Reisedokumente für Nichtdeutsche ausstellen dürfen. Bei bevorstehender Eheschließung in Deutschland aber wohl gem. §§ 7 und 5 AufenthV denkbar.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 17.09.2014 um 10:59:35
Warst du überhaupt schonmal in Buthan? Oder sind das alles Schilderungen von deiner Freundin?


Zitat:
Sachverständige für ausländisches und internationales Privatrecht
Zusammengestellt von Richter am Landgericht Winfried Hetger, Koblenz
Die tägliche Praxis der Gerichte zeigt, daß in zunehmendem Maße Probleme der Anwendung ausländischen Rechts bewältigt werden müssen. Die wirtschaftliche Verflechtung der Länder schreitet sprunghaft voran, wie z. B. die bevorstehende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Jahre 1992. Die folgende, nunmehr in der 3. Auflage überarbeitete Zusammenstellung der Gutachter zum ausländischen und internationalen Recht (Vorveröffentlichungen vgl. DNotZ 1983, 723; StAZ 1983, 362; BRAK-Mitteilungen 1984, 17; DNotZ 1985, 269; RIW 1985, 269) soll für den Praktiker eine Hilfe darstellen, falls die Ermittlung fremden Rechts gefordert ist, vgl. § 293 ZPO.
Die Gutachter, darunter Mitarbeiter von Max-Planck-Instituten, international renommierte Professoren und Rechtsanwälte, weisen darauf hin, daß die in den Fällen gerichtlicher Beauftragung gezahlten Sätze nach dem ZSEG auch nach deren Anhebung im Jahre 1987 teilweise in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehen. Im übrigen sollten Gutachtenaufträge möglichst genau auf die Beantwortung einer Rechtsfrage präzisiert werden.
Gutachter, denen in der Rubrik “Das Recht der einzelnen Staaten” keine Länder zugeordnet sind, entscheiden auf Anfrage im Einzelfall, ob sie eine Gutachtenerstattung durchführen. Deren Fachgebiete sind jeweils aus der Übersicht “Einzelgebiete des IPR” bzw. “Nachbargebiete” zu entnehmen.



Zitat:
Buthan: Magnus, Schütze, Wohlgemut


Magnus, Ulrich, Prof. Dr., Mittelweg 187, 2000 Hamburg 13
http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/magnus/

Schütze, Rolf A., RA, Prof. Dr., Landhausstr. 90, 7000 Stuttgart 1
http://www.dis-arb.de/de/15/mitglieder/selbstdarstellung/prof-dr-rolf-a-sch%C3%BCtze-id835

Wohlgemuth, Arno, Dr., Garystr. 55/Freie Universität, 1000 Berlin 33
http://www.oei.fu-berlin.de/recht/mitarbeiter/lehrstuhl_team/wohlgemuth.html

Vielleicht bist du ja an einer der beiden Unis... dann kannst du ja mal zu dem jeweiligen Professor gehen und mal die Lage schildern... Zumindest kannst du mal eine unverbindliche E-Mail schreiben und fragen ob man eine kurze Einschätzung der Lage erhalten kann.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Muleta am 17.09.2014 um 11:08:27

Aras schrieb am 17.09.2014 um 10:59:35:
Warst du überhaupt schonmal in Buthan? Oder sind das alles Schilderungen von deiner Freundin?


der TS hat sich zwar mit seiner grausam-unübersichtlichen Darstellung im Märchenerzählstil ganz sicher keinen Gefallen getan und damit auch haufenweise(!!!) Missverständnisse provoziert. Aber dass er schon mindestens zweimal in dem Land war, wurde schon deutlich. Das müssen wir jetzt nicht nochmal thematisieren. Spielt letztlich auch im Moment keine Rolle.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 30.10.2014 um 19:21:16
So, es gibt wieder etwas Neues, leider aber wiedermal eine Hiobsbotschaft, wie schon so oft in den letzten eineinhalb Jahren. Die Anmeldung der Ehe ist gescheitert. Das Standesamt will einen Pass oder eine Bescheinigung über Staatenlosigkeit sehen, damit der Prozess überhaupt erst in Gang gesetzt werden kann. Das Travel Document, das sie erhalten hat, wurde von der deutschen Botschaft für nicht visierfähig befunden. Ich denke, es ist unwahrscheinlich, dass das Standesamt es anerkennen wird.

Ich habe mit dem Innenminister von Bhutan schon vor einiger Zeit Kontakt gehabt, wie dem Eingangpost zu entnehmen ist. Er meinte, dass keine Staatsbürgerschaft aber nicht automatisch Staatenlosigkeit bedeutet. Es ist echt zum Kotzen. Ich habe ihn natürlich nochmal angeschrieben. Hat irgendwer einen Rat was wir tun können? Ich habe HIER auf Seite 21f. gefunden, dass die Weigerung einer Behörde, die Bescheinigung des Heimatlandes bereits als Beweis angeführt werden könnte. Was können wir machen?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 30.10.2014 um 19:33:26

HST1988 schrieb am 30.10.2014 um 19:21:16:
Was können wir machen?


tapir schrieb am 16.09.2014 um 19:52:09:
In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt sie en détail, was sie nicht bekommen kann und warum nicht sowie was sie alles vergeblich unternommen hat (in einer Sprache, die sie hinreichend gut versteht --> anschließend beglaubigte Übersetzung). Dann gehst Du wieder zum Standesamt. Und wartest ab, wie das Standesamt bzw. das OLG reagieren. Wenn sie blockieren, steht der Rechtsweg offen. Allerdings wäre ein backup durch einen bhutanischen RA da schon gut. § 9 Abs. 2 PStG ist geltendes Recht, auch, wenn das den Behörden manchmal nicht passt.


Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 30.10.2014 um 19:47:56
Ist es wirklich der Innenminister von Bhutan mit dem du per Facebook chattest?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 30.10.2014 um 19:49:09
Ja. Aber das ist jetzt wirklich von sekundärer Bedeutung.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 30.10.2014 um 19:51:57

tapir schrieb am 30.10.2014 um 19:33:26:
In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt sie en détail, was sie nicht bekommen kann und warum nicht sowie was sie alles vergeblich unternommen hat (in einer Sprache, die sie hinreichend gut versteht --> anschließend beglaubigte Übersetzung). Dann gehst Du wieder zum Standesamt. Und wartest ab, wie das Standesamt bzw. das OLG reagieren. Wenn sie blockieren, steht der Rechtsweg offen. Allerdings wäre ein backup durch einen bhutanischen RA da schon gut. § 9 Abs. 2 PStG ist geltendes Recht, auch, wenn das den Behörden manchmal nicht passt. 



Das war ja bezogen auf die Ledigkeitsbescheinigung. Bei dem Thema haben wir Fortschritte. Hier geht es jetzt um den Reisepass bzw. ihre Staatsbürgerschaft oder Statenlosigkeit und was es dazwischen gibt (gibt es was dazwischen?). Aber wenn es sich ebenfalls darauf anzuwenden ist werden wir das wohl mal versuchen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 30.10.2014 um 20:09:01
Materiell gibt es in der internationalen Staatenpraxis grundsätzlich keine dritte Kategorie zwischen "Angehöriger (mindestens) eines Staates" und "Staatenloser". Es kann aber sein, dass man nicht weiß, ob jemand das eine oder das andere ist ("ungeklärt"). Es kann außerdem sein, dass Bhutan innerstaatlich eine Kategorie von "Untertanen" hat, die keine vollen staatsbürgerlichen Rechte haben sollen, und die man daher nach außen hin nicht als Staatsangehörige hinstellen will, denen man aber trotzdem nach innen hin nicht den Status als Staatenlose zugestehen will. Sowas Ähnliches macht Lettland mit ethnischen Russen, die als "Nichtbürger" behandelt werden, aber nicht als Staatenlose. Das ist unlogisch, entspricht nicht internationaler Staatenpraxis und wird z.T. für völkerrechtswidrig gehalten. Ggf. sollte sich Deine Freundin auch an UNHCR, der weltweit für den Schutz von Staatenlosen zuständig ist.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 30.10.2014 um 21:30:15
Okay, danke, das sind ein paar Perspektiven. Wir werden das mit UNHCR mal versuchen. Und abwarten was der Minister zu sagen hat.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 31.10.2014 um 12:31:38
Also, die Situation: Sie ist registriert beim bhutanischen Zensus, doch die Behörden geben ihr keine Citizenship ID Card heraus, weil ihr "case" "unfinished" ist. Obwohl sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat, wird ihr Antrag einfach nicht bearbeitet. Scheinbar handelt es sich dabei um eine politisch gewollte Diskriminierung, über die kaum etwas bekannt ist. Die Registrierung scheint aber den dortigen Behörden auszureichen, dass sie sie nicht als staatenlos anerkannt wird. Ich habe mich mal an UNHCR gewandt, schauen wir mal, ob die helfen können.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tiggger am 31.10.2014 um 13:13:16

HST1988 schrieb am 31.10.2014 um 12:31:38:
Obwohl sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat, wird ihr Antrag einfach nicht bearbeitet.

Ich kenn mich zwar nicht mit Bhutan aus, aber in vielen Ländern bedeutet das, dass die inoffizielle Sondergebühr noch nicht bezahlt wurde. Falls das der Fall wäre, sollte dies Deiner Freundin aber bekannt sein.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 06.11.2014 um 16:59:44
So heute wieder auf m Amt gewesen. Folgende Mittelungen wurden mir gemacht:


tapir schrieb am 30.10.2014 um 19:33:26:
In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt sie en détail, was sie nicht bekommen kann und warum nicht sowie was sie alles vergeblich unternommen hat (in einer Sprache, die sie hinreichend gut versteht --> anschließend beglaubigte Übersetzung). Dann gehst Du wieder zum Standesamt. Und wartest ab, wie das Standesamt bzw. das OLG reagieren. Wenn sie blockieren, steht der Rechtsweg offen. Allerdings wäre ein backup durch einen bhutanischen RA da schon gut. § 9 Abs. 2 PStG ist geltendes Recht, auch, wenn das den Behörden manchmal nicht passt. 


Zitat Standesbeamtin: "Zur Staatsbürgerschaft können keine eidesstattlichen Angaben gemacht werden."

Außerdem würde ein Gutachten von UNHCR oder anderen überstaatlichen Organisationen auch nicht anerkannt werden. Es muss sich um ein staatliches Gutachten handeln, dass Staatenlosigkeit vorliegt. Welcher Staat das macht ist dabei wohl egal. Sie wollen ein Dolument haben, das ihren "Status" klärt, also ob sie normaler Bürger, Flüchtling, Asylberechtigte etc. ist. Nur wie machen wir sowas den bhutanischen Behörden klar?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 06.11.2014 um 17:06:00
Hallo HST1988

wenn du sie heiraten willst, dann musst du schon hartnäckiger sein. Wenn du dich nur verbal abspeisen gelassen hast, dann hast du hier nicht dein Ziel erreicht.

Was du willst, ist ein (Justiz-)Verwaltungsakt zur Befreiung von der EFZ. Den kriegst du aber nur, wenn du darauf bestehst, dass diese eidestattliche Erklärung auch dem OLG weitergereicht wird. Also du musst darauf bestehen.

Mit der schriftlichen Ablehnung vom Standesamt oder OLG kannst du als Verlobter vor Gericht klagen.

Aber mit mündlicher Angabe, dass es nicht geht, kannst du nix anfangen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 06.11.2014 um 20:01:28
Aras, ich will die Ehe überhaupt erstmal anmelden. Beim EFZ sind wir noch gar nicht. Oder heißt das die haben mich eiskalt belogen und das Zitat ist falsch?

Unser letzter Versuch ist jetzt, kommende Woche nochmal in Thimphu einen Anlauf zu starten. Dannkommt jemand, der da bei den Behörden jemanden kennt. Wenn das nicht funktioniert muss ich wohl einen Anwalt nehmen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 06.11.2014 um 20:20:28
Die Standeasbeamtin will natürlich alles formal korrekt machen. Jetzt kommst du und behauptest, deine Verlobte hat keine Staatsangehörigkeit. Da denkt die sich: "Sowas gibts nicht. Zumindest muss Bhutan nachweisen, dass sie Staatenlose ist. Da kann ja jeder kommen.". Und darum sagt sie dir: "Ihre Verlobte braucht natürlich einen amtlichen Nachweis der fehlenden Staatsangehörigkeit. Eine eidesstattliche Erklärung reicht nicht aus".

Ihr habt aber das Recht, den Antrag auf Befreiung vom EFZ zu stellen (inklusive Kosten). Dann hat der OLG Präsident zu entscheiden, was passiert.

Und wenn der OLG Präsident das ablehnt, dann kriegst du auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Damit kannst du dann auch klagen.

Also meiner bescheidenen Meinung nach, brauchst du hierzu neben der eidesstattlichen Versicherung auch Kopien von ihrem derzeitigen bhutanischen "Reisepass" (Wieso sollte man einen solchen Pass ausstellen, wenn man einen richtigen bekommen könnte?). Vielleicht noch eine Bescheinigung oder Schreiben vom UNHCR, das besagt, dass deine Freundin diesen de facto staatenlosen Zustand besitzt. Vielleicht hat deine Verlobte auch irgendwas, das besagt, dass sie derzeit einen Antrag auf Staatsangehörigkeit am laufen hat und sie schon seit x Jahren auf eine Antwort wartet.

Und wenn du noch ein Rechtsgutachten von einem deutschen Rechtsprofessor, der sich mit bhutanischem Recht auskennt, (ich denke ich habe diese schon in diesem Thread aufgelistet) beibringen könntest, wäre es mMn ein gut begründeter Antrag.


Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tapir am 12.11.2014 um 18:33:35

Aras schrieb am 06.11.2014 um 20:20:28:
ein Rechtsgutachten von einem deutschen Rechtsprofessor, der sich mit bhutanischem Recht auskennt

Ehrlich gesagt: Ich glaube nicht, dass es wirklich einen deutschen Professor oder auch nur Wissenschaftler gibt, der sich mit bhutanischem Recht auskennt.

Im Übrigen sehe ich das alles aber natürlich genauso. Unterlagen einreichen > auf schriftliche, rechtsmittelfähige Bescheide bestehen. Keinesfalls sich durch mündliche Aussage, die im Zweifel im Interesse der Arbeitsvermeidung der sachbearbeitenden Beamten liegen, abspeisen lassen.

Zum Thema Staatenlosigkeit und UNHCR: Deutsche Behörden (dazu zählen auch Standesämter und OLGe) dürfen Stellungnahmen von UNHCR nicht einfach unbeachtet lassen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat dem UNHCR ein Mandat zum Schutz von Staatenlosen übertragen. Dieses Mandat bewegt sich im Rahmen der für Deutschland verbindlichen Charta der Vereinten Nationen. Wegen Art. 24, 59 Abs. 2 GG dürfte es jedenfalls ausgeschlossen sein, Stellungnahmen von UNHCR gänzlich unberücksichtigt zu lassen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 17.12.2014 um 15:45:43
So, es zieht sich, aber das war ja zu erwarten. Hier ein Update über die letzten Wochen: Die Botschaft in Delhi hat den Wunsch geäußert, dem Standesamt die Situation zu erklären. Ein detailliertes Schreiben der Botschaft an das Standesamt ist herausgegangen und dieses hat es sofort ans OLG weitergeleitet. Dort berät man nun seit Wochen über diese Situation, die noch nie jemand dort in dieser Form jemals gesehen hat. Aber es sieht ganz gut aus im Moment.

An UNHCR haben wir auch geschrieben, aber von dort gab es bislang noch keine Antwort. Derzeit sieht es aber so aus, als ob wir ein Statement gar nicht benötigen. Also, derzeit bleibt erst einmal nichts als warten.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von SaCo am 17.12.2014 um 23:27:08
Auch wenn ich nicht mit Gesetzestexten glänzen kann habe ich einen Bericht zum Thema Staatenlos in Bhutan.

Hoffe ich kann das hier posten.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bhutan-unterdrueckt-nepalesische-minderheit-unglueck-statt-wachstum-a-1001608.html

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Eezy am 27.12.2014 um 09:29:01
Leider stimmen einige der im Spiegel genannten Fakten nicht. Aber falls Deine Freundin vom Konflikt der staatenlosen Nepali in Bhutan betroffen ist, ist es vielleicht einfacher, einen nepalesischen Pass für sie zu beantragen als einen aus Bhutan. Habt Ihr das schon probiert?

Übrigens zahlst Du als persönlicher Gast eines Bhutaners keine Tagesgebühr, wenn Du in das Land einreist. Du kannst Deine Freundin also recht einfach besuchen und vielleicht kommt Ihr gemeinsam vor Ort besser voran.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 27.12.2014 um 13:26:05
Ich glaub da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz:
Wenn die Verlobte keine Bhutanerin ist, dann kann er auch kein persönlicher Gast eines Bhutaners sein.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Eezy am 27.12.2014 um 16:39:19
Er kann kein Gast der Verlobten sein, das ist schon klar. Aber Bhutan ist ein kleines Land und über drei Ecken kennt jeder quasi jeden. Daher kennt die Verlobte sicher Bhutaner, vor allem wenn sie in Thimphu lebt. Und die können ihn problemlos einladen. Ich war gerade als Gast in Bhutan.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 19.01.2015 um 15:33:17
So wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen. Das OLG hat meine Freundin nach Prüfung der Informationen aus der Botschaft Delhi als staatenlos eingestuft. Damit konnte man uns endlich sagen, welche Dokumente wir brauchen. Wir kämpfen seit einigen Tagen mit den bhutanischen Behörden und im Moment sieht es tatsächlich so aus, als könnten wir Meldebescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung bekommen. Die Frage ist nur, ob diese Dokumentedann das sind was die deutschen Behörden sehen wollen...jedenfalls haben die Behörden in Bhutan von nichts eine Ahnung, selbst bei einer Beglaubigung hat meine Verlobte nur Fragezeichen geerntet. Aber momentan sind Melde- und Ledigkeitsbescheinigung in der Produktion, die Geburtsurkunde haben wir sogar beglaubigt bekommen - unklar ist halt jetzt nur, ob sie so beglaubigt sind, wie die deutsche Botschaft es zur Legalisation haben will. Wir werden aber sobald wir alles haben erst einmal einen Scan dorthin schicken; unser Fall hat in der Botschaft Delhi auch schon einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht. Also, momentan können wir vorsichtig optimistisch sein.

Was die Sache mit dem persönlichen Gast angeht: Haben wir alles versucht. Allerdings wollen die Bhutaner dann, dass wir einen Nachweis erbringen, mindestens sechs Monate in dem Land, in dem wir uns kennengelernt haben, zusammengelebt zu haben. Kurzum: Die Möglichkeit mit dem persönlichen Gast besteht nur auf dem Papier. Ich kenne niemanden, der es bislang geschafft hat, auf diesem Wege um die Tagespausche herumzukommen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 18.02.2015 um 22:17:48
So es wird ernst: Meine Verlobte wird ihre Deutschprüfung in Delhi ablegen und dabei auch gleich das Interview bei der Botschaft machen. Wegen ihres Statuses mussten wir wieder einmal einen Dienstleister umschiffen, der sich geweigert hat, wegen ihres nicht vorhandenen Reisepasses einen Interviewtermin auszustellen, aber die Botschaft hat es sehr schnell und unbürokratisch erledigt (es scheint noch Wunder zu geben).

Natürlich habe ich bereits nach den Interviewfragen recherchiert. Ich habe dabei aber Fragen gefunden, die meine Verlobte unmöglich beantworten kann, wie etwa ob meine Wohnung eine Waschmaschine hat oder welche Farbe meine Zahnbürste. Ich denke mal, diese Fragen bezogen sich eher auf eine "Prüfung" nach der Hochzeit. Gibt es auch einen Fragebogen für die Fragen, die bei einer beabsichtigten Ehe abgefragt werden? Ansonsten haben wir noch ein 3.000-seitiges Chatprotokoll von Facebook und ein paar gemeinsame Fotos.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 18.02.2015 um 22:47:38
Äh. Ganz ehrlich:

Höchstwahrscheinlich ist euer Fall so einzigartig und kompliziert, dass man eh nicht auf diese Pille-Palle-Fragen zurückgreifen wird. Fragen nach Waschmaschinen sind sinnlos.

Die Fragen werden eher sowas sein wie:

Wann haben sie sich kennengelernt?
Wann hat er sie zum ersten Mal besucht? Wie oft hat er Sie besucht?
Auf welcher Sprache sprechen Sie miteinander?
Kennen Sie die Eltern ihres Verlobten? Wie heißen diese? Hat er Geschwister?
Was ist sein Beruf?
Was passiert mit ihrem Kind, wenn Sie nach Deutschland ziehen?
Wollen Sie das Kind mitnehmen?
Wo wohnt ihr Verlobter?

Und natürlich so typisch "deutsche" Fragen:
Wieviele Menschen leben an dem Wohnort ihres Verlobten?
In welchem Bundesland liegt die Stadt/das Dorf?

Halt so Fragen, womit man erkennen kann, dass die geplante Eheschließung auch ernsthaft ist.

Wenn ihr euch kennt, dann sollten die Fragen relativ entspannt erfolgen.

Was man immer mal liest, ist das angebliche Stellen von Fangfragen. Ist meist aber auch interpretationsfrage... Wie die Frage nach dem Kaffee:

Wie trinken Sie Ihren Kaffee?
Wie trinkt Ihr Verlobter seinen Kaffee?

Wenn du in Deutschland Kaffee trinkst und in Bhutan nie, dann wirst du bspw. antworten "Schwarz mit zwei Zucker". Und die Verlobte antwortet: "Er trinkt keinen Kaffee". Das wäre dann inkongruent.

Die Antwort müsste ausführlicher sein. Also: "Ich trinke normalerweise schwarz mit zwei Zucker. Wenn ich in Bhutan bin trinke ich aber keinen Kaffee, da blablabla". Und die Frau antwortet: "Ich habe ihn in Bhutan nicht Kaffee trinken gesehen".


Aber es stellt sich eh die Frage ob es eine Scheinehenbefragung ist. Das weißt du erst, wenn du und sie zur gleichen Zeit einen Termin habt.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von tiggger am 19.02.2015 um 09:20:53
vielleich hier noch zu dem Punkt mit dem Kind: solange du noch keine 'richtige' Arbeit hast kann es nicht mitkommen. Ich nehme an, das hast Du mit ihr besprochen. (Nicht das da bei dem Interview falsche Vorstellungen sind)

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 19.02.2015 um 23:57:57
Okay, das sind ja nicht allzu harte Fragen, das sollte funktionieren. Ich bin normalerweise sehr auskunftsfreudig, es wird eher meine Verlobte über ihren eigenen Schatten springen müssen, aber ich werde das vorher mit ihr einmal üben. Für das Kind haben wir natürlich schon lange eine Lösung gefunden, keine Sorge. :)

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 14.03.2015 um 16:27:42
Durchgefallen bei der Deutschprüfung! :o Manmanman, sind die beim Goethe Institut denn von allen guten Geistern verlassen? Der Bahnhof Bonn Bad Godesberg in einer A1 Prüfung??? Das hat für mich nichts mehr mit A1 zu tun, das ist B-Niveau! Das scheint ja echt eine reine Schikane zu sein.  Jetzt stehen wir natürlich erstmal mit ziemlichen Trümmern da. Das nächste Goethe Institut ist 600 Kilometer von Thimphu entfernt, und ein Online-Kurs könnte mit einer Leitung von 2 mbit auch schwierig werden (ich werde da mit dem Goethe-Institut nochmal sprechen, falls es dazu kommt, dass sie nochmal einen Kurs belegen muss). Die Ausbildung der Schule in Thimphu war jedenfalls nicht ausreichend für das Goethe Institut.

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit, die A1-Kenntnisse von der Botschaft direkt prüfen zu lassen, das hatte man mir damals schon mitgeteilt. Ich denke, das ist das Beste, wenn wir das jetzt machen. Ich pauke mit ihr nochmal so gut es geht die Fragen auf Deutsch durch. Oder müssen wir irgendwas befürchten, wenn sie dort auch durchfällt?

Ich habe ja nun schon einige Threads mit durch den A1-Test gefallen durchgelesen und dabei auch den Unzumutbarkeitspassus gefunden. Aber dieser scheint sich ja nur auf körperliche Unzumutbarkeit zu beziehen. Könnten wir auch darauf pochen, dass eine A1-Ausbildung auf Goethe-Institut-Niveau (das, was ich mindestens als A2, wenn nicht gar B1 einstufen würde) für sie unzumutbar ist, da das nächste Institut mehrere Tagesreisen für sie entfernt ist und ein Onlinekurs wegen der Internetgeschwindigkeit möglicherweise nicht möglich ist?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von T.P.2013 am 14.03.2015 um 17:07:27
Hallo,

die Fragestellung "Härtefall / Unzumutbarkeit" ist in diesem Thread recht ausführlich erörtert worden. Möglicherweise ist er für Dich auch informativ.

Gruß

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von HST1988 am 25.03.2015 um 20:39:19
Sieht leider schlecht aus. Sie kann ohne Visum nach Indien. Das Problem ist eher finanzieller Natur. So eine Bleibe in Delhi oder Kalkutta bekommt man nicht mal eben für einen Appel und n Ei. Wir werden auf jeden Fall bei Botschaft ihre Sprachkenntnisse prüfen lassen, das geht in Delhi. Warten nur darauf, dass die letzten Dokumente endlich ankommen.

Weiß jemand wie die Deutschkenntnisse bei einem Botschafts-Interview geprüft werden?

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von erne am 25.03.2015 um 20:50:00

HST1988 schrieb am 25.03.2015 um 20:39:19:
Weiß jemand wie die Deutschkenntnisse bei einem Botschafts-Interview geprüft werden? 


oh, das ist ganz einfach.
Man fragt auf Deutsch und lauscht der Antwort.

Imn Ernst: Bei der Botschaft gibt es niemanden, der ausgebildet wäre, den Sprachstand festzustellen. Auch wenn das Gesetz nur "einfache" Sprachkenntnisse nach A1 fordert, kann das keiner in einer Botschaft beurtielen, also nur wenn man wirklich GUTE Sprachkenntnisse hat, kann dort auf "ok" entschieden werden. Zudem ist die Entscheidung subjektiv, der eine kann auf ok, ein anderer auf nok erntscheiden.
Darum gibt es ja den standardisierten Test bei zertifizierten Schulen.

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 25.03.2015 um 21:24:43
Im Visumhandbuch gibt es einen sogenannten Leitfaden zur Feststellung der Sprachkenntnisse. Ausgearbeitet wurde dieser Leitfaden vom Goethe Institut. Die Botschaft ist dazu also in der Lage das Sprachniveau festzustellen. Der Leitfaden ist soweit ich informiert bin Verschlusssache.

http://www.ini-migration.de/www/erlasse/erlasse2011/110420_AA_Visumhandbuch_Nachweis_Sprachkenntnisse_Ehegattennachzug.pdf
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/14482.pdf

Titel: Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Beitrag von Aras am 25.03.2015 um 22:05:24
Nachtrag:

Der Leitfaden ist schon per IFG freigeklagt worden.

Wir haben nicht zufällig einen Anwalt oder eine Anwältin die beim DAV Arbeitsgemeinschaft Ausländer und Asylrecht Mitglied ist?

http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/page/ana-documents/year/2010

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