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Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! (Gelesen: 27.617 mal)
Themen Beschreibung: Tipps zu ihrer rechtlichen Stellung sind stets willkommen
Eezy
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i4a rocks!


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Antwort #60 - 27.12.2014 um 09:29:01
 
Leider stimmen einige der im Spiegel genannten Fakten nicht. Aber falls Deine Freundin vom Konflikt der staatenlosen Nepali in Bhutan betroffen ist, ist es vielleicht einfacher, einen nepalesischen Pass für sie zu beantragen als einen aus Bhutan. Habt Ihr das schon probiert?

Übrigens zahlst Du als persönlicher Gast eines Bhutaners keine Tagesgebühr, wenn Du in das Land einreist. Du kannst Deine Freundin also recht einfach besuchen und vielleicht kommt Ihr gemeinsam vor Ort besser voran.
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Antwort #61 - 27.12.2014 um 13:26:05
 
Ich glaub da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz:
Wenn die Verlobte keine Bhutanerin ist, dann kann er auch kein persönlicher Gast eines Bhutaners sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Eezy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #62 - 27.12.2014 um 16:39:19
 
Er kann kein Gast der Verlobten sein, das ist schon klar. Aber Bhutan ist ein kleines Land und über drei Ecken kennt jeder quasi jeden. Daher kennt die Verlobte sicher Bhutaner, vor allem wenn sie in Thimphu lebt. Und die können ihn problemlos einladen. Ich war gerade als Gast in Bhutan.
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Antwort #63 - 19.01.2015 um 15:33:17
 
So wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen. Das OLG hat meine Freundin nach Prüfung der Informationen aus der Botschaft Delhi als staatenlos eingestuft. Damit konnte man uns endlich sagen, welche Dokumente wir brauchen. Wir kämpfen seit einigen Tagen mit den bhutanischen Behörden und im Moment sieht es tatsächlich so aus, als könnten wir Meldebescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung bekommen. Die Frage ist nur, ob diese Dokumentedann das sind was die deutschen Behörden sehen wollen...jedenfalls haben die Behörden in Bhutan von nichts eine Ahnung, selbst bei einer Beglaubigung hat meine Verlobte nur Fragezeichen geerntet. Aber momentan sind Melde- und Ledigkeitsbescheinigung in der Produktion, die Geburtsurkunde haben wir sogar beglaubigt bekommen - unklar ist halt jetzt nur, ob sie so beglaubigt sind, wie die deutsche Botschaft es zur Legalisation haben will. Wir werden aber sobald wir alles haben erst einmal einen Scan dorthin schicken; unser Fall hat in der Botschaft Delhi auch schon einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht. Also, momentan können wir vorsichtig optimistisch sein.

Was die Sache mit dem persönlichen Gast angeht: Haben wir alles versucht. Allerdings wollen die Bhutaner dann, dass wir einen Nachweis erbringen, mindestens sechs Monate in dem Land, in dem wir uns kennengelernt haben, zusammengelebt zu haben. Kurzum: Die Möglichkeit mit dem persönlichen Gast besteht nur auf dem Papier. Ich kenne niemanden, der es bislang geschafft hat, auf diesem Wege um die Tagespausche herumzukommen.
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Antwort #64 - 18.02.2015 um 22:17:48
 
So es wird ernst: Meine Verlobte wird ihre Deutschprüfung in Delhi ablegen und dabei auch gleich das Interview bei der Botschaft machen. Wegen ihres Statuses mussten wir wieder einmal einen Dienstleister umschiffen, der sich geweigert hat, wegen ihres nicht vorhandenen Reisepasses einen Interviewtermin auszustellen, aber die Botschaft hat es sehr schnell und unbürokratisch erledigt (es scheint noch Wunder zu geben).

Natürlich habe ich bereits nach den Interviewfragen recherchiert. Ich habe dabei aber Fragen gefunden, die meine Verlobte unmöglich beantworten kann, wie etwa ob meine Wohnung eine Waschmaschine hat oder welche Farbe meine Zahnbürste. Ich denke mal, diese Fragen bezogen sich eher auf eine "Prüfung" nach der Hochzeit. Gibt es auch einen Fragebogen für die Fragen, die bei einer beabsichtigten Ehe abgefragt werden? Ansonsten haben wir noch ein 3.000-seitiges Chatprotokoll von Facebook und ein paar gemeinsame Fotos.
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Aras
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Antwort #65 - 18.02.2015 um 22:47:38
 
Äh. Ganz ehrlich:

Höchstwahrscheinlich ist euer Fall so einzigartig und kompliziert, dass man eh nicht auf diese Pille-Palle-Fragen zurückgreifen wird. Fragen nach Waschmaschinen sind sinnlos.

Die Fragen werden eher sowas sein wie:

Wann haben sie sich kennengelernt?
Wann hat er sie zum ersten Mal besucht? Wie oft hat er Sie besucht?
Auf welcher Sprache sprechen Sie miteinander?
Kennen Sie die Eltern ihres Verlobten? Wie heißen diese? Hat er Geschwister?
Was ist sein Beruf?
Was passiert mit ihrem Kind, wenn Sie nach Deutschland ziehen?
Wollen Sie das Kind mitnehmen?
Wo wohnt ihr Verlobter?

Und natürlich so typisch "deutsche" Fragen:
Wieviele Menschen leben an dem Wohnort ihres Verlobten?
In welchem Bundesland liegt die Stadt/das Dorf?

Halt so Fragen, womit man erkennen kann, dass die geplante Eheschließung auch ernsthaft ist.

Wenn ihr euch kennt, dann sollten die Fragen relativ entspannt erfolgen.

Was man immer mal liest, ist das angebliche Stellen von Fangfragen. Ist meist aber auch interpretationsfrage... Wie die Frage nach dem Kaffee:

Wie trinken Sie Ihren Kaffee?
Wie trinkt Ihr Verlobter seinen Kaffee?

Wenn du in Deutschland Kaffee trinkst und in Bhutan nie, dann wirst du bspw. antworten "Schwarz mit zwei Zucker". Und die Verlobte antwortet: "Er trinkt keinen Kaffee". Das wäre dann inkongruent.

Die Antwort müsste ausführlicher sein. Also: "Ich trinke normalerweise schwarz mit zwei Zucker. Wenn ich in Bhutan bin trinke ich aber keinen Kaffee, da blablabla". Und die Frau antwortet: "Ich habe ihn in Bhutan nicht Kaffee trinken gesehen".


Aber es stellt sich eh die Frage ob es eine Scheinehenbefragung ist. Das weißt du erst, wenn du und sie zur gleichen Zeit einen Termin habt.
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tiggger
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Antwort #66 - 19.02.2015 um 09:20:53
 
vielleich hier noch zu dem Punkt mit dem Kind: solange du noch keine 'richtige' Arbeit hast kann es nicht mitkommen. Ich nehme an, das hast Du mit ihr besprochen. (Nicht das da bei dem Interview falsche Vorstellungen sind)
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Antwort #67 - 19.02.2015 um 23:57:57
 
Okay, das sind ja nicht allzu harte Fragen, das sollte funktionieren. Ich bin normalerweise sehr auskunftsfreudig, es wird eher meine Verlobte über ihren eigenen Schatten springen müssen, aber ich werde das vorher mit ihr einmal üben. Für das Kind haben wir natürlich schon lange eine Lösung gefunden, keine Sorge. Smiley
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Antwort #68 - 14.03.2015 um 16:27:42
 
Durchgefallen bei der Deutschprüfung! Schockiert/Erstaunt Manmanman, sind die beim Goethe Institut denn von allen guten Geistern verlassen? Der Bahnhof Bonn Bad Godesberg in einer A1 Prüfung??? Das hat für mich nichts mehr mit A1 zu tun, das ist B-Niveau! Das scheint ja echt eine reine Schikane zu sein.  Jetzt stehen wir natürlich erstmal mit ziemlichen Trümmern da. Das nächste Goethe Institut ist 600 Kilometer von Thimphu entfernt, und ein Online-Kurs könnte mit einer Leitung von 2 mbit auch schwierig werden (ich werde da mit dem Goethe-Institut nochmal sprechen, falls es dazu kommt, dass sie nochmal einen Kurs belegen muss). Die Ausbildung der Schule in Thimphu war jedenfalls nicht ausreichend für das Goethe Institut.

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit, die A1-Kenntnisse von der Botschaft direkt prüfen zu lassen, das hatte man mir damals schon mitgeteilt. Ich denke, das ist das Beste, wenn wir das jetzt machen. Ich pauke mit ihr nochmal so gut es geht die Fragen auf Deutsch durch. Oder müssen wir irgendwas befürchten, wenn sie dort auch durchfällt?

Ich habe ja nun schon einige Threads mit durch den A1-Test gefallen durchgelesen und dabei auch den Unzumutbarkeitspassus gefunden. Aber dieser scheint sich ja nur auf körperliche Unzumutbarkeit zu beziehen. Könnten wir auch darauf pochen, dass eine A1-Ausbildung auf Goethe-Institut-Niveau (das, was ich mindestens als A2, wenn nicht gar B1 einstufen würde) für sie unzumutbar ist, da das nächste Institut mehrere Tagesreisen für sie entfernt ist und ein Onlinekurs wegen der Internetgeschwindigkeit möglicherweise nicht möglich ist?
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Antwort #69 - 14.03.2015 um 17:07:27
 
Hallo,

die Fragestellung "Härtefall / Unzumutbarkeit" ist in diesem Thread recht ausführlich erörtert worden. Möglicherweise ist er für Dich auch informativ.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #70 - 25.03.2015 um 20:39:19
 
Sieht leider schlecht aus. Sie kann ohne Visum nach Indien. Das Problem ist eher finanzieller Natur. So eine Bleibe in Delhi oder Kalkutta bekommt man nicht mal eben für einen Appel und n Ei. Wir werden auf jeden Fall bei Botschaft ihre Sprachkenntnisse prüfen lassen, das geht in Delhi. Warten nur darauf, dass die letzten Dokumente endlich ankommen.

Weiß jemand wie die Deutschkenntnisse bei einem Botschafts-Interview geprüft werden?
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Antwort #71 - 25.03.2015 um 20:50:00
 
HST1988 schrieb am 25.03.2015 um 20:39:19:
Weiß jemand wie die Deutschkenntnisse bei einem Botschafts-Interview geprüft werden? 


oh, das ist ganz einfach.
Man fragt auf Deutsch und lauscht der Antwort.

Imn Ernst: Bei der Botschaft gibt es niemanden, der ausgebildet wäre, den Sprachstand festzustellen. Auch wenn das Gesetz nur "einfache" Sprachkenntnisse nach A1 fordert, kann das keiner in einer Botschaft beurtielen, also nur wenn man wirklich GUTE Sprachkenntnisse hat, kann dort auf "ok" entschieden werden. Zudem ist die Entscheidung subjektiv, der eine kann auf ok, ein anderer auf nok erntscheiden.
Darum gibt es ja den standardisierten Test bei zertifizierten Schulen.
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Antwort #72 - 25.03.2015 um 21:24:43
 
Im Visumhandbuch gibt es einen sogenannten Leitfaden zur Feststellung der Sprachkenntnisse. Ausgearbeitet wurde dieser Leitfaden vom Goethe Institut. Die Botschaft ist dazu also in der Lage das Sprachniveau festzustellen. Der Leitfaden ist soweit ich informiert bin Verschlusssache.

http://www.ini-migration.de/www/erlasse/erlasse2011/110420_AA_Visumhandbuch_Nach...
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/14482.pdf
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Antwort #73 - 25.03.2015 um 22:05:24
 
Nachtrag:

Der Leitfaden ist schon per IFG freigeklagt worden.

Wir haben nicht zufällig einen Anwalt oder eine Anwältin die beim DAV Arbeitsgemeinschaft Ausländer und Asylrecht Mitglied ist?

http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/page/ana-documents/year/2010
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