Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! (Gelesen: 27.613 mal)
Themen Beschreibung: Tipps zu ihrer rechtlichen Stellung sind stets willkommen
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #30 - 16.09.2014 um 00:32:43
 
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Ich schreibe da auch rein, dass uns deutlich bewusst ist, dass eine Einreise unter Vorschiebung falscher Tatsachen ihre Ausweisung zur Folge haben würde. Alleine dadurch ist doch klar, dass wir das nicht machen werden. 

Unsinn. Die meisten, die sich nicht an die Gesetze halten, wissen, was droht, wenn es rauskommt. Nur: Hier droht Euch ja evtl. de facto nicht mal irgendwas, wenn sie mit einem Touri-Visum einreist und dann dableibt. Denn sie ist ja anscheinend de facto staatenlos, so dass zweifelhaft ist, ob Bhutan sie überhaupt zurücknehmen würde, falls Deutschland sie abschieben wollte.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Ist das kein Argument? Ist die einzige Chance sie nach Deutschland zu bekommen fast blind zu heiraten? Das kann doch nicht sein - was wenn sie nach zwei Monaten merkt, dass sie so schreckliches Heimweh bekommt, dass sie es hier nicht mehr aushält? Das wollen wir testen und das kann ich der Botschaft auch so schreiben.

Nein, das ist kein valides Argument. Aus diesem Argument wird nämlich deutlich, dass die behauptete Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen und zu führen, anscheinend unter den Vorbehalt gestellt wird, dass es der Ehegattin in Deutschland gefällt. Wenn es wirklich "bedingungslos" darum ginge, als Ehepaar zusammenzuleben, dann würdet Ihr das FZF-Visum beantragen, hier heiraten, und wenn es ihr hier dann nicht gefällt, könntet Ihr immer noch versuchen, in Bhutan oder andernorts als Ehepaar zusammenleben. Anscheinend ist das aber nicht geplant, sondern, wenn es ihr hier nicht gefällt, dann fällt das ganze Projekt Eheschließung ins Wasser. Damit relativiert Ihr die Ernsthaftigkeit des Eheschließungsvorhabens. Immerhin handelt es sich hier um eine nach der Vorstellung des Gesetzgebers immer noch dauerhaft angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft. Eine Eheschließung auf Probe ist nicht vorgesehen. Auch eine Art vorgelagerte FZF auf Probe kann es daher nicht geben. Voreheliche Besuchsaufenthalte sind natürlich deswegen nicht unmöglich, aber die Anforderungen an die Rückkehrbereitschaft sind hoch und bei einer Staatenlosen ist es m.E. nicht möglich, diesen gerecht zu werden.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Was müssten wir denn dann in Dänemark für ein Visum beantragen? D

Für Aufenthalte bis 90 Tage gibt es nur einheitliche Schengenvisa. Die Voraussetzungen sind immer dieselben. Rückkehrbereitschaft gehört zwingend dazu. Für längere Aufenthalte gilt hier nationales dänisches Recht, solange Ihr nicht verheiratet seid und erst in DK heiraten wollt. Erst nach erfolgter Eheschließung wäre sie bei einem gemeinsamen Aufenthalt in DK mit Dir abgeleitet freizügigkeitsberechtigt.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Wäre das ein akzeptabler Plan oder liegt da wieder irgendein Knackpunkt?

Die deutsche ABH müsste zuerst gründlich prüfen, ob die in DK geschlossene Ehe in Deutschland wirksam ist. Dazu wird wiederum die Botschaft in Delhi eingeschaltet. Das Prozedere ist dasselbe wie bei einer Eheschließung in D. Daher verstehe ich nicht ganz, was eine Eheschließung in DK hier für Vorteile mit sich bringen soll. Zudem die ABH außerdem auch der Meinung sein kann, dass das Visumverfahren neu durchgeführt werden muss.


HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Momentan scheitert es schon an der Ledigkeitsbescheinigung.

Kann ich mir nicht vorstellen. Es wird auch in Bhutan Rechtsanwälte geben. Die sollen die Rechtslage schriftlich so erläutern, dass Botschaft, Standesamt und OLG nachvollziehen können, warum es (in diesem Fall) aus Bhutan keine Ledigkeitsbescheinigung gibt, sondern eine eidesstattliche Versicherung ausreicht. Es kann zwar immer noch sein, dass die deutschen Behörden sich dann querstellen und daher gerichtliche Hilfe in Deutschland in Anspruch genommen werden muss. Da wären dann aber bei einer vernünftigen, nachvollziehbaren Erläuterung der Sach- und Rechtslage in Bhutan die Voraussetzungen u.U. nicht ganz schlecht.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Heiratsvisum

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Hochzeitsvisum 

Du solltest mal erläutern, wass Du Dir unter einem "Hochzeitsvisum" oder "Heiratsvisum" vorstellst. Es gibt grundsätzlich sowohl in D als auch in DK nur zwei Arten von Visa: (i) Kurzaufenthaltsvisa bis 90 Tage , anschließende Rückkehr zwingend; ob während der 90 Tage geheiratet werden soll, ist formal egal, reduziert aber de facto die Prognose der Rückkehrbereitschaft erheblich; (ii) längerfristige Aufenthalte, z.B. zur Herstellung oder Wahrung einer ehelichen Lebensgemeinschaft;  d.h. wenn in DK eine Ehe gelebt werden soll, die schon existiert, dann fällt das hierunter. D akzeptiert auch, dass die Ehe in D erst geschlossen und dann gelebt werden soll. Das bezeichnet man als landläufig als "Heiratsvisum". Ob DK sowas auch kennt - keine Ahnung.

Die Vorstellung, es gäbe eine Art eigenständigen Visumtyp "Heiratsvisum", bei dem die Rückkehrbereitschaft nicht so wichtig ist, hat mit der Rechtslage nichts zu tun. Die Begründung "wir wollen heiraten" für ein Kurzaufenthaltsvisum wird regelmäßig zur Ablehnung des Antrags führen.

HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:
Was um alles in der Welt sollen wir machen?

Den ganz normalen Weg gehen, nämlich eine Eheschließung in D anleiern mit allem, was dazugehört. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich professioneller anwaltlicher Hilfe in Bhutan bedient, wenn es dort anscheinend so schwer ist, elementare Dokumente zu erhalten (andere Möglichkeit, wie von Muleta beschrieben: Dir werden Informationen vorenthalten).

Wenn die Möglichkeit, dass sie hier nach zwei drei Monaten möglicherweise dolles Heimweh hat, dazu führt, dass dies das ganze Projekt "Ehe" (egal, wo) in Frage stellt, dann sollten alle Beteiligten die Ernsthaftigkeit der Intentionen nochmal überdenken.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #31 - 16.09.2014 um 08:30:51
 
tapir schrieb am 16.09.2014 um 00:32:43:
Eine Eheschließung auf Probe ist nicht vorgesehen. Auch eine Art vorgelagerte FZF auf Probe kann es daher nicht geben. Voreheliche Besuchsaufenthalte sind natürlich deswegen nicht unmöglich, aber die Anforderungen an die Rückkehrbereitschaft sind hoch und bei einer Staatenlosen ist es m.E. nicht möglich, diesen gerecht zu werden.


das hätte ich nicht besser formulieren können und es trifft das Problem vieler (angehender) Paare auf den Punkt. Du kannst gern die Suchfunktion im Board bemühen und wirst dann feststellen, dass es dafür in den meisten Fällen keine befriedigende Lösung für die Betroffenen gibt.

Zu einem dänischen "Heiratsvisum" hat tapir ebenfalls schon viel gesagt. Da ihr wohl nicht vor habt, längere Zeit in Dänemark zu leben, hätten die Dänen gar keine Befugnis, euch ein nationales Visum für einen längeren Aufenthalt auszustellen. Falls die Dänen euch aber zum Zwecke eines Kurzaufenthalts (ggf. inkl. Eheschließung) ein Schengenvisum erteilen sollten, müsste Deine Freundin beim Einreiseversuch in den Schengenraum aber damit rechnen, gleich wieder retour geschickt zu werden, weil dann die Einreisevoraussetzungen trotz Visum ggf. nicht plausibel gemacht werden können (Einreisebefragung durch die Grenzpolizei, in Deutschland also die Bundespolizei).

Hinsichtlich einsehbarer Dokumente: Internet scheint es zu geben und Digitalkameras (am Smartphone oder als normale Cam, ggf. sogar als Webcam) dürften dann auch existieren. Geburtsurkunden von Freundin und Kind dürften wohl auch existieren. Das ist dann also bis dahin ein Prozedere, dass wenige Minuten bis maximal einen Tag dauern sollte...

Da ja bereits vor ein paar Jahren(?) eine Hochzeit wohl relativ kurzfristig geplatzt ist, würde ich ggf. auch noch eine bereits vorhandene Ledigkeitsbescheinigung vermuten. Ich habe aber durchaus zur Kenntnis genommen, dass Du eine (mir nicht ganz nachvollziehbare) Problematik zur Staatsangehörigkeit erwähnt hast, ebenso die Praxis "informeller" Eheschließungen. Da ich die Verhältnisse in Bhutan nicht kenne, kann ich dazu nichts Konkretes sagen - das alles erscheint zwar im Hinblick auf das aus deutscher Sicht durchaus anerkannte Urkundswesen und der städtischen(!) Wohnlage nicht sonderlich wahrscheinlich, aber auch nicht völlig ausgeschlossen.

Daher solltest Du m.E. folgendes tun:
- an der nächsten Uni-Bibliothek oder dem nächsten Verwaltungsgericht prüfen, ob Bergmann/Ferid, "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" vorhanden ist und dort den Abschnitt über Bhutan (falls existent) kopieren; gleiches gilt für den Brandhuber/Zeyringer. Aus beiden Werken ergeben sich idR auch Hinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, zu Behörden- und Dokumentenbezeichnungen etc.
- dich an den nächstgelegenen Flüchtlingsrat wenden und dort Fragen, ob es jemanden gibt, der sich mit Bhutan auskennt (auch in anderen Bundesländern)
- gleiches beim iaf

Die rosarote Brille ist ja ok (schön für Dich, es sei dir gegönnt), aber für das behördliche Verfahren bleibst Du besser sehr kühl und sachlich.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #32 - 16.09.2014 um 10:59:52
 
Du kannst die Arbeit auch das Standesamt machen lassen:
Bitte dein Standesamt (egal, ob du nun da heiraten willst) um eine Liste, auf der genau steht, welche Dokumente für eine staatenlose Verlobte aus Bhutan abschließend benötigt werden, wie die genau heissen und wo sie beschafft werden müssen.


Ich denke für die dänische AV werden Heiratstouristen nichts außergewöhnliches sein, vor allem solche mit Partner aus Deutschland, wo das komplizierte EFZ-Befreiungsverfahren umgangen werden soll. Insofern wäre ein dänisches Schengenvisum über einen Zeitraum während dessen man eine Heirat locker durchziehen können sollte und noch Zeit hat Legoland zu sehen mit der entsprechenden Begründung kein Ding der Unmöglichkeit.
Natürlich müssen auch in Dänemark gewisse Mindestanforderungen an die Dokumentenlage erfüllt sein (Ledigkeitsnachweis, Geburtsurkunde).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.139
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #33 - 16.09.2014 um 11:14:44
 
Hier steht z.B. auch drinnen, dass es eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung von Buthan geben muss.
Zum Seitenanfang
  

Bhutan.pdf (40 KB | 143 )
 
IP gespeichert
 
HST1988
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Germanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #34 - 16.09.2014 um 17:53:27
 
Es ist heute zu einem weiteren Rückschlag gekommen: Die dänische Botschaft hat ihre Meinung geändert und meiner Freundin mitgeteilt, dass ihr Reisedokument nur für SAARC-Staaten gültig ist. Wir haben auch eine Mail an die deutsche Botschaft in Delhi geschickt, die uns noch nicht gewantwortet hat, aber vermutlich wird nichts anderes dabei herauskommen. Wir stehen somit nach über einem Jahr wohl wieder ganz am Anfang. Es ist einfach zum Verzweifeln.

tapir schrieb am 16.09.2014 um 00:32:43:
Wenn die Möglichkeit, dass sie hier nach zwei drei Monaten möglicherweise dolles Heimweh hat, dazu führt, dass dies das ganze Projekt "Ehe" (egal, wo) in Frage stellt, dann sollten alle Beteiligten die Ernsthaftigkeit der Intentionen nochmal überdenken. 


Ich habe keine Zweifel, sondern wäre nur auf Nummer sicher gegangen, weil ich ein absolut verantwortungsbewusster Mensch bin. Aber danke für den Hinweis, wie so etwas scheinbar von Behörden interpretiert wird. Es ist wirklich unglaublich. Touristenvisum ist vom Tisch.

Muleta schrieb am 16.09.2014 um 08:30:51:
- an der nächsten Uni-Bibliothek oder dem nächsten Verwaltungsgericht prüfen, ob Bergmann/Ferid, "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" vorhanden ist und dort den Abschnitt über Bhutan (falls existent) kopieren; gleiches gilt für den Brandhuber/Zeyringer. Aus beiden Werken ergeben sich idR auch Hinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht, zu Behörden- und Dokumentenbezeichnungen etc. 


Leider nur einer von 1928. Allerdings scheint Bhutan in diesem Werk gar nicht berücksichtigt zu sein.

Muleta schrieb am 16.09.2014 um 08:30:51:
- dich an den nächstgelegenen Flüchtlingsrat wenden und dort Fragen, ob es jemanden gibt, der sich mit Bhutan auskennt (auch in anderen Bundesländern)
- gleiches beim iaf


lottchen schrieb am 16.09.2014 um 11:14:44:
Hier steht z.B. auch drinnen, dass es eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung von Buthan geben muss.

Das ist schön, wenn es da drin steht, aber bringt auch nichts, wenn man ihr dort keine solche Bescheinigung ausstellen will. Rechtshilfe in Bhutan werden wir mal schauen - das dürfte aber wohl teuer werden.
Den Verband binationaler hatte ich schon einmal wegen der Passproblematik kontaktiert und man konnte mir dort überhaupt nicht helfen. Ich werde es aber nochmal "weiter oben" dort versuchen, die Regionalstelle hier war keine große Hilfe. Danke für den Hinweis.

Alacrity schrieb am 16.09.2014 um 10:59:52:
Bitte dein Standesamt (egal, ob du nun da heiraten willst) um eine Liste, auf der genau steht, welche Dokumente für eine staatenlose Verlobte aus Bhutan abschließend benötigt werden, wie die genau heissen und wo sie beschafft werden müssen.


Wie gesagt, das Problem ist, dass sie nicht de jure staatenlos ist. Wir haben da bereits mit dem bhutanischen Innenminister drüber geredet. Bhutan scheint auf eine ziemlich miese Art ein Schlupfloch im internationalen Recht zu nutzen, die Staatsbürgerschaft vorzuenthalten, die Bürger aber trotzdem nicht staatenlos werden zu lassen.

Unterm Strich sieht es momentan folgendermaßen aus:
- höchstwahrscheinlich kein gültiger Reisepass
- Weigerung bhutanischer Behörden, eine Ledigkeitsbescheinigung auszustellen
- Probleme bei der Legalisation der Dokumente

Gibt es überhaupt noch Hoffnung für mich sie jemals in Deutschland zu sehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #35 - 16.09.2014 um 18:07:42
 
HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Bhutan scheint auf eine ziemlich miese Art ein Schlupfloch im internationalen Recht zu nutzen, die Staatsbürgerschaft vorzuenthalten, die Bürger aber trotzdem nicht staatenlos werden zu lassen.

Und dieser 'Trick' wäre?

Was steht denn in ihrem 'Emergency Passport' drin? Staatsangehörigkeit? Lass Dir mal ein Photo schicken.

HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Leider nur einer von 1928

Kleiner Tipp: es gibt so etwas wie Fernleihe. Aber wenn nix drinsteht, steht natürlich nix drin.




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HST1988
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Germanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #36 - 16.09.2014 um 18:57:17
 
tiggger schrieb am 16.09.2014 um 18:07:42:
Und dieser 'Trick' wäre?



Wie imEingangsposting beschrieben: Der Antrag auf Staatsbürgerschaft wird entgegengenommen und dann einfach im Schrank verschlossen. Offizieller Status: Citizenship pending/Status under review. Auf Jahre. Im Passersatz (übrigens leider kein emergency passport) steht "Resident".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #37 - 16.09.2014 um 19:30:42
 
HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Leider nur einer von 1928. Allerdings scheint Bhutan in diesem Werk gar nicht berücksichtigt zu sein.


ups, das ist Pech. Aber als Hinweis: es ist ein inzwischen wohl 24(?)-bändige Loseblatt-Sammlung, der immer mal wieder aktualisiert wird. Wenn Bhutan aber gar nicht drin ist, dann kannst Du dir das schenken. Bleibt noch Brandhuber - vielleicht dort mit Inhalten.

Alacrity schrieb am 16.09.2014 um 10:59:52:
Bitte dein Standesamt (egal, ob du nun da heiraten willst) um eine Liste, auf der genau steht, welche Dokumente für eine staatenlose Verlobte aus Bhutan abschließend benötigt werden,


du bist lustig: die nehmen als erstes den Wisch vom OLG, den sich HST1988 inzwischen schon selbst angeschaut hat und wollen dann natürlich noch ein gültiges Identitätsdokument (Pass) in ggf. beglaubigter Kopie. Regelmäßig verbunden mit dem netten Hinweis, dass möglicherweise noch weitere Dokumente nachgefordert werden könnten...

HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
en Verband binationaler hatte ich schon einmal wegen der Passproblematik kontaktiert und man konnte mir dort überhaupt nicht helfen


dazu sag ich mal  Lippen versiegelt . Mail die Flüchtlingsräte an - die haben ein wesentlich breiteres und aktiveres Netzwerk. Vielleicht hast Du Glück. Und wenigstens einen Menschen in Deutschland sollte es geben, der zumindest irgendeine Beziehung zu Bhutan hat und evtl. noch einen Tipp geben könnte: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Bhutan/VertretungenBhutan...
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #38 - 16.09.2014 um 19:52:09
 
HST1988 schrieb am 16.09.2014 um 17:53:27:
Gibt es überhaupt noch Hoffnung für mich sie jemals in Deutschland zu sehen?

Du warst noch nicht mal beim deutschen Standesamt und fängst schon an, hier die Pferde scheu zu machen. Geh zum Standesamt. Lass Dir die Liste mit den dort verlangten Unterlagen geben. Trag zusammen, was Du bekommen kannst. In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt sie en détail, was sie nicht bekommen kann und warum nicht sowie was sie alles vergeblich unternommen hat (in einer Sprache, die sie hinreichend gut versteht --> anschließend beglaubigte Übersetzung). Dann gehst Du wieder zum Standesamt. Und wartest ab, wie das Standesamt bzw. das OLG reagieren. Wenn sie blockieren, steht der Rechtsweg offen. Allerdings wäre ein backup durch einen bhutanischen RA da schon gut. § 9 Abs. 2 PStG ist geltendes Recht, auch, wenn das den Behörden manchmal nicht passt.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
HST1988
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Germanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #39 - 17.09.2014 um 01:06:16
 
Danke tapir, das habe ich auf jeden Fall vor. Donnerstag bin ich wieder in der Heimatstadt meiner Eltern - dort wo ich die Hochzeit auch vornehmen lassen möchte (die meisten Verwandten leben dort) und werde auf jeden Fall zum Standesamt gehen und mir eine Liste mit den nötigen Dokumenten ausstellen lassen. Ich hoffe, die haben die auch auf Englisch, damit meine Freundin diese in die Behörden mitnehmen kann. Bleibt noch das Problem mit dem Reiseausweis - hier besteht wohl nur die Hoffnung, dass die Botschaft einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt oder die Ausnahme von der Passpflicht macht, wie weiter oben im Thread ja schon einmal angeregt wurde. Ich vermute stark, dass es sich bei ihrem mysteriösen Dokument um einen Reiseausweis für Flüchtlinge handelt. Das Problem: Bhutan ist kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention, es handelt sich also allenfalls um ein Äquivalent. Warum die dänische Botschaft dann aber meint, er wäre nicht gültig, ist mir ein völliges Rätsel - eben weil Bhutan in dieser Konvention nicht drin ist? Nun ja, warten wir auf die Reaktion der deutschen Botschaft. Mit dieser steht meine Freundin nun in direktem Kontakt. Auf jeden Fall einen großen Dank für den Hinweis auf §9 Abs. 2 PStG, tapir.

Muleta schrieb am 16.09.2014 um 19:30:42:
Und wenigstens einen Menschen in Deutschland sollte es geben, der zumindest irgendeine Beziehung zu Bhutan hat und evtl. noch einen Tipp geben könnte

Auch mit dem hatte ich schon telefoniert. Bei dem Pass konnte er auch absolut nicht helfen. Du kannst mir glauben, dass ich wirklich viel versucht hab, bevor ich hier gepostet habe. Zwinkernd Ich werde ihn aber nochmal anrufen. Ich fürchte nur, dass er wohl von den Zensusproblemen dort keine Ahnung haben wird.

Ich melde mich wieder, wenn es etwas Neues gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #40 - 17.09.2014 um 05:04:02
 
Das Standesamt an deinem Hauptwohnsitz ist zuständig für euch! Heiraten kannst du dann allerdings auch in einem anderen Standesamt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #41 - 17.09.2014 um 06:53:41
 
HST1988 schrieb am 17.09.2014 um 01:06:16:
Bleibt noch das Problem mit dem Reiseausweis - hier besteht wohl nur die Hoffnung, dass die Botschaft einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt oder die Ausnahme von der Passpflicht macht, wie weiter oben im Thread ja schon einmal angeregt wurde. Ich vermute stark, dass es sich bei ihrem mysteriösen Dokument um einen Reiseausweis für Flüchtlinge handelt. 


nein, es handelt sich nicht um den blauen Pass für Flüchtlinge (und ob Bhutan dabei mitspielt, würde eh keine Rolle spielen), sondern um den grauen Pass für Ausländer. Details in der AufenthV und Anlage (mit Bildern: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d4c_144.html ). Dass de jure Staatenlosigkeit besteht dürfte wohl eher unwahrscheinlich sein, sonst der blaue für Staatenlose.

Du solltest Dir allerdings darüber im Klaren sein, dass das ein massiver Eingriff in die Passhoheit Bhutans ist und die dt. Vertretungen daher nicht "einfach so" Reisedokumente für Nichtdeutsche ausstellen dürfen. Bei bevorstehender Eheschließung in Deutschland aber wohl gem. §§ 7 und 5 AufenthV denkbar.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #42 - 17.09.2014 um 10:59:35
 
Warst du überhaupt schonmal in Buthan? Oder sind das alles Schilderungen von deiner Freundin?

Zitat:
Sachverständige für ausländisches und internationales Privatrecht
Zusammengestellt von Richter am Landgericht Winfried Hetger, Koblenz
Die tägliche Praxis der Gerichte zeigt, daß in zunehmendem Maße Probleme der Anwendung ausländischen Rechts bewältigt werden müssen. Die wirtschaftliche Verflechtung der Länder schreitet sprunghaft voran, wie z. B. die bevorstehende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Jahre 1992. Die folgende, nunmehr in der 3. Auflage überarbeitete Zusammenstellung der Gutachter zum ausländischen und internationalen Recht (Vorveröffentlichungen vgl. DNotZ 1983, 723; StAZ 1983, 362; BRAK-Mitteilungen 1984, 17; DNotZ 1985, 269; RIW 1985, 269) soll für den Praktiker eine Hilfe darstellen, falls die Ermittlung fremden Rechts gefordert ist, vgl. § 293 ZPO.
Die Gutachter, darunter Mitarbeiter von Max-Planck-Instituten, international renommierte Professoren und Rechtsanwälte, weisen darauf hin, daß die in den Fällen gerichtlicher Beauftragung gezahlten Sätze nach dem ZSEG auch nach deren Anhebung im Jahre 1987 teilweise in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand stehen. Im übrigen sollten Gutachtenaufträge möglichst genau auf die Beantwortung einer Rechtsfrage präzisiert werden.
Gutachter, denen in der Rubrik “Das Recht der einzelnen Staaten” keine Länder zugeordnet sind, entscheiden auf Anfrage im Einzelfall, ob sie eine Gutachtenerstattung durchführen. Deren Fachgebiete sind jeweils aus der Übersicht “Einzelgebiete des IPR” bzw. “Nachbargebiete” zu entnehmen.


Zitat:
Buthan: Magnus, Schütze, Wohlgemut


Magnus, Ulrich, Prof. Dr., Mittelweg 187, 2000 Hamburg 13
http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/magnus/

Schütze, Rolf A., RA, Prof. Dr., Landhausstr. 90, 7000 Stuttgart 1
http://www.dis-arb.de/de/15/mitglieder/selbstdarstellung/prof-dr-rolf-a-sch%C3%B...

Wohlgemuth, Arno, Dr., Garystr. 55/Freie Universität, 1000 Berlin 33
http://www.oei.fu-berlin.de/recht/mitarbeiter/lehrstuhl_team/wohlgemuth.html

Vielleicht bist du ja an einer der beiden Unis... dann kannst du ja mal zu dem jeweiligen Professor gehen und mal die Lage schildern... Zumindest kannst du mal eine unverbindliche E-Mail schreiben und fragen ob man eine kurze Einschätzung der Lage erhalten kann.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #43 - 17.09.2014 um 11:08:27
 
Aras schrieb am 17.09.2014 um 10:59:35:
Warst du überhaupt schonmal in Buthan? Oder sind das alles Schilderungen von deiner Freundin?


der TS hat sich zwar mit seiner grausam-unübersichtlichen Darstellung im Märchenerzählstil ganz sicher keinen Gefallen getan und damit auch haufenweise(!!!) Missverständnisse provoziert. Aber dass er schon mindestens zweimal in dem Land war, wurde schon deutlich. Das müssen wir jetzt nicht nochmal thematisieren. Spielt letztlich auch im Moment keine Rolle.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
HST1988
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Germanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia!
Antwort #44 - 30.10.2014 um 19:21:16
 
So, es gibt wieder etwas Neues, leider aber wiedermal eine Hiobsbotschaft, wie schon so oft in den letzten eineinhalb Jahren. Die Anmeldung der Ehe ist gescheitert. Das Standesamt will einen Pass oder eine Bescheinigung über Staatenlosigkeit sehen, damit der Prozess überhaupt erst in Gang gesetzt werden kann. Das Travel Document, das sie erhalten hat, wurde von der deutschen Botschaft für nicht visierfähig befunden. Ich denke, es ist unwahrscheinlich, dass das Standesamt es anerkennen wird.

Ich habe mit dem Innenminister von Bhutan schon vor einiger Zeit Kontakt gehabt, wie dem Eingangpost zu entnehmen ist. Er meinte, dass keine Staatsbürgerschaft aber nicht automatisch Staatenlosigkeit bedeutet. Es ist echt zum Kotzen. Ich habe ihn natürlich nochmal angeschrieben. Hat irgendwer einen Rat was wir tun können? Ich habe HIER auf Seite 21f. gefunden, dass die Weigerung einer Behörde, die Bescheinigung des Heimatlandes bereits als Beweis angeführt werden könnte. Was können wir machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema