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Deutschland-Bhutan: Die dramatischste Lovestory seit Romeo und Julia! (Gelesen: 27.589 mal)
Themen Beschreibung: Tipps zu ihrer rechtlichen Stellung sind stets willkommen
HST1988
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19.08.2014 um 21:32:52
 
Liebes Board, holt eure weiblichen Verwandten heran, denn das hier toppt vermutlich die Titanic-Story!

Es war 2011, als sich wohl ein göttlicher Zufall ereignet haben muss und mich eine Person in Facebook geaddet hat, die ich wohl niemals sonst getroffen hätte. Eine junge Frau aus Thimphu, der Hauptstadt des Himalaya-Königreichs Bhutan, das wohl die wenigsten auf der Landkarte ausmachen könnten. Nach meinem Bachelor-Abschluss musste ich erst einmal raus aus Deutschland und weil mir Malle und co. so gar nicht zusagen, stellte sich die Frage: Warum sie nicht einfach mal treffen? Ich hatte Europa vorher nie verlassen und ein bisschen Abenteuerlust. Wir verabredeten uns in Indien, nachdem wir über 18 Monate nur miteinander gechattet haben.

Da ein Visum für Bhutan nicht ohne weiteres erhältlich ist und eine Riesenmenge Geld kostet, haben wir zunächst ein paar Tage in Indien verbracht. Allerdings ist es ein wirklich fürchterlich dreckiges Land und in den Städten, die nicht so modern wie Delhi sind, stinkt es unaufhörlich. Deshalb haben wir uns an die Bhutanische Grenze bringen lassen und ihr Onkel schmuggelte mich auf der Ladefläche seines Pickups in die Provinz, in der er Statthalter ist, fernab jeglicher Zivilisation. Die Gastfreundschaft ist enorm, denn obwohl die Leute nicht viel haben, teilen sie alles und ich wurde natürlich gleich die Attraktion und das wohl größte Happening, das das Tal jemals erlebt hat. Wir blieben für fünf Tage und es kam was kommen musste: Unter einem Sternenhimmel, den man so in Deutschland aufgrund der Lichtverschumutzung niemals sehen könnte, und inmitten friedlichster Natur wurden wir ein Paar und ihre Tränen, als ich wieder zurückmusste, verfolgen mich bis heute. Diesmal brachte mich ein anderer bhutanischer Fahrer über einen nicht überwachten Schleichweg aus dem Land heraus zurück nach Indien. In der Folge blieb wiederum nur der Kontakt übers Internet, das in Bhutan immer wieder mal ausfällt, wie auch übrigens der Strom, aber das ist in Nordindien nicht anders. Es sollte noch einen dramatischen Nebenkriegsschauplatz geben: Ihre Eltern wollten sie verheiraten und hatten schon jemanden arrangiert, der aber scheinbar gewalttätig war. Durch mich ist diese Hochzeit geplatzt und ihr versprochener Ehepartner hat lange gebraucht, um damit fertig zu werden. Scheinbar hatte er Probleme damit, dass sein versprochener Besitz ihm genommen worden ist. Zwischenzeitlich hatte er sie sogar mit dem Tode bedroht, doch da hat ihr Vater eingegriffen, der Polizist ist und ihm klargemacht, wohin ihn das bringen würde.

Mittlerweile bin ich dabei mein Masterstudium zu beenden und die Dinge entwickeln sich dramatisch: Erst durch unsere Beziehung ist meiner Freundin ihr rechtlicher Status klargeworden: Sie hat keine Bhutanische Staatsbürgerschaft! Also, sollte doch nicht zu schwer sein, eine zu bekommen, schließlich war sie ja in Bhutan geboren. Pustekuchen! Ihr Antrag liegt seit November 2013 unbearbeitet da. Erst ein zweiter Besuch meinerseits, der mich auch legal in Bhutans Hauptstadt Thimphu brachte (unter einer kräftigen Finanzspritze meiner Großeltern, da man für jeden Tag dort 200 Dollar zahlen muss) offenbarte das ganze Ausmaß einer völlig vergessenen Tragödie: Abertausende von Bhutanern, die nur zur Hälfte von Bhutanern abstammen, sind ohne Staatsbürgerschaft! Und das Interesse der Behörden, das zu ändern, ist quasi nicht vorhanden. Ohne Staatsbürgerschaft aber kein Pass - wir sind in eine Situation geraten, die mit Worten nicht zu beschreiben ist. Die Situation geht zurück auf einen Konflikt aus den 80er- und 90er-Jahren, dessen Folgen bis heute spürbar sind. Zwar ist meine Freundin kein Flüchtling, aber sie spürt die Spätfolgen, nämlich die sogenannten Zensus-Probleme (siehe HIER, HIER und HIER). Zu allem Überfluss fuhr ihr Ex-Verlobter noch einmal alle Geschütze auf und randalierte in dem Hotel, in dem sie zu dem Zeitpunkt angestellt war, so dass sie gefeuert wurde, weil sie ihre persönlichen Probleme in das Hotel getragen haben soll. Sie hat aber einen neuen Job bekommen und der Randalierer ist fürs Erste drüber hinweg, soll auch schon eine neue Freundin haben. Dazu war ich noch ein zweites Mal illegal in der Südprovinz, doch selbst Polizisten sind eher interessiert an unserer Story als dass sie irgendwelche Anstalten machen würden, irgendwie nach Papieren zu fragen. In dieser Südprovinz leiden ganz besonders viele Menschen unter dieser unmenschlichen Situation, dass ihnen die Staatsbürgerschaft verwehrt wird. Thimphu ist nur über einen Umweg durch Indien zu erreichen und diese armen Leute müssen ihr ganzes hart erwirtschaftetes Geld dafür ausgeben, alle sechs Monate dorthin zu fahren, um ihr vorläufiges Dokument ("Road Pass") erneuern zu lassen. Wenigstens das bleibt meiner Freundin erspart, da sie in Thimphu lebt.

Und so begann eine Bürokratieodyssee, die an Unfassbarkeit nicht zu überbieten ist. Ihr Staatsbürgerschaftsantrag Ende 2013 wurde mit den Worten "We will call you" angenommen, seitdem ist nichts passiert. Wir haben daraufhin versucht, ihr einen Pass ausstellen zu lassen, was laut der offiziellen Seite auch ohne Citizenship ID Card (der dortige Personalausweis) möglich sein soll. Doch leider ist dem mitnichten so: Das Amt wollte plötzlich eine Bestätigung vom Zensus, dass sie registriert ist und für einen Pass in Frage kommt. Sie ist daraufhin von einer Behörde zur nächsten gelaufen: Vom Ministry of Foreign Affairs (für den Pass) zum Ministry of Home and Cultural Affairs (für Registrierung) und gleichzeitig zum Amt, das direkt dem König unterstellt ist. Doch überall das Gleiche: Man versprach ihr, sich um den Fall zu kümmern, nur um sich nicht mehr zu melden. Sie ist daraufhin täglich in die Büros gelaufen. Ihr wurde versprochen, dass der Fall bis August abgeschlossen wäre, doch das wurde zurückgenommen. Ich selbst habe Briefe geschrieben, die zwar angesehen, aber nie beantwortet wurden. Schließlich hat meine Freundin so einen Stress gemacht, dass das königliche Amt ihr einen Termin mit dem Premierminister gemacht hat. Sie ist zu ihm hin, hat ihm unter Tränen die gesamte Situation geschildert. Er war wohl sehr berührt und hat Schreiben von ihr und mir entgegen genommen. Doch alles dreht sich im Kreis: Scheinbar hatte der Premierminister keine Zeit für diese Sache und er leitete den Fall an einen Mitarbeiter weiter. Letztlich waren wir wieder da, wo wir vorher schon waren, nämlich in der Warteschleife. Gleichzeitig hat das Ministry of Home and Cultural Affairs ihr mitgeteilt, sie solle doch warten, bis ihr Staatsbürgerschaftsantrag bearbeitet wurde. FRUST! Ärgerlich Einen Pass, geschweige denn eine Staatsbürgerschaft hat sie bis heute nicht. Heiraten kann ich sie in Bhutan übrigens auch nicht, da sie nicht die Staatsbürgerschaft besitzt. Doch sie gibt nicht auf und hat den Minister of Home and Cultural Affairs kontaktiert, der sie treffen wollte. Morgen wird sie den Heimatminister antreffen in der Hoffnung, dass er ihr einen temporären Pass ausstellt. Er hat uns seine Hilfe zugesagt, die Frage ist, ob er die Befugnis hat.

Aber wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt und einen Plan B. Dieser würde aber deutlich komplizierter werden. Wir haben bereits mehrere Kontakte auf dem dortigen Schwarzmarkt, die Pässe ausstellen können, aber so etwas kostet erstens Geld und zweitens müsste meine Freundin nach Indien oder Nepal, was in dieser Gegend der Erde nicht mal eben so einfach möglich ist, obschon sie für diese Länder kein Visum braucht, und man sie zur Not über die Grenze schmuggeln könnte wie ihr Onkel es mit mir gemacht hat. Ein Kontakt in Indien ist jedoch nicht mehr verfügbar. Ein weiterer hat uns vermeldet, dass sie eine komplett neue Identität bekommen würde, doch das würde 5 Monate dauern. Zwei weitere Möglichkeiten in Nepal wollen sich die nächsten Tage melden. Ich selbst werde gerade erst mein Masterstudium beenden und danach ein Volontariat machen. Finanziell dürfte es also auch erst einmal schwierig werden, aber ich habe Ersparnisse und hilfsbereite Eltern und meine freundin wird sobald sie ausreichend deutsch spricht ebenfalls arbeiten gehen.

Der Plan ist, sie zunächst mit einem Touristenvisum nach Deutschland zu holen, um ihr Zeit zu geben, sich das Leben hier anzusehen und zu schauen, ob wir zusammenpassen, und dann später mit einem Heiratsvisum wiederzukommen. Oder wäre es besser gleich ein Heiratsvisum zu beantragen? Dann aber stehen die Sprachkenntnisse möglicherweise im Weg: Sie spricht natürlich noch kein Wort deutsch, aber zumindest fließend Englisch, was in Bhutan die zweite Amtssprache ist und schon in der 1. Klasse gelehrt wird. Ich werde sie auf jeden Fall in einen Integrationskurs stecken falls es klappen sollte. Die Hochzeit würden wir vermutlich in Dänemark durchführen lassen, aber im Moment sind wir noch in der unangenehmsten Phase, nämlich dass sie überhaupt erst die Möglichkeit bekommt, ein Visum zu beantragen.  Es muss doch irgendwelche Dokumente geben, schließlich ist Freizügigkeit/Reisefreiheit ein Menschenrecht!

Meine Fragen sind nun:

- Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

- Die Geburtsurkunden ihrer Eltern, sofern es sie jemals gegeben hat, sind bei einem Häuserbrand vernichtet worden. Könnte dies zum Problem werden?

- Gibt es sonst noch irgendeine Möglichkeit, wie sie befugt wäre, nach Deutschland einzureisen? Irgendwelche Passersatzdokumente, etwa von der UN? Kann man den Reiseausweis für Ausländer auch in der deutschen Botschaft in Delhi bekommen? Oder gibt es Sondergenehmigungen ohne Pass zu reisen?

- Gesetzt den Fall, wir besorgen ihr einen Pass in Indien oder Nepal: Würde das bei der Hochzeit zu Problemen führen, wenn die Eltern ihre Ledigkeit bestätigen, aber in Bhutan leben, während sie mit einem indischen oder nepalesischen Pass reist?

- Muss sie ihre Sprachkenntnisse schon für das Heiratsvisum nachweisen oder reicht es, wenn man sie in einen Integrationskurs steckt? Wann genau muss sie die Kenntnisse nachweisen?

- Dann gibt es noch diesen Einkommensnachweise: Reicht das Einkommen aus einem Volontariat überhaupt, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Würden Ersparnisse und hilfbereite Eltern die Situation verbessern?

- Kurzum: Wozu würdet ihr uns raten?

Ich hoffe ihr konntet ein bisschen in dieser unglaublichen Geschichte mitfiebern und hoffe auch, dass alles gut ausgeht. Sie ist das liebste Mädchen der Welt und eigentlich viel zu gut für den Planeten. Sie hat auf Unterhalt von ihrem Ex-Freund verzichtet, der sie sitzen gelassen hat, nachdem sie schwanger wurde. Dieses Kind, das heute 5 Jahre alt ist, soll aber im Falle einer Heirat auf jeden Fall fürs Erste in Bhutan bleiben und bei ihren Eltern aufwachsen, die sich ohnehin schon die ganze Zeit drum gekümmert haben. Warum wird nur den liebsten Menschen immer so übel mitgespielt? weinend
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Antwort #1 - 19.08.2014 um 22:25:12
 
HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

Wenn
- die Identität im Übrigen zweifelsfrei geklärt ist,
- sie nachweislich auf Grund dieser humanitär problematischen Situation in Bhutan einen "richtigen" Pass nicht bekommt (möglichst versuchen, Bestätigung von UNHCR Delhi zu bekommen),
- es um eine Einreise zur Herstellung oder Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geht (d.h. Ehe besteht bereits oder wird in Deutschland unmittelbar nach der Ankunft geschlossen),
dann, und nur dann, ist vorstellbar, dass eine Ausnahme von der Passpflicht zugelassen wird, § 3 Abs. 2 AufenthG, oder (aus flugtechnischen Gründen besser), dass die deutsche Auslandsvertretung einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt, §§ 5 ff. AufenthV. Sicherlich nicht für Besuchsaufenthalte.

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Die Geburtsurkunden ihrer Eltern, sofern es sie jemals gegeben hat, sind bei einem Häuserbrand vernichtet worden. Könnte dies zum Problem werden?

Jedenfalls kein unüberwindbares. Wichtig ist, dass sie selbst eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung hat. Anscheinend legalisiert die deutsche Botschaft in Neu-Delhi bhutanische Dokumente (vgl. http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...). Der erste Schritt wäre daher, diese Dokumente zu besorgen und in Neu-Delhi von der deutschen Botschaft legalisieren zu lassen. Damit dann zum deutschen Standesamt gehen und fragen, was der evtl. noch so alles sehen will.

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Gesetzt den Fall, wir besorgen ihr einen Pass in Indien oder Nepal: Würde das bei der Hochzeit zu Problemen führen, wenn die Eltern ihre Ledigkeit bestätigen, aber in Bhutan leben, während sie mit einem indischen oder nepalesischen Pass reist?

Du wirst nicht ernsthaft erwarten, hier Tipps zur Verwendung unechter oder gefälschter Pässe zu erhalten, oder? Bei aller Liebe, aber die Idee solltest Du lieber wieder vergessen. Der Fall muss auch anders lösbar sein.

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Muss sie ihre Sprachkenntnisse schon für das Heiratsvisum nachweisen oder reicht es, wenn man sie in einen Integrationskurs steckt? Wann genau muss sie die Kenntnisse nachweisen?

Nein, die A1-Kenntnisse müssen schon bei Beantragung des Visums vorliegen.

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Dann gibt es noch diesen Einkommensnachweise: Reicht das Einkommen aus einem Volontariat überhaupt, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Würden Ersparnisse und hilfbereite Eltern die Situation verbessern?

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist keine Voraussetzung beim Ehegattennachzug zu Deutschen. Das ist eher ein Problem beim Besuchsvisum.

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Kurzum: Wozu würdet ihr uns raten?

- Ohne einen visierfähigen und von den Fluggesellschaften akzeptierten Pass könnt Ihr das Thema Besuchsvisum vergessen. Für eine Besuchsreise wird keine Ausnahme von der Passpflicht verfügt und kein Reiseausweis ausgestellt. Wenn sie daher einen nicht visierfähigen und/oder von den Fluggesellschaften nicht akzeptierten Pass erhält, dann ist die einzige Option ein Heiratsvisum.
- Selbst, wenn der Pass nicht das Problem wäre, wird die Auslandsvertretung sich fragen, wie es mit der Rückkehrbereitschaft aussieht und wie der Lebensunterhalt gesichert ist.
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Antwort #2 - 19.08.2014 um 22:38:29
 
HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
- Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

Mit dem entsprechenden Visum, was sie allerdings in New Delhi bei der deutschen Botschaft (zuständig für Bhutan) beantragen muss, weil es in Bhutan keine deutsche Vertretung gibt, schon.

Ob man ihr allerdings so ohne weiteres ein Visum erteilen würde, dürfte auf Grund der "Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft" äußerst fraglich sein.

Zitat:
Irgendwelche Passersatzdokumente, etwa von der UN?

Versuch macht kluch.

Zitat:
- Muss sie ihre Sprachkenntnisse schon für das Heiratsvisum nachweisen oder reicht es, wenn man sie in einen Integrationskurs steckt? Wann genau muss sie die Kenntnisse nachweisen?

Bei der Beantragung des Visums zur Eheschließung in Deutschland bzw. bei bereits erfolgter Eheschließung, bei der Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung.

Zitat:
- Dann gibt es noch diesen Einkommensnachweise: Reicht das Einkommen aus einem Volontariat überhaupt, um ein Heiratsvisum zu bekommen? Würden Ersparnisse und hilfbereite Eltern die Situation verbessern?

Falls Du deutscher Staatsbürger bist, spielt Dein Einkommen keine Rolle.

           
           
     
     
           
           
           
                 
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Antwort #3 - 19.08.2014 um 22:52:17
 
Dein eventuell nicht in ausreichender Höhe vorhandenes Einkommen ist insoweit ein Problem, dass Du weder für ein Besuchsvisum noch für ein Heiratsvisum eine VE abgeben kannst. Und die wirst Du bei der Konstellation sicher brauchen. Stellvertretend für Dich könnte das aber ein solventes Familienmitglied oder ein Freund übernehmen.
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Antwort #4 - 20.08.2014 um 00:40:04
 
Saxonicus schrieb am 19.08.2014 um 22:38:29:
Mit dem entsprechenden Visum, was sie allerdings in New Delhi bei der deutschen Botschaft (zuständig für Bhutan) beantragen muss, weil es in Bhutan keine deutsche Vertretung gibt, schon.

Nö, so einfach funktioniert es nicht. Auch ein Schengenvisum gibt es grundsätzlich nur, wenn die Passpflicht erfüllt wird. In diesem Fall ist eine Reise nach Neu-Delhi überflüssig, denn der Dienstleister der Botschaft Neu-Delhi, VFS, hat  ein Büro in Bhutan. Es muss aber befürchtet werden, dass der "vorläufige bhutanische Pass" kein visierfähiges Dokument ist. Jedenfalls ist die Rückkehrbereitschaft zweifelhaft.
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Antwort #5 - 20.08.2014 um 01:06:37
 
tapir schrieb am 20.08.2014 um 00:40:04:
Nö, so einfach funktioniert es nicht. Auch ein Schengenvisum gibt es grundsätzlich nur, wenn die Passpflicht erfüllt wird. 

Einen ordentlichen Pass hatte ich als selbstverständlich vorausgesetzt.
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Antwort #6 - 20.08.2014 um 09:54:13
 
Dann hast Du anscheinend den OP nicht mal diagonal gelesen, meinst aber unerfindlicherweise trotzdem, vermeintliche Hilfestellungen geben zu können:

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Sie hat keine Bhutanische Staatsbürgerschaft!

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Ohne Staatsbürgerschaft aber kein Pass

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Einen Pass, geschweige denn eine Staatsbürgerschaft hat sie bis heute nicht

HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Gesetzt den Fall, sie bekommt einen vorläufigen bhutanischen Reiseausweis, könnte sie damit überhaupt nach Deutschland kommen und heiraten?

[HST1988 schrieb am 19.08.2014 um 21:32:52:
Irgendwelche Passersatzdokumente, etwa von der UN? Kann man den Reiseausweis für Ausländer auch in der deutschen Botschaft in Delhi bekommen? Oder gibt es Sondergenehmigungen ohne Pass zu reisen?


Als ich das hier las,
Saxonicus schrieb am 19.08.2014 um 22:38:29:
Versuch macht kluch.

habe ich kurz überlegt, auf Mod-Alarm zu drücken und werde das beim nächsten Mal auch tun. Eine so dermaßen dämliche und null hilfreiche Bemerkung zu einem komplexen, humanitären Problem ist dieses Forums nicht würdig.
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Antwort #7 - 20.08.2014 um 16:37:40
 
Erst einmal dankeschön für eure Hilfe bei diesem wirklich schwerwiegenden Problem. Leider klingt das alles erstmal ziemlich ernüchternd. Also selbst wenn sie in Bhutan endlich so etwas wie einen Reisepass bekommen sollte, ist unsere Zukunft längst noch nicht sicher. Das mit dem Tourivisum können wir also knicken, sondern müssen scheinbar gleich Nägel mit Köpfen machen. Das mit den Sprachkenntnissen ist natürlich besonders frustrierend. Sie muss also erstmal etwas Deutsch können, um hier einen Deutschkurs/Integrationskurs zu besuchen? Sowas kann auch wieder nur der deutschen Bürokratie einfallen. Großen Dank an alle Integrationsverweigerer, die uns vor diese Schranke gestellt haben. Es ist nämlich nicht so einfach in Bhutan einen Deutschkurs zu besuchen, und dann stellt sich noch die Frage ob ein dotiges A1-Niveau anerkannt werden würde. Ich werde die Botschaft in Delhi auf jeden Fall kontaktieren.

Einen triftigen Grund zur Rückkehr hätte sie übrigens durchaus: Ihren Sohn. Aber wenn Tourivisum mit vorläufigem Pass nicht hinhaut ist das ja sowieso hinfällig.

Hier die neuesten Entwicklungen: Das Treffen mit dem Minister of Home and Cultural Affairs hat ihr einen achtstündigen Aufenthalt im gleichnamigen Ministerium beschert. Letztlich wurde ihr ein Umschlag mitgegeben, den sie nicht öffnen darf und mit dem sie morgen zum Ministry of Foreign Affairs geht, das für die Ausstellung von Pässen zuständig ist. Ich hab manchmal das Gefühl in einem schlechten Film gelandet zu sein, aber es ist tatsächlich so. Immerhin ist endlich nach 9 Monaten ein Fortschritt zu erkennen. Ich hatte übrigens mit diesem Minister eine Unterhaltung via Facebook geführt, die ich euch hier einmal präsentiere. Diese Argumentation, warum man zehntausende von Menschen so leiden lässt, ist schon unglaublich. Am liebsten hätte ich ihm richtig in den Allerwertesten getreten, aber immerhin hat er uns jetzt einen Riesengefallen getan. Tausende andere Menschen in diesem Land werden nicht dieses Glück haben.

Zitat:
Yes, but a small country like bhutan cannot afford to have too many foreigners marry into the Bhutanese community. Most come with fake marriages for business opportunities in Bhutan. So we cannot be too liberal with our marriage laws, esp with neighbouring countries..thry are basically economic migrants...it will be hard for you to comprehend but for us it is a reality and a serious threat to our sovereignty and security..
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Antwort #8 - 20.08.2014 um 18:33:14
 
HST1988 schrieb am 20.08.2014 um 16:37:40:
Es ist nämlich nicht so einfach in Bhutan einen Deutschkurs zu besuchen, 

wenn das Lernen der dt. Sprache im Ausland *unzumutbar* ist, könnte eine Ausnahme greifen und sie *kann* (ist nicht gleich muss) ein Visum fürs Heiraten und Sprache lernen bekommen, aber die AE erst nach dem A1.

Sie muss nachweisen, dass es unzumutbar ist.
Wenn *keine* Möglichkeiten im Land gegeben sind, könnte das gehen.

HST1988 schrieb am 20.08.2014 um 16:37:40:
ob ein dotiges A1-Niveau anerkannt werden würde.


A1 ist A1, egal wo.


HST1988 schrieb am 20.08.2014 um 16:37:40:
Einen triftigen Grund zur Rückkehr hätte sie übrigens durchaus: Ihren Sohn.

ups ....
Wo soll der denn dann leben?
a) wenn er im Heimatland bleibt, und sie heiraten und in D leben will: dann ist er offenischtlich kein Rückkehrgrund
b) mit ihr und dir? dann kann es schwieriger werden, denn er "zieht" dann der ausländischen Mutter nach. Das ist keine FZF zum Deutschen.
Rechtliche Fragen sind dann auch noch offen, als da wären: hat sie alleiniges Sorgerecht oder gibt es noch einen Vater mit Sorgerrecht?


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Antwort #9 - 20.08.2014 um 18:54:43
 
erne schrieb am 20.08.2014 um 18:33:14:
Wo soll der denn dann leben?


Dazu schrieb der TS:

Zitat:
Dieses Kind, das heute 5 Jahre alt ist, soll aber im Falle einer Heirat auf jeden Fall fürs Erste in Bhutan bleiben und bei ihren Eltern aufwachsen, die sich ohnehin schon die ganze Zeit drum gekümmert haben. 


Das heißt in der Tat, die Angabe des Kindes als Rückkehrgrund würde bedeuten, der Botschaft ins Gesicht zu lügen. Und daher sollte man das lieber wieder vergessen...

erne schrieb am 20.08.2014 um 18:33:14:
Wenn *keine* Möglichkeiten im Land gegeben sind, könnte das gehen.

Dazu hat das AA aber einen wunderschönen Textbaustein entwickelt, in dem in etwa (genau erinnere ich es jetzt gerade nicht) erklärt wird, dass man auch mit einem Transistorradio die Deutsche Welle empfangen kann, Fernkurse belegen kann usw. usf., so dass die fehlende Möglichkeit, einen Kurs vor Ort zu belegen, keine Rolle spielt. Die Prüfung kann dann ja in Delhi abgelegt werden.
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Antwort #10 - 24.08.2014 um 00:39:33
 
So es ist tatsächlich geschafft und sie hat einen provisorischen Reiseausweis bekommen, der aber nur sechs Monate gültig ist, zum Glück aber verlängert werden kann. Die bhutanische Bürokratie wäre fürs Erste geschafft, jetzt kommt die deutsche an die Reihe.

tapir schrieb am 19.08.2014 um 22:25:12:
Wenn
- die Identität im Übrigen zweifelsfrei geklärt ist,
- sie nachweislich auf Grund dieser humanitär problematischen Situation in Bhutan einen "richtigen" Pass nicht bekommt (möglichst versuchen, Bestätigung von UNHCR Delhi zu bekommen),
- es um eine Einreise zur Herstellung oder Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geht (d.h. Ehe besteht bereits oder wird in Deutschland unmittelbar nach der Ankunft geschlossen),
dann, und nur dann, ist vorstellbar, dass eine Ausnahme von der Passpflicht zugelassen wird, § 3 Abs. 2 AufenthG, oder (aus flugtechnischen Gründen besser), dass die deutsche Auslandsvertretung einen Reiseausweis für Ausländer ausstellt, §§ 5 ff. AufenthV. Sicherlich nicht für Besuchsaufenthalte.


Danke, der Tipp könnte sich noch als lebenswichtig erweisen Diesen Passus konnte mir noch nichtmal die Beratung neulich erklären, großen Dank dafür! Eine Geburtsurkunde liegt vor.

Ich liege momentan in den letzten Zügen meines Studiums und werde daher bald umziehen. Kann ich trotzdem schonmal beim Standesamt an meinem jetzigen Wohnsitz vorstellig werden oder geht das ert, wenn ich umgezogen bin? Die Botschaft in Delhi habe ich wegen des provisorischen Passes bereits angeschrieben und warte auf eine Antwort.
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Antwort #11 - 24.08.2014 um 12:05:49
 
Ja, fragen kannst Du. Du musst allerdings damit rechnen, dass das neue und dann zuständige Standesamt leicht andere Anforderungen haben könnte.
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tapir
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Antwort #12 - 24.08.2014 um 12:36:50
 
Weißt Du schon, welches Standesamt künftig zuständig sein wird? Dann versuch doch, mit denen jetzt schon zu reden. Wenn Du dort erklärst, dass die definitiv zuständig werden, werden sie Dich vielleicht jetzt auch schon beraten.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #13 - 25.08.2014 um 03:15:23
 
Nein, das weiß ich leider noch nicht. Es gibt da derzeit zwei Möglichkeiten, die Zukunft ist noch offen.
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Saxonicus
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Antwort #14 - 25.08.2014 um 10:25:00
 
Es ist (zunächst) immer erst das Standesamt an Deinem Hauptwohnsitz zuständig, um den Papierkram zu regeln. Heiraten kann man dann auch woanders.
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