Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:die eventuelle Heirat senkt die Prognose der Rückkehrbereitschaft noch weiter ab. Es haben schon so viele Leute versucht, erstmal ein Touri-Visum zu kriegen, dann während des Touri-Aufenthalts schnell in Dänemark geheiratet und dann unter Umgehung des FZF-Verfahrens bei der
ABH vorbei. So läuft das schon lang nicht mehr.
Wir haben nichts dergleichen vor. Meine Beweggründe für das Touri-Visum habe ich oben ja erklärt. Meine Frage war, ob ein formloses Schreiben, in dem ich diese Gründe deutlich aufliste, akzeptiert wird. Ich schreibe da auch rein, dass uns deutlich bewusst ist, dass eine Einreise unter Vorschiebung falscher Tatsachen ihre Ausweisung zur Folge haben würde. Alleine dadurch ist doch klar, dass wir das nicht machen werden. Ist das kein Argument? Ist die einzige Chance sie nach Deutschland zu bekommen fast blind zu heiraten? Das kann doch nicht sein - was wenn sie nach zwei Monaten merkt, dass sie so schreckliches Heimweh bekommt, dass sie es hier nicht mehr aushält? Das wollen wir testen und das kann ich der Botschaft auch so schreiben.
Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:Falsche Angaben im Visumsverfahren sind ein Ausweisungsgrund, auch wenn sie gegenüber der dänischen Vertretung gemacht werden.
Was müssten wir denn dann in Dänemark für ein Visum beantragen? Die dänische Botschaft in Thimphu hat uns das bestätigt was weiter oben steht: Es gibt kein Heiratsvisum. Selbstverständlich würden wir denen unsere Heiratsabsicht mitteilen, wir spielen immer mit offenen Karten und suchen keinerlei Schlupflöcher, sondern wollen einfach nur glücklich werden. Wir würden heiraten (wenn sie die Papiere bekommt) und sie fliegt daraufhin wieder nach Delhi oder Bhutan, um dann mit Visum für Ehegattennachzug einzureisen - außer es gibt die Möglichkeit, wenn man direkt nach Dänemark gereist ist, nach Deutschland zu kommen, schließlich müssen wir für das dänische Visum vor der deutschen Botschaft ja keine Rechenschaft ablegen. Ein Haupt-Aufenthalt in Dänemark wäre für sie kein Problem, denn wir kennen dort jemanden, der sie für ein paar Wochen aufnehmen würde. Wäre das ein akzeptabler Plan oder liegt da wieder irgendein Knackpunkt?
tapir schrieb am 15.09.2014 um 16:31:30:Dass während des Kurzaufenthalts eine Ehe geschlossen werden soll, ist dabei unter keinem Gesichtspunkt nützlich, sondern verschlechtert (wiederum) lediglich die Prognose zur Rückkehrbereitschaft, und zwar wohl zu Recht, da ja nach einer Heirat in DK anscheinend gar keine Rückkehr nach Bhutan mehr vorgesehen ist.
Reden wir jetzt von der dänischen Botschaft oder von der deutschen? Bei der dänischen wäre es ja blöd, wenn die nur einen Visumstyp kennen. Falls hier keiner mehr mit dem dänischen Recht weiter weiß, ist das kein Problem, da werden wir selber nochmal nachhaken. Soviel: Eine Rückkehr nach Bhutan oder nicht ist egal. Schöner wäre wenn nicht, aber wenn es sein muss wäre es auch kein Problem. Auf die zwei Flüge mehr oder weniger kommt es finanziell jetzt nicht an.
Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:das ist man wohl nirgends auf der Welt und das war auch nie der Punkt. Vielleicht liest Du oben nochmal nach.
OK, ich habe weiter oben nochmal gelesen und jetzt hoffentlich richtig verstanden. Da meine Freundin nicht die Staatsbürgerschaft Bhutans hat kann sie dort gar nicht offiziell heiraten. Die meisten Ehen, so auch diejenige die sie eingehen sollte, sind inoffiziell. Aus diesem Grund kann ich sie auch nicht in Bhutan ehelichen.
Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:Nach Ansicht der deutschen OLG scheint es das aber zu geben (ein
EFZ hingegen nicht, das stimmt)... (google mal nach den Stichworten OLG Länderliste Bhutan - so schwer ist das ja nicht zu finden)
Tja, das sehen die Behörden in Thimphu wohl anders, eventuell auch wegen ihrer nicht vorhandenen Staatsbürgerschaft. Sie war heute wieder beim Ministry of Home and Cultural Affairs und ihr wurde gesagt, dass man nur eine Ehe dort bescheinigen kann aber keine Ledigkeit. Und dass ein nicht vorhandenes Ehezeugnis ein Beweis für Ledigkeit wäre (Kopf -> Wand). Wie oben geschrieben, ich habe meine Freundin angewiesen, nochmal hartnäckiger vorzugehen und einen "vital record" nach Möglichkeit zu besorgen und zu fragen wer zur Hölle so etwas dort ausstellen kann. Leider scheinen die Ämter dort strohdoof zu sein und hinter dem Mond zu leben, oder sie schikanieren meine Freundin systematisch (was mich bei diesem Land leider nicht wundern würde).
Muleta schrieb am 15.09.2014 um 20:47:50:Und meinen Wink mit dem leuchtenden Flutlichtmast eines Fußballstadions, die Ledigkeit Deiner Freundin und die rechtliche Vaterschaft des Kindes nüchtern und urkundlich vorsorglich zu hinterfragen, magst Du (auch durchaus nachvollziehbar), auch nicht recht zur Kenntnis nehmen.
Ich habe oben geschrieben, dass wir an der Sache dran sind. Bislang konnte sie mir das noch nicht schicken. Sie hat zu Hause keinen Scanner und muss das in Läden machen, die aber nur zur Arbeitszeit geöffnet haben.
Im Moment muss ich mich zugegebenermaßen echt zusammenreißen, um nicht durchzudrehen; diese Situation bereitet mir schlaflose Nächte. Nein, ich suche nicht nach Schlupflöchern, ich will einfach nur mit meiner Freundin glücklich werden. Was um alles in der Welt sollen wir machen? Also nochmal zusammenfassend:
Heiraten in Deutschland:Benötigt Ledigkeitsbescheinigung, die man ihr nicht ausstellen kann, und bringt ein Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis mit sich; zusätzlich müssen wir der Botschaft beweisen, dass es sich um keine Scheinehe handelt. Momentan scheitert es schon an der Ledigkeitsbescheinigung.
Heiraten in Dänemark:Hier ist die Hoffnung, dass eine Personenstandsurkunde (vital record) ausreicht, den man ihr hoffentlich ausstellen kann (wird sich morgen oder die nächsten Tage zeigen). Was mir jetzt noch nicht klar ist, ist das Statement von tapir bezüglich der Rückkehrbereitschaft. Zusätzlicher Gedankengang: Da es in Dänemark kein Hochzeitsvisum gibt, würden die deutschen Behörden uns beim Ehegattennachzug der Einreise unter Vorspielung falscher Tatsachen nach Dänemark verdächtigen? Andererseits: Die sollten doch wissen, dass es für Dänemark kein Heiratsvisum gibt. Ob meine Freundin nun einmal zusätzlich fliegt oder nicht ist momentan nicht so wichtig. Ehrlich gesagt erscheint mir das hier immer noch die aussichtsreichste Variante, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Touristenvisum und "Ehe auf Probe"Bisher schlechte Aussichten und die Gefahr, bei der Behörde "Glaubwürdigkeit" zu verlieren, wenn sie es verweigert. Einzige Hoffnung: Die Botschaft erkennt ein formloses Schreiben an, in dem wir die Absichten erläutern. Wenn drin steht, dass uns bewusst ist, dass eine Hochzeit mit Touristenvisum ihre Ausweisung zur Folge hätte, müssten die uns doch Glauben schenken? Natürlich wird meine Freundin dann erstmal nach Bhutan zurückkehren, den Deutschkurs machen und dann mit einem Heiratsvisum wieder einreisen.
LU kein Problem, da
VE der Eltern.