Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Minijob während der Berufsausbildung (Gelesen: 14.250 mal)
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Minijob während der Berufsausbildung
20.05.2014 um 17:52:49
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme ursprünglich aus der Ukraine und bin bis zum Ende Juli als ein Au-Pair tätig. Am 1. August 2014 fängt meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in Frankfurt am Main an, wofür die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung schon erteilt hat.

Da ich den Aufenthaltstitel zum Zweck der betrieblichen Ausbildung erst im Juli beantrage, möchte ich gerne schon jetzt klären, ob ich während der Ausbildung einen Minijob ausüben darf und ob dafür auch die Zustimmung der BA erforderlich ist?

Über Ihre Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Valeria
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #1 - 20.05.2014 um 18:05:35
 
Eine AE § 17 I AufenthG für eine Berufsausbildung berechtigt gem. § 17 II AufenthG zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #2 - 20.05.2014 um 18:20:19
 
Zitat:
Eine AE § 17 I AufenthG für eine Berufsausbildung berechtigt gem. § 17 II AufenthG zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.


Freut mich sehr das zu hören, vielen Dank für Ihre Antwort! Smiley

Ich nehme an, ich darf mich schon jetzt für einen Job auf 450-Euro-Basis bewerben und nachher den Vertrag für die geringfügige Beschäftigung bei der Beantragung des Aufenthaltstitels nach dem §17 vorliegen?

Die Ausländebehörde hat mich aber etwas verwirrt: der Sachbearbeiter hat gesagt, dass die Erlaubnis einer Beschäftigung erst im Antragsverfahren abgeklärt wird...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #3 - 20.05.2014 um 23:12:34
 
sobald Du eine AE 17 AufenthG ausgestellt bekommst, darfst Du kraft Gesetz entsprechend eine Beschäftigung aufnehmen. Da gibt es nichts zu genehmigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #4 - 21.05.2014 um 11:51:01
 
Zitat:
sobald Du eine AE 17 AufenthG ausgestellt bekommst, darfst Du kraft Gesetz entsprechend eine Beschäftigung aufnehmen. Da gibt es nichts zu genehmigen.


Kann es ein Problem sein, wenn eine Minijobstelle nach dem Vertrag zugleich mit dem Ausbildungsbeginn ab 1. August zu besetzen ist, aber das Antragsverfahren für die Erteilung des Aufenthaltstitels zum Zweck der Berufsausbildung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt und wird erst später erteilt?

Oder wird der neue neue Aufenthaltstitel trotzdem ab 1. August in Kraft treten, selbst wenn ich ihn nicht vor dem Ausbildungsbeginn erhalte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #5 - 21.05.2014 um 12:30:35
 
Zitat:
sobald Du eine AE 17 AufenthG ausgestellt bekommst, darfst Du kraft Gesetz entsprechend eine Beschäftigung aufnehmen. Da gibt es nichts zu genehmigen. 


Ist doch hier ganz klar gesagt worden. Letztlich zählt nur das, was Du auch vorlegen kannst.

Problematisch wird dies nur bei der Ausstellung eines e-ATs. Dieser ist erst im AZR registriert, sofern er ausgehändigt wurde. Es  lässt sich leider nicht anders bewerkstelligen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #6 - 21.05.2014 um 12:53:47
 
ThanosSnap schrieb am 21.05.2014 um 12:30:35:
Ist doch hier ganz klar gesagt worden. Letztlich zählt nur das, was Du auch vorlegen kannst.

Problematisch wird dies nur bei der Ausstellung eines e-ATs. Dieser ist erst im AZR registriert, sofern er ausgehändigt wurde. Es  lässt sich leider nicht anders bewerkstelligen.



Danke für die Antwort!

Und darf man überhaupt mit der Ausbildung am 1. August anfangen, falls der e-ATs etwas später ausgehändigt wird?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #7 - 21.05.2014 um 13:19:48
 
lluuna schrieb am 20.05.2014 um 17:52:49:
Am 1. August 2014 fängt meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in Frankfurt am Main an, wofür die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung schon erteilt hat. 


Einfach rechtzeitig zur Behörde, so dass der e-AT am 01. August ausgehändigt werden kann. Offenbar ist die Angelegenheit doch schon klar.

Zusätzlich könnte man, bis zur Aushändigung des e-AT, die AE als Kleber in den Pass erteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #8 - 21.05.2014 um 14:22:19
 
ThanosSnap schrieb am 21.05.2014 um 13:19:48:
Einfach rechtzeitig zur Behörde, so dass der e-AT am 01. August ausgehändigt werden kann. Offenbar ist die Angelegenheit doch schon klar.

Zusätzlich könnte man, bis zur Aushändigung des e-AT, die AE als Kleber in den Pass erteilen.


Würde es dann als rechtzeitig gelten, wenn ich 4 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn den Antrag bei der ABH stelle?

Und noch eine Frage: meine Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 16.08.14, aber schon am 31. Juli bin ich mit meinen Au-Pair Verpfluchtungen fertig, weil die Gastfamilie sowieso in den Urlaub fährt und auch nichts dagegen hat, dass ich meine Berufsausbildung rechtzeitig anfange. Wäre es dann möglich den Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung zu erhalten, der schon ab 1. August in Kraft tritt, sodass meine aktuelle Au-Pair Aufenthaltserlaubnis vorzeitig erlischt?

Besten Dank für eine sehr hilfreiche Beratung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #9 - 21.05.2014 um 14:28:55
 
lluuna schrieb am 21.05.2014 um 14:22:19:
Würde es dann als rechtzeitig gelten, wenn ich 4 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn den Antrag bei der ABH stelle?


Das gilt zwar als rechtzeitig, aber wird nicht rechtzeitig sein.

Den neuen Titel kannst du auch kurz vor Ablauf des alten beantragen, das ist noch rechtzeitig, damit eine Fiktionswirkung ausgelöst wird.
Allerdings dauert es einige Zeit, bis der Titel - sprich die Karte - auch tatsächlich ausgehändigt werden kann.

An deiner Stelle würde ich mich 6 bis 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung - also spätestens Anfang Juni mit der ABH in Verbindung setzen und den neuen Titel beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #10 - 21.05.2014 um 15:22:07
 
lluuna schrieb am 21.05.2014 um 14:22:19:
meine Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 16.08.14, aber schon am 31. Juli bin ich mit meinen Au-Pair Verpfluchtungen fertig, weil die Gastfamilie sowieso in den Urlaub fährt und auch nichts dagegen hat, dass ich meine Berufsausbildung rechtzeitig anfange. Wäre es dann möglich den Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung zu erhalten, der schon ab 1. August in Kraft tritt, sodass meine aktuelle Au-Pair Aufenthaltserlaubnis vorzeitig erlischt?


Danke sehr für Deine Antwort, Runenwolf! Und was könntest Du mir zu der oben zitierten Frage sagen?

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #11 - 21.05.2014 um 15:24:11
 
Klar ist das möglich. Beantrage einfach Anfang Juni eine neue AE für den 1.8.

(Du darfst ja auch zwei AEs gleichzeitig haben, alles kein Problem. Bei einigen Ausländerbehörde muss man ein bisschen diskutieren, aber wenn Du es erklärst, geht es auch.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #12 - 21.05.2014 um 21:46:39
 
reinhard schrieb am 21.05.2014 um 15:24:11:
Klar ist das möglich. Beantrage einfach Anfang Juni eine neue AE für den 1.8.

(Du darfst ja auch zwei AEs gleichzeitig haben, alles kein Problem. Bei einigen Ausländerbehörde muss man ein bisschen diskutieren, aber wenn Du es erklärst, geht es auch.


Super! Weiß aber noch nicht, ob es mit der Beantragung im Juni klappt: für die Sicherung des Lebensunterhaltes muss ja noch was gespart werden. Aber was die ganze Sache am meisten bremst, ist dass ich jetzt erstmal auf die schriftliche Genehmigung des Haupvermieters warte -- sonst ist der vorhandene Untermietvertrag ungültig, oder?

Und falls ich den Antrag erst Ende Juni stelle, würde mir eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt? Darf ich dann doch ab 1. August die Ausbildung aufnehmen, wenn zu dem Zeitpunkt der AT noch nicht ausgehändigt wird??

Vielen herzlichen Dank!!
i4a ist echt eine Oase!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #13 - 21.05.2014 um 21:59:54
 
Nein, du darfst erst arbeiten, wenn Du die Erlaubnis hat.

Die Erlaubnis musst Du immer vorher und immer schriftlich haben. Beantrage alles rechtzeitig.

(Es gibt auch Ausländerbehörde, die einen "Zettel" vorab geben, dass Du arbeiten darfst. Frag einfach. Aber je früher Du den Antrag stellst, desto unkomplizierter wird es.)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #14 - 22.05.2014 um 09:13:41
 
reinhard schrieb am 21.05.2014 um 21:59:54:
Nein, du darfst erst arbeiten, wenn Du die Erlaubnis hat.

Die Erlaubnis musst Du immer vorher und immer schriftlich haben. Beantrage alles rechtzeitig.

(Es gibt auch Ausländerbehörde, die einen "Zettel" vorab geben, dass Du arbeiten darfst. Frag einfach. Aber je früher Du den Antrag stellst, desto unkomplizierter wird es.)


arbeiten = Berufsausbildung aufnehmen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #15 - 22.05.2014 um 14:10:51
 
lluuna schrieb am 22.05.2014 um 09:13:41:
arbeiten = Berufsausbildung aufnehmen?


ja
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #16 - 22.05.2014 um 14:19:04
 
erne schrieb am 22.05.2014 um 14:10:51:
ja


aber mit der Fiktionsbescheinigung darf ich doch die Ausbildung anfangen, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #17 - 22.05.2014 um 14:46:24
 
lluuna schrieb am 22.05.2014 um 14:19:04:
aber mit der Fiktionsbescheinigung darf ich doch die Ausbildung anfangen, oder? 


wenn auf der FB ausdrücklich steht, dass du arbeiten darfst, dann ja
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #18 - 22.05.2014 um 15:26:52
 
lluuna schrieb am 22.05.2014 um 14:19:04:
aber mit der Fiktionsbescheinigung darf ich doch die Ausbildung anfangen, oder?


Die Fiktionsbescheinigung verlängert nur den bisherigen AT, ohne ihn zu verändern. Wenn Du mit dem bisherigen AT diese Arbeit (Ausbildung plus Minijob) ausdrücklich machen darfst, dann ja.

Die Fiktionsbescheinigung ist aber kein "Vorgriff" auf die künftige AE.

Du solltest der zuständigen Ausländerbehörde rechtzeitig Dein Problem schildern.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #19 - 22.05.2014 um 23:22:41
 
reinhard schrieb am 22.05.2014 um 15:26:52:
Die Fiktionsbescheinigung verlängert nur den bisherigen AT, ohne ihn zu verändern. Wenn Du mit dem bisherigen AT diese Arbeit (Ausbildung plus Minijob) ausdrücklich machen darfst, dann ja.

Die Fiktionsbescheinigung ist aber kein "Vorgriff" auf die künftige AE.

Du solltest der zuständigen Ausländerbehörde rechtzeitig Dein Problem schildern.


Und wenn ohne Minijob?..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #20 - 23.05.2014 um 09:40:54
 
bis zur Erteilung der neuen AE gilt Deine bisherige AE als Aupair samt Nebenbestimmungen. Un da die Nebenbestimmung bestimmt folgenden Wortlaut hat - Gilt nur zur Beschäftigung als Aupair bei Fam. XY in ABC - kannst Du damit auch keine Ausbildung anfangen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #21 - 23.05.2014 um 09:54:01
 
Zitat:
bis zur Erteilung der neuen AE gilt Deine bisherige AE als Aupair samt Nebenbestimmungen. Un da die Nebenbestimmung bestimmt folgenden Wortlaut hat - Gilt nur zur Beschäftigung als Aupair bei Fam. XY in ABC - kannst Du damit auch keine Ausbildung anfangen.


Und auch den Minijob nicht ausüben.

Deswegen solltest du sobald als möglich zur ABH gehen und die Sache klären.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #22 - 23.05.2014 um 12:12:11
 
Zitat:
bis zur Erteilung der neuen AE gilt Deine bisherige AE als Aupair samt Nebenbestimmungen. Un da die Nebenbestimmung bestimmt folgenden Wortlaut hat - Gilt nur zur Beschäftigung als Aupair bei Fam. XY in ABC - kannst Du damit auch keine Ausbildung anfangen.


Eine Bekannte von mir hat am letzten Tag der Gültigkeit ihrer Au-Pair Aufenthaltserlaubnis einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums beantragt. Sie hat erst eine FB bekommen, aber durfte damit ihr Studium aufnehmen... Wie kann es sein?

Vielen Dank im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #23 - 23.05.2014 um 12:18:34
 
weil man für ein Studium keine Arbeitserlaubnis benötigt. Im Fall einer Ausbildung schon, und die ist an den erteilten Titel nach § 17 AufenthG gebunden.

Dir schon geraten worden, den AT bereits so beantragen, dass die eAT-Karte schon am 1. August vorliegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #24 - 23.05.2014 um 12:56:39
 
Zitat:
weil man für ein Studium keine Arbeitserlaubnis benötigt. Im Fall einer Ausbildung schon, und die ist an den erteilten Titel nach § 17 AufenthG gebunden.

Dir schon geraten worden, den AT bereits so beantragen, dass die eAT-Karte schon am 1. August vorliegt.



Leider bremst die Beatragung das Schweigen von dem Hauptvermieter in Bezug auf die Untermiete -- muss diese Genehmigung unbedingt vorliegen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #25 - 23.05.2014 um 13:01:15
 
lluuna schrieb am 23.05.2014 um 12:56:39:
Leider bremst die Beatragung das Schweigen von dem Hauptvermieter in Bezug auf die Untermiete -- muss diese Genehmigung unbedingt vorliegen?


Geh einfach hin, beantrage die AE und sag denen, was Du nachreichen wirst. Und dann frag die Ausländerbehörde, ob sie erst die Bestätigung braucht oder schon anfangen kann.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #26 - 12.06.2014 um 12:23:45
 
reinhard schrieb am 21.05.2014 um 15:24:11:
Klar ist das möglich. Beantrage einfach Anfang Juni eine neue AE für den 1.8.

(Du darfst ja auch zwei AEs gleichzeitig haben, alles kein Problem. Bei einigen Ausländerbehörde muss man ein bisschen diskutieren, aber wenn Du es erklärst, geht es auch.


Wollte noch etwas bezüglich der aktuellen Lage hinzufügen^^
Die Behörde, zu deren die Stadt gehört, wo ich meine Au-Pair Tätigkeit ausübe, verlangt Ausreise für die Beantragung des Visums und die Stadt, wo ich  meine Berufsausbildung aufnehme, verbietet die Beantragung eines Aufenthaltstitels im Inland nicht. Da Du und alle Forumteilnehmer mir schon früher gesagt habt, dass ich den Antrag am besten schon im Juni stellen soll, habe ich den Mietvertrag nicht ab dem Ausbildungsbeginn im August, sondern ab 10. Juni abgeschlossen. Dadurch habe ich ja den Grund mich umzumelden und endlich mal den Antrag stellen. Jetzt mache ich mir aber viele Gedanken, ob die "neue" Ausländerbehörde diese Ummeldung unter der Adresse des Wohnheims als ein Haken ansehen wird... Bin ja sowieso bis zum Ausbildungsbeginn als ein Au-Pair tätig. Andererseits hätte ich das nicht gemacht, könnte ich keinen Antrag in der "vorgerigen" Ausländerbehörede stellen und würde bestimmt wegen der Ausreise und Zeitaufwendigkeit meinen Ausbildungsplatz verlieren.

Besten Dank im voraus für die Beratung!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #27 - 12.06.2014 um 13:46:21
 
lluuna schrieb am 12.06.2014 um 12:23:45:
Jetzt mache ich mir aber viele Gedanken, ob die "neue" Ausländerbehörde diese Ummeldung unter der Adresse des Wohnheims als ein Haken ansehen wird... Bin ja sowieso bis zum Ausbildungsbeginn als ein Au-Pair tätig.


Es ist völlig sinnlos, wenn Du Dir diese Gedanken machst. Du musst den Antrag bei der ABH des Hauptwohnsitzes stellen, die Au-Pair-Adresse behältst Du als Nebenwohnsitz bei.

Du stellst also nach der Ummeldung den Antrag.

Plan A ist, dass die ABH Dir sagt, sie finden Deinen Antrag und Dich ganz super und machen alles so.

Und Plan B ist, das Visum zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #28 - 12.06.2014 um 21:42:16
 
reinhard schrieb am 12.06.2014 um 13:46:21:
Es ist völlig sinnlos, wenn Du Dir diese Gedanken machst. Du musst den Antrag bei der ABH des Hauptwohnsitzes stellen, die Au-Pair-Adresse behältst Du als Nebenwohnsitz bei.

Du stellst also nach der Ummeldung den Antrag.

Plan A ist, dass die ABH Dir sagt, sie finden Deinen Antrag und Dich ganz super und machen alles so.

Und Plan B ist, das Visum zu beantragen.


Musste ich beim Bürgeramt unbedingt die Adresse meiner Gastfamilie als den Nebenwohnsitz der Sachbearbeiterin sagen? Blöderweise habe ich das gestern nicht gemacht:(

Nochmals vielen Dank für Deine tolle Unterstützung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #29 - 16.06.2014 um 15:02:39
 
Ich wollte heute den Antrag bei der Ausländebehörde stellen, aber es wurde mir gesagt, es ist ist erst dann möglich, wann meine Akten aus der vorgerigen Auländebehörde eingegangen sind. Umgemeldet habe ich mich zwar letzte Woche am 11. Juni und der Angestellte am Informationsschalter meinte, es kann bis 4 Wochen dauern. Jetzt bin ich wirklich verzweifelt, weil dann wird es richtig knapp mit der Beantragung. Ist es wirklich so, dass die Papiere so lang von einer ABH zu der anderen brauchen?? Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #30 - 16.06.2014 um 15:35:00
 
Das kann schon so lange dauern.

Du kannst aber trotzdem den Antrag jetzt stellen, dann tritt die "Fiktionswirkung" ein. Der alte AT gilt dann einfach weiter bis zur Entscheidung.

Sag dort noch mal, dass Du den Antrag jetzt stellen willst. Bereite am besten einen Brief vor, den Du mit abgibst, damit Deine Erklärung dazu nicht mitgeschrieben werden muss, sondern so in die Akte wandert.

Das Weiterschicken geht mal schneller, mal langsamer.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #31 - 16.06.2014 um 22:08:57
 
reinhard schrieb am 16.06.2014 um 15:35:00:
Das kann schon so lange dauern.

Du kannst aber trotzdem den Antrag jetzt stellen, dann tritt die "Fiktionswirkung" ein. Der alte AT gilt dann einfach weiter bis zur Entscheidung.

Sag dort noch mal, dass Du den Antrag jetzt stellen willst. Bereite am besten einen Brief vor, den Du mit abgibst, damit Deine Erklärung dazu nicht mitgeschrieben werden muss, sondern so in die Akte wandert.

Das Weiterschicken geht mal schneller, mal langsamer.


Hmm, warum hat mir dann der Angestellter an dem Informationsschalter gesagt, ich kann jetzt auf keinen Fall den Antrag stellen? Ist es überhaupt rechtens? Wie kann ich ihn denn überzeugen, dass ich es doch kann und darf?Smiley

Wie meinst Du es genau mit dem Brief? Könnte er das Verfahren beschleunigen?

Ist echt doof wenn man die ganzen benötigten Unterlagen hat, aber nicht weiterkann...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #32 - 17.06.2014 um 10:46:47
 
Die Auskunft am Schalter war falsch.

Das ist ja nur die Auskunft: Solange wir die Akte nicht hier haben, können wir den Antrag nicht abheften. Das ist Quatsch, denn sie können den Antrag ja erstmal auf den Schreibtisch legen. Ist also keine Auskunft über eine rechtliche Frage, sondern es war die Auskunft über eine Angewohnheit in der Behörde.

Ist aber egal. Solange die alte AE läuft, ist alles in Ordnung. Solange Du während der Gültigkeit den neuen Antrag stellst, gilt der alte Titel weiter. Ich würde trotzdem jetzt den Antrag stellen und notfalls am Infoschalter ein wenig selbstbewusster auftreten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #33 - 17.06.2014 um 13:04:40
 
reinhard schrieb am 17.06.2014 um 10:46:47:
Die Auskunft am Schalter war falsch.

Das ist ja nur die Auskunft: Solange wir die Akte nicht hier haben, können wir den Antrag nicht abheften. Das ist Quatsch, denn sie können den Antrag ja erstmal auf den Schreibtisch legen. Ist also keine Auskunft über eine rechtliche Frage, sondern es war die Auskunft über eine Angewohnheit in der Behörde.

Ist aber egal. Solange die alte AE läuft, ist alles in Ordnung. Solange Du während der Gültigkeit den neuen Antrag stellst, gilt der alte Titel weiter. Ich würde trotzdem jetzt den Antrag stellen und notfalls am Infoschalter ein wenig selbstbewusster auftreten.


Danke für Deine Antwort. Ist echt empörend wie eigenwillig manche "Berater" am Empfang sind. Stelle Dir vor, er wollte auf keinen Fall mir die Wartemarke geben! Gibt es warscheinlich schriftlich fixierte Regelungen zum Antragsverfahren, damit ich dann nächste Woche richtig kontern könnte?

Und noch ein lustige Geschichte: als ich gestern per E-Mail bei der ABH wollte erkundigen, ob es noch möglich ist, eine Termin für die Beantragung eines AT §17 zu reservieren, folgte danach eine komische Antwort, dass mein Antrag auf jeden Fall abgelehnt wird, weil er nicht glaubt, dass mir die Zustimmung der ZAV gemäß §39 zur Beschäftigung als Ausbildende zur Kauffrau für Büromanagement erteilt wurde. Er meint, es sei aussließlich nur im Altenpglege möglich. Hä? Es wird langsam richtig bescheuert. Ich habe eine schriftliche Zustimmung mit Siegel und Unterschrift. Die Sache ist nur, dass die Anfrage wurde ursprünglich nicht von der ABH, sondern von meinem Arbeitsgeber gestellt und nach der erfolgreichen Vorabrüfung ist diese Zustimmung dann erst an der Arbeitsgeber geschickt worden. Er hat sie danach sofort an mir im Original weitergeleitet. Aber wer die Anfrage stellt, spiel ja keine Rolle, oder? Muss doch rechtens sein...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.06.2014 um 13:32:02 von lluuna »  
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #34 - 17.06.2014 um 13:58:16
 
lluuna schrieb am 17.06.2014 um 13:04:40:
Gibt es warscheinlich schriftlich fixierte Regelungen zum Antragsverfahren, damit ich dann nächste Woche richtig kontern könnte?


Ja natürlich! Ein paar Zeilen zu Papier bringen und an die Ausländerbehörde schicken. Das Ganze nennt sich dann "schriftlicher Antrag". Das ist keine Hexerei und hätte schon längst von Dir erledigt werden können. Auch würde es Dir auch die "lustigen Geschichten" ersparen.

lluuna schrieb am 17.06.2014 um 13:04:40:
Aber wer die Anfrage stellt, spiel ja keine Rolle, oder?


Die Ausländerbehörde stellt die Zustimmungsanfrage!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #35 - 17.06.2014 um 14:27:51
 
ThanosSnap schrieb am 17.06.2014 um 13:58:16:
Ja natürlich! Ein paar Zeilen zu Papier bringen und an die Ausländerbehörde schicken. Das Ganze nennt sich dann "schriftlicher Antrag". Das ist keine Hexerei und hätte schon längst von Dir erledigt werden können. Auch würde es Dir auch die "lustigen Geschichten" ersparen.


Die Ausländerbehörde stellt die Zustimmungsanfrage!


Im Merkblatt 7 über die Zullassung zum deutschen Arbeitsmarkt steht es fest, dass die Vorabprüfung, aufgrund deren die Zustimmung erteilt bzw. abgeleht wird, kann auch der Arbeitsgeber initiiren. Denkst Du die Zustimmung mit Siegel und Unterschrift der zuständigen ZAV-Stelle ist rechtens unwirksam?

=========

ThanosSnap schrieb am 17.06.2014 um 13:58:16:
Die Ausländerbehörde stellt die Zustimmungsanfrage!


[...]Vorabprüfung zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Bereits vor der Übermittlung der Zustimmungsanfrage von der Ausländerbehörde durch die ZAV lässt sich prüfen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Zustimmung vorliegen.

Dazu müssen alle für eine solche Prüfung erforderlichen Unterlagen der ZAV vollständig vorgelegt bzw. erforderliche Auskünfte erteilt werden.

Diese Möglichkeit kann ein Arbeitgeber nutzen, der
- [....]
- einen bereits namentlich bekannten Arbeitnehmer einstellen möchte und das Visumverfahren noch nicht eingeleitet ist.

Erfolgt die Beschäftigung des ausländischen Arbeitnehmers dann innerhalb von sechs Monaten nach der Information der ZAV zu den vereinbarten Arbeitsbedingungen, wird die Zustimmung zum Aufenthaltstitel gegenüber der Ausländerbehörde unverzüglich und ohne nochmalige Prüfung der Voraussetzungen erteilt."


Auszug aus mir erteilten Zustimmung:
"[...] Die Zustimmung wird wirksam, wenn die der Behörde, die für die Erteilung des Aufenthaltstitels zuständig ist, im Original vorliegt. Daher bitte ich Sie, dieses Schreiben im Original an Ihre Arbeitnehmerin zu senden. Zuständige Stelle ist bei der Beantragung des Visums die deutsche Auslandsvertretung, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis die für den künftigen Wohnsitz in Deutschalnd zuständige Ausländerbehörde. Hierdurch erübrigt sich eine erneute Zustimmungsanfrage der zuständigen Stelle an die Bundesagentur für Arbeit und das Einreiseverfahren wird beschleunigt.

[..]"

Daddys' Änderung:
Folgepost angefügt...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.06.2014 um 15:10:18 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #36 - 17.06.2014 um 15:16:35
 
Du solltest jetzt mal mit diesen theoretischen Diskussionen aufhören und Deine Anträge stellen. Du merkst doch, dass das viele Reden mit Behördenmitarbeitern Dich nicht weiter bringt.

Geh hin, stell Deine Anträge.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #37 - 17.06.2014 um 16:55:31
 
reinhard schrieb am 17.06.2014 um 15:16:35:
Du solltest jetzt mal mit diesen theoretischen Diskussionen aufhören und Deine Anträge stellen. Du merkst doch, dass das viele Reden mit Behördenmitarbeitern Dich nicht weiter bringt.

Geh hin, stell Deine Anträge.


Reinhard, ich wollte auf keinen Fall euch verärgern oder sonst was. Ihr seid zurzeit die einzigen Ansprechspartner, die wiklich eine große Hilfe seid... Aber jetzt nachdem mir auch hier gesagt wurde, die Zustimmungsanfrage muss die ABH stellen, mache ich mir Gedanken, ob "aktuelle" Zustimmung, die durch den Arbeitsgeber vermittelt ist, akzeptiert wird. Ich habe einfach gehofft, dass ihr eventuell ähnliche Fälle kennt und deswegen das Ganze erläutern könnt... Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #38 - 17.06.2014 um 17:45:28
 
Ich denke nicht, dass du reinhard verärgert hast. Er will dich motivieren den Antrag schriftlich zu stellen.

Denn erst mit einem Antrag geht es hier weiter.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #39 - 17.06.2014 um 19:17:29
 
lluuna schrieb am 17.06.2014 um 16:55:31:
Reinhard, ich wollte auf keinen Fall euch verärgern oder sonst was.


Nein, das wäre auch egal. Nur kannst Du es jetzt noch bis 2016 wieder und wieder diskutieren, das hilft Dir eben nicht.

Du willst drüber reden, okay. Ich sage Dir nur: Dann läuft Deine AE ab, Du musst ausreisen und dann einen neuen Plan haben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #40 - 17.06.2014 um 21:11:57
 
reinhard schrieb am 17.06.2014 um 19:17:29:
Nein, das wäre auch egal. Nur kannst Du es jetzt noch bis 2016 wieder und wieder diskutieren, das hilft Dir eben nicht.

Du willst drüber reden, okay. Ich sage Dir nur: Dann läuft Deine AE ab, Du musst ausreisen und dann einen neuen Plan haben.


Ich gehe nächste Woche wieder hin! Wie denkst Du, könnte es das Verfahren beschleunigen, wenn die Ausbilungsleiterin einen Brief an die Behörde schickt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #41 - 17.06.2014 um 21:13:27
 
Das könnte helfen, muss nicht. Schaden tut es nichts.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #42 - 17.06.2014 um 21:45:52
 
reinhard schrieb am 17.06.2014 um 21:13:27:
Das könnte helfen, muss nicht. Schaden tut es nichts.


Und kann der Satz in der Zustimmung der ZAV "Zuständige Stelle ist bei der Beantragung des Visums die deutsche Auslandsvertretung, bei der Beantragung einer AE die für den künftigen Wohnsitz in Deutschland zuständige ABH. Hierdurch erübrigt sich einen erneute Zustimmungsanfrage der zuständigen Stellen an die BA und das Einreseverfahren wird beschleinigt" die Antragstellung in Deutschland verhindern? Ich hoffe sehr, dass keine Ausreise verlangt wird. Bei der Situation in der Ukraine...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #43 - 17.06.2014 um 21:52:19
 
Das weißt Du immer erst hinterher.

Die Ausländerbehörde darf es alles ohne neues Visum bearbeiten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #44 - 01.07.2014 um 14:27:08
 
Hallo zusammen, nun ein kleiner Bericht über meine Ausländerbehördenodyssee: wie ich es schon vorher mitgeteilt habe, wurde es mir nach der Ummeldung am 16. Juni am Infoschalter bei der "neuen" ABH gesagt, dass zieht man aus dem Zuständigkeitsbereich einer anderen ABH in die Stadt N, kann eine Sachbearbeitung und Antragstellung erst nach Akteneingang erfolgen. Den schriftlichen Antrag, wie ihr empfohlen habt, hab ich nicht gestellt, weil ich nicht weiß was man unter einigen Punkten schreiben sollte.

Am 20. Juni wollte ich per E-Mail erkundigen, ob die Akte schon da ist und der Ausländerbehördemitarbeiter meinte, es kann bis 4 Wochen in Anspruch nehmen. Um mir diese ungewisse Warterei zu ersparen, habe ich letzte Woche auch beim vorherigen Ausländeramt nachgefragt, ob die Akte schon losgeschickt ist. Gestern gab mir meine ehemalige Sachbearbeiterin Bescheid, dass die Akte bereits vergangene Woche an die neu zuständige ABH versandt wurde. Voller Freude, dass es so zügig gelaufen ist, wollte ich extra neuen ABH anrufen und letztendlich über die Akte fragen. Telefonisch ist sie aber leider nie erreichbar, deswegen meldete ich mich wieder per E-Mail. Die Antwort war recht komisch: "Es wurde Ihnen alles mehrfach erklärt. Bitte sehen Sie vom weiteren Mail zur Sachstandsanfrage ab"...

Ich glaube jedenfalls, dass meine Akte schon da ist, deshalb gehe ich morgenfrüh persönlich hin, um endlich mal den Aufethaltstitel zu beantragen. Was denkt ihr, hat meine richtig neugiereige und kämpferische Art schon einen schlechten Ruf bei der ABH? Kommt etwas doof vor, dass ich über alle benötigte Unterlagen verfüge und muss mich jedoch wie eine Bettlerin da fühlen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #45 - 01.07.2014 um 14:31:35
 
Füll den Antrag aus, gib ihn dort ab. Er muss schriftlich vorliegen, damit irgend etwas weiter geht. Wenn keine Zeit zur Bearbeitung ist, lass Dir Deine Kopie stempeln, damit klar ist, dass der Antrag eingegangen ist, und sag, sie sollen ihn einfach in die Akte packen und dann bearbeiten, wenn Zeit ist. Schreib dazu, dass Du fehlende Unterlagen gerne nachreichen möchtest, sie sollen nur schreiben, welche fehlen.

Falls sie gar keine Zeit haben, lass den Antrag trotzdem da.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #46 - 01.07.2014 um 18:20:02
 
lluuna schrieb am 01.07.2014 um 14:27:08:
kann eine Sachbearbeitung und Antragstellung erst nach Akteneingang erfolgen.


Halbrichtig.
Sachbearbeitung kann natürlich nur nach Akteneingang erfolgen.
Die Antragstellung kann immer erfolgen, auch wenn noch gar keine Akten da sind. Gegenbenenfalls formlos und mündlich. Mündlich ist aber nicht  nachweisbar und kann zu Missverständnissen führen, "was" du beantragt hast, also besser ein paar Zeilen schreiben.
Etwa
"ich ...., geboren dann und dann, wohne dort und dort, Passnr. so und so, beantrage heute am ..... dies und das. Datum, Unterschift"
Am besten noch die Abgabe des Zettels quittieren lassen.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #47 - 03.07.2014 um 11:23:04
 
Hallo zusammen! Ich war gestern bei der Ausländerbehörde. Am Empfang wurde es mir gesagt, meine Akte ist schon da, aber noch nicht eingetragen. Obwohl es keine Wartenummer mehr gab, hat die Angestellte am Infoschlater zum Glück meinen ausgefüllten Antrag auf die Erteilung eines ATs genommen und dazu auch die Kopien von dem Ausbildungsvertrag, der Zustimmung der ZAV und Kranverversicherungsbescheinigung gemacht. Den Mietvertrag hat sie überraschungsweise nicht gebraucht. Die Angestellte sagte auch, nun muss ich nur auf ein Schreiben von der ABH warten, wo es mir mitgeteilt wird, ob ich ggf. noch etwas nachreichen soll oder es wird die Einladung zur parsönloichen Vorsprache. Das ganze scheint jetzt endlich mal weiterzugehen. Blöderweise habe ich aber vergessen, meinen Antrag quittieren zu lassen oder irgendeine Bescheinigung davon zu nehmen, dass ich den Antrag gestellt habe... Ist es ganz schlimm? Und wie viel Zeit könnte die Bearbeitung des Antrags in Anspruch nehmen?

Wie immer vielen vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #48 - 03.07.2014 um 17:37:37
 
lluuna schrieb am 03.07.2014 um 11:23:04:
Obwohl es keine Wartenummer mehr gab, hat die Angestellte am Infoschlater zum Glück meinen ausgefüllten Antrag auf die Erteilung eines ATs genommen.


Das muss sie auch.

Zitat:
Blöderweise habe ich aber vergessen, meinen Antrag quittieren zu lassen oder irgendeine Bescheinigung davon zu nehmen, dass ich den Antrag gestellt habe... Ist es ganz schlimm?


Nein, überhaupt nicht. Es ist alles in Ordnung so.


Zitat:
Und wie viel Zeit könnte die Bearbeitung des Antrags in Anspruch nehmen?


Höchstens 3 Monate. Und Deine jetztige AE gilt jetzt weiter, egal was draufsteht, bis zu einer Entscheidung.

Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #49 - 03.07.2014 um 22:23:01
 
reinhard schrieb am 03.07.2014 um 17:37:37:
Höchstens 3 Monate. Und Deine jetztige AE gilt jetzt weiter, egal was draufsteht, bis zu einer Entscheidung.



Zwischendurch soll auch die persönliche Vorsprache stattfinden, damit meine Fingerabdrücle abgenommen werden können, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #50 - 04.07.2014 um 16:55:00
 
lluuna schrieb am 03.07.2014 um 22:23:01:
Zwischendurch soll auch die persönliche Vorsprache stattfinden, damit meine Fingerabdrücle abgenommen werden können, oder? 


ja
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #51 - 11.07.2014 um 23:48:57
 
Hallo zusammen! Letzen Mittwoch habe ich meinen Antrag auf die Erteilung des AT und die Kopien von den Unterlagen am Infoschalter bei der ABH abgegeben und es ist nun eine Woche her... Bis jetzt wurde ich schriftlich darüber noch nicht informiert, dass  irgendwelche Unterlagen nachzureichen sind, oder dass man einen Termin für die persönliche Vorsprache vereinbaren kann. Diese Ungewissheit mach mich sehr ungeduldig:) Könnte man diese interne Bearbeitung irgendwie beschleunigen? Indem mein Ausbildungsleiter eineb Brief an die ABH schickt etc. Die Zustimmung der BA liegt schon eh vor.

Danke im vorab für Eure immer hilfreiche Rückmeldungen!!                  
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #52 - 15.07.2014 um 22:41:22
 
reinhard schrieb am 03.07.2014 um 17:37:37:
Höchstens 3 Monate. Und Deine jetztige AE gilt jetzt weiter, egal was draufsteht, bis zu einer Entscheidung.



Ich habe endlich mal eine E-Mail mit dem vorgeschlagenen Termin für persönliche Vorsprache bekommen. In der Liste der nachzureichenden Unterlagen war unter anderem der "aktuelle Kontoauszug". Nun die Frage, was kann das Konto, auf das bis jezt nur mein Au-Pair-Taschengeld überwiesen wurde, im Verfahren für die Erteilung eines anderen AT nützen?

Wäre für die mögliche Erklärungen sehr sehr dankbar.

Beste Grüße!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #53 - 16.07.2014 um 15:24:36
 
Vielleicht wollen sie kontrollieren, ab Du mit der Arbeit schon angefangen und Dein Gehalt schon bekommen hast?

Aber: Keine Ahnung. Man kann im Forum nicht in den Kopf eines Sachbearbeiters reinblicken. Manchmal gibt es auch enttäuschende Auskünfte wie: "Im Brief sollte der Textbaustein 23 stehen, jetzt steht da der Textbaustein 32, keine Ahnung warum."

Wenn Du keine Probleme damit hast, steck die letzten Kontoauszüge ein und geh hin.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #54 - 19.07.2014 um 13:40:39
 
reinhard schrieb am 16.07.2014 um 15:24:36:
Vielleicht wollen sie kontrollieren, ab Du mit der Arbeit schon angefangen und Dein Gehalt schon bekommen hast?

Aber: Keine Ahnung. Man kann im Forum nicht in den Kopf eines Sachbearbeiters reinblicken. Manchmal gibt es auch enttäuschende Auskünfte wie: "Im Brief sollte der Textbaustein 23 stehen, jetzt steht da der Textbaustein 32, keine Ahnung warum."

Wenn Du keine Probleme damit hast, steck die letzten Kontoauszüge ein und geh hin.


Ich denke nun, der Sachbearbeier erwartet wohl irgendeinen Betrag, deswegen habe ich mir 2500 überwiesen lassen. Ich vermute, es würde nur guttun, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #55 - 19.07.2014 um 13:44:11
 
Nein, das ist absurd. Sobald solche Manipulationen sichtbar sind, fangen die Probleme an.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #56 - 19.07.2014 um 14:06:47
 
reinhard schrieb am 19.07.2014 um 13:44:11:
Nein, das ist absurd. Sobald solche Manipulationen sichtbar sind, fangen die Probleme an.


Am Infoschalter wurde es mir gesagt, dass den Konoauszug erwartet man für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #57 - 19.07.2014 um 14:35:21
 
Und nur weil du 2500 € auf dein Konto eingezahlt hast, ist es nicht unbedingt ein schlüssiger Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #58 - 19.07.2014 um 14:47:37
 
Aras schrieb am 19.07.2014 um 14:35:21:
Und nur weil du 2500 € auf dein Konto eingezahlt hast, ist es nicht unbedingt ein schlüssiger Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt.


Ich könnte gerne auch ein Sperrkonto öffnen, das ist kein Problem. Aus Neugier bin ich vorgestern zur ABH gegangen und am Infoschalter gefragt, warum könnte der Kontoauszug in meinem Fall notwendig sein. Die Beraterin am Infoschalter sagte, es könnte wohl als Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts gelten, das Sperrkonto muss nicht sein und der Kontoauszug kann schon reichen. Sie hat aber den gewissen Betrag nicht genannt, deswegen habe ich mir selsbt überlegt, dass 2500 Euro würde warscheinlich schon reichen. Da ich an dem Tag auch keine Möglichkeit hatte in die Bank zu gehen, habe ich einer dritten Person diese 2500 gegeben, um den Betrag überwiesen zu kommen. Ist ja keine reine Manipulation, man ist einfach als Au-Pair  nicht immer flexibel beim Behördengang:)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #59 - 19.07.2014 um 15:22:28
 
Die meisten Fehler entstehen aus Nervosität und Unkenntnis. Du operierst mit "könnte" und "würde" und machst irgendwas, um damit irgendwas nachzuweisen, ohne zu wissen was und warum. Damit solltest Du einfach aufhören.

Dir ist geraten worden, einfach zum Termin hinzugehen und die geforderten Unterlagen einfach einzupacken. Jetzt musst Du entscheiden, ob Du Ratschläge annehmen willst oder lieber etwas anderes machst.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #60 - 20.07.2014 um 12:41:32
 
lluuna schrieb am 19.07.2014 um 14:47:37:
Die Beraterin am Infoschalter sagte, es könnte wohl als Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts gelten, das Sperrkonto muss nicht sein und der Kontoauszug kann schon reichen.


ja, wenn man *regelmässig* einen gewissen Betrag überwiesen bekommt (z.B. als Arbeitnehmer), dann können die Kontoauszüge der letzten Monate, die das zeigen, durchaus ein Nachweis sein.
Eine *einmalige* Überweisung ist nichts wert.
(die ABH ist kein Kindergarten)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #61 - 19.08.2014 um 00:28:26
 
Hallo zusammen,

am 23. August bei der persönliche Vorsprache hat der Sachbearbeiter unter anderem auch meine Fingerabdrücke abgenommen und eine vorläufige Bescheinigung erteilt, wo stand "Die Herstllung eines elektronischen Aufenthaltstitels wurde von der Ausländerbehörde beauftragt". Es sind jetzt 3 Wochen rum und ich habe immer noch keine Meldung von der Bundesdruckerei bzw. Ausländerbehörde bekommen. Wie lange kann denn díe Herstellung des eAT dauern?

Vielen herzlichen Dank im vorab wie immer!
Gruß
Valeria
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #62 - 19.08.2014 um 06:51:18
 
Sollte der eAT tatsächlich vor drei Wochen bestellt worden sein,
sollte es spätestens in dieser Woche etwas werden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #63 - 20.08.2014 um 22:55:09
 
Mick schrieb am 19.08.2014 um 06:51:18:
Sollte der eAT tatsächlich vor drei Wochen bestellt worden sein,
sollte es spätestens in dieser Woche etwas werden.


Und wenn nicht, muss ich mich bei meinem Sachbearbeiter wieder melden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema