Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
Minijob während der Berufsausbildung (Gelesen: 14.252 mal)
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Minijob während der Berufsausbildung
20.05.2014 um 17:52:49
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme ursprünglich aus der Ukraine und bin bis zum Ende Juli als ein Au-Pair tätig. Am 1. August 2014 fängt meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in Frankfurt am Main an, wofür die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung schon erteilt hat.

Da ich den Aufenthaltstitel zum Zweck der betrieblichen Ausbildung erst im Juli beantrage, möchte ich gerne schon jetzt klären, ob ich während der Ausbildung einen Minijob ausüben darf und ob dafür auch die Zustimmung der BA erforderlich ist?

Über Ihre Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Valeria
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #1 - 20.05.2014 um 18:05:35
 
Eine AE § 17 I AufenthG für eine Berufsausbildung berechtigt gem. § 17 II AufenthG zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #2 - 20.05.2014 um 18:20:19
 
Zitat:
Eine AE § 17 I AufenthG für eine Berufsausbildung berechtigt gem. § 17 II AufenthG zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu zehn Stunden je Woche.


Freut mich sehr das zu hören, vielen Dank für Ihre Antwort! Smiley

Ich nehme an, ich darf mich schon jetzt für einen Job auf 450-Euro-Basis bewerben und nachher den Vertrag für die geringfügige Beschäftigung bei der Beantragung des Aufenthaltstitels nach dem §17 vorliegen?

Die Ausländebehörde hat mich aber etwas verwirrt: der Sachbearbeiter hat gesagt, dass die Erlaubnis einer Beschäftigung erst im Antragsverfahren abgeklärt wird...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #3 - 20.05.2014 um 23:12:34
 
sobald Du eine AE 17 AufenthG ausgestellt bekommst, darfst Du kraft Gesetz entsprechend eine Beschäftigung aufnehmen. Da gibt es nichts zu genehmigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #4 - 21.05.2014 um 11:51:01
 
Zitat:
sobald Du eine AE 17 AufenthG ausgestellt bekommst, darfst Du kraft Gesetz entsprechend eine Beschäftigung aufnehmen. Da gibt es nichts zu genehmigen.


Kann es ein Problem sein, wenn eine Minijobstelle nach dem Vertrag zugleich mit dem Ausbildungsbeginn ab 1. August zu besetzen ist, aber das Antragsverfahren für die Erteilung des Aufenthaltstitels zum Zweck der Berufsausbildung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt und wird erst später erteilt?

Oder wird der neue neue Aufenthaltstitel trotzdem ab 1. August in Kraft treten, selbst wenn ich ihn nicht vor dem Ausbildungsbeginn erhalte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #5 - 21.05.2014 um 12:30:35
 
Zitat:
sobald Du eine AE 17 AufenthG ausgestellt bekommst, darfst Du kraft Gesetz entsprechend eine Beschäftigung aufnehmen. Da gibt es nichts zu genehmigen. 


Ist doch hier ganz klar gesagt worden. Letztlich zählt nur das, was Du auch vorlegen kannst.

Problematisch wird dies nur bei der Ausstellung eines e-ATs. Dieser ist erst im AZR registriert, sofern er ausgehändigt wurde. Es  lässt sich leider nicht anders bewerkstelligen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #6 - 21.05.2014 um 12:53:47
 
ThanosSnap schrieb am 21.05.2014 um 12:30:35:
Ist doch hier ganz klar gesagt worden. Letztlich zählt nur das, was Du auch vorlegen kannst.

Problematisch wird dies nur bei der Ausstellung eines e-ATs. Dieser ist erst im AZR registriert, sofern er ausgehändigt wurde. Es  lässt sich leider nicht anders bewerkstelligen.



Danke für die Antwort!

Und darf man überhaupt mit der Ausbildung am 1. August anfangen, falls der e-ATs etwas später ausgehändigt wird?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ThanosSnap
Experte
****
Offline




Beiträge: 101

@home, Germany
@home
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #7 - 21.05.2014 um 13:19:48
 
lluuna schrieb am 20.05.2014 um 17:52:49:
Am 1. August 2014 fängt meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in Frankfurt am Main an, wofür die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung schon erteilt hat. 


Einfach rechtzeitig zur Behörde, so dass der e-AT am 01. August ausgehändigt werden kann. Offenbar ist die Angelegenheit doch schon klar.

Zusätzlich könnte man, bis zur Aushändigung des e-AT, die AE als Kleber in den Pass erteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #8 - 21.05.2014 um 14:22:19
 
ThanosSnap schrieb am 21.05.2014 um 13:19:48:
Einfach rechtzeitig zur Behörde, so dass der e-AT am 01. August ausgehändigt werden kann. Offenbar ist die Angelegenheit doch schon klar.

Zusätzlich könnte man, bis zur Aushändigung des e-AT, die AE als Kleber in den Pass erteilen.


Würde es dann als rechtzeitig gelten, wenn ich 4 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn den Antrag bei der ABH stelle?

Und noch eine Frage: meine Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 16.08.14, aber schon am 31. Juli bin ich mit meinen Au-Pair Verpfluchtungen fertig, weil die Gastfamilie sowieso in den Urlaub fährt und auch nichts dagegen hat, dass ich meine Berufsausbildung rechtzeitig anfange. Wäre es dann möglich den Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung zu erhalten, der schon ab 1. August in Kraft tritt, sodass meine aktuelle Au-Pair Aufenthaltserlaubnis vorzeitig erlischt?

Besten Dank für eine sehr hilfreiche Beratung!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #9 - 21.05.2014 um 14:28:55
 
lluuna schrieb am 21.05.2014 um 14:22:19:
Würde es dann als rechtzeitig gelten, wenn ich 4 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn den Antrag bei der ABH stelle?


Das gilt zwar als rechtzeitig, aber wird nicht rechtzeitig sein.

Den neuen Titel kannst du auch kurz vor Ablauf des alten beantragen, das ist noch rechtzeitig, damit eine Fiktionswirkung ausgelöst wird.
Allerdings dauert es einige Zeit, bis der Titel - sprich die Karte - auch tatsächlich ausgehändigt werden kann.

An deiner Stelle würde ich mich 6 bis 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung - also spätestens Anfang Juni mit der ABH in Verbindung setzen und den neuen Titel beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #10 - 21.05.2014 um 15:22:07
 
lluuna schrieb am 21.05.2014 um 14:22:19:
meine Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 16.08.14, aber schon am 31. Juli bin ich mit meinen Au-Pair Verpfluchtungen fertig, weil die Gastfamilie sowieso in den Urlaub fährt und auch nichts dagegen hat, dass ich meine Berufsausbildung rechtzeitig anfange. Wäre es dann möglich den Aufenthaltstitel zum Zweck der Berufsausbildung zu erhalten, der schon ab 1. August in Kraft tritt, sodass meine aktuelle Au-Pair Aufenthaltserlaubnis vorzeitig erlischt?


Danke sehr für Deine Antwort, Runenwolf! Und was könntest Du mir zu der oben zitierten Frage sagen?

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #11 - 21.05.2014 um 15:24:11
 
Klar ist das möglich. Beantrage einfach Anfang Juni eine neue AE für den 1.8.

(Du darfst ja auch zwei AEs gleichzeitig haben, alles kein Problem. Bei einigen Ausländerbehörde muss man ein bisschen diskutieren, aber wenn Du es erklärst, geht es auch.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #12 - 21.05.2014 um 21:46:39
 
reinhard schrieb am 21.05.2014 um 15:24:11:
Klar ist das möglich. Beantrage einfach Anfang Juni eine neue AE für den 1.8.

(Du darfst ja auch zwei AEs gleichzeitig haben, alles kein Problem. Bei einigen Ausländerbehörde muss man ein bisschen diskutieren, aber wenn Du es erklärst, geht es auch.


Super! Weiß aber noch nicht, ob es mit der Beantragung im Juni klappt: für die Sicherung des Lebensunterhaltes muss ja noch was gespart werden. Aber was die ganze Sache am meisten bremst, ist dass ich jetzt erstmal auf die schriftliche Genehmigung des Haupvermieters warte -- sonst ist der vorhandene Untermietvertrag ungültig, oder?

Und falls ich den Antrag erst Ende Juni stelle, würde mir eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt? Darf ich dann doch ab 1. August die Ausbildung aufnehmen, wenn zu dem Zeitpunkt der AT noch nicht ausgehändigt wird??

Vielen herzlichen Dank!!
i4a ist echt eine Oase!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #13 - 21.05.2014 um 21:59:54
 
Nein, du darfst erst arbeiten, wenn Du die Erlaubnis hat.

Die Erlaubnis musst Du immer vorher und immer schriftlich haben. Beantrage alles rechtzeitig.

(Es gibt auch Ausländerbehörde, die einen "Zettel" vorab geben, dass Du arbeiten darfst. Frag einfach. Aber je früher Du den Antrag stellst, desto unkomplizierter wird es.)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lluuna
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 102
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Minijob während der Berufsausbildung
Antwort #14 - 22.05.2014 um 09:13:41
 
reinhard schrieb am 21.05.2014 um 21:59:54:
Nein, du darfst erst arbeiten, wenn Du die Erlaubnis hat.

Die Erlaubnis musst Du immer vorher und immer schriftlich haben. Beantrage alles rechtzeitig.

(Es gibt auch Ausländerbehörde, die einen "Zettel" vorab geben, dass Du arbeiten darfst. Frag einfach. Aber je früher Du den Antrag stellst, desto unkomplizierter wird es.)


arbeiten = Berufsausbildung aufnehmen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema