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Minijob während der Berufsausbildung (Gelesen: 14.259 mal)
reinhard
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Antwort #45 - 01.07.2014 um 14:31:35
 
Füll den Antrag aus, gib ihn dort ab. Er muss schriftlich vorliegen, damit irgend etwas weiter geht. Wenn keine Zeit zur Bearbeitung ist, lass Dir Deine Kopie stempeln, damit klar ist, dass der Antrag eingegangen ist, und sag, sie sollen ihn einfach in die Akte packen und dann bearbeiten, wenn Zeit ist. Schreib dazu, dass Du fehlende Unterlagen gerne nachreichen möchtest, sie sollen nur schreiben, welche fehlen.

Falls sie gar keine Zeit haben, lass den Antrag trotzdem da.
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Antwort #46 - 01.07.2014 um 18:20:02
 
lluuna schrieb am 01.07.2014 um 14:27:08:
kann eine Sachbearbeitung und Antragstellung erst nach Akteneingang erfolgen.


Halbrichtig.
Sachbearbeitung kann natürlich nur nach Akteneingang erfolgen.
Die Antragstellung kann immer erfolgen, auch wenn noch gar keine Akten da sind. Gegenbenenfalls formlos und mündlich. Mündlich ist aber nicht  nachweisbar und kann zu Missverständnissen führen, "was" du beantragt hast, also besser ein paar Zeilen schreiben.
Etwa
"ich ...., geboren dann und dann, wohne dort und dort, Passnr. so und so, beantrage heute am ..... dies und das. Datum, Unterschift"
Am besten noch die Abgabe des Zettels quittieren lassen.
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lluuna
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Antwort #47 - 03.07.2014 um 11:23:04
 
Hallo zusammen! Ich war gestern bei der Ausländerbehörde. Am Empfang wurde es mir gesagt, meine Akte ist schon da, aber noch nicht eingetragen. Obwohl es keine Wartenummer mehr gab, hat die Angestellte am Infoschlater zum Glück meinen ausgefüllten Antrag auf die Erteilung eines ATs genommen und dazu auch die Kopien von dem Ausbildungsvertrag, der Zustimmung der ZAV und Kranverversicherungsbescheinigung gemacht. Den Mietvertrag hat sie überraschungsweise nicht gebraucht. Die Angestellte sagte auch, nun muss ich nur auf ein Schreiben von der ABH warten, wo es mir mitgeteilt wird, ob ich ggf. noch etwas nachreichen soll oder es wird die Einladung zur parsönloichen Vorsprache. Das ganze scheint jetzt endlich mal weiterzugehen. Blöderweise habe ich aber vergessen, meinen Antrag quittieren zu lassen oder irgendeine Bescheinigung davon zu nehmen, dass ich den Antrag gestellt habe... Ist es ganz schlimm? Und wie viel Zeit könnte die Bearbeitung des Antrags in Anspruch nehmen?

Wie immer vielen vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Grüße Smiley
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reinhard
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Antwort #48 - 03.07.2014 um 17:37:37
 
lluuna schrieb am 03.07.2014 um 11:23:04:
Obwohl es keine Wartenummer mehr gab, hat die Angestellte am Infoschlater zum Glück meinen ausgefüllten Antrag auf die Erteilung eines ATs genommen.


Das muss sie auch.

Zitat:
Blöderweise habe ich aber vergessen, meinen Antrag quittieren zu lassen oder irgendeine Bescheinigung davon zu nehmen, dass ich den Antrag gestellt habe... Ist es ganz schlimm?


Nein, überhaupt nicht. Es ist alles in Ordnung so.


Zitat:
Und wie viel Zeit könnte die Bearbeitung des Antrags in Anspruch nehmen?


Höchstens 3 Monate. Und Deine jetztige AE gilt jetzt weiter, egal was draufsteht, bis zu einer Entscheidung.

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Antwort #49 - 03.07.2014 um 22:23:01
 
reinhard schrieb am 03.07.2014 um 17:37:37:
Höchstens 3 Monate. Und Deine jetztige AE gilt jetzt weiter, egal was draufsteht, bis zu einer Entscheidung.



Zwischendurch soll auch die persönliche Vorsprache stattfinden, damit meine Fingerabdrücle abgenommen werden können, oder?
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Antwort #50 - 04.07.2014 um 16:55:00
 
lluuna schrieb am 03.07.2014 um 22:23:01:
Zwischendurch soll auch die persönliche Vorsprache stattfinden, damit meine Fingerabdrücle abgenommen werden können, oder? 


ja
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Antwort #51 - 11.07.2014 um 23:48:57
 
Hallo zusammen! Letzen Mittwoch habe ich meinen Antrag auf die Erteilung des AT und die Kopien von den Unterlagen am Infoschalter bei der ABH abgegeben und es ist nun eine Woche her... Bis jetzt wurde ich schriftlich darüber noch nicht informiert, dass  irgendwelche Unterlagen nachzureichen sind, oder dass man einen Termin für die persönliche Vorsprache vereinbaren kann. Diese Ungewissheit mach mich sehr ungeduldig:) Könnte man diese interne Bearbeitung irgendwie beschleunigen? Indem mein Ausbildungsleiter eineb Brief an die ABH schickt etc. Die Zustimmung der BA liegt schon eh vor.

Danke im vorab für Eure immer hilfreiche Rückmeldungen!!                  
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Antwort #52 - 15.07.2014 um 22:41:22
 
reinhard schrieb am 03.07.2014 um 17:37:37:
Höchstens 3 Monate. Und Deine jetztige AE gilt jetzt weiter, egal was draufsteht, bis zu einer Entscheidung.



Ich habe endlich mal eine E-Mail mit dem vorgeschlagenen Termin für persönliche Vorsprache bekommen. In der Liste der nachzureichenden Unterlagen war unter anderem der "aktuelle Kontoauszug". Nun die Frage, was kann das Konto, auf das bis jezt nur mein Au-Pair-Taschengeld überwiesen wurde, im Verfahren für die Erteilung eines anderen AT nützen?

Wäre für die mögliche Erklärungen sehr sehr dankbar.

Beste Grüße!
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Antwort #53 - 16.07.2014 um 15:24:36
 
Vielleicht wollen sie kontrollieren, ab Du mit der Arbeit schon angefangen und Dein Gehalt schon bekommen hast?

Aber: Keine Ahnung. Man kann im Forum nicht in den Kopf eines Sachbearbeiters reinblicken. Manchmal gibt es auch enttäuschende Auskünfte wie: "Im Brief sollte der Textbaustein 23 stehen, jetzt steht da der Textbaustein 32, keine Ahnung warum."

Wenn Du keine Probleme damit hast, steck die letzten Kontoauszüge ein und geh hin.
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Antwort #54 - 19.07.2014 um 13:40:39
 
reinhard schrieb am 16.07.2014 um 15:24:36:
Vielleicht wollen sie kontrollieren, ab Du mit der Arbeit schon angefangen und Dein Gehalt schon bekommen hast?

Aber: Keine Ahnung. Man kann im Forum nicht in den Kopf eines Sachbearbeiters reinblicken. Manchmal gibt es auch enttäuschende Auskünfte wie: "Im Brief sollte der Textbaustein 23 stehen, jetzt steht da der Textbaustein 32, keine Ahnung warum."

Wenn Du keine Probleme damit hast, steck die letzten Kontoauszüge ein und geh hin.


Ich denke nun, der Sachbearbeier erwartet wohl irgendeinen Betrag, deswegen habe ich mir 2500 überwiesen lassen. Ich vermute, es würde nur guttun, oder?
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Antwort #55 - 19.07.2014 um 13:44:11
 
Nein, das ist absurd. Sobald solche Manipulationen sichtbar sind, fangen die Probleme an.
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Antwort #56 - 19.07.2014 um 14:06:47
 
reinhard schrieb am 19.07.2014 um 13:44:11:
Nein, das ist absurd. Sobald solche Manipulationen sichtbar sind, fangen die Probleme an.


Am Infoschalter wurde es mir gesagt, dass den Konoauszug erwartet man für den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts...
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Antwort #57 - 19.07.2014 um 14:35:21
 
Und nur weil du 2500 € auf dein Konto eingezahlt hast, ist es nicht unbedingt ein schlüssiger Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #58 - 19.07.2014 um 14:47:37
 
Aras schrieb am 19.07.2014 um 14:35:21:
Und nur weil du 2500 € auf dein Konto eingezahlt hast, ist es nicht unbedingt ein schlüssiger Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt.


Ich könnte gerne auch ein Sperrkonto öffnen, das ist kein Problem. Aus Neugier bin ich vorgestern zur ABH gegangen und am Infoschalter gefragt, warum könnte der Kontoauszug in meinem Fall notwendig sein. Die Beraterin am Infoschalter sagte, es könnte wohl als Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts gelten, das Sperrkonto muss nicht sein und der Kontoauszug kann schon reichen. Sie hat aber den gewissen Betrag nicht genannt, deswegen habe ich mir selsbt überlegt, dass 2500 Euro würde warscheinlich schon reichen. Da ich an dem Tag auch keine Möglichkeit hatte in die Bank zu gehen, habe ich einer dritten Person diese 2500 gegeben, um den Betrag überwiesen zu kommen. Ist ja keine reine Manipulation, man ist einfach als Au-Pair  nicht immer flexibel beim Behördengang:)
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Antwort #59 - 19.07.2014 um 15:22:28
 
Die meisten Fehler entstehen aus Nervosität und Unkenntnis. Du operierst mit "könnte" und "würde" und machst irgendwas, um damit irgendwas nachzuweisen, ohne zu wissen was und warum. Damit solltest Du einfach aufhören.

Dir ist geraten worden, einfach zum Termin hinzugehen und die geforderten Unterlagen einfach einzupacken. Jetzt musst Du entscheiden, ob Du Ratschläge annehmen willst oder lieber etwas anderes machst.
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